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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Parlamentarische Regierung und gleiches Wahlrecht

Im allgemeinen sind die Parlamente bei uns nie auf die Stufe bloßer Debattier¬
klubs und Redehallen herabgesunken. Mittels der Ausschüsse und Parteiorgani¬
sationen haben sie von jeher "gehandelt", d. h. praktische Arbeit geleistet, und ihr
Einfluß auf die Exekutive ist so beträchtlich gewesen, daß die betrachtende Staats¬
rechtslehre (Neben) von einer "Mitherrschaft in der Verwaltung" reden konnte.

Trotz dieser "Präzedenzien" ist natürlich der Unterschied zwischen dem Heute
und dem Einst nicht zu verkennen. Um noch bei den Worten der "Frankfurter
Zeitung" zu bleiben - jetzt begnügt sich die Reichstagsmehrheit nicht mit der
"Entscheidung über das Schicksal" zweier Regierungen, sondern weist der darauf
folgenden von vornherein die "politische Richtung" an.

Der Ausgangspunkt liegt bekanntlich in dem Verhalten des inter¬
fraktionellen Reichstagsausschusses kurz vor der Ernennung des Grafen Hertling.
Jener ließ durch Herrn von Valentini beim Kaiser ein Schreiben übergeben, worin
der Monarch gebeten wurde, vor der "von ihm zu treffenden Entschließung die
zur Leitung der Reichsgeschäfte in Aussicht genommene Persönlichkeit zu beauf¬
tragen, sich mit dem Reichstag zu besprechen". Der Bitte ist willfahrt worden,
indem der gegenwärtige Kanzler in einer "vertrauensvollen Verständigung über
die innere und äußere Politik" die Möglichkeit eines gedeihlichen Zuscmnnen-
arbeitens mit dem Reichstage vor Antritt seines Amtes feststellte.

Man könnte hier den Ausgangspunkt eines Gewohnheitsrechtes sehen, und
in der Tat haben die sogenannten Mehrheitsparteien erklärt, daß von dem einmal
geübten Brauche nicht wieder abgegangen werden solle. Auf feiten der Regierung
denkt man darüber anders; Graf Hertling bemerkte im Abgeordnetenhause, daß
die Art und Weise seiner Berufung gewissermaßen nur eine Kriegssitte darstelle
und für kommende Friedenszeiten nicht als Präzedenzfall herangezogen werden
dürfe*). Für die Gegenwart könnte man allerdings daraus immer noch folgern,
daß die Ausnahmebedingungen des Entstehens auch für das Bestehen wenigstens
dieses Ministeriums in Geltung bleiben.

Ein Zufall fügt es, daß der Name Hertling schon einmal in der Geschichte
des parlamentarischen Regierungssystems bei uns eine Rolle gespielt hat. Das
geschah in Bayern, noch unter der Regentschaft, als die dort herrschende Zentrums¬
partei nach einem Konflikt mit dem Minister von Frauendorffer Budgetverweige¬
rung beschloß, die zweite Kammer aufgelöst wurde und, nachdem die Wahlen die
Stellung der Mehrheitspartei bestätigt hatten, deren Führer -- eben der da¬
malige Freiherr von Hertling -- an die Spitze des neuen Ministeriums berufen
wurde. Auch hier glaubte man die Grundzüge parlamentarischer Regierungs¬
weise -- trotz des charakteristischen deutschrechtlichen Schnörkels der Kammer¬
auflösung -- erblicken zu können, für das Ausland trug die Krise jedenfalls den
"akzentuierten Charakter des Parlamentarismus". Aber auch hier hat die Regie¬
rung jede Festlegung für die Zukunft abgelehnt, und daß sie im Kriege ihre An¬
sicht nicht änderte, scheint aus einem Artikel der "Bayerischen Staatszeitung"
(vom 12. Juli 1917) hervorzugehen, in dem es unter anderem heißt: "Jeder vor¬
urteilslose Kenner der Geschichte unseres Verfassungslebens und unserer Partei¬
verhältnisse wird zugeben müssen, daß die Übertragung des parlamentarischen



*) Vgl. Frhr. von Zedlitz im "Roten Tag" vom 22. Dezember 19t7,
Parlamentarische Regierung und gleiches Wahlrecht

Im allgemeinen sind die Parlamente bei uns nie auf die Stufe bloßer Debattier¬
klubs und Redehallen herabgesunken. Mittels der Ausschüsse und Parteiorgani¬
sationen haben sie von jeher „gehandelt", d. h. praktische Arbeit geleistet, und ihr
Einfluß auf die Exekutive ist so beträchtlich gewesen, daß die betrachtende Staats¬
rechtslehre (Neben) von einer „Mitherrschaft in der Verwaltung" reden konnte.

Trotz dieser „Präzedenzien" ist natürlich der Unterschied zwischen dem Heute
und dem Einst nicht zu verkennen. Um noch bei den Worten der „Frankfurter
Zeitung" zu bleiben - jetzt begnügt sich die Reichstagsmehrheit nicht mit der
„Entscheidung über das Schicksal" zweier Regierungen, sondern weist der darauf
folgenden von vornherein die „politische Richtung" an.

Der Ausgangspunkt liegt bekanntlich in dem Verhalten des inter¬
fraktionellen Reichstagsausschusses kurz vor der Ernennung des Grafen Hertling.
Jener ließ durch Herrn von Valentini beim Kaiser ein Schreiben übergeben, worin
der Monarch gebeten wurde, vor der „von ihm zu treffenden Entschließung die
zur Leitung der Reichsgeschäfte in Aussicht genommene Persönlichkeit zu beauf¬
tragen, sich mit dem Reichstag zu besprechen". Der Bitte ist willfahrt worden,
indem der gegenwärtige Kanzler in einer „vertrauensvollen Verständigung über
die innere und äußere Politik" die Möglichkeit eines gedeihlichen Zuscmnnen-
arbeitens mit dem Reichstage vor Antritt seines Amtes feststellte.

Man könnte hier den Ausgangspunkt eines Gewohnheitsrechtes sehen, und
in der Tat haben die sogenannten Mehrheitsparteien erklärt, daß von dem einmal
geübten Brauche nicht wieder abgegangen werden solle. Auf feiten der Regierung
denkt man darüber anders; Graf Hertling bemerkte im Abgeordnetenhause, daß
die Art und Weise seiner Berufung gewissermaßen nur eine Kriegssitte darstelle
und für kommende Friedenszeiten nicht als Präzedenzfall herangezogen werden
dürfe*). Für die Gegenwart könnte man allerdings daraus immer noch folgern,
daß die Ausnahmebedingungen des Entstehens auch für das Bestehen wenigstens
dieses Ministeriums in Geltung bleiben.

Ein Zufall fügt es, daß der Name Hertling schon einmal in der Geschichte
des parlamentarischen Regierungssystems bei uns eine Rolle gespielt hat. Das
geschah in Bayern, noch unter der Regentschaft, als die dort herrschende Zentrums¬
partei nach einem Konflikt mit dem Minister von Frauendorffer Budgetverweige¬
rung beschloß, die zweite Kammer aufgelöst wurde und, nachdem die Wahlen die
Stellung der Mehrheitspartei bestätigt hatten, deren Führer — eben der da¬
malige Freiherr von Hertling — an die Spitze des neuen Ministeriums berufen
wurde. Auch hier glaubte man die Grundzüge parlamentarischer Regierungs¬
weise — trotz des charakteristischen deutschrechtlichen Schnörkels der Kammer¬
auflösung — erblicken zu können, für das Ausland trug die Krise jedenfalls den
„akzentuierten Charakter des Parlamentarismus". Aber auch hier hat die Regie¬
rung jede Festlegung für die Zukunft abgelehnt, und daß sie im Kriege ihre An¬
sicht nicht änderte, scheint aus einem Artikel der „Bayerischen Staatszeitung"
(vom 12. Juli 1917) hervorzugehen, in dem es unter anderem heißt: „Jeder vor¬
urteilslose Kenner der Geschichte unseres Verfassungslebens und unserer Partei¬
verhältnisse wird zugeben müssen, daß die Übertragung des parlamentarischen



*) Vgl. Frhr. von Zedlitz im „Roten Tag" vom 22. Dezember 19t7,
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[0266] Parlamentarische Regierung und gleiches Wahlrecht Im allgemeinen sind die Parlamente bei uns nie auf die Stufe bloßer Debattier¬ klubs und Redehallen herabgesunken. Mittels der Ausschüsse und Parteiorgani¬ sationen haben sie von jeher „gehandelt", d. h. praktische Arbeit geleistet, und ihr Einfluß auf die Exekutive ist so beträchtlich gewesen, daß die betrachtende Staats¬ rechtslehre (Neben) von einer „Mitherrschaft in der Verwaltung" reden konnte. Trotz dieser „Präzedenzien" ist natürlich der Unterschied zwischen dem Heute und dem Einst nicht zu verkennen. Um noch bei den Worten der „Frankfurter Zeitung" zu bleiben - jetzt begnügt sich die Reichstagsmehrheit nicht mit der „Entscheidung über das Schicksal" zweier Regierungen, sondern weist der darauf folgenden von vornherein die „politische Richtung" an. Der Ausgangspunkt liegt bekanntlich in dem Verhalten des inter¬ fraktionellen Reichstagsausschusses kurz vor der Ernennung des Grafen Hertling. Jener ließ durch Herrn von Valentini beim Kaiser ein Schreiben übergeben, worin der Monarch gebeten wurde, vor der „von ihm zu treffenden Entschließung die zur Leitung der Reichsgeschäfte in Aussicht genommene Persönlichkeit zu beauf¬ tragen, sich mit dem Reichstag zu besprechen". Der Bitte ist willfahrt worden, indem der gegenwärtige Kanzler in einer „vertrauensvollen Verständigung über die innere und äußere Politik" die Möglichkeit eines gedeihlichen Zuscmnnen- arbeitens mit dem Reichstage vor Antritt seines Amtes feststellte. Man könnte hier den Ausgangspunkt eines Gewohnheitsrechtes sehen, und in der Tat haben die sogenannten Mehrheitsparteien erklärt, daß von dem einmal geübten Brauche nicht wieder abgegangen werden solle. Auf feiten der Regierung denkt man darüber anders; Graf Hertling bemerkte im Abgeordnetenhause, daß die Art und Weise seiner Berufung gewissermaßen nur eine Kriegssitte darstelle und für kommende Friedenszeiten nicht als Präzedenzfall herangezogen werden dürfe*). Für die Gegenwart könnte man allerdings daraus immer noch folgern, daß die Ausnahmebedingungen des Entstehens auch für das Bestehen wenigstens dieses Ministeriums in Geltung bleiben. Ein Zufall fügt es, daß der Name Hertling schon einmal in der Geschichte des parlamentarischen Regierungssystems bei uns eine Rolle gespielt hat. Das geschah in Bayern, noch unter der Regentschaft, als die dort herrschende Zentrums¬ partei nach einem Konflikt mit dem Minister von Frauendorffer Budgetverweige¬ rung beschloß, die zweite Kammer aufgelöst wurde und, nachdem die Wahlen die Stellung der Mehrheitspartei bestätigt hatten, deren Führer — eben der da¬ malige Freiherr von Hertling — an die Spitze des neuen Ministeriums berufen wurde. Auch hier glaubte man die Grundzüge parlamentarischer Regierungs¬ weise — trotz des charakteristischen deutschrechtlichen Schnörkels der Kammer¬ auflösung — erblicken zu können, für das Ausland trug die Krise jedenfalls den „akzentuierten Charakter des Parlamentarismus". Aber auch hier hat die Regie¬ rung jede Festlegung für die Zukunft abgelehnt, und daß sie im Kriege ihre An¬ sicht nicht änderte, scheint aus einem Artikel der „Bayerischen Staatszeitung" (vom 12. Juli 1917) hervorzugehen, in dem es unter anderem heißt: „Jeder vor¬ urteilslose Kenner der Geschichte unseres Verfassungslebens und unserer Partei¬ verhältnisse wird zugeben müssen, daß die Übertragung des parlamentarischen *) Vgl. Frhr. von Zedlitz im „Roten Tag" vom 22. Dezember 19t7,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/266>, abgerufen am 25.08.2024.