Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.Das allgemeine, gleiche Wahlrecht und die Kommunen Nach Einführung des gleichen Wahlrechts würde dies mit einem Schlage Das erstere kann er nicht wagen. Will er auch heute die Polen aus alle Auch die Kreistage und Kreisausschüsse würden ihre Physiognomie ver¬ Wie steht es nun mit dem Schulwesen? Das höhere ist mit geringfügigen Das allgemeine, gleiche Wahlrecht und die Kommunen Nach Einführung des gleichen Wahlrechts würde dies mit einem Schlage Das erstere kann er nicht wagen. Will er auch heute die Polen aus alle Auch die Kreistage und Kreisausschüsse würden ihre Physiognomie ver¬ Wie steht es nun mit dem Schulwesen? Das höhere ist mit geringfügigen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0130" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333227"/> <fw type="header" place="top"> Das allgemeine, gleiche Wahlrecht und die Kommunen</fw><lb/> <p xml:id="ID_463"> Nach Einführung des gleichen Wahlrechts würde dies mit einem Schlage<lb/> anders sein. Die Stadtverordneten wären dann in den meisten Städten durch¬<lb/> aus oder überwiegend Polen. Flete selbst das Hausbesitzer-Vorrecht nicht, so<lb/> würde das hier nichts ausmachen. Die Polen sind schon seit langer Zeit bestrebt,<lb/> möglichst viel städtischen Grundbesitz an sich zu bringen; an Hausbesitzern herrscht<lb/> ihrerseits kein Mangel. Das wäre aber kein größerer Kbelstand als in den Städten<lb/> der anderen Provinzen, falls der Magistrat deutsch bleibt. Aber da sitzt der Haken.<lb/> Die polnischen Stadtverordneten werden nur Polen zu Magistratsmitgliedern<lb/> wählen, und der Staat wird bei dem neuen Kurse der Ostmarkenpolitik diesen die<lb/> Bestätigung nicht mehr wie früher versagen, so dasz selbst der Bürgermeister ein<lb/> Pole sein könnte. Ebenso würden bald alle städtischen Beamten polnisch sein.<lb/> Wird nun der Staat in seiner Nachgiebigkeit gegen das Polentum soweit gehen,<lb/> daß er diesen: auch die Ortspolizei und die Volksschule überläßt?</p><lb/> <p xml:id="ID_464"> Das erstere kann er nicht wagen. Will er auch heute die Polen aus alle<lb/> mögliche Weise gewinnen, die Herrschaft kann er nicht ganz aus der Hand geben.<lb/> Es bleibt also auch hier nur der Weg übrig, Polizei und Selbstverwaltung zu<lb/> trennen. Auf dem platten Lande hat man ja schon königliche, festangestellte und<lb/> besoldete Polizeibeamte, die Distriktskonunissare. In Anbetracht der besonderen<lb/> nationalen Verhältnisse war dies geboten. Der Staat braucht nur einen Schritt<lb/> weiter zu gehen und die Städte ebenfalls solchen Beamten hinsichtlich der Polizei<lb/> zu unterstellen. Ganz kleine Städte — sie sind in Posen sehr zahlreich — könnten<lb/> den benachbarten Distriktskommissaren zufallen, in den größeren müßte ein be¬<lb/> sonderer Beamter als Polizeidirigent amtieren. Die Mehrkosten würden für den<lb/> Staat recht erheblich sein; aber will er nicht ganz vor dem Polentum kapitulieren,<lb/> muß er die genannte Maßregel ergreifen. Gerade zu diesen Stellen würden sich<lb/> gewesene Offiziere sehr gut eignen. Schon jetzt rekrutieren sich die Distrikts-<lb/> kommissare vielfach aus solchen. Nach dem Kriege würden sie in noch umfang¬<lb/> reicheren Maße zur Verfügung stehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_465"> Auch die Kreistage und Kreisausschüsse würden ihre Physiognomie ver¬<lb/> ändern. Der Kreistag hatte bei der großen Zahl der polnischen Gutsbesitzer schon<lb/> jetzt ein überwiegend slawisches Gepräge. Von nun ab würden auch die Ver¬<lb/> treter der kreisangehörigen Städte Polen sein. Von den Mitgliedern, welche der<lb/> Wahlverband der Landgemeinden in den Kreistag schickt, verstände sich dies von<lb/> selbst. Dementsprechend würde auch der Kreisausschuß nur aus Polen bestehen.<lb/> Aber an seiner Spitze stände nach wie vor der Landrat. Einen Polen hierzu zu<lb/> machen, dazu würde sich der Staat nie verstehen, er müßte denn der Losreißung<lb/> Posens vom Körper der Monarchie selbst Vorschub leisten wollen. In der Person<lb/> des Landrath, in dem Amt der Distriktskonunissare bliebe dem Staate dann noch<lb/> Stütze und Stärke gegenüber den deutsch- und vaterlandsfeindlichen Bestrebungen<lb/> der Polen. Ob genügend, wird sich zeigen.</p><lb/> <p xml:id="ID_466" next="#ID_467"> Wie steht es nun mit dem Schulwesen? Das höhere ist mit geringfügigen<lb/> Ausnahmen staatlich; die wenigen städtischen höheren Schulen stehen, geradeso<lb/> wie sonst in Preußen, in strengster Abhängigkeit vom Staate. Bisher haben sich<lb/> die Polen dem höheren Schuldienst, wie überhaupt dem höheren Beamtentum<lb/> ferngehalten. Gewiß wuchs die polnische „Intelligenz" immer mehr; die Zahl der<lb/> polnischen Schüler auf den höheren Schulen nahm immer mehr zu, aber die-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0130]
Das allgemeine, gleiche Wahlrecht und die Kommunen
Nach Einführung des gleichen Wahlrechts würde dies mit einem Schlage
anders sein. Die Stadtverordneten wären dann in den meisten Städten durch¬
aus oder überwiegend Polen. Flete selbst das Hausbesitzer-Vorrecht nicht, so
würde das hier nichts ausmachen. Die Polen sind schon seit langer Zeit bestrebt,
möglichst viel städtischen Grundbesitz an sich zu bringen; an Hausbesitzern herrscht
ihrerseits kein Mangel. Das wäre aber kein größerer Kbelstand als in den Städten
der anderen Provinzen, falls der Magistrat deutsch bleibt. Aber da sitzt der Haken.
Die polnischen Stadtverordneten werden nur Polen zu Magistratsmitgliedern
wählen, und der Staat wird bei dem neuen Kurse der Ostmarkenpolitik diesen die
Bestätigung nicht mehr wie früher versagen, so dasz selbst der Bürgermeister ein
Pole sein könnte. Ebenso würden bald alle städtischen Beamten polnisch sein.
Wird nun der Staat in seiner Nachgiebigkeit gegen das Polentum soweit gehen,
daß er diesen: auch die Ortspolizei und die Volksschule überläßt?
Das erstere kann er nicht wagen. Will er auch heute die Polen aus alle
mögliche Weise gewinnen, die Herrschaft kann er nicht ganz aus der Hand geben.
Es bleibt also auch hier nur der Weg übrig, Polizei und Selbstverwaltung zu
trennen. Auf dem platten Lande hat man ja schon königliche, festangestellte und
besoldete Polizeibeamte, die Distriktskonunissare. In Anbetracht der besonderen
nationalen Verhältnisse war dies geboten. Der Staat braucht nur einen Schritt
weiter zu gehen und die Städte ebenfalls solchen Beamten hinsichtlich der Polizei
zu unterstellen. Ganz kleine Städte — sie sind in Posen sehr zahlreich — könnten
den benachbarten Distriktskommissaren zufallen, in den größeren müßte ein be¬
sonderer Beamter als Polizeidirigent amtieren. Die Mehrkosten würden für den
Staat recht erheblich sein; aber will er nicht ganz vor dem Polentum kapitulieren,
muß er die genannte Maßregel ergreifen. Gerade zu diesen Stellen würden sich
gewesene Offiziere sehr gut eignen. Schon jetzt rekrutieren sich die Distrikts-
kommissare vielfach aus solchen. Nach dem Kriege würden sie in noch umfang¬
reicheren Maße zur Verfügung stehen.
Auch die Kreistage und Kreisausschüsse würden ihre Physiognomie ver¬
ändern. Der Kreistag hatte bei der großen Zahl der polnischen Gutsbesitzer schon
jetzt ein überwiegend slawisches Gepräge. Von nun ab würden auch die Ver¬
treter der kreisangehörigen Städte Polen sein. Von den Mitgliedern, welche der
Wahlverband der Landgemeinden in den Kreistag schickt, verstände sich dies von
selbst. Dementsprechend würde auch der Kreisausschuß nur aus Polen bestehen.
Aber an seiner Spitze stände nach wie vor der Landrat. Einen Polen hierzu zu
machen, dazu würde sich der Staat nie verstehen, er müßte denn der Losreißung
Posens vom Körper der Monarchie selbst Vorschub leisten wollen. In der Person
des Landrath, in dem Amt der Distriktskonunissare bliebe dem Staate dann noch
Stütze und Stärke gegenüber den deutsch- und vaterlandsfeindlichen Bestrebungen
der Polen. Ob genügend, wird sich zeigen.
Wie steht es nun mit dem Schulwesen? Das höhere ist mit geringfügigen
Ausnahmen staatlich; die wenigen städtischen höheren Schulen stehen, geradeso
wie sonst in Preußen, in strengster Abhängigkeit vom Staate. Bisher haben sich
die Polen dem höheren Schuldienst, wie überhaupt dem höheren Beamtentum
ferngehalten. Gewiß wuchs die polnische „Intelligenz" immer mehr; die Zahl der
polnischen Schüler auf den höheren Schulen nahm immer mehr zu, aber die-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |