Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.Lin Vorschlag zur lvahlreform schliffen und unterrichtet. Etwa von 7 500 Mark Jahreseinkommen an scheint Die Abwägung des Umfangs der Verstärkung ist natürlich noch schwieriger; In der Art der Abgabe dieser Stimmen wäre der Wahlberechtigte nicht zu Ein Zahlenbeispiel mag die Wirkungen eines so gegliederten Wahlrechts In der letzten allgemeinen Neichstagswahl 1912 erhielten unter Weg¬ Parteien Stimmen Gewählt Stimmenrest Zugewählt Abgeordnete Konservative... 861 47 Is . 1 48 Dtsch, Fr. ... 493 27 7 - 27 Zentrum .... 1250 S9 8 -- 09 Nationalliberale . . 939 62 " -- 52 Fortschritt .... 860 47 14 1 45 Polen..... 441 24 S -- 24 Sozialisten . . . 1402 77 16 1 78 Unabh. Sozialisten 1005_5S_ _1_56 72S1 37 402 Werden den Wählern von 35 Jahren an und den Vätern je eine, den Lin Vorschlag zur lvahlreform schliffen und unterrichtet. Etwa von 7 500 Mark Jahreseinkommen an scheint Die Abwägung des Umfangs der Verstärkung ist natürlich noch schwieriger; In der Art der Abgabe dieser Stimmen wäre der Wahlberechtigte nicht zu Ein Zahlenbeispiel mag die Wirkungen eines so gegliederten Wahlrechts In der letzten allgemeinen Neichstagswahl 1912 erhielten unter Weg¬ Parteien Stimmen Gewählt Stimmenrest Zugewählt Abgeordnete Konservative... 861 47 Is . 1 48 Dtsch, Fr. ... 493 27 7 - 27 Zentrum .... 1250 S9 8 — 09 Nationalliberale . . 939 62 » — 52 Fortschritt .... 860 47 14 1 45 Polen..... 441 24 S — 24 Sozialisten . . . 1402 77 16 1 78 Unabh. Sozialisten 1005_5S_ _1_56 72S1 37 402 Werden den Wählern von 35 Jahren an und den Vätern je eine, den <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0107" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333204"/> <fw type="header" place="top"> Lin Vorschlag zur lvahlreform</fw><lb/> <p xml:id="ID_364" prev="#ID_363"> schliffen und unterrichtet. Etwa von 7 500 Mark Jahreseinkommen an scheint<lb/> mir die Erhöhung der Stimmkraft gleichfalls berechtigt.</p><lb/> <p xml:id="ID_365"> Die Abwägung des Umfangs der Verstärkung ist natürlich noch schwieriger;<lb/> sie ist Sache des Ermessens und des Gerechtigkeitsgefühls. Nicht zu beanstanden<lb/> dürste wohl sein, daß man dem älteren Wahlfähigen eine zweite Stimme miegt<lb/> und der Vater eine dritte Stimme erhält. Denn das doppelte Gewicht der ge¬<lb/> reiften Männer entspricht ohne Frage der Billigkeit. Da sie die überwiegende<lb/> Mehrzahl der stimmfähigen bilden, wird im Ergebnis die Stimmkraft des Vaters<lb/> nur um die Hälfte verstärkt. Da ferner auch die Väter in der reichlichen Mehr-<lb/> heit sich befinden, so kann der Dreistimmenwähler als das Naturgemäße auf<lb/> Grund der menschlichen Entwicklung an sich erachtet werden. Deshalb erhebt sich<lb/> schon die Frage, ob für den gehobenen Unterricht und das Einkommen die Zu¬<lb/> legung von je einer Stimme genügt, da dies doch nur ein Drittel Stimmver-<lb/> stärkung gegenüber dem Regelfalle bedeutet und nicht wenigstens je zwei Stimmen<lb/> für diese Eigenschaften gewährt werden müssen. Sicherlich aber würde es ungerecht<lb/> sein, wenn für die abgeschlossene akademische Bildung nicht wenigstens vier Stimmen<lb/> gewährt werden, da eine so fortgeschrittene Disziplinierung des Geistes auch für<lb/> die politische Einsicht und Schulung von größter Bedeutung ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_366"> In der Art der Abgabe dieser Stimmen wäre der Wahlberechtigte nicht zu<lb/> beschränken. Die Vorschrift geschlossener Abgabe sämtlicher Stimmen auf eine<lb/> Liste oder Person würde Überwachungsvorschriften erfordern, welche die Freiheit<lb/> und Heimlichkeit der Stimmabgabe gefährdeten. Auch ist nicht zu befürchten, daß<lb/> zersplitterte Abgaben der Stimmen sich häufig ereignen, da die Stimmberechtigten<lb/> doch nach ihrer Überzeugung wählen und die Gelegenheit zu Scherzen nicht gerade<lb/> bei der Wahlhandlung suchen.</p><lb/> <p xml:id="ID_367"> Ein Zahlenbeispiel mag die Wirkungen eines so gegliederten Wahlrechts<lb/> veranschaulichen. Die Ziffern konnten natürlich nur geschätzt werden. Immerhin<lb/> sind zum großen Teile statistische Ergebnisse zugrunde gelegt.</p><lb/> <p xml:id="ID_368"> In der letzten allgemeinen Neichstagswahl 1912 erhielten unter Weg¬<lb/> lassung der kleinen Gruppen und der unbestimmten und zersplitterten Stimmen —<lb/> die größeren Parteien in Preußen folgende Stimmenmengen, zu Tausenden ab¬<lb/> gerundet, und hätten danach im Landeswahlsystem, eine Stimmensumme von<lb/> 18 000 angenommen, folgende Abgeordnete gestellt:</p><lb/> <list> <item> Parteien Stimmen Gewählt Stimmenrest Zugewählt Abgeordnete</item> <item> Konservative... 861 47 Is . 1 48</item> <item> Dtsch, Fr. ... 493 27 7 - 27</item> <item> Zentrum .... 1250 S9 8 — 09</item> <item> Nationalliberale . . 939 62 » — 52</item> <item> Fortschritt .... 860 47 14 1 45</item> <item> Polen..... 441 24 S — 24</item> <item> Sozialisten . . . 1402 77 16 1 78</item> <item> Unabh. 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Lin Vorschlag zur lvahlreform
schliffen und unterrichtet. Etwa von 7 500 Mark Jahreseinkommen an scheint
mir die Erhöhung der Stimmkraft gleichfalls berechtigt.
Die Abwägung des Umfangs der Verstärkung ist natürlich noch schwieriger;
sie ist Sache des Ermessens und des Gerechtigkeitsgefühls. Nicht zu beanstanden
dürste wohl sein, daß man dem älteren Wahlfähigen eine zweite Stimme miegt
und der Vater eine dritte Stimme erhält. Denn das doppelte Gewicht der ge¬
reiften Männer entspricht ohne Frage der Billigkeit. Da sie die überwiegende
Mehrzahl der stimmfähigen bilden, wird im Ergebnis die Stimmkraft des Vaters
nur um die Hälfte verstärkt. Da ferner auch die Väter in der reichlichen Mehr-
heit sich befinden, so kann der Dreistimmenwähler als das Naturgemäße auf
Grund der menschlichen Entwicklung an sich erachtet werden. Deshalb erhebt sich
schon die Frage, ob für den gehobenen Unterricht und das Einkommen die Zu¬
legung von je einer Stimme genügt, da dies doch nur ein Drittel Stimmver-
stärkung gegenüber dem Regelfalle bedeutet und nicht wenigstens je zwei Stimmen
für diese Eigenschaften gewährt werden müssen. Sicherlich aber würde es ungerecht
sein, wenn für die abgeschlossene akademische Bildung nicht wenigstens vier Stimmen
gewährt werden, da eine so fortgeschrittene Disziplinierung des Geistes auch für
die politische Einsicht und Schulung von größter Bedeutung ist.
In der Art der Abgabe dieser Stimmen wäre der Wahlberechtigte nicht zu
beschränken. Die Vorschrift geschlossener Abgabe sämtlicher Stimmen auf eine
Liste oder Person würde Überwachungsvorschriften erfordern, welche die Freiheit
und Heimlichkeit der Stimmabgabe gefährdeten. Auch ist nicht zu befürchten, daß
zersplitterte Abgaben der Stimmen sich häufig ereignen, da die Stimmberechtigten
doch nach ihrer Überzeugung wählen und die Gelegenheit zu Scherzen nicht gerade
bei der Wahlhandlung suchen.
Ein Zahlenbeispiel mag die Wirkungen eines so gegliederten Wahlrechts
veranschaulichen. Die Ziffern konnten natürlich nur geschätzt werden. Immerhin
sind zum großen Teile statistische Ergebnisse zugrunde gelegt.
In der letzten allgemeinen Neichstagswahl 1912 erhielten unter Weg¬
lassung der kleinen Gruppen und der unbestimmten und zersplitterten Stimmen —
die größeren Parteien in Preußen folgende Stimmenmengen, zu Tausenden ab¬
gerundet, und hätten danach im Landeswahlsystem, eine Stimmensumme von
18 000 angenommen, folgende Abgeordnete gestellt:
Parteien Stimmen Gewählt Stimmenrest Zugewählt Abgeordnete
Konservative... 861 47 Is . 1 48
Dtsch, Fr. ... 493 27 7 - 27
Zentrum .... 1250 S9 8 — 09
Nationalliberale . . 939 62 » — 52
Fortschritt .... 860 47 14 1 45
Polen..... 441 24 S — 24
Sozialisten . . . 1402 77 16 1 78
Unabh. Sozialisten 1005_5S_ _1_56
72S1 37 402
Werden den Wählern von 35 Jahren an und den Vätern je eine, den
Wählern mit gehobenem Unterricht und denjenigen mit einem Einkommen von
7500 Mark aufwärts je zwei und den Wählern mit einer abgeschlossenen Hoch-
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