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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Lin Vorschlag zur wcihlreform

Denkt man sich das Reichstagswahlrecht auf die Landeswahl übertragen, so ist es
sicher, daß nicht eine der gesellschaftlichen Gliederung, d. h. der Bedeutung der
Glieder für das Ganze entsprechende Volksvertretung gewählt wird, sondern ein
Stand, die Arbeiterschaft, vermöge seiner Zahl eine übermächtige Stellung im
Parlament erhält.

Dieses Ergebnis ist unbefriedigend. Denn die durch die Macht der wirt¬
schaftlichen Interessen engzusammengeschlossenen Arbeiter sind nach der Stufe ihrer
Bildung und Erziehung zu sehr agitatorischen, sogar demagogischen Einflüssen
ausgesetzt, ihre politische Weitsicht und Schulung zu ungenügend, als daß ihnen
gewissermaßen allein die Leitung der Geschicke des deutschen Volkes anvertraut
werden könnte. Aber auch von diesem Nachteil abgesehen, zu dessen ausführlicher
Darstellung und Begründung hier der Raum fehlt, ist die rein zahlenmäßige Über-
macht eines so sehr der Standesdisziplin unterworfenen Standes abzulehnen.

Wenn damit auch feststeht, daß es auf diese Art nicht geht, so ist doch
deshalb über meinen Vorschlag der Stab noch nicht gebrochen. Nur soviel ist
dadurch bewiesen, daß das Neichstagswahlrecht ohne Korrekturen als Wahlsystem
nicht brauchbar ist. Es erhebt sich aber nunmehr die Frage, ob dieses Wahlrecht
mit künstlichen Korrekturen nötig oder auch nur wünschenswert ist, ob nicht viel¬
mehr ein anders ausgestattetes gleiches und zugleich gerechtes Wahlrecht gefunden
werden kann



Die theoretische Ungerechtigkeit des gleichen Wahlrechts in der Form des
ReichstagswahlrechtS, welches jedem fünfundzwanzigjährigen Deutschen eine Stimme
gibt, ohne auf seine Eigenschaften Rücksicht zu nehmen, wird durch die Nieder¬
haltung der Großstädte und die in Wahlkreisen möglichen Wahlbündnisse bekämpft.
Zufälligkeiten, die an sich in keinem Zusammenhange mit der Frage stehen, werden
künstlich einer ihnen fremden Aufgabe dienstbar gemacht. Die Ergebnisse können
natürlich gleichfalls nicht gerecht sein. Der einsichtsvollere und politisch geschultere
Bevölkerungsteil der Großstädte muß unter der Entwertung der Stimmkraft mit-
- leiden; der Ackerknecht im letzten Dorf hat die zehn- bis zwanzigfache Stimmkraft,
die jenem gewährt ist. Die Wahlbündnisse, zumal seit sie letzthin auch unter den
Parteien allgemein für das ganze Land abgeschlossen werden, schlagen mitunter
auch zum Vorteil der radikalen Parteien aus. Daneben schädigen sie im blinden
Zufall die eine oder andere Partei. Weder bei dem einen noch dem anderen
Hilfsmittel ist obendrein abzuschätzen, wie weit sie dem verfolgten Zweck gerecht
werden und ob ihre Schäden die Vorteile nicht aufwiegen und übersteigen. Die
Möglichkeit, von diesen Hilfsmitteln Abstand zu nehmen, muß daher ihre Be-
seitigung erfordern.

Nicht ein ungerechtes Prinzip durch künstliche Korrekturen seiner Schädlich¬
keit zu berauben, sondern ein gerechtes Prinzip zu finden, ist die Aufgabe. Ge
recht kann aber nur das Stimmrecht sein, das die Stimmen nicht nur zählt,
sondern auch wägt. Sieht man von dem politischen Leben ab, so wird man
nirgends auch nur Verfechter der Ansicht finden, daß die bloße Zahl ohne Rücksicht
auf ihre Urteilskraft und Kenntnisse entscheiden soll. Überall wird die Wägung
der Ansichten gefordert und jede Vereinigung, jedes Unternehmen würde sich dem
Vorwurf der Unzulänglichkeit ausgesetzt sehen, das anders verführe und dem


Lin Vorschlag zur wcihlreform

Denkt man sich das Reichstagswahlrecht auf die Landeswahl übertragen, so ist es
sicher, daß nicht eine der gesellschaftlichen Gliederung, d. h. der Bedeutung der
Glieder für das Ganze entsprechende Volksvertretung gewählt wird, sondern ein
Stand, die Arbeiterschaft, vermöge seiner Zahl eine übermächtige Stellung im
Parlament erhält.

Dieses Ergebnis ist unbefriedigend. Denn die durch die Macht der wirt¬
schaftlichen Interessen engzusammengeschlossenen Arbeiter sind nach der Stufe ihrer
Bildung und Erziehung zu sehr agitatorischen, sogar demagogischen Einflüssen
ausgesetzt, ihre politische Weitsicht und Schulung zu ungenügend, als daß ihnen
gewissermaßen allein die Leitung der Geschicke des deutschen Volkes anvertraut
werden könnte. Aber auch von diesem Nachteil abgesehen, zu dessen ausführlicher
Darstellung und Begründung hier der Raum fehlt, ist die rein zahlenmäßige Über-
macht eines so sehr der Standesdisziplin unterworfenen Standes abzulehnen.

Wenn damit auch feststeht, daß es auf diese Art nicht geht, so ist doch
deshalb über meinen Vorschlag der Stab noch nicht gebrochen. Nur soviel ist
dadurch bewiesen, daß das Neichstagswahlrecht ohne Korrekturen als Wahlsystem
nicht brauchbar ist. Es erhebt sich aber nunmehr die Frage, ob dieses Wahlrecht
mit künstlichen Korrekturen nötig oder auch nur wünschenswert ist, ob nicht viel¬
mehr ein anders ausgestattetes gleiches und zugleich gerechtes Wahlrecht gefunden
werden kann



Die theoretische Ungerechtigkeit des gleichen Wahlrechts in der Form des
ReichstagswahlrechtS, welches jedem fünfundzwanzigjährigen Deutschen eine Stimme
gibt, ohne auf seine Eigenschaften Rücksicht zu nehmen, wird durch die Nieder¬
haltung der Großstädte und die in Wahlkreisen möglichen Wahlbündnisse bekämpft.
Zufälligkeiten, die an sich in keinem Zusammenhange mit der Frage stehen, werden
künstlich einer ihnen fremden Aufgabe dienstbar gemacht. Die Ergebnisse können
natürlich gleichfalls nicht gerecht sein. Der einsichtsvollere und politisch geschultere
Bevölkerungsteil der Großstädte muß unter der Entwertung der Stimmkraft mit-
- leiden; der Ackerknecht im letzten Dorf hat die zehn- bis zwanzigfache Stimmkraft,
die jenem gewährt ist. Die Wahlbündnisse, zumal seit sie letzthin auch unter den
Parteien allgemein für das ganze Land abgeschlossen werden, schlagen mitunter
auch zum Vorteil der radikalen Parteien aus. Daneben schädigen sie im blinden
Zufall die eine oder andere Partei. Weder bei dem einen noch dem anderen
Hilfsmittel ist obendrein abzuschätzen, wie weit sie dem verfolgten Zweck gerecht
werden und ob ihre Schäden die Vorteile nicht aufwiegen und übersteigen. Die
Möglichkeit, von diesen Hilfsmitteln Abstand zu nehmen, muß daher ihre Be-
seitigung erfordern.

Nicht ein ungerechtes Prinzip durch künstliche Korrekturen seiner Schädlich¬
keit zu berauben, sondern ein gerechtes Prinzip zu finden, ist die Aufgabe. Ge
recht kann aber nur das Stimmrecht sein, das die Stimmen nicht nur zählt,
sondern auch wägt. Sieht man von dem politischen Leben ab, so wird man
nirgends auch nur Verfechter der Ansicht finden, daß die bloße Zahl ohne Rücksicht
auf ihre Urteilskraft und Kenntnisse entscheiden soll. Überall wird die Wägung
der Ansichten gefordert und jede Vereinigung, jedes Unternehmen würde sich dem
Vorwurf der Unzulänglichkeit ausgesetzt sehen, das anders verführe und dem


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/105>, abgerufen am 22.07.2024.