Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
<Lin Vorschlag zur lvcihlreform

wertlos werden, dann aber auch bei einem Wegfall des Gewählten im Laufe der
Wahlperiode bis zu deren Ende unvertreten bleiben.

Wird die Beseitigung des geographischen Zusammenhanges des Abgeordneten
mit seinem Kreise, wodurch er besonders befähigt scheint, die Interessen dieses
Kreises im Parlament zu vertreten, nicht schädlich wirken? -- Welche mißlichen
Nebenfolgen die Verbindung des Abgeordneten mit einem Kreise durch die sich
hieraus ergebende Abhängigkeit haben kann, wie leicht auch ohnedies die Landes¬
interessen gegenüber den Rücksichten auf den Wahlkreis zu kurz kommen, ist oben
schon gesagt. Es ist daher geradezu wünschenswert, diese Verbindung zu Ve-
seitigen, wenn ihr Vorteil, die Kenntnis der Abgeordneten von den Verhältnissen
der einzelnen Landesteile, auch auf andere Weise erhalten bleiben kam:. Dies
wird auf einfache Art erreicht, indem die Parteien nach der Zahl der ihnen an-
gehörigen Abgeordneten das Land einteilen und jedem Abgeordneten einen Landes¬
teil zuweisen, um dessen Verhältnisse er sich zu kümmern, dessen Beschwerden er
entgegenzunehmen und für dessen Förderung im Rahmen der Lcmdesinteressen
er zu sorgen hat. Wenn die Abgeordneten dem in der hierdurch gewährleisteten
Unabhängigkeit obliegen, so wird ihre Aufgabe auf eine höhere Stufe gehoben
und in Wahrheit ihre Erfüllung erst ermöglicht. Zugleich fördert die Maßnahme
auch den Zusammenschluß in große Parteien, die mit mehr Nachdruck und infolge
der enger begrenzten Bezirke ihrer Abgeordneten mit größerer Kenntnis dieser
Aufgabe nachkommen können.

Ist der Fortfall der Wahlbündnisse und Kompromisse trotz ihrer schon ge¬
nannten Vedenklichkeiten nicht nachteilig? Von ihnen haben im Durchschnitt die
sogenannten bürgerlichen und nationalen Parteien den größten Nutzen, die durch
ihren Zusammenschluß den radikalen oder staatsfeindlichen Gegner zu Fall bringen.
Unter ihnen kommen sie wohl überwiegend den gemäßigten Parteien zugute, die
häufiger in die Lage gelangen, als das "kleinere Übel" die Stimmen der weiter
rechts oder links stehenden Parteien auf ihren Bewerber zu vereinigen.

Die Regierung hat bereits die Befürchtung geäußert, daß das platte Land
mit seiner dünneren Bevölkerung gegenüber den Städten nicht eine seiner Be¬
deutung für das Landeswohl entsprechende Vertretung bei einer gleichmäßigen
Einteilung der Wahlkreise finden würde, und zur Verhütung dieses Ergebnisses
auch für die Wahlreform die ungleiche Bemessung der Wahlkreise angekündigt.
Da kaum Wahlkreise vorhanden sind, in denen die städtische Bevölkerung die
ländliche nicht überwiegt, richtet sich diese Stellung in Wahrheit nicht gegen die
städtischen Stimmen schlechthin, sondern gegen die Gefahr, daß die Großstädte
durch eine ihrer Stimmenzahl entsprechende Anzahl von Abgeordneten einen Ein¬
fluß erhalten, der bei der zahlenmäßigen Vorherrschaft der Arbeiterschaft in ihnen
und deren bekannter Neigung zu radikalen Ansichten als verderblich empfunden
wird. Durch diese Niederhaltung der Großstädte wird mithin das gleiche Wahl¬
recht künstlich korrigiert. Diese Korrektur des gleichen Wahlrechts ist auch das,
was -- vom Parteistandpunkt abgesehen -- als Vorzug der Wahlbündnisse und
Kompromisse angesehen wird.

Diese Einwürfe sind in der Tat erheblich. Mein Vorschlag kennt keine
Wahlkreise und schließt Wahlbündnisse aus. Diese künstlichen Verbesserungen des
Wahlrechts sind also unmöglich, vielmehr entscheidet die nackte Stimmenzahl.


<Lin Vorschlag zur lvcihlreform

wertlos werden, dann aber auch bei einem Wegfall des Gewählten im Laufe der
Wahlperiode bis zu deren Ende unvertreten bleiben.

Wird die Beseitigung des geographischen Zusammenhanges des Abgeordneten
mit seinem Kreise, wodurch er besonders befähigt scheint, die Interessen dieses
Kreises im Parlament zu vertreten, nicht schädlich wirken? — Welche mißlichen
Nebenfolgen die Verbindung des Abgeordneten mit einem Kreise durch die sich
hieraus ergebende Abhängigkeit haben kann, wie leicht auch ohnedies die Landes¬
interessen gegenüber den Rücksichten auf den Wahlkreis zu kurz kommen, ist oben
schon gesagt. Es ist daher geradezu wünschenswert, diese Verbindung zu Ve-
seitigen, wenn ihr Vorteil, die Kenntnis der Abgeordneten von den Verhältnissen
der einzelnen Landesteile, auch auf andere Weise erhalten bleiben kam:. Dies
wird auf einfache Art erreicht, indem die Parteien nach der Zahl der ihnen an-
gehörigen Abgeordneten das Land einteilen und jedem Abgeordneten einen Landes¬
teil zuweisen, um dessen Verhältnisse er sich zu kümmern, dessen Beschwerden er
entgegenzunehmen und für dessen Förderung im Rahmen der Lcmdesinteressen
er zu sorgen hat. Wenn die Abgeordneten dem in der hierdurch gewährleisteten
Unabhängigkeit obliegen, so wird ihre Aufgabe auf eine höhere Stufe gehoben
und in Wahrheit ihre Erfüllung erst ermöglicht. Zugleich fördert die Maßnahme
auch den Zusammenschluß in große Parteien, die mit mehr Nachdruck und infolge
der enger begrenzten Bezirke ihrer Abgeordneten mit größerer Kenntnis dieser
Aufgabe nachkommen können.

Ist der Fortfall der Wahlbündnisse und Kompromisse trotz ihrer schon ge¬
nannten Vedenklichkeiten nicht nachteilig? Von ihnen haben im Durchschnitt die
sogenannten bürgerlichen und nationalen Parteien den größten Nutzen, die durch
ihren Zusammenschluß den radikalen oder staatsfeindlichen Gegner zu Fall bringen.
Unter ihnen kommen sie wohl überwiegend den gemäßigten Parteien zugute, die
häufiger in die Lage gelangen, als das „kleinere Übel" die Stimmen der weiter
rechts oder links stehenden Parteien auf ihren Bewerber zu vereinigen.

Die Regierung hat bereits die Befürchtung geäußert, daß das platte Land
mit seiner dünneren Bevölkerung gegenüber den Städten nicht eine seiner Be¬
deutung für das Landeswohl entsprechende Vertretung bei einer gleichmäßigen
Einteilung der Wahlkreise finden würde, und zur Verhütung dieses Ergebnisses
auch für die Wahlreform die ungleiche Bemessung der Wahlkreise angekündigt.
Da kaum Wahlkreise vorhanden sind, in denen die städtische Bevölkerung die
ländliche nicht überwiegt, richtet sich diese Stellung in Wahrheit nicht gegen die
städtischen Stimmen schlechthin, sondern gegen die Gefahr, daß die Großstädte
durch eine ihrer Stimmenzahl entsprechende Anzahl von Abgeordneten einen Ein¬
fluß erhalten, der bei der zahlenmäßigen Vorherrschaft der Arbeiterschaft in ihnen
und deren bekannter Neigung zu radikalen Ansichten als verderblich empfunden
wird. Durch diese Niederhaltung der Großstädte wird mithin das gleiche Wahl¬
recht künstlich korrigiert. Diese Korrektur des gleichen Wahlrechts ist auch das,
was — vom Parteistandpunkt abgesehen — als Vorzug der Wahlbündnisse und
Kompromisse angesehen wird.

Diese Einwürfe sind in der Tat erheblich. Mein Vorschlag kennt keine
Wahlkreise und schließt Wahlbündnisse aus. Diese künstlichen Verbesserungen des
Wahlrechts sind also unmöglich, vielmehr entscheidet die nackte Stimmenzahl.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0104" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333201"/>
          <fw type="header" place="top"> &lt;Lin Vorschlag zur lvcihlreform</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_344" prev="#ID_343"> wertlos werden, dann aber auch bei einem Wegfall des Gewählten im Laufe der<lb/>
Wahlperiode bis zu deren Ende unvertreten bleiben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_345"> Wird die Beseitigung des geographischen Zusammenhanges des Abgeordneten<lb/>
mit seinem Kreise, wodurch er besonders befähigt scheint, die Interessen dieses<lb/>
Kreises im Parlament zu vertreten, nicht schädlich wirken? &#x2014; Welche mißlichen<lb/>
Nebenfolgen die Verbindung des Abgeordneten mit einem Kreise durch die sich<lb/>
hieraus ergebende Abhängigkeit haben kann, wie leicht auch ohnedies die Landes¬<lb/>
interessen gegenüber den Rücksichten auf den Wahlkreis zu kurz kommen, ist oben<lb/>
schon gesagt. Es ist daher geradezu wünschenswert, diese Verbindung zu Ve-<lb/>
seitigen, wenn ihr Vorteil, die Kenntnis der Abgeordneten von den Verhältnissen<lb/>
der einzelnen Landesteile, auch auf andere Weise erhalten bleiben kam:. Dies<lb/>
wird auf einfache Art erreicht, indem die Parteien nach der Zahl der ihnen an-<lb/>
gehörigen Abgeordneten das Land einteilen und jedem Abgeordneten einen Landes¬<lb/>
teil zuweisen, um dessen Verhältnisse er sich zu kümmern, dessen Beschwerden er<lb/>
entgegenzunehmen und für dessen Förderung im Rahmen der Lcmdesinteressen<lb/>
er zu sorgen hat. Wenn die Abgeordneten dem in der hierdurch gewährleisteten<lb/>
Unabhängigkeit obliegen, so wird ihre Aufgabe auf eine höhere Stufe gehoben<lb/>
und in Wahrheit ihre Erfüllung erst ermöglicht. Zugleich fördert die Maßnahme<lb/>
auch den Zusammenschluß in große Parteien, die mit mehr Nachdruck und infolge<lb/>
der enger begrenzten Bezirke ihrer Abgeordneten mit größerer Kenntnis dieser<lb/>
Aufgabe nachkommen können.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_346"> Ist der Fortfall der Wahlbündnisse und Kompromisse trotz ihrer schon ge¬<lb/>
nannten Vedenklichkeiten nicht nachteilig? Von ihnen haben im Durchschnitt die<lb/>
sogenannten bürgerlichen und nationalen Parteien den größten Nutzen, die durch<lb/>
ihren Zusammenschluß den radikalen oder staatsfeindlichen Gegner zu Fall bringen.<lb/>
Unter ihnen kommen sie wohl überwiegend den gemäßigten Parteien zugute, die<lb/>
häufiger in die Lage gelangen, als das &#x201E;kleinere Übel" die Stimmen der weiter<lb/>
rechts oder links stehenden Parteien auf ihren Bewerber zu vereinigen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_347"> Die Regierung hat bereits die Befürchtung geäußert, daß das platte Land<lb/>
mit seiner dünneren Bevölkerung gegenüber den Städten nicht eine seiner Be¬<lb/>
deutung für das Landeswohl entsprechende Vertretung bei einer gleichmäßigen<lb/>
Einteilung der Wahlkreise finden würde, und zur Verhütung dieses Ergebnisses<lb/>
auch für die Wahlreform die ungleiche Bemessung der Wahlkreise angekündigt.<lb/>
Da kaum Wahlkreise vorhanden sind, in denen die städtische Bevölkerung die<lb/>
ländliche nicht überwiegt, richtet sich diese Stellung in Wahrheit nicht gegen die<lb/>
städtischen Stimmen schlechthin, sondern gegen die Gefahr, daß die Großstädte<lb/>
durch eine ihrer Stimmenzahl entsprechende Anzahl von Abgeordneten einen Ein¬<lb/>
fluß erhalten, der bei der zahlenmäßigen Vorherrschaft der Arbeiterschaft in ihnen<lb/>
und deren bekannter Neigung zu radikalen Ansichten als verderblich empfunden<lb/>
wird. Durch diese Niederhaltung der Großstädte wird mithin das gleiche Wahl¬<lb/>
recht künstlich korrigiert. Diese Korrektur des gleichen Wahlrechts ist auch das,<lb/>
was &#x2014; vom Parteistandpunkt abgesehen &#x2014; als Vorzug der Wahlbündnisse und<lb/>
Kompromisse angesehen wird.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_348" next="#ID_349"> Diese Einwürfe sind in der Tat erheblich. Mein Vorschlag kennt keine<lb/>
Wahlkreise und schließt Wahlbündnisse aus. Diese künstlichen Verbesserungen des<lb/>
Wahlrechts sind also unmöglich, vielmehr entscheidet die nackte Stimmenzahl.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0104] <Lin Vorschlag zur lvcihlreform wertlos werden, dann aber auch bei einem Wegfall des Gewählten im Laufe der Wahlperiode bis zu deren Ende unvertreten bleiben. Wird die Beseitigung des geographischen Zusammenhanges des Abgeordneten mit seinem Kreise, wodurch er besonders befähigt scheint, die Interessen dieses Kreises im Parlament zu vertreten, nicht schädlich wirken? — Welche mißlichen Nebenfolgen die Verbindung des Abgeordneten mit einem Kreise durch die sich hieraus ergebende Abhängigkeit haben kann, wie leicht auch ohnedies die Landes¬ interessen gegenüber den Rücksichten auf den Wahlkreis zu kurz kommen, ist oben schon gesagt. Es ist daher geradezu wünschenswert, diese Verbindung zu Ve- seitigen, wenn ihr Vorteil, die Kenntnis der Abgeordneten von den Verhältnissen der einzelnen Landesteile, auch auf andere Weise erhalten bleiben kam:. Dies wird auf einfache Art erreicht, indem die Parteien nach der Zahl der ihnen an- gehörigen Abgeordneten das Land einteilen und jedem Abgeordneten einen Landes¬ teil zuweisen, um dessen Verhältnisse er sich zu kümmern, dessen Beschwerden er entgegenzunehmen und für dessen Förderung im Rahmen der Lcmdesinteressen er zu sorgen hat. Wenn die Abgeordneten dem in der hierdurch gewährleisteten Unabhängigkeit obliegen, so wird ihre Aufgabe auf eine höhere Stufe gehoben und in Wahrheit ihre Erfüllung erst ermöglicht. Zugleich fördert die Maßnahme auch den Zusammenschluß in große Parteien, die mit mehr Nachdruck und infolge der enger begrenzten Bezirke ihrer Abgeordneten mit größerer Kenntnis dieser Aufgabe nachkommen können. Ist der Fortfall der Wahlbündnisse und Kompromisse trotz ihrer schon ge¬ nannten Vedenklichkeiten nicht nachteilig? Von ihnen haben im Durchschnitt die sogenannten bürgerlichen und nationalen Parteien den größten Nutzen, die durch ihren Zusammenschluß den radikalen oder staatsfeindlichen Gegner zu Fall bringen. Unter ihnen kommen sie wohl überwiegend den gemäßigten Parteien zugute, die häufiger in die Lage gelangen, als das „kleinere Übel" die Stimmen der weiter rechts oder links stehenden Parteien auf ihren Bewerber zu vereinigen. Die Regierung hat bereits die Befürchtung geäußert, daß das platte Land mit seiner dünneren Bevölkerung gegenüber den Städten nicht eine seiner Be¬ deutung für das Landeswohl entsprechende Vertretung bei einer gleichmäßigen Einteilung der Wahlkreise finden würde, und zur Verhütung dieses Ergebnisses auch für die Wahlreform die ungleiche Bemessung der Wahlkreise angekündigt. Da kaum Wahlkreise vorhanden sind, in denen die städtische Bevölkerung die ländliche nicht überwiegt, richtet sich diese Stellung in Wahrheit nicht gegen die städtischen Stimmen schlechthin, sondern gegen die Gefahr, daß die Großstädte durch eine ihrer Stimmenzahl entsprechende Anzahl von Abgeordneten einen Ein¬ fluß erhalten, der bei der zahlenmäßigen Vorherrschaft der Arbeiterschaft in ihnen und deren bekannter Neigung zu radikalen Ansichten als verderblich empfunden wird. Durch diese Niederhaltung der Großstädte wird mithin das gleiche Wahl¬ recht künstlich korrigiert. Diese Korrektur des gleichen Wahlrechts ist auch das, was — vom Parteistandpunkt abgesehen — als Vorzug der Wahlbündnisse und Kompromisse angesehen wird. Diese Einwürfe sind in der Tat erheblich. Mein Vorschlag kennt keine Wahlkreise und schließt Wahlbündnisse aus. Diese künstlichen Verbesserungen des Wahlrechts sind also unmöglich, vielmehr entscheidet die nackte Stimmenzahl.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/104
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/104>, abgerufen am 22.07.2024.