Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Gin Vorschlag zur Nlahlreform

der Liste, zweckmäßig gleichlautend mit der Partei, müßte geschützt, sür den aus¬
reichenden Unterschied der Listennamen gesorgt werden. Vor der Wahl hätte ihre
gehörige Bekanntmachung zu erfolgen.

Nach meiner Ansicht wäre den Parteien das Recht zuzugestehen, auch nach
träglich von der Reihenfolge der Verzeichneten auf den Listen abzuweichen und
diese sonst zu ändern und zu ergänzen, da ja diejenigen, die auf die Liste ihre
Stimme abgegeben haben, für die Partei stimmen wollten, die über die Zu¬
sammensetzung der Liste entscheidet. Welches Parteiorgan über die Anmeldung,
Aufstellung und Änderung der Liste zu beschließen hat, wäre zweckmäßig gesetzlich
festzulegen. Die Absetzung oder Rangänderung bereits gewählter Abgeordneten
wären auszuschließen, sofern nicht aus einem der oben angeführten Gründe der
Abgeordnete wegfällt oder aus der Fraktion ausscheidet.

Die natürlichen Personen bedürfen, wenn sie rein persönlich als Bewerber
auftreten, keiner förmlichen Anmeldung der Bewerbung. Zweckmäßig ist aber
auch zu gestatten, daß die persönliche Bewerbung mit der Listenwahl verbunden
wird, indem der Bewerber erklären kann, daß er sich einer bestimmten Partei,
welche ihre Liste zu der Wahl anmeldet, anschließt. Erreicht er die zur Wahl
nötige Stimmensumme nicht, so fallen die für ihn abgegebenen Stimmen dieser
Liste zu. Überschreiten seine Stimmen die Stimmensumme, so geschieht dasselbe
mit dem Überschuß. Fällt er als Abgeordneter weg, so erwirbt gleichfalls die
bezeichnete Liste die Stimmensumme. Diese Verbindung der persönlichen mit der
Listenwahl macht es natürlich notwendig, die gleichen Vorschriften der förmlichen
Anmeldung vor der Wahl u. tgi. zu erlassen.

Auch hier soll ein willkürliches Zahlenbeispiel den Vorgang erläutern und
ergänzen: Es haben die Parteien K, Z. N. F und S ihre Listen angemeldet.
Müller und Schulze kandidieren mit der Erklärung, daß ihre Stimmen der Liste
S zuzurechnen sind; Lehmann läßt sich N zurechnen; Krause und Meyer bewerben
sich rein persönlich. Die Partei K erhält 1523 000, Z 2 417 000. N 1273 000.
F 1435 000. S 3 297 000. Müller 32 000. Schulze 12000. Lehmann 34 000.
Krause 31 000 und Meyer 23 000. Insgesamt sind 10097000 Stimmen abge¬
geben.. Stimmensumme ist nach dem obigen Beispiel 20000. Für die Berechnung
der Abgeordnetenzahl müssen die überschüssigen Stimmen von Krause und Meyer
abgesetzt werden, da sie rein persönlich kandidieren, ihre überschüssigen Stimmen
also wertlos sind. Nach Abzug dieser 14000 Stimmen verbleiben 10 083 000
Stimmen, so daß 504 Abgeordnete gewählt sind.

Es entfallen auf die Bewerber:

Partei K. . 76 Abgeordnete. Rest 3 000 Stimmen
Z - - 120 " ,. 17 000
,. N . . 63 " ,. 13000 ..
.. F.. 71 " 16000 ..
,. S , . 164 " ., 17000
Müller ... 1 " " 12 000 ,. sür S
Schulze... -- ., 12 000 ., .. S
Lehmann . . 1 ., ., 34000 " " N
Krause . . . 1 " " fällt weg
Meyer. ... t " " " "

Gin Vorschlag zur Nlahlreform

der Liste, zweckmäßig gleichlautend mit der Partei, müßte geschützt, sür den aus¬
reichenden Unterschied der Listennamen gesorgt werden. Vor der Wahl hätte ihre
gehörige Bekanntmachung zu erfolgen.

Nach meiner Ansicht wäre den Parteien das Recht zuzugestehen, auch nach
träglich von der Reihenfolge der Verzeichneten auf den Listen abzuweichen und
diese sonst zu ändern und zu ergänzen, da ja diejenigen, die auf die Liste ihre
Stimme abgegeben haben, für die Partei stimmen wollten, die über die Zu¬
sammensetzung der Liste entscheidet. Welches Parteiorgan über die Anmeldung,
Aufstellung und Änderung der Liste zu beschließen hat, wäre zweckmäßig gesetzlich
festzulegen. Die Absetzung oder Rangänderung bereits gewählter Abgeordneten
wären auszuschließen, sofern nicht aus einem der oben angeführten Gründe der
Abgeordnete wegfällt oder aus der Fraktion ausscheidet.

Die natürlichen Personen bedürfen, wenn sie rein persönlich als Bewerber
auftreten, keiner förmlichen Anmeldung der Bewerbung. Zweckmäßig ist aber
auch zu gestatten, daß die persönliche Bewerbung mit der Listenwahl verbunden
wird, indem der Bewerber erklären kann, daß er sich einer bestimmten Partei,
welche ihre Liste zu der Wahl anmeldet, anschließt. Erreicht er die zur Wahl
nötige Stimmensumme nicht, so fallen die für ihn abgegebenen Stimmen dieser
Liste zu. Überschreiten seine Stimmen die Stimmensumme, so geschieht dasselbe
mit dem Überschuß. Fällt er als Abgeordneter weg, so erwirbt gleichfalls die
bezeichnete Liste die Stimmensumme. Diese Verbindung der persönlichen mit der
Listenwahl macht es natürlich notwendig, die gleichen Vorschriften der förmlichen
Anmeldung vor der Wahl u. tgi. zu erlassen.

Auch hier soll ein willkürliches Zahlenbeispiel den Vorgang erläutern und
ergänzen: Es haben die Parteien K, Z. N. F und S ihre Listen angemeldet.
Müller und Schulze kandidieren mit der Erklärung, daß ihre Stimmen der Liste
S zuzurechnen sind; Lehmann läßt sich N zurechnen; Krause und Meyer bewerben
sich rein persönlich. Die Partei K erhält 1523 000, Z 2 417 000. N 1273 000.
F 1435 000. S 3 297 000. Müller 32 000. Schulze 12000. Lehmann 34 000.
Krause 31 000 und Meyer 23 000. Insgesamt sind 10097000 Stimmen abge¬
geben.. Stimmensumme ist nach dem obigen Beispiel 20000. Für die Berechnung
der Abgeordnetenzahl müssen die überschüssigen Stimmen von Krause und Meyer
abgesetzt werden, da sie rein persönlich kandidieren, ihre überschüssigen Stimmen
also wertlos sind. Nach Abzug dieser 14000 Stimmen verbleiben 10 083 000
Stimmen, so daß 504 Abgeordnete gewählt sind.

Es entfallen auf die Bewerber:

Partei K. . 76 Abgeordnete. Rest 3 000 Stimmen
Z - - 120 „ ,. 17 000
,. N . . 63 „ ,. 13000 ..
.. F.. 71 „ 16000 ..
,. S , . 164 „ ., 17000
Müller ... 1 „ „ 12 000 ,. sür S
Schulze... — ., 12 000 ., .. S
Lehmann . . 1 ., ., 34000 „ „ N
Krause . . . 1 „ „ fällt weg
Meyer. ... t „ „ „ „

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0101" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333198"/>
          <fw type="header" place="top"> Gin Vorschlag zur Nlahlreform</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_330" prev="#ID_329"> der Liste, zweckmäßig gleichlautend mit der Partei, müßte geschützt, sür den aus¬<lb/>
reichenden Unterschied der Listennamen gesorgt werden. Vor der Wahl hätte ihre<lb/>
gehörige Bekanntmachung zu erfolgen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_331"> Nach meiner Ansicht wäre den Parteien das Recht zuzugestehen, auch nach<lb/>
träglich von der Reihenfolge der Verzeichneten auf den Listen abzuweichen und<lb/>
diese sonst zu ändern und zu ergänzen, da ja diejenigen, die auf die Liste ihre<lb/>
Stimme abgegeben haben, für die Partei stimmen wollten, die über die Zu¬<lb/>
sammensetzung der Liste entscheidet. Welches Parteiorgan über die Anmeldung,<lb/>
Aufstellung und Änderung der Liste zu beschließen hat, wäre zweckmäßig gesetzlich<lb/>
festzulegen. Die Absetzung oder Rangänderung bereits gewählter Abgeordneten<lb/>
wären auszuschließen, sofern nicht aus einem der oben angeführten Gründe der<lb/>
Abgeordnete wegfällt oder aus der Fraktion ausscheidet.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_332"> Die natürlichen Personen bedürfen, wenn sie rein persönlich als Bewerber<lb/>
auftreten, keiner förmlichen Anmeldung der Bewerbung. Zweckmäßig ist aber<lb/>
auch zu gestatten, daß die persönliche Bewerbung mit der Listenwahl verbunden<lb/>
wird, indem der Bewerber erklären kann, daß er sich einer bestimmten Partei,<lb/>
welche ihre Liste zu der Wahl anmeldet, anschließt. Erreicht er die zur Wahl<lb/>
nötige Stimmensumme nicht, so fallen die für ihn abgegebenen Stimmen dieser<lb/>
Liste zu. Überschreiten seine Stimmen die Stimmensumme, so geschieht dasselbe<lb/>
mit dem Überschuß. Fällt er als Abgeordneter weg, so erwirbt gleichfalls die<lb/>
bezeichnete Liste die Stimmensumme. Diese Verbindung der persönlichen mit der<lb/>
Listenwahl macht es natürlich notwendig, die gleichen Vorschriften der förmlichen<lb/>
Anmeldung vor der Wahl u. tgi. zu erlassen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_333"> Auch hier soll ein willkürliches Zahlenbeispiel den Vorgang erläutern und<lb/>
ergänzen: Es haben die Parteien K, Z. N. F und S ihre Listen angemeldet.<lb/>
Müller und Schulze kandidieren mit der Erklärung, daß ihre Stimmen der Liste<lb/>
S zuzurechnen sind; Lehmann läßt sich N zurechnen; Krause und Meyer bewerben<lb/>
sich rein persönlich. Die Partei K erhält 1523 000, Z 2 417 000. N 1273 000.<lb/>
F 1435 000. S 3 297 000. Müller 32 000. Schulze 12000. Lehmann 34 000.<lb/>
Krause 31 000 und Meyer 23 000. Insgesamt sind 10097000 Stimmen abge¬<lb/>
geben.. Stimmensumme ist nach dem obigen Beispiel 20000. Für die Berechnung<lb/>
der Abgeordnetenzahl müssen die überschüssigen Stimmen von Krause und Meyer<lb/>
abgesetzt werden, da sie rein persönlich kandidieren, ihre überschüssigen Stimmen<lb/>
also wertlos sind. Nach Abzug dieser 14000 Stimmen verbleiben 10 083 000<lb/>
Stimmen, so daß 504 Abgeordnete gewählt sind.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_334"> Es entfallen auf die Bewerber:</p><lb/>
          <list>
            <item> Partei K. . 76 Abgeordnete. Rest 3 000 Stimmen</item>
            <item> Z - - 120    &#x201E; ,.  17 000</item>
            <item> ,.  N . .  63    &#x201E; ,.  13000 ..</item>
            <item> ..  F..  71 &#x201E;  16000 ..</item>
            <item> ,.  S , . 164    &#x201E; ., 17000</item>
            <item> Müller ... 1 &#x201E; &#x201E; 12 000 ,. sür S</item>
            <item> Schulze... &#x2014; .,  12 000   .,   .. S</item>
            <item> Lehmann . .  1    .,     .,  34000   &#x201E;   &#x201E; N</item>
            <item> Krause . . .  1    &#x201E;    &#x201E;  fällt weg</item>
            <item> Meyer. ...  t    &#x201E;    &#x201E;  &#x201E; &#x201E;</item>
          </list><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0101] Gin Vorschlag zur Nlahlreform der Liste, zweckmäßig gleichlautend mit der Partei, müßte geschützt, sür den aus¬ reichenden Unterschied der Listennamen gesorgt werden. Vor der Wahl hätte ihre gehörige Bekanntmachung zu erfolgen. Nach meiner Ansicht wäre den Parteien das Recht zuzugestehen, auch nach träglich von der Reihenfolge der Verzeichneten auf den Listen abzuweichen und diese sonst zu ändern und zu ergänzen, da ja diejenigen, die auf die Liste ihre Stimme abgegeben haben, für die Partei stimmen wollten, die über die Zu¬ sammensetzung der Liste entscheidet. Welches Parteiorgan über die Anmeldung, Aufstellung und Änderung der Liste zu beschließen hat, wäre zweckmäßig gesetzlich festzulegen. Die Absetzung oder Rangänderung bereits gewählter Abgeordneten wären auszuschließen, sofern nicht aus einem der oben angeführten Gründe der Abgeordnete wegfällt oder aus der Fraktion ausscheidet. Die natürlichen Personen bedürfen, wenn sie rein persönlich als Bewerber auftreten, keiner förmlichen Anmeldung der Bewerbung. Zweckmäßig ist aber auch zu gestatten, daß die persönliche Bewerbung mit der Listenwahl verbunden wird, indem der Bewerber erklären kann, daß er sich einer bestimmten Partei, welche ihre Liste zu der Wahl anmeldet, anschließt. Erreicht er die zur Wahl nötige Stimmensumme nicht, so fallen die für ihn abgegebenen Stimmen dieser Liste zu. Überschreiten seine Stimmen die Stimmensumme, so geschieht dasselbe mit dem Überschuß. Fällt er als Abgeordneter weg, so erwirbt gleichfalls die bezeichnete Liste die Stimmensumme. Diese Verbindung der persönlichen mit der Listenwahl macht es natürlich notwendig, die gleichen Vorschriften der förmlichen Anmeldung vor der Wahl u. tgi. zu erlassen. Auch hier soll ein willkürliches Zahlenbeispiel den Vorgang erläutern und ergänzen: Es haben die Parteien K, Z. N. F und S ihre Listen angemeldet. Müller und Schulze kandidieren mit der Erklärung, daß ihre Stimmen der Liste S zuzurechnen sind; Lehmann läßt sich N zurechnen; Krause und Meyer bewerben sich rein persönlich. Die Partei K erhält 1523 000, Z 2 417 000. N 1273 000. F 1435 000. S 3 297 000. Müller 32 000. Schulze 12000. Lehmann 34 000. Krause 31 000 und Meyer 23 000. Insgesamt sind 10097000 Stimmen abge¬ geben.. Stimmensumme ist nach dem obigen Beispiel 20000. Für die Berechnung der Abgeordnetenzahl müssen die überschüssigen Stimmen von Krause und Meyer abgesetzt werden, da sie rein persönlich kandidieren, ihre überschüssigen Stimmen also wertlos sind. Nach Abzug dieser 14000 Stimmen verbleiben 10 083 000 Stimmen, so daß 504 Abgeordnete gewählt sind. Es entfallen auf die Bewerber: Partei K. . 76 Abgeordnete. Rest 3 000 Stimmen Z - - 120 „ ,. 17 000 ,. N . . 63 „ ,. 13000 .. .. F.. 71 „ 16000 .. ,. S , . 164 „ ., 17000 Müller ... 1 „ „ 12 000 ,. sür S Schulze... — ., 12 000 ., .. S Lehmann . . 1 ., ., 34000 „ „ N Krause . . . 1 „ „ fällt weg Meyer. ... t „ „ „ „

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/101
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/101>, abgerufen am 22.07.2024.