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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Die Reform des preußischen Landtages

lechzen, sich ihm hinzugeben, ihn sich in verantwortungsfreudiger Mitarbeit immer
wieder von neuem anzueignen. Es ist von der höchsten Bedeutung, daß dieses
Staatsgefühl, dieser Drang zur freien und freudigen Mitwirkung am Staatsleben
nicht wieder erkalte, sondern womöglich noch gehoben und gesteigert werde. Das
kann aber nur durch ein Wahlrecht geschehen, das den breiten Massen eine ent¬
sprechend kräftige Einwirkung auf die Gesetzgebung im Staate gewährleistet. Nur
die Gleichheit hebt und steigert die Freudigkeit und den Wetteifer zum Höchstmaß.
Uns scheint, die absolute Minderwertigkeit des Dreiklassenwahlrechts gegenüber
dem Reichstagswahlrecht ergibt sich schon aus den so viel niedrigeren Wahl¬
ziffern, kaum 1:8.

Indem wir diesen grundlegenden Vorzug des gleichen Wahlrechts vor jedem
ungleichen Wahlrecht hervorheben, wollen wir keineswegs die Augen vor den
großen Nachteilen verschließen, welche das Reichstagswahlrecht im Gefolge führt.
Es gehört zu den mannigfachen Lücken in der Begründung der Wahlrechts"^
läge, daß sie sich gar nicht der Frage zuwendet, ob es kein Mittel gibt, den Un¬
zuträglichkeiten des Reichstagswahlrechts, vor allem der NichtVertretung der Mino¬
ritäten, abzuhelfen. Vielleicht, daß der Grund dieser Auslassung darin zu suchen
ist, daß die Regierung erst einmal die Ungleichung des Landtagswahlrechts an
das Neichstagswahlrecht durchführen will, in der Erwartung, daß die Zeit für
eine Abänderung der Härten und Unvollkommenheiten des gleichen Wahlrechts
schon kommen werde. Aber diese Härten und UnVollkommenheiten sind doch so
eklatant, daß man das Streben großer Parteien durchaus begreifen kann, schon
jetzt, bei der Einführung des gleichen Wahlrechts so viel Verbesserungen wie nur
möglich anzubringen. Es mag einstweilen dahingestellt bleiben, ob nicht eine solche
durchgreifende Verbesserung in der Verbindung des gleichen Wahlrechts mit dem
Verhältniswahlsystem nach der Art der württembergischen Verfassung zu suchen wäre.

Merkwürdig, wie wenig ergiebig eigentlich doch die erste Lesung der Reform-
"orlagen im Abgeordnetenhause, die vom 5). bis 11. Dezember gedauert hat, ge¬
wesen ist. Nur über die Stellung der Negierung hat die fünftägige Debatte volle
Klarheit gebracht. Sowohl der Reichskanzler und Ministerpräsident Graf Hertling,
wie der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Dr. Friedberg und der Minister des
Innern Dr. Drews haben sich mit vollster Entschiedenheit auf den Standpunkt
gestellt, daß es gelte, ein feierlich gegebenes Königswort mit der Zusage des
gleichen Wahlrechts einzulösen, und daß die Regierung alle verfassungsmäßigen
Mittel aufzubieten haben werde, um die Vorlagen, vor allein auch die Wahl-
rechtsvorlage, im Nahmen des grundlegenden Prinzips durchzuführen. Ausdrück¬
lich haben Dr. Drews und Dr. Friedberg, denen nach den einleitenden Worten
Graf Hertlings die eigentliche Begründung und Verteidigung der Wahlrechtsvor¬
lage zufiel, erklärt, daß weder ein Pluralwahlrecht, das doch nur dann antidemo¬
kratisch wirken könne, wenn eine große Anzahl offener oder versteckter Mehr¬
stimmen für Besitz- oder Einkommensteuer eingesetzt werde, noch ein berufsstän¬
disches Wahlrecht für die Negierung irgend annehmbar sein würde. Man hat
an der Rede des Ministers des Innern tadeln wollen, daß sie allzu peremptorisch
gehalten gewesen sei. Allerdings vermißte man in seinen Worten die von Graf
Hertling so geschickt betonte Rücksichtnahme auf die schmerzlichen Empfindungen,
die bei den Anhängern des alten Preußen durch die Vorlagen ausgelöst werden


Die Reform des preußischen Landtages

lechzen, sich ihm hinzugeben, ihn sich in verantwortungsfreudiger Mitarbeit immer
wieder von neuem anzueignen. Es ist von der höchsten Bedeutung, daß dieses
Staatsgefühl, dieser Drang zur freien und freudigen Mitwirkung am Staatsleben
nicht wieder erkalte, sondern womöglich noch gehoben und gesteigert werde. Das
kann aber nur durch ein Wahlrecht geschehen, das den breiten Massen eine ent¬
sprechend kräftige Einwirkung auf die Gesetzgebung im Staate gewährleistet. Nur
die Gleichheit hebt und steigert die Freudigkeit und den Wetteifer zum Höchstmaß.
Uns scheint, die absolute Minderwertigkeit des Dreiklassenwahlrechts gegenüber
dem Reichstagswahlrecht ergibt sich schon aus den so viel niedrigeren Wahl¬
ziffern, kaum 1:8.

Indem wir diesen grundlegenden Vorzug des gleichen Wahlrechts vor jedem
ungleichen Wahlrecht hervorheben, wollen wir keineswegs die Augen vor den
großen Nachteilen verschließen, welche das Reichstagswahlrecht im Gefolge führt.
Es gehört zu den mannigfachen Lücken in der Begründung der Wahlrechts»^
läge, daß sie sich gar nicht der Frage zuwendet, ob es kein Mittel gibt, den Un¬
zuträglichkeiten des Reichstagswahlrechts, vor allem der NichtVertretung der Mino¬
ritäten, abzuhelfen. Vielleicht, daß der Grund dieser Auslassung darin zu suchen
ist, daß die Regierung erst einmal die Ungleichung des Landtagswahlrechts an
das Neichstagswahlrecht durchführen will, in der Erwartung, daß die Zeit für
eine Abänderung der Härten und Unvollkommenheiten des gleichen Wahlrechts
schon kommen werde. Aber diese Härten und UnVollkommenheiten sind doch so
eklatant, daß man das Streben großer Parteien durchaus begreifen kann, schon
jetzt, bei der Einführung des gleichen Wahlrechts so viel Verbesserungen wie nur
möglich anzubringen. Es mag einstweilen dahingestellt bleiben, ob nicht eine solche
durchgreifende Verbesserung in der Verbindung des gleichen Wahlrechts mit dem
Verhältniswahlsystem nach der Art der württembergischen Verfassung zu suchen wäre.

Merkwürdig, wie wenig ergiebig eigentlich doch die erste Lesung der Reform-
»orlagen im Abgeordnetenhause, die vom 5). bis 11. Dezember gedauert hat, ge¬
wesen ist. Nur über die Stellung der Negierung hat die fünftägige Debatte volle
Klarheit gebracht. Sowohl der Reichskanzler und Ministerpräsident Graf Hertling,
wie der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Dr. Friedberg und der Minister des
Innern Dr. Drews haben sich mit vollster Entschiedenheit auf den Standpunkt
gestellt, daß es gelte, ein feierlich gegebenes Königswort mit der Zusage des
gleichen Wahlrechts einzulösen, und daß die Regierung alle verfassungsmäßigen
Mittel aufzubieten haben werde, um die Vorlagen, vor allein auch die Wahl-
rechtsvorlage, im Nahmen des grundlegenden Prinzips durchzuführen. Ausdrück¬
lich haben Dr. Drews und Dr. Friedberg, denen nach den einleitenden Worten
Graf Hertlings die eigentliche Begründung und Verteidigung der Wahlrechtsvor¬
lage zufiel, erklärt, daß weder ein Pluralwahlrecht, das doch nur dann antidemo¬
kratisch wirken könne, wenn eine große Anzahl offener oder versteckter Mehr¬
stimmen für Besitz- oder Einkommensteuer eingesetzt werde, noch ein berufsstän¬
disches Wahlrecht für die Negierung irgend annehmbar sein würde. Man hat
an der Rede des Ministers des Innern tadeln wollen, daß sie allzu peremptorisch
gehalten gewesen sei. Allerdings vermißte man in seinen Worten die von Graf
Hertling so geschickt betonte Rücksichtnahme auf die schmerzlichen Empfindungen,
die bei den Anhängern des alten Preußen durch die Vorlagen ausgelöst werden


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[0358] Die Reform des preußischen Landtages lechzen, sich ihm hinzugeben, ihn sich in verantwortungsfreudiger Mitarbeit immer wieder von neuem anzueignen. Es ist von der höchsten Bedeutung, daß dieses Staatsgefühl, dieser Drang zur freien und freudigen Mitwirkung am Staatsleben nicht wieder erkalte, sondern womöglich noch gehoben und gesteigert werde. Das kann aber nur durch ein Wahlrecht geschehen, das den breiten Massen eine ent¬ sprechend kräftige Einwirkung auf die Gesetzgebung im Staate gewährleistet. Nur die Gleichheit hebt und steigert die Freudigkeit und den Wetteifer zum Höchstmaß. Uns scheint, die absolute Minderwertigkeit des Dreiklassenwahlrechts gegenüber dem Reichstagswahlrecht ergibt sich schon aus den so viel niedrigeren Wahl¬ ziffern, kaum 1:8. Indem wir diesen grundlegenden Vorzug des gleichen Wahlrechts vor jedem ungleichen Wahlrecht hervorheben, wollen wir keineswegs die Augen vor den großen Nachteilen verschließen, welche das Reichstagswahlrecht im Gefolge führt. Es gehört zu den mannigfachen Lücken in der Begründung der Wahlrechts»^ läge, daß sie sich gar nicht der Frage zuwendet, ob es kein Mittel gibt, den Un¬ zuträglichkeiten des Reichstagswahlrechts, vor allem der NichtVertretung der Mino¬ ritäten, abzuhelfen. Vielleicht, daß der Grund dieser Auslassung darin zu suchen ist, daß die Regierung erst einmal die Ungleichung des Landtagswahlrechts an das Neichstagswahlrecht durchführen will, in der Erwartung, daß die Zeit für eine Abänderung der Härten und Unvollkommenheiten des gleichen Wahlrechts schon kommen werde. Aber diese Härten und UnVollkommenheiten sind doch so eklatant, daß man das Streben großer Parteien durchaus begreifen kann, schon jetzt, bei der Einführung des gleichen Wahlrechts so viel Verbesserungen wie nur möglich anzubringen. Es mag einstweilen dahingestellt bleiben, ob nicht eine solche durchgreifende Verbesserung in der Verbindung des gleichen Wahlrechts mit dem Verhältniswahlsystem nach der Art der württembergischen Verfassung zu suchen wäre. Merkwürdig, wie wenig ergiebig eigentlich doch die erste Lesung der Reform- »orlagen im Abgeordnetenhause, die vom 5). bis 11. Dezember gedauert hat, ge¬ wesen ist. Nur über die Stellung der Negierung hat die fünftägige Debatte volle Klarheit gebracht. Sowohl der Reichskanzler und Ministerpräsident Graf Hertling, wie der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Dr. Friedberg und der Minister des Innern Dr. Drews haben sich mit vollster Entschiedenheit auf den Standpunkt gestellt, daß es gelte, ein feierlich gegebenes Königswort mit der Zusage des gleichen Wahlrechts einzulösen, und daß die Regierung alle verfassungsmäßigen Mittel aufzubieten haben werde, um die Vorlagen, vor allein auch die Wahl- rechtsvorlage, im Nahmen des grundlegenden Prinzips durchzuführen. Ausdrück¬ lich haben Dr. Drews und Dr. Friedberg, denen nach den einleitenden Worten Graf Hertlings die eigentliche Begründung und Verteidigung der Wahlrechtsvor¬ lage zufiel, erklärt, daß weder ein Pluralwahlrecht, das doch nur dann antidemo¬ kratisch wirken könne, wenn eine große Anzahl offener oder versteckter Mehr¬ stimmen für Besitz- oder Einkommensteuer eingesetzt werde, noch ein berufsstän¬ disches Wahlrecht für die Negierung irgend annehmbar sein würde. Man hat an der Rede des Ministers des Innern tadeln wollen, daß sie allzu peremptorisch gehalten gewesen sei. Allerdings vermißte man in seinen Worten die von Graf Hertling so geschickt betonte Rücksichtnahme auf die schmerzlichen Empfindungen, die bei den Anhängern des alten Preußen durch die Vorlagen ausgelöst werden

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/358>, abgerufen am 01.09.2024.