Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Reform des preußischen Landtages

Ministerium eine Majorität nicht gefunden. Es liegt ja auch auf der Hand, daß die
Lnndtagsreform ein organisches Ganze ist, innerhalb dessen das erweiterte Wahl¬
recht zum Abgeordnetenhaus sein Korrelat finden muß in der veränderten Zu¬
sammensetzung und rechtlichen Stellung des Herrenhauses.

Wir brauchen den wesentlichen Inhalt der drei am Totensonntage ein¬
gebrachten Vorlagen nur kurz zu skizzieren. Die Wahlrechtsvorlage bringt das
allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht im Sinne des Reichstagswahl¬
rechts, nur mit der Einschränkung, daß es an dreijährige Staatszugehörigkeit und
einjährige Aufenthaltsdauer in einer Gemeinde geknüpft ist. Auch das Wahlalter
ist dem des Reichstagswahlrechts angeglichen worden. Von einer Neueinteilung
der Wahlbezirke ist Abstand genommen, nur daß einer beschränkten Anzahl höchstbevöl¬
kerter Wahlkreise eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten zugebilligt worden ist.

In der Herrenhausvorlage ist die Ankündigung der Osterbotschaft durch
geführt worden, daß es in weiterem und gleichmäßigeren Umfange als bisher
aus den verschiedenen Kreisen und Berufen des Volkes führende, durch die Achtung
ihrer Mitbürger ausgezeichnete Männer in seiner Mitte vereinigen solle. Der
Raum dlifür wird gewonnen, indem allen bisherigen, durchweg doch mit erblicher
Berechtigung oder auf Lebenszeit berufenen Mitgliedern bis auf die Prinzen des
Königlichen Hauses und auf 60 Personen, die aus der Gesamtzahl der bisherigen
erblichen Mitglieder zu präsentieren sind, sozusagen gekündigt wird: ein schweres,
von der Öffentlichkeit noch keineswegs hinreichend gewürdigtes Opfer. Die Haupt¬
bestandteile des künftigen Herrenhauses sollen sich aus den Vertretern der Selbst¬
verwaltung in Stadt und Land und der großen Erwerbsstände zusammensetzen.
Hinfort werden dem Herrenhause neben jenen 60 Präsentierten angehören: je
36 Bürgermeister größerer Städte, Vertreter des alten Großgrundbesitzes und
Vertreter großer Unternehmungen von Handel und Industrie, 76 Vertreter der
Selbstverwaltung in Stadt und Land, 84 Vertreter der großen Verufsstände,
82 Vertreter von Wissenschaft und Kirche. Auffällig erscheint, daß bei den großen
Berufsständen nur eine Vertretung von Landwirtschaft, Handel und Industrie,
die den Löwenanteil erhalten, und Handwerk, nicht aber der Arbeiterschaft vor
gesehen ist, die doch ein Bedeutung mit den anderen Berufsständen wetteifert.
Vergeblich sucht man in der Begründung der Vorlage nach einer Erklärung für
solche Auslassung. Vermutlich ist sie in der Erwägung zu suchen, daß das Herren"
Haus seiner Natur nach dazu bestimmt sein soll, denjenigen Ständen eine ihrer
staatlichen und sozialen Bedeutung entsprechende Vertretung zu sichern, die nicht
wie die Arbeiterschaft erwarten dürfen, schon im Abgeordnetenhaus ihr natürliches
Gewicht voll in die Wagschale werfen zu können. Unserer Ansicht nach sollte das
Herrenhaus vor dem Odium bewahrt bleiben, einer so großen und bedeutenden
Volksschicht wie der Arbeiterschaft eine Vertretung aus eigenem Recht ganz vor
zuenthalten. Es wird ja schon schwer genug halten, die Organisationen der Ar-
gestellten, der Ärzte, Künstler und sonstigen freien Berufsarten, die ebenfalls eine
Vertretung im künftigen Herrenhaus vermissen, mit der Aussicht auf eine Berufung
aus Allerhöchsten Vertrauen zu trösten, für die eine beschränkte Anzahl von 160
Sitzen vorgesehen ist.

Die dritte Reformvorlage endlich grenzt die beiderseitigen Zuständigkeiten
des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses in bezug auf die Beschlußfassung


Die Reform des preußischen Landtages

Ministerium eine Majorität nicht gefunden. Es liegt ja auch auf der Hand, daß die
Lnndtagsreform ein organisches Ganze ist, innerhalb dessen das erweiterte Wahl¬
recht zum Abgeordnetenhaus sein Korrelat finden muß in der veränderten Zu¬
sammensetzung und rechtlichen Stellung des Herrenhauses.

Wir brauchen den wesentlichen Inhalt der drei am Totensonntage ein¬
gebrachten Vorlagen nur kurz zu skizzieren. Die Wahlrechtsvorlage bringt das
allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht im Sinne des Reichstagswahl¬
rechts, nur mit der Einschränkung, daß es an dreijährige Staatszugehörigkeit und
einjährige Aufenthaltsdauer in einer Gemeinde geknüpft ist. Auch das Wahlalter
ist dem des Reichstagswahlrechts angeglichen worden. Von einer Neueinteilung
der Wahlbezirke ist Abstand genommen, nur daß einer beschränkten Anzahl höchstbevöl¬
kerter Wahlkreise eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten zugebilligt worden ist.

In der Herrenhausvorlage ist die Ankündigung der Osterbotschaft durch
geführt worden, daß es in weiterem und gleichmäßigeren Umfange als bisher
aus den verschiedenen Kreisen und Berufen des Volkes führende, durch die Achtung
ihrer Mitbürger ausgezeichnete Männer in seiner Mitte vereinigen solle. Der
Raum dlifür wird gewonnen, indem allen bisherigen, durchweg doch mit erblicher
Berechtigung oder auf Lebenszeit berufenen Mitgliedern bis auf die Prinzen des
Königlichen Hauses und auf 60 Personen, die aus der Gesamtzahl der bisherigen
erblichen Mitglieder zu präsentieren sind, sozusagen gekündigt wird: ein schweres,
von der Öffentlichkeit noch keineswegs hinreichend gewürdigtes Opfer. Die Haupt¬
bestandteile des künftigen Herrenhauses sollen sich aus den Vertretern der Selbst¬
verwaltung in Stadt und Land und der großen Erwerbsstände zusammensetzen.
Hinfort werden dem Herrenhause neben jenen 60 Präsentierten angehören: je
36 Bürgermeister größerer Städte, Vertreter des alten Großgrundbesitzes und
Vertreter großer Unternehmungen von Handel und Industrie, 76 Vertreter der
Selbstverwaltung in Stadt und Land, 84 Vertreter der großen Verufsstände,
82 Vertreter von Wissenschaft und Kirche. Auffällig erscheint, daß bei den großen
Berufsständen nur eine Vertretung von Landwirtschaft, Handel und Industrie,
die den Löwenanteil erhalten, und Handwerk, nicht aber der Arbeiterschaft vor
gesehen ist, die doch ein Bedeutung mit den anderen Berufsständen wetteifert.
Vergeblich sucht man in der Begründung der Vorlage nach einer Erklärung für
solche Auslassung. Vermutlich ist sie in der Erwägung zu suchen, daß das Herren«
Haus seiner Natur nach dazu bestimmt sein soll, denjenigen Ständen eine ihrer
staatlichen und sozialen Bedeutung entsprechende Vertretung zu sichern, die nicht
wie die Arbeiterschaft erwarten dürfen, schon im Abgeordnetenhaus ihr natürliches
Gewicht voll in die Wagschale werfen zu können. Unserer Ansicht nach sollte das
Herrenhaus vor dem Odium bewahrt bleiben, einer so großen und bedeutenden
Volksschicht wie der Arbeiterschaft eine Vertretung aus eigenem Recht ganz vor
zuenthalten. Es wird ja schon schwer genug halten, die Organisationen der Ar-
gestellten, der Ärzte, Künstler und sonstigen freien Berufsarten, die ebenfalls eine
Vertretung im künftigen Herrenhaus vermissen, mit der Aussicht auf eine Berufung
aus Allerhöchsten Vertrauen zu trösten, für die eine beschränkte Anzahl von 160
Sitzen vorgesehen ist.

Die dritte Reformvorlage endlich grenzt die beiderseitigen Zuständigkeiten
des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses in bezug auf die Beschlußfassung


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0356" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333071"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Reform des preußischen Landtages</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1148" prev="#ID_1147"> Ministerium eine Majorität nicht gefunden. Es liegt ja auch auf der Hand, daß die<lb/>
Lnndtagsreform ein organisches Ganze ist, innerhalb dessen das erweiterte Wahl¬<lb/>
recht zum Abgeordnetenhaus sein Korrelat finden muß in der veränderten Zu¬<lb/>
sammensetzung und rechtlichen Stellung des Herrenhauses.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1149"> Wir brauchen den wesentlichen Inhalt der drei am Totensonntage ein¬<lb/>
gebrachten Vorlagen nur kurz zu skizzieren. Die Wahlrechtsvorlage bringt das<lb/>
allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht im Sinne des Reichstagswahl¬<lb/>
rechts, nur mit der Einschränkung, daß es an dreijährige Staatszugehörigkeit und<lb/>
einjährige Aufenthaltsdauer in einer Gemeinde geknüpft ist. Auch das Wahlalter<lb/>
ist dem des Reichstagswahlrechts angeglichen worden. Von einer Neueinteilung<lb/>
der Wahlbezirke ist Abstand genommen, nur daß einer beschränkten Anzahl höchstbevöl¬<lb/>
kerter Wahlkreise eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten zugebilligt worden ist.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1150"> In der Herrenhausvorlage ist die Ankündigung der Osterbotschaft durch<lb/>
geführt worden, daß es in weiterem und gleichmäßigeren Umfange als bisher<lb/>
aus den verschiedenen Kreisen und Berufen des Volkes führende, durch die Achtung<lb/>
ihrer Mitbürger ausgezeichnete Männer in seiner Mitte vereinigen solle. Der<lb/>
Raum dlifür wird gewonnen, indem allen bisherigen, durchweg doch mit erblicher<lb/>
Berechtigung oder auf Lebenszeit berufenen Mitgliedern bis auf die Prinzen des<lb/>
Königlichen Hauses und auf 60 Personen, die aus der Gesamtzahl der bisherigen<lb/>
erblichen Mitglieder zu präsentieren sind, sozusagen gekündigt wird: ein schweres,<lb/>
von der Öffentlichkeit noch keineswegs hinreichend gewürdigtes Opfer. Die Haupt¬<lb/>
bestandteile des künftigen Herrenhauses sollen sich aus den Vertretern der Selbst¬<lb/>
verwaltung in Stadt und Land und der großen Erwerbsstände zusammensetzen.<lb/>
Hinfort werden dem Herrenhause neben jenen 60 Präsentierten angehören: je<lb/>
36 Bürgermeister größerer Städte, Vertreter des alten Großgrundbesitzes und<lb/>
Vertreter großer Unternehmungen von Handel und Industrie, 76 Vertreter der<lb/>
Selbstverwaltung in Stadt und Land, 84 Vertreter der großen Verufsstände,<lb/>
82 Vertreter von Wissenschaft und Kirche. Auffällig erscheint, daß bei den großen<lb/>
Berufsständen nur eine Vertretung von Landwirtschaft, Handel und Industrie,<lb/>
die den Löwenanteil erhalten, und Handwerk, nicht aber der Arbeiterschaft vor<lb/>
gesehen ist, die doch ein Bedeutung mit den anderen Berufsständen wetteifert.<lb/>
Vergeblich sucht man in der Begründung der Vorlage nach einer Erklärung für<lb/>
solche Auslassung. Vermutlich ist sie in der Erwägung zu suchen, daß das Herren«<lb/>
Haus seiner Natur nach dazu bestimmt sein soll, denjenigen Ständen eine ihrer<lb/>
staatlichen und sozialen Bedeutung entsprechende Vertretung zu sichern, die nicht<lb/>
wie die Arbeiterschaft erwarten dürfen, schon im Abgeordnetenhaus ihr natürliches<lb/>
Gewicht voll in die Wagschale werfen zu können. Unserer Ansicht nach sollte das<lb/>
Herrenhaus vor dem Odium bewahrt bleiben, einer so großen und bedeutenden<lb/>
Volksschicht wie der Arbeiterschaft eine Vertretung aus eigenem Recht ganz vor<lb/>
zuenthalten. Es wird ja schon schwer genug halten, die Organisationen der Ar-<lb/>
gestellten, der Ärzte, Künstler und sonstigen freien Berufsarten, die ebenfalls eine<lb/>
Vertretung im künftigen Herrenhaus vermissen, mit der Aussicht auf eine Berufung<lb/>
aus Allerhöchsten Vertrauen zu trösten, für die eine beschränkte Anzahl von 160<lb/>
Sitzen vorgesehen ist.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1151" next="#ID_1152"> Die dritte Reformvorlage endlich grenzt die beiderseitigen Zuständigkeiten<lb/>
des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses in bezug auf die Beschlußfassung</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0356] Die Reform des preußischen Landtages Ministerium eine Majorität nicht gefunden. Es liegt ja auch auf der Hand, daß die Lnndtagsreform ein organisches Ganze ist, innerhalb dessen das erweiterte Wahl¬ recht zum Abgeordnetenhaus sein Korrelat finden muß in der veränderten Zu¬ sammensetzung und rechtlichen Stellung des Herrenhauses. Wir brauchen den wesentlichen Inhalt der drei am Totensonntage ein¬ gebrachten Vorlagen nur kurz zu skizzieren. Die Wahlrechtsvorlage bringt das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht im Sinne des Reichstagswahl¬ rechts, nur mit der Einschränkung, daß es an dreijährige Staatszugehörigkeit und einjährige Aufenthaltsdauer in einer Gemeinde geknüpft ist. Auch das Wahlalter ist dem des Reichstagswahlrechts angeglichen worden. Von einer Neueinteilung der Wahlbezirke ist Abstand genommen, nur daß einer beschränkten Anzahl höchstbevöl¬ kerter Wahlkreise eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten zugebilligt worden ist. In der Herrenhausvorlage ist die Ankündigung der Osterbotschaft durch geführt worden, daß es in weiterem und gleichmäßigeren Umfange als bisher aus den verschiedenen Kreisen und Berufen des Volkes führende, durch die Achtung ihrer Mitbürger ausgezeichnete Männer in seiner Mitte vereinigen solle. Der Raum dlifür wird gewonnen, indem allen bisherigen, durchweg doch mit erblicher Berechtigung oder auf Lebenszeit berufenen Mitgliedern bis auf die Prinzen des Königlichen Hauses und auf 60 Personen, die aus der Gesamtzahl der bisherigen erblichen Mitglieder zu präsentieren sind, sozusagen gekündigt wird: ein schweres, von der Öffentlichkeit noch keineswegs hinreichend gewürdigtes Opfer. Die Haupt¬ bestandteile des künftigen Herrenhauses sollen sich aus den Vertretern der Selbst¬ verwaltung in Stadt und Land und der großen Erwerbsstände zusammensetzen. Hinfort werden dem Herrenhause neben jenen 60 Präsentierten angehören: je 36 Bürgermeister größerer Städte, Vertreter des alten Großgrundbesitzes und Vertreter großer Unternehmungen von Handel und Industrie, 76 Vertreter der Selbstverwaltung in Stadt und Land, 84 Vertreter der großen Verufsstände, 82 Vertreter von Wissenschaft und Kirche. Auffällig erscheint, daß bei den großen Berufsständen nur eine Vertretung von Landwirtschaft, Handel und Industrie, die den Löwenanteil erhalten, und Handwerk, nicht aber der Arbeiterschaft vor gesehen ist, die doch ein Bedeutung mit den anderen Berufsständen wetteifert. Vergeblich sucht man in der Begründung der Vorlage nach einer Erklärung für solche Auslassung. Vermutlich ist sie in der Erwägung zu suchen, daß das Herren« Haus seiner Natur nach dazu bestimmt sein soll, denjenigen Ständen eine ihrer staatlichen und sozialen Bedeutung entsprechende Vertretung zu sichern, die nicht wie die Arbeiterschaft erwarten dürfen, schon im Abgeordnetenhaus ihr natürliches Gewicht voll in die Wagschale werfen zu können. Unserer Ansicht nach sollte das Herrenhaus vor dem Odium bewahrt bleiben, einer so großen und bedeutenden Volksschicht wie der Arbeiterschaft eine Vertretung aus eigenem Recht ganz vor zuenthalten. Es wird ja schon schwer genug halten, die Organisationen der Ar- gestellten, der Ärzte, Künstler und sonstigen freien Berufsarten, die ebenfalls eine Vertretung im künftigen Herrenhaus vermissen, mit der Aussicht auf eine Berufung aus Allerhöchsten Vertrauen zu trösten, für die eine beschränkte Anzahl von 160 Sitzen vorgesehen ist. Die dritte Reformvorlage endlich grenzt die beiderseitigen Zuständigkeiten des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses in bezug auf die Beschlußfassung

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/356
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/356>, abgerufen am 01.09.2024.