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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Abänderung des Wahlrechtes zum Abgeordnetenhause auf der Grundlage des
gleichen Wahlrechtes aufzustellen sei, und gleichzeitig festsetzte, daß die Vorlage
jedenfalls so frühzeitig einzubringen sei, daß die nächsten Wahlen nach dem neuen
Wahlrecht stattfinden könnten. Die Wirkung dieses Erlasses mußte darunter leiden,
daß er mitten in die Julikrise fiel, die dem fünften Kanzler und dann auch der
Mehrzahl der preußischen Staatsminister, die dem gleichen Wahlrecht widerstrebten,
das Amt kostete. Aber die öffentliche Meinung geht fehl, wenn sie den Wahlrechts¬
erlaß vom 11. Juli auf ein Streben Herrn von Bethmann Hollmegs, sich in
seinem Amte zu erhalten, zurückführt. Irren wir nicht, so war die Bewilligung
des gleichen Wahlrechtes und nicht nur diese, sondern auch eine und die andere
der freiheitlichen Reformen, die jetzt die Am Hertling zu bringen verspricht, wie
die Aufhebung des H 153 der Gewerbeordnung, schon vor jenem 6. Juli fest ins
Auge gefaßt, mit dem die eigentliche Kanzlerkrise beginnt. Tatsächlich hat es sich bei
dem Erlaß vom 11. Juli gerade so gut, wie bei der Osterbotschaft um einen Akt
des Vertrauens zu dem Volk gehandelt und zwar in dem doppelten Sinne, daß
nicht nur in einem schwierigen Momente dem Volke ein weitreichendes Vertrauen
bezeugt, sondern auch um ein fortdauerndes Vertrauen desselben geworben werden
sollte. Wenn daneben bei dem Erlaß vom 11. Juli noch der Wunsch der Krone
Ms Gewicht gefallen ist, wenn irgendmöglich einen Wechsel in der Person des
leitenden Staatsmannes zu vermeiden, so war ein solcher Wunsch vollauf begreif¬
lich. War denn Herr von Bethmann Hollweg nicht von Beginn des Krieges an
der beste Interpret für die Empfindungen Wilhelms des Zweiten, dem nach den
Worten der Osterbotschaft immer die Leistungen der gesamten Nation in Kampf
und Not vor der Seele standen, gewesen? Durfte der Monarch nicht gerade von
ihm mehr wie von jedem anderen erwarten, daß er den Erfordernissen der neuen
Zeit mit den rechten Mitteln und zur rechten Stunde zur Erfüllung zu verhelfen
"erstehen werde? Mußte der Träger der Krone nicht auf der anderen Seite be-
sorgen, daß bei jedem unfreiwilligen Kanzlerwechsel nur die Krone gegenüber dem
unauflösbaren Parlamente der verlierende Teil sein könne? Uns scheint, die
Motive, aus denen heraus die Krone zu dem Wahlrechtserlaß vom 11. IM schritt,
können sehr wohl vor dem Richterstuhl der Geschichte bestehen.

Auch bei der weiteren Gestaltung der Wahlrechtsvorlage und der gleichfalls
lchvn in der Osterboischaft in Aussicht genommenen Reform des Herrenhauses
seit dem 11. Juli ist das Vertrauen der Krone zu dem Volke der Leitstern ge^
blieben. In dein an die Stelle des Herrn von Loebell getretenen Minister des
Innern Dr. Drews war eine Persönlichkeit gefunden, die aus voller Überzeugung
und innerem Drang die Wege ging, die in der Osterbotschaft und dem Julierlatz
"orgezeichnet waren. An ihm hat es nicht gelegen, daß die Einbringung der
Reformvorlagen sich über die neue Kanzlerkrise im Oktober hinaus bis zum
^4. November verzögerte. Es wird sicherlich nicht leicht gewesen sein, in dem
Staatsministerium, zumal unter dem Präsidium Herrn l)r, Michaelis', der offenbar
der Neuordnung in Preußen mit schweren Bedenken gegenüberstand, ein volles
Einverständnis über die Landtagsreform, insbesondere auch über die Umgestaltung
des Herrenhauses herbeizuführen. Für den in der linksliberalen Presse wiederholt
Aufgetauchten Wunsch, daß vorerst nur die Wahlrcchtsvorlage als das dringendste
Stück der Reform eingebracht werden möge, hätte sich jedenfalls in dem Staats-


Abänderung des Wahlrechtes zum Abgeordnetenhause auf der Grundlage des
gleichen Wahlrechtes aufzustellen sei, und gleichzeitig festsetzte, daß die Vorlage
jedenfalls so frühzeitig einzubringen sei, daß die nächsten Wahlen nach dem neuen
Wahlrecht stattfinden könnten. Die Wirkung dieses Erlasses mußte darunter leiden,
daß er mitten in die Julikrise fiel, die dem fünften Kanzler und dann auch der
Mehrzahl der preußischen Staatsminister, die dem gleichen Wahlrecht widerstrebten,
das Amt kostete. Aber die öffentliche Meinung geht fehl, wenn sie den Wahlrechts¬
erlaß vom 11. Juli auf ein Streben Herrn von Bethmann Hollmegs, sich in
seinem Amte zu erhalten, zurückführt. Irren wir nicht, so war die Bewilligung
des gleichen Wahlrechtes und nicht nur diese, sondern auch eine und die andere
der freiheitlichen Reformen, die jetzt die Am Hertling zu bringen verspricht, wie
die Aufhebung des H 153 der Gewerbeordnung, schon vor jenem 6. Juli fest ins
Auge gefaßt, mit dem die eigentliche Kanzlerkrise beginnt. Tatsächlich hat es sich bei
dem Erlaß vom 11. Juli gerade so gut, wie bei der Osterbotschaft um einen Akt
des Vertrauens zu dem Volk gehandelt und zwar in dem doppelten Sinne, daß
nicht nur in einem schwierigen Momente dem Volke ein weitreichendes Vertrauen
bezeugt, sondern auch um ein fortdauerndes Vertrauen desselben geworben werden
sollte. Wenn daneben bei dem Erlaß vom 11. Juli noch der Wunsch der Krone
Ms Gewicht gefallen ist, wenn irgendmöglich einen Wechsel in der Person des
leitenden Staatsmannes zu vermeiden, so war ein solcher Wunsch vollauf begreif¬
lich. War denn Herr von Bethmann Hollweg nicht von Beginn des Krieges an
der beste Interpret für die Empfindungen Wilhelms des Zweiten, dem nach den
Worten der Osterbotschaft immer die Leistungen der gesamten Nation in Kampf
und Not vor der Seele standen, gewesen? Durfte der Monarch nicht gerade von
ihm mehr wie von jedem anderen erwarten, daß er den Erfordernissen der neuen
Zeit mit den rechten Mitteln und zur rechten Stunde zur Erfüllung zu verhelfen
"erstehen werde? Mußte der Träger der Krone nicht auf der anderen Seite be-
sorgen, daß bei jedem unfreiwilligen Kanzlerwechsel nur die Krone gegenüber dem
unauflösbaren Parlamente der verlierende Teil sein könne? Uns scheint, die
Motive, aus denen heraus die Krone zu dem Wahlrechtserlaß vom 11. IM schritt,
können sehr wohl vor dem Richterstuhl der Geschichte bestehen.

Auch bei der weiteren Gestaltung der Wahlrechtsvorlage und der gleichfalls
lchvn in der Osterboischaft in Aussicht genommenen Reform des Herrenhauses
seit dem 11. Juli ist das Vertrauen der Krone zu dem Volke der Leitstern ge^
blieben. In dein an die Stelle des Herrn von Loebell getretenen Minister des
Innern Dr. Drews war eine Persönlichkeit gefunden, die aus voller Überzeugung
und innerem Drang die Wege ging, die in der Osterbotschaft und dem Julierlatz
"orgezeichnet waren. An ihm hat es nicht gelegen, daß die Einbringung der
Reformvorlagen sich über die neue Kanzlerkrise im Oktober hinaus bis zum
^4. November verzögerte. Es wird sicherlich nicht leicht gewesen sein, in dem
Staatsministerium, zumal unter dem Präsidium Herrn l)r, Michaelis', der offenbar
der Neuordnung in Preußen mit schweren Bedenken gegenüberstand, ein volles
Einverständnis über die Landtagsreform, insbesondere auch über die Umgestaltung
des Herrenhauses herbeizuführen. Für den in der linksliberalen Presse wiederholt
Aufgetauchten Wunsch, daß vorerst nur die Wahlrcchtsvorlage als das dringendste
Stück der Reform eingebracht werden möge, hätte sich jedenfalls in dem Staats-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/355>, abgerufen am 01.09.2024.