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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht

Mitarbeit von Männern der Praxis auf allen Gebieten internationaler Betäti-
gung nicht entbehren, der Diplomaten, der Offiziere in leitenden Stellungen
und endlich hervorragender Vertreter des gesamten Wirtschaftslebens. In voller
Erkenntnis dieser Tatsachen wurde als einer der ersten Grundsätze der Gesell¬
schaft aufgestellt: Sowohl Vertreter des Völkerrechtes, Theoretiker und Praktiker,
als auch Vertreter der als Hilfswissenschaften des Völkerrechts erheblichen
Wissensgebiete zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit zu versammeln und
hervorragende Führer des deutschen Wirtschaftslebens zur Mitarbeit heran¬
zuziehen.

Die Leitung aber der Gesellschaft wurde in die Hände eines aus hervor¬
ragenden Kennern des Völkerrechtes gebildeten Vorstandes gelegt, der dabei
satzungsgemäß durch einen (aus höchstens 32 Mitgliedern bestehenden) Rat
unterstützt wird, in welchem die Wissenschaft und die Praxis des Völkerrechtes
vertreten ist. Vorstand und Rat werden von der Vollversammlung auf drei
Jahre gewählt. Schon im März 1917 konnte die erste Vollversammlung in
den Räumen des Preußischen Abgeordnetenhauses in Anwesenheit von Ver¬
tretern der höchsten Reichs- und Staatsbehörden die Satzungen in ihren Grund¬
sätzen festlegen und weiter ausbauen, auch die Wahl des Vorstandes und Rates
vornehmen.

Der Vorstand besteht nunmehr aus Geh. Justizrat Professor Dr. Nie-
meyer, Kiel, als Vorsitzenden, Geh. Hofrat Professor Dr. Meurer, Würzburg,
als stellvertretenden Vorsitzenden, ferner Geh. Justizrat Dr. von Liszt, Berlin'
Geh. Reg.-Rat Professor Dr. L. Beer. Berlin. Professor Dr. M. Liepma'um, Kiel!

Der Rat aus:

Admiral Graf Baudissin, Großhosmeister Dr. von Brauer, Geh. Justizrat
Professor or. van Calker. Professor Dr. Fleischmann. Professor Dr. von Frank,
General der Ins. von Gündell, Professor Dr. Harms, Professor Dr. Heilborn.
Professor Dr. E. Kaufmann, Ministerialrat Frhr. von Lutz, Geheimer Ober"
regierungsrat Professor Dr. von Martitz. Professor Dr. Mendelssohn-Bartholdy.
Professor Dr. Neumeyer. Professor Dr. Perels. Professor Dr. Pohl. Geh. Hofrat
Professor Dr. Schmidt, Direktor im Reichsmarineamt Schramm, Professor Dr.
Schücking, Geheimer Oberregierungsrat Dr. vou Simson, Dr. Strupp, Pro¬
fessor Dr. Thoma, Geh. Justizrat Professor Dr. Zitelmann, Geh. Justizrat Professor
Dr. Zorn.

Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht ist nach den Satzungen eine
Arbeitsgemeinschaft, die Mitglieder verpflichten sich, an den Arbeiten der Gesell¬
schaft teilzunehmen, das Erfordernis des schriftlichen Antrags dreier Rats¬
mitglieder gewährleistet strenge Prüfung der wissenschaftlichen Eignung der
Mitglieder. Verstehen wir den Sinn der Satzungen recht, so ist als ein be¬
sonders eifrig zu bearbeitendes Gebiet die Förderung der Kenntnis und Wert¬
schätzung der Errungenschaften des Völkerrechtes in weiten Kreisen des deutschen
Volkes sowohl, als auch bei dem heranwachsenden Geschlecht zu bezeichnen.


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Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht

Mitarbeit von Männern der Praxis auf allen Gebieten internationaler Betäti-
gung nicht entbehren, der Diplomaten, der Offiziere in leitenden Stellungen
und endlich hervorragender Vertreter des gesamten Wirtschaftslebens. In voller
Erkenntnis dieser Tatsachen wurde als einer der ersten Grundsätze der Gesell¬
schaft aufgestellt: Sowohl Vertreter des Völkerrechtes, Theoretiker und Praktiker,
als auch Vertreter der als Hilfswissenschaften des Völkerrechts erheblichen
Wissensgebiete zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit zu versammeln und
hervorragende Führer des deutschen Wirtschaftslebens zur Mitarbeit heran¬
zuziehen.

Die Leitung aber der Gesellschaft wurde in die Hände eines aus hervor¬
ragenden Kennern des Völkerrechtes gebildeten Vorstandes gelegt, der dabei
satzungsgemäß durch einen (aus höchstens 32 Mitgliedern bestehenden) Rat
unterstützt wird, in welchem die Wissenschaft und die Praxis des Völkerrechtes
vertreten ist. Vorstand und Rat werden von der Vollversammlung auf drei
Jahre gewählt. Schon im März 1917 konnte die erste Vollversammlung in
den Räumen des Preußischen Abgeordnetenhauses in Anwesenheit von Ver¬
tretern der höchsten Reichs- und Staatsbehörden die Satzungen in ihren Grund¬
sätzen festlegen und weiter ausbauen, auch die Wahl des Vorstandes und Rates
vornehmen.

Der Vorstand besteht nunmehr aus Geh. Justizrat Professor Dr. Nie-
meyer, Kiel, als Vorsitzenden, Geh. Hofrat Professor Dr. Meurer, Würzburg,
als stellvertretenden Vorsitzenden, ferner Geh. Justizrat Dr. von Liszt, Berlin'
Geh. Reg.-Rat Professor Dr. L. Beer. Berlin. Professor Dr. M. Liepma'um, Kiel!

Der Rat aus:

Admiral Graf Baudissin, Großhosmeister Dr. von Brauer, Geh. Justizrat
Professor or. van Calker. Professor Dr. Fleischmann. Professor Dr. von Frank,
General der Ins. von Gündell, Professor Dr. Harms, Professor Dr. Heilborn.
Professor Dr. E. Kaufmann, Ministerialrat Frhr. von Lutz, Geheimer Ober«
regierungsrat Professor Dr. von Martitz. Professor Dr. Mendelssohn-Bartholdy.
Professor Dr. Neumeyer. Professor Dr. Perels. Professor Dr. Pohl. Geh. Hofrat
Professor Dr. Schmidt, Direktor im Reichsmarineamt Schramm, Professor Dr.
Schücking, Geheimer Oberregierungsrat Dr. vou Simson, Dr. Strupp, Pro¬
fessor Dr. Thoma, Geh. Justizrat Professor Dr. Zitelmann, Geh. Justizrat Professor
Dr. Zorn.

Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht ist nach den Satzungen eine
Arbeitsgemeinschaft, die Mitglieder verpflichten sich, an den Arbeiten der Gesell¬
schaft teilzunehmen, das Erfordernis des schriftlichen Antrags dreier Rats¬
mitglieder gewährleistet strenge Prüfung der wissenschaftlichen Eignung der
Mitglieder. Verstehen wir den Sinn der Satzungen recht, so ist als ein be¬
sonders eifrig zu bearbeitendes Gebiet die Förderung der Kenntnis und Wert¬
schätzung der Errungenschaften des Völkerrechtes in weiten Kreisen des deutschen
Volkes sowohl, als auch bei dem heranwachsenden Geschlecht zu bezeichnen.


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[0029] Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht Mitarbeit von Männern der Praxis auf allen Gebieten internationaler Betäti- gung nicht entbehren, der Diplomaten, der Offiziere in leitenden Stellungen und endlich hervorragender Vertreter des gesamten Wirtschaftslebens. In voller Erkenntnis dieser Tatsachen wurde als einer der ersten Grundsätze der Gesell¬ schaft aufgestellt: Sowohl Vertreter des Völkerrechtes, Theoretiker und Praktiker, als auch Vertreter der als Hilfswissenschaften des Völkerrechts erheblichen Wissensgebiete zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit zu versammeln und hervorragende Führer des deutschen Wirtschaftslebens zur Mitarbeit heran¬ zuziehen. Die Leitung aber der Gesellschaft wurde in die Hände eines aus hervor¬ ragenden Kennern des Völkerrechtes gebildeten Vorstandes gelegt, der dabei satzungsgemäß durch einen (aus höchstens 32 Mitgliedern bestehenden) Rat unterstützt wird, in welchem die Wissenschaft und die Praxis des Völkerrechtes vertreten ist. Vorstand und Rat werden von der Vollversammlung auf drei Jahre gewählt. Schon im März 1917 konnte die erste Vollversammlung in den Räumen des Preußischen Abgeordnetenhauses in Anwesenheit von Ver¬ tretern der höchsten Reichs- und Staatsbehörden die Satzungen in ihren Grund¬ sätzen festlegen und weiter ausbauen, auch die Wahl des Vorstandes und Rates vornehmen. Der Vorstand besteht nunmehr aus Geh. Justizrat Professor Dr. Nie- meyer, Kiel, als Vorsitzenden, Geh. Hofrat Professor Dr. Meurer, Würzburg, als stellvertretenden Vorsitzenden, ferner Geh. Justizrat Dr. von Liszt, Berlin' Geh. Reg.-Rat Professor Dr. L. Beer. Berlin. Professor Dr. M. Liepma'um, Kiel! Der Rat aus: Admiral Graf Baudissin, Großhosmeister Dr. von Brauer, Geh. Justizrat Professor or. van Calker. Professor Dr. Fleischmann. Professor Dr. von Frank, General der Ins. von Gündell, Professor Dr. Harms, Professor Dr. Heilborn. Professor Dr. E. Kaufmann, Ministerialrat Frhr. von Lutz, Geheimer Ober« regierungsrat Professor Dr. von Martitz. Professor Dr. Mendelssohn-Bartholdy. Professor Dr. Neumeyer. Professor Dr. Perels. Professor Dr. Pohl. Geh. Hofrat Professor Dr. Schmidt, Direktor im Reichsmarineamt Schramm, Professor Dr. Schücking, Geheimer Oberregierungsrat Dr. vou Simson, Dr. Strupp, Pro¬ fessor Dr. Thoma, Geh. Justizrat Professor Dr. Zitelmann, Geh. Justizrat Professor Dr. Zorn. Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht ist nach den Satzungen eine Arbeitsgemeinschaft, die Mitglieder verpflichten sich, an den Arbeiten der Gesell¬ schaft teilzunehmen, das Erfordernis des schriftlichen Antrags dreier Rats¬ mitglieder gewährleistet strenge Prüfung der wissenschaftlichen Eignung der Mitglieder. Verstehen wir den Sinn der Satzungen recht, so ist als ein be¬ sonders eifrig zu bearbeitendes Gebiet die Förderung der Kenntnis und Wert¬ schätzung der Errungenschaften des Völkerrechtes in weiten Kreisen des deutschen Volkes sowohl, als auch bei dem heranwachsenden Geschlecht zu bezeichnen. 'ZrkMboten IV t»!,7 2

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/29>, abgerufen am 01.09.2024.