Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht Mitarbeit von Männern der Praxis auf allen Gebieten internationaler Betäti- Die Leitung aber der Gesellschaft wurde in die Hände eines aus hervor¬ Der Vorstand besteht nunmehr aus Geh. Justizrat Professor Dr. Nie- Der Rat aus: Admiral Graf Baudissin, Großhosmeister Dr. von Brauer, Geh. Justizrat Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht ist nach den Satzungen eine 'ZrkMboten IV t"!,7 2
Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht Mitarbeit von Männern der Praxis auf allen Gebieten internationaler Betäti- Die Leitung aber der Gesellschaft wurde in die Hände eines aus hervor¬ Der Vorstand besteht nunmehr aus Geh. Justizrat Professor Dr. Nie- Der Rat aus: Admiral Graf Baudissin, Großhosmeister Dr. von Brauer, Geh. Justizrat Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht ist nach den Satzungen eine 'ZrkMboten IV t»!,7 2
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0029" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/332742"/> <fw type="header" place="top"> Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht</fw><lb/> <p xml:id="ID_93" prev="#ID_92"> Mitarbeit von Männern der Praxis auf allen Gebieten internationaler Betäti-<lb/> gung nicht entbehren, der Diplomaten, der Offiziere in leitenden Stellungen<lb/> und endlich hervorragender Vertreter des gesamten Wirtschaftslebens. In voller<lb/> Erkenntnis dieser Tatsachen wurde als einer der ersten Grundsätze der Gesell¬<lb/> schaft aufgestellt: Sowohl Vertreter des Völkerrechtes, Theoretiker und Praktiker,<lb/> als auch Vertreter der als Hilfswissenschaften des Völkerrechts erheblichen<lb/> Wissensgebiete zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit zu versammeln und<lb/> hervorragende Führer des deutschen Wirtschaftslebens zur Mitarbeit heran¬<lb/> zuziehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_94"> Die Leitung aber der Gesellschaft wurde in die Hände eines aus hervor¬<lb/> ragenden Kennern des Völkerrechtes gebildeten Vorstandes gelegt, der dabei<lb/> satzungsgemäß durch einen (aus höchstens 32 Mitgliedern bestehenden) Rat<lb/> unterstützt wird, in welchem die Wissenschaft und die Praxis des Völkerrechtes<lb/> vertreten ist. Vorstand und Rat werden von der Vollversammlung auf drei<lb/> Jahre gewählt. Schon im März 1917 konnte die erste Vollversammlung in<lb/> den Räumen des Preußischen Abgeordnetenhauses in Anwesenheit von Ver¬<lb/> tretern der höchsten Reichs- und Staatsbehörden die Satzungen in ihren Grund¬<lb/> sätzen festlegen und weiter ausbauen, auch die Wahl des Vorstandes und Rates<lb/> vornehmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_95"> Der Vorstand besteht nunmehr aus Geh. Justizrat Professor Dr. Nie-<lb/> meyer, Kiel, als Vorsitzenden, Geh. Hofrat Professor Dr. Meurer, Würzburg,<lb/> als stellvertretenden Vorsitzenden, ferner Geh. Justizrat Dr. von Liszt, Berlin'<lb/> Geh. Reg.-Rat Professor Dr. L. Beer. Berlin. Professor Dr. M. Liepma'um, Kiel!</p><lb/> <p xml:id="ID_96"> Der Rat aus:</p><lb/> <p xml:id="ID_97"> Admiral Graf Baudissin, Großhosmeister Dr. von Brauer, Geh. Justizrat<lb/> Professor or. van Calker. Professor Dr. Fleischmann. Professor Dr. von Frank,<lb/> General der Ins. von Gündell, Professor Dr. Harms, Professor Dr. Heilborn.<lb/> Professor Dr. E. Kaufmann, Ministerialrat Frhr. von Lutz, Geheimer Ober«<lb/> regierungsrat Professor Dr. von Martitz. Professor Dr. Mendelssohn-Bartholdy.<lb/> Professor Dr. Neumeyer. Professor Dr. Perels. Professor Dr. Pohl. Geh. Hofrat<lb/> Professor Dr. Schmidt, Direktor im Reichsmarineamt Schramm, Professor Dr.<lb/> Schücking, Geheimer Oberregierungsrat Dr. vou Simson, Dr. Strupp, Pro¬<lb/> fessor Dr. Thoma, Geh. Justizrat Professor Dr. Zitelmann, Geh. Justizrat Professor<lb/> Dr. Zorn.</p><lb/> <p xml:id="ID_98" next="#ID_99"> Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht ist nach den Satzungen eine<lb/> Arbeitsgemeinschaft, die Mitglieder verpflichten sich, an den Arbeiten der Gesell¬<lb/> schaft teilzunehmen, das Erfordernis des schriftlichen Antrags dreier Rats¬<lb/> mitglieder gewährleistet strenge Prüfung der wissenschaftlichen Eignung der<lb/> Mitglieder. Verstehen wir den Sinn der Satzungen recht, so ist als ein be¬<lb/> sonders eifrig zu bearbeitendes Gebiet die Förderung der Kenntnis und Wert¬<lb/> schätzung der Errungenschaften des Völkerrechtes in weiten Kreisen des deutschen<lb/> Volkes sowohl, als auch bei dem heranwachsenden Geschlecht zu bezeichnen.</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 'ZrkMboten IV t»!,7 2</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0029]
Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht
Mitarbeit von Männern der Praxis auf allen Gebieten internationaler Betäti-
gung nicht entbehren, der Diplomaten, der Offiziere in leitenden Stellungen
und endlich hervorragender Vertreter des gesamten Wirtschaftslebens. In voller
Erkenntnis dieser Tatsachen wurde als einer der ersten Grundsätze der Gesell¬
schaft aufgestellt: Sowohl Vertreter des Völkerrechtes, Theoretiker und Praktiker,
als auch Vertreter der als Hilfswissenschaften des Völkerrechts erheblichen
Wissensgebiete zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit zu versammeln und
hervorragende Führer des deutschen Wirtschaftslebens zur Mitarbeit heran¬
zuziehen.
Die Leitung aber der Gesellschaft wurde in die Hände eines aus hervor¬
ragenden Kennern des Völkerrechtes gebildeten Vorstandes gelegt, der dabei
satzungsgemäß durch einen (aus höchstens 32 Mitgliedern bestehenden) Rat
unterstützt wird, in welchem die Wissenschaft und die Praxis des Völkerrechtes
vertreten ist. Vorstand und Rat werden von der Vollversammlung auf drei
Jahre gewählt. Schon im März 1917 konnte die erste Vollversammlung in
den Räumen des Preußischen Abgeordnetenhauses in Anwesenheit von Ver¬
tretern der höchsten Reichs- und Staatsbehörden die Satzungen in ihren Grund¬
sätzen festlegen und weiter ausbauen, auch die Wahl des Vorstandes und Rates
vornehmen.
Der Vorstand besteht nunmehr aus Geh. Justizrat Professor Dr. Nie-
meyer, Kiel, als Vorsitzenden, Geh. Hofrat Professor Dr. Meurer, Würzburg,
als stellvertretenden Vorsitzenden, ferner Geh. Justizrat Dr. von Liszt, Berlin'
Geh. Reg.-Rat Professor Dr. L. Beer. Berlin. Professor Dr. M. Liepma'um, Kiel!
Der Rat aus:
Admiral Graf Baudissin, Großhosmeister Dr. von Brauer, Geh. Justizrat
Professor or. van Calker. Professor Dr. Fleischmann. Professor Dr. von Frank,
General der Ins. von Gündell, Professor Dr. Harms, Professor Dr. Heilborn.
Professor Dr. E. Kaufmann, Ministerialrat Frhr. von Lutz, Geheimer Ober«
regierungsrat Professor Dr. von Martitz. Professor Dr. Mendelssohn-Bartholdy.
Professor Dr. Neumeyer. Professor Dr. Perels. Professor Dr. Pohl. Geh. Hofrat
Professor Dr. Schmidt, Direktor im Reichsmarineamt Schramm, Professor Dr.
Schücking, Geheimer Oberregierungsrat Dr. vou Simson, Dr. Strupp, Pro¬
fessor Dr. Thoma, Geh. Justizrat Professor Dr. Zitelmann, Geh. Justizrat Professor
Dr. Zorn.
Die Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht ist nach den Satzungen eine
Arbeitsgemeinschaft, die Mitglieder verpflichten sich, an den Arbeiten der Gesell¬
schaft teilzunehmen, das Erfordernis des schriftlichen Antrags dreier Rats¬
mitglieder gewährleistet strenge Prüfung der wissenschaftlichen Eignung der
Mitglieder. Verstehen wir den Sinn der Satzungen recht, so ist als ein be¬
sonders eifrig zu bearbeitendes Gebiet die Förderung der Kenntnis und Wert¬
schätzung der Errungenschaften des Völkerrechtes in weiten Kreisen des deutschen
Volkes sowohl, als auch bei dem heranwachsenden Geschlecht zu bezeichnen.
'ZrkMboten IV t»!,7 2
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |