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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Sie Donau- und Meerengenfrage

Das bisher geltende Völkerrecht über Schwarzes Meer und Donau ist durch
den Weltkrieg zerrissen. Einfach den früheren Zustand, der sich in mannigfacher
Hinsicht als unbefriedigend erwiesen hat, wiederherzustellen, ist unmöglich. Eine
neue Ordnung der Dinge muß an die Stelle treten.

Während aber bisher Schwarzes Meer und Donau höchsteus äußerlich ni
denselben Vertragsurkunden eine Regelung gefunden hatten, betont die Knorrsche
Schrift mit Recht, wie beide Fragen vom Standpunkte der Mittelmächte in einem
organischen Zusammenhange stehen. Für Deutschland handelt eS sich um Auf
rechterhaltung seines großen Weltverkehrsweges nach Südosten, dessen Bedeutung
gerade der Weltkrieg dargetan hat.

Zwei Hindernisse haben bisher einer befriedigenden Regelung der Dinge
entgegengestanden. Das eine war Rußland, das weniger wirtschaftliche als poli¬
tische Interessen vertrat und namentlich als Donauuferstaat an der wirtschaftlichen
Erschließung der Donau als eines Verkehrsweges kaum beteiligt war, es trat eben
nur rein äußerlich mit seinem Gebiete an die Donau heran. Das andere war
die immer schwächer werdende Türkei, die als Spielball der europäischen Mächte
im wesentlichen nur Objekt der völkerrechtlichen Ordnung der Dinge war.

Demgegenüber hat sich jetzt ein bedeutsamer Wandel in den Machtverhält¬
nissen vollzogen.

Die eine völlig umgewandelte Macht ist Rußland. Es hat eine so ent¬
scheidende Niederlage erlitten, daß es seine zweihundertjährige Angriffspolitik gegen
die Türkei, wenigstens soweit das Streben nach den Meerengen in Betracht kommt,
endgültig wird aufgeben müssen. Ja, man kann bezweifeln, ob Rußland nach
dem Kriege überhaupt noch als Pontusmacht bestehen und nicht durch einen selb>
ständigen ukrainischen Staat am Schwarzen Meere ersetzt sein wird. Das ist der
einzige Punkt, der es bedenklich erscheinen läßt, ob es jetzt schon an der Zeit ist,
in eine Erörterung der Fragen einzutreten. Denn gegenüber einem ukrainischen
Staate, der in Anlehnung an die Mittelmächte mit starker Frontrichtung gegen
Moskau und Polen aller Angriffsabsichten gegen die Türkei bar ist, wird man
eine andere Politik einschlagen können als gegenüber Rußland. Sollte Rußland
Pontusmacht bleiben, so ist gewiß dem Verfasser zuzustimmen, daß es an dieser
entscheidenden Stelle ebenso geschwächt werden muß wie nach dein Krimkriege,
um den Druck auf die Türkei zu vermindern. Deshalb fort von der Donau¬
mündung, wo es geographisch nicht hingehört und sich bisher nur als Vater der
Hindernisse erwiesen hat. Außerdem dürften Rüstungsbeschränkungen für Rußland
auf dem Schwarzen Meere angebracht sein, wenn man nicht zur vollständigen
Neutralisation zurückkehren will.

Auf der anderen Seite steht die Türkei. Infolge ihrer Schwäche war sie
bisher nur ein Gegenstand völkerrechtlicher Behandlung. Eine innerlich gesundete
' Türkei kann im Anschlusse an die Mittelmächte nicht nur dem Namen nach Mit-
glied des europäischen Konzertes sein, sondern selbst ihre Stellung wahren.

Durch die veränderte Lage der Dinge gewinnt auch die Donaufrage ein
anderes Ansehen. Die Donau ist vor allem die große Verkehrsstraße der Mittel-
mächte nach dem Orient. Hier haben die Westmächte nicht hineinzureden. Die
Regelung der Donauverhältnisse muß daher aufhören, eine europäische Angelegen¬
heit zu sein und ausschließlich Sache der Uferstaaten werden, aus deren Reihe


Sie Donau- und Meerengenfrage

Das bisher geltende Völkerrecht über Schwarzes Meer und Donau ist durch
den Weltkrieg zerrissen. Einfach den früheren Zustand, der sich in mannigfacher
Hinsicht als unbefriedigend erwiesen hat, wiederherzustellen, ist unmöglich. Eine
neue Ordnung der Dinge muß an die Stelle treten.

Während aber bisher Schwarzes Meer und Donau höchsteus äußerlich ni
denselben Vertragsurkunden eine Regelung gefunden hatten, betont die Knorrsche
Schrift mit Recht, wie beide Fragen vom Standpunkte der Mittelmächte in einem
organischen Zusammenhange stehen. Für Deutschland handelt eS sich um Auf
rechterhaltung seines großen Weltverkehrsweges nach Südosten, dessen Bedeutung
gerade der Weltkrieg dargetan hat.

Zwei Hindernisse haben bisher einer befriedigenden Regelung der Dinge
entgegengestanden. Das eine war Rußland, das weniger wirtschaftliche als poli¬
tische Interessen vertrat und namentlich als Donauuferstaat an der wirtschaftlichen
Erschließung der Donau als eines Verkehrsweges kaum beteiligt war, es trat eben
nur rein äußerlich mit seinem Gebiete an die Donau heran. Das andere war
die immer schwächer werdende Türkei, die als Spielball der europäischen Mächte
im wesentlichen nur Objekt der völkerrechtlichen Ordnung der Dinge war.

Demgegenüber hat sich jetzt ein bedeutsamer Wandel in den Machtverhält¬
nissen vollzogen.

Die eine völlig umgewandelte Macht ist Rußland. Es hat eine so ent¬
scheidende Niederlage erlitten, daß es seine zweihundertjährige Angriffspolitik gegen
die Türkei, wenigstens soweit das Streben nach den Meerengen in Betracht kommt,
endgültig wird aufgeben müssen. Ja, man kann bezweifeln, ob Rußland nach
dem Kriege überhaupt noch als Pontusmacht bestehen und nicht durch einen selb>
ständigen ukrainischen Staat am Schwarzen Meere ersetzt sein wird. Das ist der
einzige Punkt, der es bedenklich erscheinen läßt, ob es jetzt schon an der Zeit ist,
in eine Erörterung der Fragen einzutreten. Denn gegenüber einem ukrainischen
Staate, der in Anlehnung an die Mittelmächte mit starker Frontrichtung gegen
Moskau und Polen aller Angriffsabsichten gegen die Türkei bar ist, wird man
eine andere Politik einschlagen können als gegenüber Rußland. Sollte Rußland
Pontusmacht bleiben, so ist gewiß dem Verfasser zuzustimmen, daß es an dieser
entscheidenden Stelle ebenso geschwächt werden muß wie nach dein Krimkriege,
um den Druck auf die Türkei zu vermindern. Deshalb fort von der Donau¬
mündung, wo es geographisch nicht hingehört und sich bisher nur als Vater der
Hindernisse erwiesen hat. Außerdem dürften Rüstungsbeschränkungen für Rußland
auf dem Schwarzen Meere angebracht sein, wenn man nicht zur vollständigen
Neutralisation zurückkehren will.

Auf der anderen Seite steht die Türkei. Infolge ihrer Schwäche war sie
bisher nur ein Gegenstand völkerrechtlicher Behandlung. Eine innerlich gesundete
' Türkei kann im Anschlusse an die Mittelmächte nicht nur dem Namen nach Mit-
glied des europäischen Konzertes sein, sondern selbst ihre Stellung wahren.

Durch die veränderte Lage der Dinge gewinnt auch die Donaufrage ein
anderes Ansehen. Die Donau ist vor allem die große Verkehrsstraße der Mittel-
mächte nach dem Orient. Hier haben die Westmächte nicht hineinzureden. Die
Regelung der Donauverhältnisse muß daher aufhören, eine europäische Angelegen¬
heit zu sein und ausschließlich Sache der Uferstaaten werden, aus deren Reihe


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/181>, abgerufen am 01.09.2024.