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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Verworrenheit des Begriffes, und die gleiche Vieldeutigkeit ergibt sich, wenn man
die verschiedenen Völkerrechtsschriftsteller unter uns Deutschen selbst über den Begriff
vernimmt. Es liegt insbesondere um der klaren Erfassung des Zieles willen, das
unser Volk erreichen kann und soll, ein dringendes Bedürfnis vor, den Begriff und
die Forderung eindringlich zu untersuchen. Und es ist bezeichnend, daß diesem
Bedürfnis neuerdings gleich drei hervorragende Völkerrechtslehrer abzuhelfen
suchten, H. Triepel ("Die Freiheit der Meere und der künftige Friedensschluß"),
W. van Calker ("Das Problem der Meeresfreiheit und die deutsche Völkerrechts¬
politik") und Fr. Stier-Somlo ("Die Freiheit der Meere und das Völker¬
recht"). Der letztere erfaßt die Frage mit besonderer Klarheit und Schärfe, und da
er während des Druckes auch die Schriften der beiden anderen Gelehrten noch ver¬
werten konnte, lohnt es sich, gerade seine Schrift (Leipzig, Veit u. Co., 1917) in
Kürze den Lesern dieser Zeitschrift näher zu bringen.

Es handelt sich um ein Problem, von dessen richtiger Lösung "Wohl und
Wehe von Millionen abhängt". Was sich viele deutsche Politiker und Theoretiker
unter der Erkämpfung der Freiheit der Meere vorstellen, läuft einerseits auf einen
..Neuaufbau des Seekriegsrechts, wenn nicht des ganzen Völkerrechts überhaupt,
und auf Findung und Schaffung von Sicherungen für seine Befolgung durch die
Großmächte" hinaus, auf der anderen Seite -- rein machtpolitisch -- auf die Er-
langung eines "Übergewichts gegenüber dem geschaffenes Völkerrecht mißachtenden
England auch zur See". Das sind nach Stier-Somlo utopische Gedanken, nicht
solche realpolitischen Gepräges. Wir dürfen unsere ohnehin großen Aufgaben
"nicht mit einer Überspannung deutscher Ziele unnötig beschweren". Nun erhebt
sich aber weiter die Frage: Ist es überhaupt für uns nützlich und notwendig,
wenn wir die Forderung der Meeresfreiheit auch für den Kriegsfall aufstellen und
durchzusetzen suchen? Stier-Somlo kommt zu dem Ergebnis, daß dieses Beginnen
nicht nützlich ist. daß es Deutschland sogar außerordentlichen Schaden bringen kann.

Er ist sich bewußt, daß seine Anschauungen starken, ja leidenschaftlichen Wider¬
spruch finden werden, aber er wappnet sich mit der von ihn: angestellten kritischen
Untersuchung der Frage und der daraus gewonnenen Überzeugung, gerade gute
deutsche Politik, d. i. Sicherung der deutschen Zukunft, zu vertreten. Es ist ein
Kampf gegen tiefgreifende landläufige Irrtümer, den er führt. Er zeigt, was ja
in diesem Kriege auch in anderen Fragen von so vielen und so oft fast geflissent¬
lich übersehen wird, wie die Dinge wirklich liegen und daß Illusionen nur ver¬
hängnisvoll sind. Gerade dieser Standpunkt macht sein Buch besonders sym¬
pathisch. Die Hauptergebnisse der geschichtlichen und rechtswissenschaftlichen Unter¬
suchung, die Stier-Somlo anstellt, sind die folgenden. Die "Freiheit der Meere"
als ein Grundsatz des Rechts besteht nicht und hat niemals bestanden. Zu dem
Satz von dex-Freiheit der Meere haben Entstehungsgründe politischer Art geführt,
denen nur ein rechtliches Mäntelchen umgehängt wurde: er ist der verschämte
Ausdruck der jeweiligen Machtverhältnisse zur See. "Meeresfreiheit war bedingt
durch Bedürfnisse und vermeintliche oder wirkliche Notwendigkeiten einer be¬
stimmten Nation." Die überlieferten juristischen Beweisgründe für die Freiheit
der Meere erweisen sich als unhaltbar. Die Seekriege selbst sind ganz und gar
nicht so abgelaufen, daß man in den Ereignissen und rechtsbedeutsamen Hand¬
lungen der kämpfenden Staaten die "Freiheit der Meere" als eine anerkannte


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Verworrenheit des Begriffes, und die gleiche Vieldeutigkeit ergibt sich, wenn man
die verschiedenen Völkerrechtsschriftsteller unter uns Deutschen selbst über den Begriff
vernimmt. Es liegt insbesondere um der klaren Erfassung des Zieles willen, das
unser Volk erreichen kann und soll, ein dringendes Bedürfnis vor, den Begriff und
die Forderung eindringlich zu untersuchen. Und es ist bezeichnend, daß diesem
Bedürfnis neuerdings gleich drei hervorragende Völkerrechtslehrer abzuhelfen
suchten, H. Triepel („Die Freiheit der Meere und der künftige Friedensschluß"),
W. van Calker („Das Problem der Meeresfreiheit und die deutsche Völkerrechts¬
politik") und Fr. Stier-Somlo („Die Freiheit der Meere und das Völker¬
recht"). Der letztere erfaßt die Frage mit besonderer Klarheit und Schärfe, und da
er während des Druckes auch die Schriften der beiden anderen Gelehrten noch ver¬
werten konnte, lohnt es sich, gerade seine Schrift (Leipzig, Veit u. Co., 1917) in
Kürze den Lesern dieser Zeitschrift näher zu bringen.

Es handelt sich um ein Problem, von dessen richtiger Lösung „Wohl und
Wehe von Millionen abhängt". Was sich viele deutsche Politiker und Theoretiker
unter der Erkämpfung der Freiheit der Meere vorstellen, läuft einerseits auf einen
..Neuaufbau des Seekriegsrechts, wenn nicht des ganzen Völkerrechts überhaupt,
und auf Findung und Schaffung von Sicherungen für seine Befolgung durch die
Großmächte" hinaus, auf der anderen Seite — rein machtpolitisch — auf die Er-
langung eines „Übergewichts gegenüber dem geschaffenes Völkerrecht mißachtenden
England auch zur See". Das sind nach Stier-Somlo utopische Gedanken, nicht
solche realpolitischen Gepräges. Wir dürfen unsere ohnehin großen Aufgaben
„nicht mit einer Überspannung deutscher Ziele unnötig beschweren". Nun erhebt
sich aber weiter die Frage: Ist es überhaupt für uns nützlich und notwendig,
wenn wir die Forderung der Meeresfreiheit auch für den Kriegsfall aufstellen und
durchzusetzen suchen? Stier-Somlo kommt zu dem Ergebnis, daß dieses Beginnen
nicht nützlich ist. daß es Deutschland sogar außerordentlichen Schaden bringen kann.

Er ist sich bewußt, daß seine Anschauungen starken, ja leidenschaftlichen Wider¬
spruch finden werden, aber er wappnet sich mit der von ihn: angestellten kritischen
Untersuchung der Frage und der daraus gewonnenen Überzeugung, gerade gute
deutsche Politik, d. i. Sicherung der deutschen Zukunft, zu vertreten. Es ist ein
Kampf gegen tiefgreifende landläufige Irrtümer, den er führt. Er zeigt, was ja
in diesem Kriege auch in anderen Fragen von so vielen und so oft fast geflissent¬
lich übersehen wird, wie die Dinge wirklich liegen und daß Illusionen nur ver¬
hängnisvoll sind. Gerade dieser Standpunkt macht sein Buch besonders sym¬
pathisch. Die Hauptergebnisse der geschichtlichen und rechtswissenschaftlichen Unter¬
suchung, die Stier-Somlo anstellt, sind die folgenden. Die „Freiheit der Meere"
als ein Grundsatz des Rechts besteht nicht und hat niemals bestanden. Zu dem
Satz von dex-Freiheit der Meere haben Entstehungsgründe politischer Art geführt,
denen nur ein rechtliches Mäntelchen umgehängt wurde: er ist der verschämte
Ausdruck der jeweiligen Machtverhältnisse zur See. „Meeresfreiheit war bedingt
durch Bedürfnisse und vermeintliche oder wirkliche Notwendigkeiten einer be¬
stimmten Nation." Die überlieferten juristischen Beweisgründe für die Freiheit
der Meere erweisen sich als unhaltbar. Die Seekriege selbst sind ganz und gar
nicht so abgelaufen, daß man in den Ereignissen und rechtsbedeutsamen Hand¬
lungen der kämpfenden Staaten die „Freiheit der Meere" als eine anerkannte


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[0135] Neue Bücher Verworrenheit des Begriffes, und die gleiche Vieldeutigkeit ergibt sich, wenn man die verschiedenen Völkerrechtsschriftsteller unter uns Deutschen selbst über den Begriff vernimmt. Es liegt insbesondere um der klaren Erfassung des Zieles willen, das unser Volk erreichen kann und soll, ein dringendes Bedürfnis vor, den Begriff und die Forderung eindringlich zu untersuchen. Und es ist bezeichnend, daß diesem Bedürfnis neuerdings gleich drei hervorragende Völkerrechtslehrer abzuhelfen suchten, H. Triepel („Die Freiheit der Meere und der künftige Friedensschluß"), W. van Calker („Das Problem der Meeresfreiheit und die deutsche Völkerrechts¬ politik") und Fr. Stier-Somlo („Die Freiheit der Meere und das Völker¬ recht"). Der letztere erfaßt die Frage mit besonderer Klarheit und Schärfe, und da er während des Druckes auch die Schriften der beiden anderen Gelehrten noch ver¬ werten konnte, lohnt es sich, gerade seine Schrift (Leipzig, Veit u. Co., 1917) in Kürze den Lesern dieser Zeitschrift näher zu bringen. Es handelt sich um ein Problem, von dessen richtiger Lösung „Wohl und Wehe von Millionen abhängt". Was sich viele deutsche Politiker und Theoretiker unter der Erkämpfung der Freiheit der Meere vorstellen, läuft einerseits auf einen ..Neuaufbau des Seekriegsrechts, wenn nicht des ganzen Völkerrechts überhaupt, und auf Findung und Schaffung von Sicherungen für seine Befolgung durch die Großmächte" hinaus, auf der anderen Seite — rein machtpolitisch — auf die Er- langung eines „Übergewichts gegenüber dem geschaffenes Völkerrecht mißachtenden England auch zur See". Das sind nach Stier-Somlo utopische Gedanken, nicht solche realpolitischen Gepräges. Wir dürfen unsere ohnehin großen Aufgaben „nicht mit einer Überspannung deutscher Ziele unnötig beschweren". Nun erhebt sich aber weiter die Frage: Ist es überhaupt für uns nützlich und notwendig, wenn wir die Forderung der Meeresfreiheit auch für den Kriegsfall aufstellen und durchzusetzen suchen? Stier-Somlo kommt zu dem Ergebnis, daß dieses Beginnen nicht nützlich ist. daß es Deutschland sogar außerordentlichen Schaden bringen kann. Er ist sich bewußt, daß seine Anschauungen starken, ja leidenschaftlichen Wider¬ spruch finden werden, aber er wappnet sich mit der von ihn: angestellten kritischen Untersuchung der Frage und der daraus gewonnenen Überzeugung, gerade gute deutsche Politik, d. i. Sicherung der deutschen Zukunft, zu vertreten. Es ist ein Kampf gegen tiefgreifende landläufige Irrtümer, den er führt. Er zeigt, was ja in diesem Kriege auch in anderen Fragen von so vielen und so oft fast geflissent¬ lich übersehen wird, wie die Dinge wirklich liegen und daß Illusionen nur ver¬ hängnisvoll sind. Gerade dieser Standpunkt macht sein Buch besonders sym¬ pathisch. Die Hauptergebnisse der geschichtlichen und rechtswissenschaftlichen Unter¬ suchung, die Stier-Somlo anstellt, sind die folgenden. Die „Freiheit der Meere" als ein Grundsatz des Rechts besteht nicht und hat niemals bestanden. Zu dem Satz von dex-Freiheit der Meere haben Entstehungsgründe politischer Art geführt, denen nur ein rechtliches Mäntelchen umgehängt wurde: er ist der verschämte Ausdruck der jeweiligen Machtverhältnisse zur See. „Meeresfreiheit war bedingt durch Bedürfnisse und vermeintliche oder wirkliche Notwendigkeiten einer be¬ stimmten Nation." Die überlieferten juristischen Beweisgründe für die Freiheit der Meere erweisen sich als unhaltbar. Die Seekriege selbst sind ganz und gar nicht so abgelaufen, daß man in den Ereignissen und rechtsbedeutsamen Hand¬ lungen der kämpfenden Staaten die „Freiheit der Meere" als eine anerkannte

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/135>, abgerufen am 01.09.2024.