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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Die neue Prüfungsordnung

folge dieser zentralen Stellung gibt sie erst den Mittelpunkt und die Bekrönung
des ganzen wissenschaftlichen Gebäudes. Deshalb gewinnt erst der den rechten
Sinn für wissenschaftliche Arbeit, der von der Philosophie aus die Werte
der Sonderfächer beurteilen lernt. Zu einer einheitlichen Gestaltung des
Unterrichts auf der Oberstufe ist der Lehrer erst dann befähigt, wenn er die
großen Zusammenhänge richtig einschätzen kann. Deshalb ist die Betonung
philosophischer Studien statt der unfruchtbaren "allgemeinen Bildung" in der
neuen Prüfungsordnung aufs freudigste zu begrüßen.

Damit aber hängt ein Zweites zusammen, das dem aufmerksamen Leser
der Prüfungsordnung auf Schritt und Tritt begegnet: die Forderung wissen¬
schaftlicher Bildung. Der Prüfung soll in zwei Hauptfächern genügende Kenntnisse
nachweisen, die in beiden "beweisen, daß er zu selbständigem, wissenschaftlichem
Urteil befähigt ist". Von zwei Seiten her läßt sich diese Forderung begründen:
von dem Lehrer und von der Schule. Nur wenn der Lehrer selber bis in die
tiefsten Tiefen seiner Wissenschaft gedrungen ist, sich die wissenschaftlichen Me¬
thoden zu eigen gemacht und mit ihnen eingehend in den Universitätsseminarien
und -Übungen gearbeitet hat. hat er eine wirklich gründliche "Bildung" durch¬
gemacht. Erkenntnisse errungen, deren Wert eben gerade in der Art ihrer An¬
eignung, in der selbständigen Arbeit liegt. Es handelt sich dabei nicht um eine
Sammlung von Wissen -- dies sällt gewissermaßen nebenbei ab --. sondern
um eine Schulung des Geistes, die sich später nie wieder verlernt. Darum
dringt auch Reinhardt in seinem Kommentar so stark darauf, daß in der
Prüfung der Prüfende sich ein "volles Bild der wissenschaftlichen Persönlichkeit"
des Prüflings machen soll, und daß Mängel und Vorzüge gewissenhaft gegen¬
einander abgewogen werden sollen, ehe das Gesamturteil gefällt wird. Der
zweite Gesichtspunkt, unter dem die Forderung gründlicher wissenschaftlicher
Bildung erhoben werden muß. ist der der höheren Schule. Die Absicht der
höheren Schulen, sagt Reinhardt, "ist, in allen Zöglingen den wissenschaftlichen
Sinn zu wecken und zu bilden, sie zu lehren, nicht an der Oberfläche haften
zu bleiben, sondern den Dingen auf den Grund zu gehen, die Wahrheit zu
suchen und in solch harter Arbeit den Willen zu stählen." Dazu ist aber
natürlich nur ein Lehrer geeignet, der selber eine wissenschaftliche Persönlichkeit
ist und seine Schüler allmählich in den Vorhof der Wissenschaft einführen kann.
Sehr richtig sagt Reinhardt, daß die Arbeit auf der Universität sich nur dem
Grade, nicht aber der Qualität nach von der höheren Schule unterscheidet.

Aus dieser starken Betonung wissenschaftlicher Forschung erklärt sich nun
im wesentlichen die größte Neuerung der Prüfungsordnung, nämlich die Ein¬
führung der "Zusatzfücher". Früher hatte man neben dem einen (1898) oder
zwei (1887) Hauptfächern noch zwei "Nebenfächer" verlangt, in denen also
eben eine wissenschaftliche Durchdringung kaum erreichbar war. Jetzt ist man
in dieser Beziehung zwar nicht ganz bis ans Ende gegangen -- dies wäre
nur möglich gewesen, wenn man die Nebenfächer überhaupt gestrichen hätte --,'


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Die neue Prüfungsordnung

folge dieser zentralen Stellung gibt sie erst den Mittelpunkt und die Bekrönung
des ganzen wissenschaftlichen Gebäudes. Deshalb gewinnt erst der den rechten
Sinn für wissenschaftliche Arbeit, der von der Philosophie aus die Werte
der Sonderfächer beurteilen lernt. Zu einer einheitlichen Gestaltung des
Unterrichts auf der Oberstufe ist der Lehrer erst dann befähigt, wenn er die
großen Zusammenhänge richtig einschätzen kann. Deshalb ist die Betonung
philosophischer Studien statt der unfruchtbaren „allgemeinen Bildung" in der
neuen Prüfungsordnung aufs freudigste zu begrüßen.

Damit aber hängt ein Zweites zusammen, das dem aufmerksamen Leser
der Prüfungsordnung auf Schritt und Tritt begegnet: die Forderung wissen¬
schaftlicher Bildung. Der Prüfung soll in zwei Hauptfächern genügende Kenntnisse
nachweisen, die in beiden „beweisen, daß er zu selbständigem, wissenschaftlichem
Urteil befähigt ist". Von zwei Seiten her läßt sich diese Forderung begründen:
von dem Lehrer und von der Schule. Nur wenn der Lehrer selber bis in die
tiefsten Tiefen seiner Wissenschaft gedrungen ist, sich die wissenschaftlichen Me¬
thoden zu eigen gemacht und mit ihnen eingehend in den Universitätsseminarien
und -Übungen gearbeitet hat. hat er eine wirklich gründliche „Bildung" durch¬
gemacht. Erkenntnisse errungen, deren Wert eben gerade in der Art ihrer An¬
eignung, in der selbständigen Arbeit liegt. Es handelt sich dabei nicht um eine
Sammlung von Wissen — dies sällt gewissermaßen nebenbei ab —. sondern
um eine Schulung des Geistes, die sich später nie wieder verlernt. Darum
dringt auch Reinhardt in seinem Kommentar so stark darauf, daß in der
Prüfung der Prüfende sich ein „volles Bild der wissenschaftlichen Persönlichkeit"
des Prüflings machen soll, und daß Mängel und Vorzüge gewissenhaft gegen¬
einander abgewogen werden sollen, ehe das Gesamturteil gefällt wird. Der
zweite Gesichtspunkt, unter dem die Forderung gründlicher wissenschaftlicher
Bildung erhoben werden muß. ist der der höheren Schule. Die Absicht der
höheren Schulen, sagt Reinhardt, „ist, in allen Zöglingen den wissenschaftlichen
Sinn zu wecken und zu bilden, sie zu lehren, nicht an der Oberfläche haften
zu bleiben, sondern den Dingen auf den Grund zu gehen, die Wahrheit zu
suchen und in solch harter Arbeit den Willen zu stählen." Dazu ist aber
natürlich nur ein Lehrer geeignet, der selber eine wissenschaftliche Persönlichkeit
ist und seine Schüler allmählich in den Vorhof der Wissenschaft einführen kann.
Sehr richtig sagt Reinhardt, daß die Arbeit auf der Universität sich nur dem
Grade, nicht aber der Qualität nach von der höheren Schule unterscheidet.

Aus dieser starken Betonung wissenschaftlicher Forschung erklärt sich nun
im wesentlichen die größte Neuerung der Prüfungsordnung, nämlich die Ein¬
führung der „Zusatzfücher". Früher hatte man neben dem einen (1898) oder
zwei (1887) Hauptfächern noch zwei „Nebenfächer" verlangt, in denen also
eben eine wissenschaftliche Durchdringung kaum erreichbar war. Jetzt ist man
in dieser Beziehung zwar nicht ganz bis ans Ende gegangen — dies wäre
nur möglich gewesen, wenn man die Nebenfächer überhaupt gestrichen hätte —,'


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[0125] Die neue Prüfungsordnung folge dieser zentralen Stellung gibt sie erst den Mittelpunkt und die Bekrönung des ganzen wissenschaftlichen Gebäudes. Deshalb gewinnt erst der den rechten Sinn für wissenschaftliche Arbeit, der von der Philosophie aus die Werte der Sonderfächer beurteilen lernt. Zu einer einheitlichen Gestaltung des Unterrichts auf der Oberstufe ist der Lehrer erst dann befähigt, wenn er die großen Zusammenhänge richtig einschätzen kann. Deshalb ist die Betonung philosophischer Studien statt der unfruchtbaren „allgemeinen Bildung" in der neuen Prüfungsordnung aufs freudigste zu begrüßen. Damit aber hängt ein Zweites zusammen, das dem aufmerksamen Leser der Prüfungsordnung auf Schritt und Tritt begegnet: die Forderung wissen¬ schaftlicher Bildung. Der Prüfung soll in zwei Hauptfächern genügende Kenntnisse nachweisen, die in beiden „beweisen, daß er zu selbständigem, wissenschaftlichem Urteil befähigt ist". Von zwei Seiten her läßt sich diese Forderung begründen: von dem Lehrer und von der Schule. Nur wenn der Lehrer selber bis in die tiefsten Tiefen seiner Wissenschaft gedrungen ist, sich die wissenschaftlichen Me¬ thoden zu eigen gemacht und mit ihnen eingehend in den Universitätsseminarien und -Übungen gearbeitet hat. hat er eine wirklich gründliche „Bildung" durch¬ gemacht. Erkenntnisse errungen, deren Wert eben gerade in der Art ihrer An¬ eignung, in der selbständigen Arbeit liegt. Es handelt sich dabei nicht um eine Sammlung von Wissen — dies sällt gewissermaßen nebenbei ab —. sondern um eine Schulung des Geistes, die sich später nie wieder verlernt. Darum dringt auch Reinhardt in seinem Kommentar so stark darauf, daß in der Prüfung der Prüfende sich ein „volles Bild der wissenschaftlichen Persönlichkeit" des Prüflings machen soll, und daß Mängel und Vorzüge gewissenhaft gegen¬ einander abgewogen werden sollen, ehe das Gesamturteil gefällt wird. Der zweite Gesichtspunkt, unter dem die Forderung gründlicher wissenschaftlicher Bildung erhoben werden muß. ist der der höheren Schule. Die Absicht der höheren Schulen, sagt Reinhardt, „ist, in allen Zöglingen den wissenschaftlichen Sinn zu wecken und zu bilden, sie zu lehren, nicht an der Oberfläche haften zu bleiben, sondern den Dingen auf den Grund zu gehen, die Wahrheit zu suchen und in solch harter Arbeit den Willen zu stählen." Dazu ist aber natürlich nur ein Lehrer geeignet, der selber eine wissenschaftliche Persönlichkeit ist und seine Schüler allmählich in den Vorhof der Wissenschaft einführen kann. Sehr richtig sagt Reinhardt, daß die Arbeit auf der Universität sich nur dem Grade, nicht aber der Qualität nach von der höheren Schule unterscheidet. Aus dieser starken Betonung wissenschaftlicher Forschung erklärt sich nun im wesentlichen die größte Neuerung der Prüfungsordnung, nämlich die Ein¬ führung der „Zusatzfücher". Früher hatte man neben dem einen (1898) oder zwei (1887) Hauptfächern noch zwei „Nebenfächer" verlangt, in denen also eben eine wissenschaftliche Durchdringung kaum erreichbar war. Jetzt ist man in dieser Beziehung zwar nicht ganz bis ans Ende gegangen — dies wäre nur möglich gewesen, wenn man die Nebenfächer überhaupt gestrichen hätte —,' Geboten IV 1»t7 8

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/125>, abgerufen am 01.09.2024.