Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Zweites Vierteljahr.ZVelthandelsförderung Während der amerikanische Konsul einen großen Teil seiner Kraft in den Es ist in groben Umrissen gezeigt worden, mit welcher Tatkraft die her¬ ZVelthandelsförderung Während der amerikanische Konsul einen großen Teil seiner Kraft in den Es ist in groben Umrissen gezeigt worden, mit welcher Tatkraft die her¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0086" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/331928"/> <fw type="header" place="top"> ZVelthandelsförderung</fw><lb/> <p xml:id="ID_206"> Während der amerikanische Konsul einen großen Teil seiner Kraft in den<lb/> Dienst des nationalen Wirtschaftslebens stellt, sieht der deutsche Konsul seine<lb/> in dieser Richtung zielende Aufgabe bereits erfüllt, wenn er in seinen Wirt¬<lb/> schaftsberichten ein allgemeines Bild des Wirtschaftslebens und der Entwicklungs¬<lb/> tendenzen des Landes, nach dem er gesandt ist, liefert. Der deutsche Konsul,<lb/> dem in erster Linie die Bearbeitung zwilrechtlicher. Straf- und völkerrechtlicher<lb/> Fragen obliegt, ist durch diese Aufgaben tatsächlich derart überlastet, daß ihm<lb/> eine eingehende Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiete unmöglich gemacht ist.<lb/> Da begreiflicherweise die Klagen aus den Kreisen des deutschen Handels und<lb/> der deutschen Industrie über mangelndes wirtschaftliches Interesse der deutsche«<lb/> Konsuln nicht verstummen wollten, entschloß sich die Regierung, den Bedürfnissen<lb/> der heimischen Geschäftswelt durch die Anstellung von Handelssachverständigen,<lb/> die den Generalkonsulaten ebenso wie den Gesandtschaften zur Seite gegeben<lb/> wurden, genüge zu tun. Stellt man aber die geringe Zahl der Handels¬<lb/> sachverständigen — es sind zurzeit dreizehn — einem Außenhandel im Wert<lb/> von 20 Milliarden im Jahr und den siebenhundertfünsundachizig deutschen<lb/> Konsulaten gegenüber, so ist leicht einzusehen, daß die Wirkung dieser Ein-<lb/> richwug im Hinblick auf die Förderung des deutsche« Außenhandels kaum<lb/> wahrnehmbar sein konnte.</p><lb/> <p xml:id="ID_207" next="#ID_208"> Es ist in groben Umrissen gezeigt worden, mit welcher Tatkraft die her¬<lb/> vorragendsten der mit uns im Wettbewerb stehenden Handelsvölker sich der<lb/> Förderung ihres Welthandels hingeben, und daß bis zum Ausbruch des Kriegs<lb/> das deutsche Wirtschaftsleben nichts aufzuweisen hatte, was irgendwie den dort<lb/> in Tätigkeit befindlichen Organisationen zur Seite gestellt werden könnte. Daß<lb/> es dennoch dem deutschen Außenhandel gelungen war. sich eine einflußreiche<lb/> und für das nationale Wirtschaftsleben segensreiche Stellung am Weltmarkt<lb/> zu erringen, darf indessen nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß nach<lb/> dem Kriege, ebensowenig wie in der Politik und dem territorialen Besitz der<lb/> kriegführenden Staaten, auf dem Gebiete der Weltwirtschaft ein 8kuku8 quo<lb/> ^nec anzutreffen sein wird. Es wäre eine verhängnisvolle Selbsttäuschung,<lb/> wenn man glauben würde, daß der deutsche Außenhandel nach dem Kriege<lb/> seine Tätigkeit ohne weiteres an jener Stelle wieder aufnehmen könnte, wo sie<lb/> durch den Krieg unterbrochen wurde. Wenn nach Friedensschluß der deutsche<lb/> Kaufmann und Jndustrievertreter jene Länder wieder betritt, in denen er sich<lb/> früher seine Stellung gesichert und sein Einflutzgebiet ausgebaut hatte, wird<lb/> er vor allem den amerikanischen und japanischen Konkurrenten bei der Arbeit<lb/> finden, sich des deutschen Erbes zu seinem Nutzen in rücksichtslosester Weise zu<lb/> versichern. Handel und Industrie werden sich hier zu um so größeren An-<lb/> strengungen veranlaßt sehen, als es ja auch gilt, sich im Inlande der ein¬<lb/> dringenden ausländischen Konkurrenz zu erwehren. Aus diesem Grunde ist es<lb/> unerläßliche Pflicht, noch im Laufe des Krieges den wirtschaftlichen Feldzug zu<lb/> orgaAifieren, der dem deutschen Außenhandel sein ehemaliges Besitztum erobern</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0086]
ZVelthandelsförderung
Während der amerikanische Konsul einen großen Teil seiner Kraft in den
Dienst des nationalen Wirtschaftslebens stellt, sieht der deutsche Konsul seine
in dieser Richtung zielende Aufgabe bereits erfüllt, wenn er in seinen Wirt¬
schaftsberichten ein allgemeines Bild des Wirtschaftslebens und der Entwicklungs¬
tendenzen des Landes, nach dem er gesandt ist, liefert. Der deutsche Konsul,
dem in erster Linie die Bearbeitung zwilrechtlicher. Straf- und völkerrechtlicher
Fragen obliegt, ist durch diese Aufgaben tatsächlich derart überlastet, daß ihm
eine eingehende Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiete unmöglich gemacht ist.
Da begreiflicherweise die Klagen aus den Kreisen des deutschen Handels und
der deutschen Industrie über mangelndes wirtschaftliches Interesse der deutsche«
Konsuln nicht verstummen wollten, entschloß sich die Regierung, den Bedürfnissen
der heimischen Geschäftswelt durch die Anstellung von Handelssachverständigen,
die den Generalkonsulaten ebenso wie den Gesandtschaften zur Seite gegeben
wurden, genüge zu tun. Stellt man aber die geringe Zahl der Handels¬
sachverständigen — es sind zurzeit dreizehn — einem Außenhandel im Wert
von 20 Milliarden im Jahr und den siebenhundertfünsundachizig deutschen
Konsulaten gegenüber, so ist leicht einzusehen, daß die Wirkung dieser Ein-
richwug im Hinblick auf die Förderung des deutsche« Außenhandels kaum
wahrnehmbar sein konnte.
Es ist in groben Umrissen gezeigt worden, mit welcher Tatkraft die her¬
vorragendsten der mit uns im Wettbewerb stehenden Handelsvölker sich der
Förderung ihres Welthandels hingeben, und daß bis zum Ausbruch des Kriegs
das deutsche Wirtschaftsleben nichts aufzuweisen hatte, was irgendwie den dort
in Tätigkeit befindlichen Organisationen zur Seite gestellt werden könnte. Daß
es dennoch dem deutschen Außenhandel gelungen war. sich eine einflußreiche
und für das nationale Wirtschaftsleben segensreiche Stellung am Weltmarkt
zu erringen, darf indessen nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß nach
dem Kriege, ebensowenig wie in der Politik und dem territorialen Besitz der
kriegführenden Staaten, auf dem Gebiete der Weltwirtschaft ein 8kuku8 quo
^nec anzutreffen sein wird. Es wäre eine verhängnisvolle Selbsttäuschung,
wenn man glauben würde, daß der deutsche Außenhandel nach dem Kriege
seine Tätigkeit ohne weiteres an jener Stelle wieder aufnehmen könnte, wo sie
durch den Krieg unterbrochen wurde. Wenn nach Friedensschluß der deutsche
Kaufmann und Jndustrievertreter jene Länder wieder betritt, in denen er sich
früher seine Stellung gesichert und sein Einflutzgebiet ausgebaut hatte, wird
er vor allem den amerikanischen und japanischen Konkurrenten bei der Arbeit
finden, sich des deutschen Erbes zu seinem Nutzen in rücksichtslosester Weise zu
versichern. Handel und Industrie werden sich hier zu um so größeren An-
strengungen veranlaßt sehen, als es ja auch gilt, sich im Inlande der ein¬
dringenden ausländischen Konkurrenz zu erwehren. Aus diesem Grunde ist es
unerläßliche Pflicht, noch im Laufe des Krieges den wirtschaftlichen Feldzug zu
orgaAifieren, der dem deutschen Außenhandel sein ehemaliges Besitztum erobern
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