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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Zweites Vierteljahr.

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Der I"nperialisinus j" Gegenwart und Vergangenheit

Kaisertum und Papsttum für ihn gleichberechtigt nebeneinander. Kaum andert¬
halb Menschenalter später aber hieß es im kaiserlichen Land- und Lehnrechts-
buch, im sogenannten "Schwabenspiegel": "Da Gott des Friedens Fürst heißt,
so ließ er zwei Schwerter hier auf Erden, als er gen Himmel fuhr, zum Schirm
der Christenheit: beide Schwerter lieh unser Herr dem heiligen Petrus, eins
vom geistlichen Gericht und das andere vom weltlichen Gericht. Das weltliche
Schwert des Gerichts leiht der Papst dem Kaiser, das geistliche Schwert ist
dem Papst gesetzt, auf daß er damit richte"^). Im Jahre 1302 sodann be¬
kundete Papst Bonifaz der Achte in der Bulle Unan sanctam: "Beide Schwerter,
das geistliche und das weltliche, sind im Besitz der Kirche. Das geistliche wird
von der Kirche geführt, das weltliche aber zum Nutzen der Kirche durch die
Hand von Königen, auf Wink und nach Befinden des Papstes"^). Die Zeit
war nicht fern, wo der Satz ausgesprochen werden konnte: "Die heilige Kirche
ist Gott wohlgefälliger als selbst der Himmel; die Kirche ist nicht da um des
Himmels, sondern der Himmel um der Kirche willen"").

Es wäre einseitig, diese Umbildungen allein darauf zurückzuführe!?, daß
die Päpste die Kaiserkrönungen vollzogen. Nicht weniger wirkte der bewunderungs¬
werte Aufbau der römisch-katholischen Kirche in Verfassung und Verwaltung ein,
die bei der inneren Ungleichartigkeit des Reiches mit seinen Teilen Deutschland,
Burgund und Italien mit sicheren Schritten den Vorrang erringen mußte, dazu
das rasche Aussterben der Kaiserdynastien und das Fehlen einer zweifelsfreien
Erbfolge, an deren Stelle immer ausschließlicher die Wahl des deutschen Königs
durch die deutschen Fürsten, endlich die sieben Kurfürsten trat. Auch die Papst¬
kirche wurde durch eine Wahlmonarchie geleitet, im Kardinalkollegium aber lebten
römische Überlieferung und Zähigkeit und Zielbewußtheit fort. Das Gebiet der
Kirche war von vorneherein größer als das des Reiches: es umspannte auch
den skandinavischen Norden, England, Frankreich. Spanien; es erweiterte sich
dank den Kreuzzügen über das Gebiet selbst des östlichen Mittelmeers. Es
hatte in Rom eine Hauptstadt, das Ziel gläubiger Sehnsucht von Pilgern und
profitgieriger Machenschaften von Bittstellern, Pfründenjägern und Prozeßparteien.
Es war einheitlich organisiert in Kirchcnprovinzen und Diözesen, deren Vor¬
steher auf den Papst und seine Behörden angewiesen waren. Ihm eignete in
Welt- und Klosterllerus beiderlei Geschlechts gleichsam ein stehendes Heer.
Es stützte sich auf immer reichlicher fließende Geldmittel, die von allen Seiten
her an den Sitz der Kurie gebracht wurden. Alle seine Angehörigen erfaßte
das gewaltige Lorpu8 iuris canonici, aus einem einheitlichen Geiste heraus
geboren, der seine Bestandteile insgesamt, auch die zeitlich jüngsten, erfüllte und
wirksam machte^). Alle derartigen Grundlagen fehlten dem deutschen Königtum
und seiner Anwartschaft auf das Imperium Komanum --, noch immer jedoch
glaubten die Könige des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts, die Nach¬
folger der einstigen großen Kaiser in Ansprüchen und Rechten, im Weltreich
Zu sein. Wie dürftig war im Laufe der Zeit die Basis ihrer Macht geworden!


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Der I»nperialisinus j„ Gegenwart und Vergangenheit

Kaisertum und Papsttum für ihn gleichberechtigt nebeneinander. Kaum andert¬
halb Menschenalter später aber hieß es im kaiserlichen Land- und Lehnrechts-
buch, im sogenannten „Schwabenspiegel": „Da Gott des Friedens Fürst heißt,
so ließ er zwei Schwerter hier auf Erden, als er gen Himmel fuhr, zum Schirm
der Christenheit: beide Schwerter lieh unser Herr dem heiligen Petrus, eins
vom geistlichen Gericht und das andere vom weltlichen Gericht. Das weltliche
Schwert des Gerichts leiht der Papst dem Kaiser, das geistliche Schwert ist
dem Papst gesetzt, auf daß er damit richte"^). Im Jahre 1302 sodann be¬
kundete Papst Bonifaz der Achte in der Bulle Unan sanctam: „Beide Schwerter,
das geistliche und das weltliche, sind im Besitz der Kirche. Das geistliche wird
von der Kirche geführt, das weltliche aber zum Nutzen der Kirche durch die
Hand von Königen, auf Wink und nach Befinden des Papstes"^). Die Zeit
war nicht fern, wo der Satz ausgesprochen werden konnte: „Die heilige Kirche
ist Gott wohlgefälliger als selbst der Himmel; die Kirche ist nicht da um des
Himmels, sondern der Himmel um der Kirche willen"").

Es wäre einseitig, diese Umbildungen allein darauf zurückzuführe!?, daß
die Päpste die Kaiserkrönungen vollzogen. Nicht weniger wirkte der bewunderungs¬
werte Aufbau der römisch-katholischen Kirche in Verfassung und Verwaltung ein,
die bei der inneren Ungleichartigkeit des Reiches mit seinen Teilen Deutschland,
Burgund und Italien mit sicheren Schritten den Vorrang erringen mußte, dazu
das rasche Aussterben der Kaiserdynastien und das Fehlen einer zweifelsfreien
Erbfolge, an deren Stelle immer ausschließlicher die Wahl des deutschen Königs
durch die deutschen Fürsten, endlich die sieben Kurfürsten trat. Auch die Papst¬
kirche wurde durch eine Wahlmonarchie geleitet, im Kardinalkollegium aber lebten
römische Überlieferung und Zähigkeit und Zielbewußtheit fort. Das Gebiet der
Kirche war von vorneherein größer als das des Reiches: es umspannte auch
den skandinavischen Norden, England, Frankreich. Spanien; es erweiterte sich
dank den Kreuzzügen über das Gebiet selbst des östlichen Mittelmeers. Es
hatte in Rom eine Hauptstadt, das Ziel gläubiger Sehnsucht von Pilgern und
profitgieriger Machenschaften von Bittstellern, Pfründenjägern und Prozeßparteien.
Es war einheitlich organisiert in Kirchcnprovinzen und Diözesen, deren Vor¬
steher auf den Papst und seine Behörden angewiesen waren. Ihm eignete in
Welt- und Klosterllerus beiderlei Geschlechts gleichsam ein stehendes Heer.
Es stützte sich auf immer reichlicher fließende Geldmittel, die von allen Seiten
her an den Sitz der Kurie gebracht wurden. Alle seine Angehörigen erfaßte
das gewaltige Lorpu8 iuris canonici, aus einem einheitlichen Geiste heraus
geboren, der seine Bestandteile insgesamt, auch die zeitlich jüngsten, erfüllte und
wirksam machte^). Alle derartigen Grundlagen fehlten dem deutschen Königtum
und seiner Anwartschaft auf das Imperium Komanum —, noch immer jedoch
glaubten die Könige des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts, die Nach¬
folger der einstigen großen Kaiser in Ansprüchen und Rechten, im Weltreich
Zu sein. Wie dürftig war im Laufe der Zeit die Basis ihrer Macht geworden!


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[0128] Der I»nperialisinus j„ Gegenwart und Vergangenheit Kaisertum und Papsttum für ihn gleichberechtigt nebeneinander. Kaum andert¬ halb Menschenalter später aber hieß es im kaiserlichen Land- und Lehnrechts- buch, im sogenannten „Schwabenspiegel": „Da Gott des Friedens Fürst heißt, so ließ er zwei Schwerter hier auf Erden, als er gen Himmel fuhr, zum Schirm der Christenheit: beide Schwerter lieh unser Herr dem heiligen Petrus, eins vom geistlichen Gericht und das andere vom weltlichen Gericht. Das weltliche Schwert des Gerichts leiht der Papst dem Kaiser, das geistliche Schwert ist dem Papst gesetzt, auf daß er damit richte"^). Im Jahre 1302 sodann be¬ kundete Papst Bonifaz der Achte in der Bulle Unan sanctam: „Beide Schwerter, das geistliche und das weltliche, sind im Besitz der Kirche. Das geistliche wird von der Kirche geführt, das weltliche aber zum Nutzen der Kirche durch die Hand von Königen, auf Wink und nach Befinden des Papstes"^). Die Zeit war nicht fern, wo der Satz ausgesprochen werden konnte: „Die heilige Kirche ist Gott wohlgefälliger als selbst der Himmel; die Kirche ist nicht da um des Himmels, sondern der Himmel um der Kirche willen""). Es wäre einseitig, diese Umbildungen allein darauf zurückzuführe!?, daß die Päpste die Kaiserkrönungen vollzogen. Nicht weniger wirkte der bewunderungs¬ werte Aufbau der römisch-katholischen Kirche in Verfassung und Verwaltung ein, die bei der inneren Ungleichartigkeit des Reiches mit seinen Teilen Deutschland, Burgund und Italien mit sicheren Schritten den Vorrang erringen mußte, dazu das rasche Aussterben der Kaiserdynastien und das Fehlen einer zweifelsfreien Erbfolge, an deren Stelle immer ausschließlicher die Wahl des deutschen Königs durch die deutschen Fürsten, endlich die sieben Kurfürsten trat. Auch die Papst¬ kirche wurde durch eine Wahlmonarchie geleitet, im Kardinalkollegium aber lebten römische Überlieferung und Zähigkeit und Zielbewußtheit fort. Das Gebiet der Kirche war von vorneherein größer als das des Reiches: es umspannte auch den skandinavischen Norden, England, Frankreich. Spanien; es erweiterte sich dank den Kreuzzügen über das Gebiet selbst des östlichen Mittelmeers. Es hatte in Rom eine Hauptstadt, das Ziel gläubiger Sehnsucht von Pilgern und profitgieriger Machenschaften von Bittstellern, Pfründenjägern und Prozeßparteien. Es war einheitlich organisiert in Kirchcnprovinzen und Diözesen, deren Vor¬ steher auf den Papst und seine Behörden angewiesen waren. Ihm eignete in Welt- und Klosterllerus beiderlei Geschlechts gleichsam ein stehendes Heer. Es stützte sich auf immer reichlicher fließende Geldmittel, die von allen Seiten her an den Sitz der Kurie gebracht wurden. Alle seine Angehörigen erfaßte das gewaltige Lorpu8 iuris canonici, aus einem einheitlichen Geiste heraus geboren, der seine Bestandteile insgesamt, auch die zeitlich jüngsten, erfüllte und wirksam machte^). Alle derartigen Grundlagen fehlten dem deutschen Königtum und seiner Anwartschaft auf das Imperium Komanum —, noch immer jedoch glaubten die Könige des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts, die Nach¬ folger der einstigen großen Kaiser in Ansprüchen und Rechten, im Weltreich Zu sein. Wie dürftig war im Laufe der Zeit die Basis ihrer Macht geworden! 8*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_331841/128>, abgerufen am 10.01.2025.