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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr.

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Die Deutsch-Russischen Handelsverträge

allgemeinen politischen Beziehungen der beiden Staaten, ist selbstverständlich;
ein flüchtiger Überblick über die Geschichte der Handelsverträge wie der folgende
kann aber natürlich auf diese ständige, bald fördernde bald hemmende Ver¬
bindung von Handel und Politik nicht eingehen. Aber im ganzen ist die lange
Reihe dieser Handelsverträge doch auch für sich ein Beweis, daß direkte und
große politische Gegensätze, von der allgemeinen Verschiedenheit der Nationen,
ihrer politischen Grundanschauungen und Bestrebungen abgesehen, zwischen
Deutschland und Rußland weniger vorhanden waren als zwischen Rußland und
anderen Völkern. Im Gegenteil, die immer größer werdende Festigung der
Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Rußland geht auf die Erkenntnis
zurück, daß eben keine solchen grundlegenden politischen Differenzen zwischen
Deutschland und Rußland existierten. Sind ja doch schon die ersten Handels¬
verträge der neueren Gruppe zwischen Preußen und Rußland auf Grund der
allgemeinen freundschaftlichen politischen Beziehungen abgeschlossen, dem ge¬
meinsamen Gegensatz gegen fremde Mächte entsprungen, wie auch später
die Handelsverträge auf die allgemeine Erkenntnis der wechselseitigen politischen
Interessen zurückgehen.

Bei der älteren Gruppe der Hanseverträge haben wir von Anfang an
zwei Handelsgebiete zu unterscheiden, für die sie getrennt verfaßt wurden.
Einmal Groß-Nowgorod am Jlmensee, ehemals eine mächtige Handelsrepublik, die
größte staatliche Gemeinschaft in Nordwestrußland, wohin die deutschen Kaufleute
nach der Ostseefahrt entweder über die Newa, den Ladogasee und den Wolchowfluß
oder von der Küste Livlands und Estlands über Pskow auf dem Landweg
kamen. Und dann das Dünahandelsgebiet, von Riga über Polock und Witebsk
nach Smolensk. Von beiden Orten, von Nowgorod wie von Smolensk aus
ging, wenn auch im verminderten Umfang, der deutsche Handel weiter nach
Jnnerrußland, zum Wolgagebiet, in die Gegend von Moskau und noch weiter
nach Osten. Als die Engländer den Seeweg durch das Weiße Meer entdeckten
und im Jahre 1553 zum ersten Male an die Mündung der nördlichen Dwina,
an die Stelle des späteren Archangelsk kamen, da trat bald zu den alten beiden
Gebieten des norddeutschen russischen Handels -- der süddeutsche nach Kiew,
über den wir keine Verträge besitzen, tritt an Bedeutung ganz gegen ihm zurück --
Archangelsk als Haupthafen für den Warenverkehr nach und von Moskau hinzu.

Die für diese beiden Hauptgebiete des Nowgoroder und des Dünahandels
von Ende des zwölften bis Ende des fünfzehnten Jahrhunderts, der Blütezeit
des deutsch-russischen Hansehandels geschlossenen Handelsverträge teile ich in
zwei Klassen ein, in Grundverträge und Sonderverträge.*)



*) Eine genauere Geschichte und Erklärung dieser Hanseverträge mit besonderer Dar¬
stellung ihres Verhältnisses zum deutschen wie zum russischen Recht biete ich in dem dem¬
nächst erscheinenden ersten Band einer Deutsch-Russischen Handelsgeschichte unter dem Sonder¬
titel: "Deutsch-Russische Handelsverträge des Mittelalters".
Die Deutsch-Russischen Handelsverträge

allgemeinen politischen Beziehungen der beiden Staaten, ist selbstverständlich;
ein flüchtiger Überblick über die Geschichte der Handelsverträge wie der folgende
kann aber natürlich auf diese ständige, bald fördernde bald hemmende Ver¬
bindung von Handel und Politik nicht eingehen. Aber im ganzen ist die lange
Reihe dieser Handelsverträge doch auch für sich ein Beweis, daß direkte und
große politische Gegensätze, von der allgemeinen Verschiedenheit der Nationen,
ihrer politischen Grundanschauungen und Bestrebungen abgesehen, zwischen
Deutschland und Rußland weniger vorhanden waren als zwischen Rußland und
anderen Völkern. Im Gegenteil, die immer größer werdende Festigung der
Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Rußland geht auf die Erkenntnis
zurück, daß eben keine solchen grundlegenden politischen Differenzen zwischen
Deutschland und Rußland existierten. Sind ja doch schon die ersten Handels¬
verträge der neueren Gruppe zwischen Preußen und Rußland auf Grund der
allgemeinen freundschaftlichen politischen Beziehungen abgeschlossen, dem ge¬
meinsamen Gegensatz gegen fremde Mächte entsprungen, wie auch später
die Handelsverträge auf die allgemeine Erkenntnis der wechselseitigen politischen
Interessen zurückgehen.

Bei der älteren Gruppe der Hanseverträge haben wir von Anfang an
zwei Handelsgebiete zu unterscheiden, für die sie getrennt verfaßt wurden.
Einmal Groß-Nowgorod am Jlmensee, ehemals eine mächtige Handelsrepublik, die
größte staatliche Gemeinschaft in Nordwestrußland, wohin die deutschen Kaufleute
nach der Ostseefahrt entweder über die Newa, den Ladogasee und den Wolchowfluß
oder von der Küste Livlands und Estlands über Pskow auf dem Landweg
kamen. Und dann das Dünahandelsgebiet, von Riga über Polock und Witebsk
nach Smolensk. Von beiden Orten, von Nowgorod wie von Smolensk aus
ging, wenn auch im verminderten Umfang, der deutsche Handel weiter nach
Jnnerrußland, zum Wolgagebiet, in die Gegend von Moskau und noch weiter
nach Osten. Als die Engländer den Seeweg durch das Weiße Meer entdeckten
und im Jahre 1553 zum ersten Male an die Mündung der nördlichen Dwina,
an die Stelle des späteren Archangelsk kamen, da trat bald zu den alten beiden
Gebieten des norddeutschen russischen Handels — der süddeutsche nach Kiew,
über den wir keine Verträge besitzen, tritt an Bedeutung ganz gegen ihm zurück —
Archangelsk als Haupthafen für den Warenverkehr nach und von Moskau hinzu.

Die für diese beiden Hauptgebiete des Nowgoroder und des Dünahandels
von Ende des zwölften bis Ende des fünfzehnten Jahrhunderts, der Blütezeit
des deutsch-russischen Hansehandels geschlossenen Handelsverträge teile ich in
zwei Klassen ein, in Grundverträge und Sonderverträge.*)



*) Eine genauere Geschichte und Erklärung dieser Hanseverträge mit besonderer Dar¬
stellung ihres Verhältnisses zum deutschen wie zum russischen Recht biete ich in dem dem¬
nächst erscheinenden ersten Band einer Deutsch-Russischen Handelsgeschichte unter dem Sonder¬
titel: „Deutsch-Russische Handelsverträge des Mittelalters".
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[0054] Die Deutsch-Russischen Handelsverträge allgemeinen politischen Beziehungen der beiden Staaten, ist selbstverständlich; ein flüchtiger Überblick über die Geschichte der Handelsverträge wie der folgende kann aber natürlich auf diese ständige, bald fördernde bald hemmende Ver¬ bindung von Handel und Politik nicht eingehen. Aber im ganzen ist die lange Reihe dieser Handelsverträge doch auch für sich ein Beweis, daß direkte und große politische Gegensätze, von der allgemeinen Verschiedenheit der Nationen, ihrer politischen Grundanschauungen und Bestrebungen abgesehen, zwischen Deutschland und Rußland weniger vorhanden waren als zwischen Rußland und anderen Völkern. Im Gegenteil, die immer größer werdende Festigung der Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Rußland geht auf die Erkenntnis zurück, daß eben keine solchen grundlegenden politischen Differenzen zwischen Deutschland und Rußland existierten. Sind ja doch schon die ersten Handels¬ verträge der neueren Gruppe zwischen Preußen und Rußland auf Grund der allgemeinen freundschaftlichen politischen Beziehungen abgeschlossen, dem ge¬ meinsamen Gegensatz gegen fremde Mächte entsprungen, wie auch später die Handelsverträge auf die allgemeine Erkenntnis der wechselseitigen politischen Interessen zurückgehen. Bei der älteren Gruppe der Hanseverträge haben wir von Anfang an zwei Handelsgebiete zu unterscheiden, für die sie getrennt verfaßt wurden. Einmal Groß-Nowgorod am Jlmensee, ehemals eine mächtige Handelsrepublik, die größte staatliche Gemeinschaft in Nordwestrußland, wohin die deutschen Kaufleute nach der Ostseefahrt entweder über die Newa, den Ladogasee und den Wolchowfluß oder von der Küste Livlands und Estlands über Pskow auf dem Landweg kamen. Und dann das Dünahandelsgebiet, von Riga über Polock und Witebsk nach Smolensk. Von beiden Orten, von Nowgorod wie von Smolensk aus ging, wenn auch im verminderten Umfang, der deutsche Handel weiter nach Jnnerrußland, zum Wolgagebiet, in die Gegend von Moskau und noch weiter nach Osten. Als die Engländer den Seeweg durch das Weiße Meer entdeckten und im Jahre 1553 zum ersten Male an die Mündung der nördlichen Dwina, an die Stelle des späteren Archangelsk kamen, da trat bald zu den alten beiden Gebieten des norddeutschen russischen Handels — der süddeutsche nach Kiew, über den wir keine Verträge besitzen, tritt an Bedeutung ganz gegen ihm zurück — Archangelsk als Haupthafen für den Warenverkehr nach und von Moskau hinzu. Die für diese beiden Hauptgebiete des Nowgoroder und des Dünahandels von Ende des zwölften bis Ende des fünfzehnten Jahrhunderts, der Blütezeit des deutsch-russischen Hansehandels geschlossenen Handelsverträge teile ich in zwei Klassen ein, in Grundverträge und Sonderverträge.*) *) Eine genauere Geschichte und Erklärung dieser Hanseverträge mit besonderer Dar¬ stellung ihres Verhältnisses zum deutschen wie zum russischen Recht biete ich in dem dem¬ nächst erscheinenden ersten Band einer Deutsch-Russischen Handelsgeschichte unter dem Sonder¬ titel: „Deutsch-Russische Handelsverträge des Mittelalters".

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_331409/54>, abgerufen am 24.07.2024.