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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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anwalt ist also Organ der angesehenen Be¬
hörde der Staatsanwaltschaft, und er hat,
indem er in den Sitzungen des Schössen¬
gerichts die Anklage vertritt, eine dem richter¬
lichen Vorsitzenden ebenbürtige Stellung. Er
ist in der Bearbeitung seines Dezernates
selbständig. Das Amt eines Amtsanwalts
vereint also in sich verschiedene Vorzüge, wie
sie wenige der Stellen haben werden, welche
den kriegsbeschädigten Offizieren offen stehen.
Dies ist Wohl auch der Grund, warum sich
bereits aus der Zeit vor dem Kriege nicht
wenige verabschiedete Offiziere in diesem Be¬
rufe befinden. Wenn sich nun kriegsbeschädigte
Offiziere in größerer Anzahl diesem Berufe
widmeten, wird er zudem gesellschaftlich eine
weitere Hebung erlangen, so daß der Über¬
tritt dem früheren Offizier auch in dieser
Hinsicht leichter fallen wird.

Verschiedene Hochschulen, welche Fortbil¬
dungskurse für kriegsbeschädigte Offiziere ein¬
gerichtet haben, so z. B. die in Breslau und
Danzig, haben auch Vorlesungen über den
Beruf des Amtsanwalts in den Rahmen dieser
Borlesungen aufgenommen. Mit der theo¬
retischen Vorlesung werden die Hörer jedoch
genau so wenig einen klaren Blick dafür be¬
kommen, was ihrer in dem neuen Berufe
wartet, wie etwa die Studenten der Juris¬
prudenz sich bei ihrem Studium einen Begriff
über ihren künftigen Beruf machen können.
Viel wichtiger wäre deshalb in. E. eine prak¬
tische Vorbildung für die kriegsbeschädigten
Offiziere, welche schon Neigung haben, in
diesen Beruf überzutreten, oder welche sich
über ihn Klarheit verschaffen wollen. Zu
einer solchen Praktischen Vorbildung aber
bieten gerade jetzt während des Krieges die


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m Inlands tätigen Kriegsgerichte eine be¬
onders günstige Gelegenheit. Dadurch, daß
etzt auch die älteren Jahrgänge zu den Fahnen
gerufen sind, also Leute, die mitten im Wirt¬
chaftsleben stehen und deshalb auch in straf¬
echtlicher Hinsicht ganz andere Fälle vor daS
Kriegsgericht bringen und ganz andereSchwie-
igkeiten bereiten, als die jugendlichen aktiven
Soldaten zwischen dem zwanzigsten und zwei¬
undzwanzigsten Lebensjahre, weisen die im
Inlands belegenen Kriegsgerichte eine solche
Auswahl von Rechtsfällen auch deS bürger¬
ichen Strafrechts auf, daß Offiziere, welche
ich auf den Beruf des Amtsanwalts vor¬
bereiten wollen, hier eine Praktische Schule
finden würden, wie sie ihnen sonst nirgends
wieder geboten wird.

Ich denke mir die Praktische Ausbildung
der Offiziere so, daß jedem der Richter eines
Kriegsgerichts ein Offizier zugeteilt wird, den
r in gleicher Weise beschäftigt, wie der Amts¬
ichter am sogenannten kleinen Amtsgericht
den in der Praxis bis dahin völlig unbe¬
wanderten Referendar. Nebenher gehen könnte
natürlich eine theoretische Vorlesung über
Strafrecht und Strafprozeß in dem Rahmen,
n dem ein Amtsanwalt diese Kenntnis nötig
hat. Für diese Vorlesungen aber wird sich
an jedem Orte aus der Zahl der Kriegs¬
gerichtsräte oder Zivilberufjuristen eine ge¬
ignete Persönlichkeit finden, die besser als
in Theoretiker wissen wird, was den AmtS-
anwälten an positiven Kennwissen not tut und
die aus der Fülle der eigenen Praxis heraus
diese theoretische Belehrung mit praktischen
Beispielen beleben wird.

Landgerichtsrat Dr. Sontag,
z. Zt. Ariegsgericht^rat [Ende Spaltensatz]




Allen Manuskripten ist Porto hinzuzufügen, da andernfalls bei Ablehnung eine Rücksendung
nicht verbürgt werden kam".




Nachdruck sämtlich" Aufsitze nur mit ausdrücklicher Erlanbni" des Verlags gestattet.
Verantwortlich: der Herausgeber Beorg Eleinow in Berlin-Lichterfelde West. -- Manullriptsendungen ">d
Briefe werden erbeten unter der Adresse:
U" de" HerauSgeter der Grenzbote" in Berlin-Lichtcrfelde West, Stcrustraße SS.
Fernsprecher de" Herausgeber": Amt Lichlerselde 498, det Verlags und der Schnftleiiung: Amt Lutz"" SSI",
"erlag: Verlag der Brenzboten ". in. b. H. in Berlin SV II, Xempelhoser User LL"
Druck: "Der ReichSbot"" ". ". b> H. in Berlin SV 11. Dessau" Strad" W/S7.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

anwalt ist also Organ der angesehenen Be¬
hörde der Staatsanwaltschaft, und er hat,
indem er in den Sitzungen des Schössen¬
gerichts die Anklage vertritt, eine dem richter¬
lichen Vorsitzenden ebenbürtige Stellung. Er
ist in der Bearbeitung seines Dezernates
selbständig. Das Amt eines Amtsanwalts
vereint also in sich verschiedene Vorzüge, wie
sie wenige der Stellen haben werden, welche
den kriegsbeschädigten Offizieren offen stehen.
Dies ist Wohl auch der Grund, warum sich
bereits aus der Zeit vor dem Kriege nicht
wenige verabschiedete Offiziere in diesem Be¬
rufe befinden. Wenn sich nun kriegsbeschädigte
Offiziere in größerer Anzahl diesem Berufe
widmeten, wird er zudem gesellschaftlich eine
weitere Hebung erlangen, so daß der Über¬
tritt dem früheren Offizier auch in dieser
Hinsicht leichter fallen wird.

Verschiedene Hochschulen, welche Fortbil¬
dungskurse für kriegsbeschädigte Offiziere ein¬
gerichtet haben, so z. B. die in Breslau und
Danzig, haben auch Vorlesungen über den
Beruf des Amtsanwalts in den Rahmen dieser
Borlesungen aufgenommen. Mit der theo¬
retischen Vorlesung werden die Hörer jedoch
genau so wenig einen klaren Blick dafür be¬
kommen, was ihrer in dem neuen Berufe
wartet, wie etwa die Studenten der Juris¬
prudenz sich bei ihrem Studium einen Begriff
über ihren künftigen Beruf machen können.
Viel wichtiger wäre deshalb in. E. eine prak¬
tische Vorbildung für die kriegsbeschädigten
Offiziere, welche schon Neigung haben, in
diesen Beruf überzutreten, oder welche sich
über ihn Klarheit verschaffen wollen. Zu
einer solchen Praktischen Vorbildung aber
bieten gerade jetzt während des Krieges die


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m Inlands tätigen Kriegsgerichte eine be¬
onders günstige Gelegenheit. Dadurch, daß
etzt auch die älteren Jahrgänge zu den Fahnen
gerufen sind, also Leute, die mitten im Wirt¬
chaftsleben stehen und deshalb auch in straf¬
echtlicher Hinsicht ganz andere Fälle vor daS
Kriegsgericht bringen und ganz andereSchwie-
igkeiten bereiten, als die jugendlichen aktiven
Soldaten zwischen dem zwanzigsten und zwei¬
undzwanzigsten Lebensjahre, weisen die im
Inlands belegenen Kriegsgerichte eine solche
Auswahl von Rechtsfällen auch deS bürger¬
ichen Strafrechts auf, daß Offiziere, welche
ich auf den Beruf des Amtsanwalts vor¬
bereiten wollen, hier eine Praktische Schule
finden würden, wie sie ihnen sonst nirgends
wieder geboten wird.

Ich denke mir die Praktische Ausbildung
der Offiziere so, daß jedem der Richter eines
Kriegsgerichts ein Offizier zugeteilt wird, den
r in gleicher Weise beschäftigt, wie der Amts¬
ichter am sogenannten kleinen Amtsgericht
den in der Praxis bis dahin völlig unbe¬
wanderten Referendar. Nebenher gehen könnte
natürlich eine theoretische Vorlesung über
Strafrecht und Strafprozeß in dem Rahmen,
n dem ein Amtsanwalt diese Kenntnis nötig
hat. Für diese Vorlesungen aber wird sich
an jedem Orte aus der Zahl der Kriegs¬
gerichtsräte oder Zivilberufjuristen eine ge¬
ignete Persönlichkeit finden, die besser als
in Theoretiker wissen wird, was den AmtS-
anwälten an positiven Kennwissen not tut und
die aus der Fülle der eigenen Praxis heraus
diese theoretische Belehrung mit praktischen
Beispielen beleben wird.

Landgerichtsrat Dr. Sontag,
z. Zt. Ariegsgericht^rat [Ende Spaltensatz]




Allen Manuskripten ist Porto hinzuzufügen, da andernfalls bei Ablehnung eine Rücksendung
nicht verbürgt werden kam».




Nachdruck sämtlich« Aufsitze nur mit ausdrücklicher Erlanbni» des Verlags gestattet.
Verantwortlich: der Herausgeber Beorg Eleinow in Berlin-Lichterfelde West. — Manullriptsendungen «>d
Briefe werden erbeten unter der Adresse:
U« de» HerauSgeter der Grenzbote» in Berlin-Lichtcrfelde West, Stcrustraße SS.
Fernsprecher de« Herausgeber»: Amt Lichlerselde 498, det Verlags und der Schnftleiiung: Amt Lutz«» SSI»,
«erlag: Verlag der Brenzboten «. in. b. H. in Berlin SV II, Xempelhoser User LL»
Druck: „Der ReichSbot«" «. «. b> H. in Berlin SV 11. Dessau« Strad« W/S7.
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[0300] Maßgebliches und Unmaßgebliches anwalt ist also Organ der angesehenen Be¬ hörde der Staatsanwaltschaft, und er hat, indem er in den Sitzungen des Schössen¬ gerichts die Anklage vertritt, eine dem richter¬ lichen Vorsitzenden ebenbürtige Stellung. Er ist in der Bearbeitung seines Dezernates selbständig. Das Amt eines Amtsanwalts vereint also in sich verschiedene Vorzüge, wie sie wenige der Stellen haben werden, welche den kriegsbeschädigten Offizieren offen stehen. Dies ist Wohl auch der Grund, warum sich bereits aus der Zeit vor dem Kriege nicht wenige verabschiedete Offiziere in diesem Be¬ rufe befinden. Wenn sich nun kriegsbeschädigte Offiziere in größerer Anzahl diesem Berufe widmeten, wird er zudem gesellschaftlich eine weitere Hebung erlangen, so daß der Über¬ tritt dem früheren Offizier auch in dieser Hinsicht leichter fallen wird. Verschiedene Hochschulen, welche Fortbil¬ dungskurse für kriegsbeschädigte Offiziere ein¬ gerichtet haben, so z. B. die in Breslau und Danzig, haben auch Vorlesungen über den Beruf des Amtsanwalts in den Rahmen dieser Borlesungen aufgenommen. Mit der theo¬ retischen Vorlesung werden die Hörer jedoch genau so wenig einen klaren Blick dafür be¬ kommen, was ihrer in dem neuen Berufe wartet, wie etwa die Studenten der Juris¬ prudenz sich bei ihrem Studium einen Begriff über ihren künftigen Beruf machen können. Viel wichtiger wäre deshalb in. E. eine prak¬ tische Vorbildung für die kriegsbeschädigten Offiziere, welche schon Neigung haben, in diesen Beruf überzutreten, oder welche sich über ihn Klarheit verschaffen wollen. Zu einer solchen Praktischen Vorbildung aber bieten gerade jetzt während des Krieges die m Inlands tätigen Kriegsgerichte eine be¬ onders günstige Gelegenheit. Dadurch, daß etzt auch die älteren Jahrgänge zu den Fahnen gerufen sind, also Leute, die mitten im Wirt¬ chaftsleben stehen und deshalb auch in straf¬ echtlicher Hinsicht ganz andere Fälle vor daS Kriegsgericht bringen und ganz andereSchwie- igkeiten bereiten, als die jugendlichen aktiven Soldaten zwischen dem zwanzigsten und zwei¬ undzwanzigsten Lebensjahre, weisen die im Inlands belegenen Kriegsgerichte eine solche Auswahl von Rechtsfällen auch deS bürger¬ ichen Strafrechts auf, daß Offiziere, welche ich auf den Beruf des Amtsanwalts vor¬ bereiten wollen, hier eine Praktische Schule finden würden, wie sie ihnen sonst nirgends wieder geboten wird. Ich denke mir die Praktische Ausbildung der Offiziere so, daß jedem der Richter eines Kriegsgerichts ein Offizier zugeteilt wird, den r in gleicher Weise beschäftigt, wie der Amts¬ ichter am sogenannten kleinen Amtsgericht den in der Praxis bis dahin völlig unbe¬ wanderten Referendar. Nebenher gehen könnte natürlich eine theoretische Vorlesung über Strafrecht und Strafprozeß in dem Rahmen, n dem ein Amtsanwalt diese Kenntnis nötig hat. Für diese Vorlesungen aber wird sich an jedem Orte aus der Zahl der Kriegs¬ gerichtsräte oder Zivilberufjuristen eine ge¬ ignete Persönlichkeit finden, die besser als in Theoretiker wissen wird, was den AmtS- anwälten an positiven Kennwissen not tut und die aus der Fülle der eigenen Praxis heraus diese theoretische Belehrung mit praktischen Beispielen beleben wird. Landgerichtsrat Dr. Sontag, z. Zt. Ariegsgericht^rat Allen Manuskripten ist Porto hinzuzufügen, da andernfalls bei Ablehnung eine Rücksendung nicht verbürgt werden kam». Nachdruck sämtlich« Aufsitze nur mit ausdrücklicher Erlanbni» des Verlags gestattet. Verantwortlich: der Herausgeber Beorg Eleinow in Berlin-Lichterfelde West. — Manullriptsendungen «>d Briefe werden erbeten unter der Adresse: U« de» HerauSgeter der Grenzbote» in Berlin-Lichtcrfelde West, Stcrustraße SS. Fernsprecher de« Herausgeber»: Amt Lichlerselde 498, det Verlags und der Schnftleiiung: Amt Lutz«» SSI», «erlag: Verlag der Brenzboten «. in. b. H. in Berlin SV II, Xempelhoser User LL» Druck: „Der ReichSbot«" «. «. b> H. in Berlin SV 11. Dessau« Strad« W/S7.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_331409/300>, abgerufen am 25.08.2024.