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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr.

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Über die Frage der ttalenderreform

resp, ihr Beginn ist zyklisch festgesetzt, und sie wechseln mit je 29 oder 30 Tagen
ab. Überhaupt ist die Zeitrechnung der Mohammedaner in verschiedenen Teilen
des Reiches verschieden, und man muß eigentlich, wenn es sich um Zeitangaben
handelt, die mit dem Julianischen oder Gregorianischen verglichen werden und
die für die europäische Türkei gelten sollen, zu diesen hinzusetzen "nach dem
Gebrauch in Konstantinopel".

Der Beginn der mohammedanischen Zeitrechnung wird bekanntlich auf die
Zeit der Flucht Mohammeds von Mekka nach Medina, die sogenannten Hedschra
oder Hidschra angesetzt. Diese wird kalendarisch auf den 15. Juli des
Jahres 622 christlicher Zeitrechnung angenommen, obgleich sie tatsächlich nicht
mit diesem Tage zusammenfällt. Die Jahre werden dann als Jahre "nach
der Hedschra" gezählt.

Für einige Jahre des mohammedanischen Kalenders mag hier der Jahres¬
beginn nach unserer Zeitrechnung angeführt werden:

Der Beginn des Jahres 1333 d. H. (Schaltjahr) fällt auf den 19. November 1914
1334 " (Gemeinjahr) " " " 9. " 191S
, , 1335 " " " " " 28. Oktober 1916
" 1336 " (Schaltjahr) " ., " 17. " 1917
1337 (Gemeinjahr) " " " 7. " 191S.

Die Monate werden im mohammedanischen Kalender wie folgt benannt:

Moharrem . .mit30TagenRedscheb . . .mit 30 Tagen
Safar. . . ."29"SchabLn . . ." 29
Redi I . . . .>"30Ramadan. . ." 30 "
Reb! II . . . ."29"Schawwal . .^9
" ^ ^ "
DschumädZ, I30Dhul-lade . ." 30 "
Dschumada II."29nDhul-Hiddsche." 29 "

Das gewöhnliche (bürgerliche) Mondjahr zählt also 354 Tage, das
astronomische aber sehr nahe 354 Tage 8 Stunden und 48 Minuten. Der
Überschuß von 8 Stunden und 48 Minuten kann nun derart eingebracht
werden, daß man ihn in 30 Jahren auf 264 Stunden 11 Tagen an¬
wachsen läßt und dadurch einen 30jährigen Zyklus zu 10 631 Tagen oder
30 bürgerlichen Jahren zu je 354 Tagen und 11 Schalttagen erhält, oder man
führt einen 8 jährigen Schaltzyklus ein, wie es die Türken heute tun, der
5 Jahre zu 354 Tagen und 3 Schaltjahre zu 355 Tagen umfaßt; das macht
zusammen 2835 Tage oder 405 Wochen aus. In diesem Zyklus ist das 2., 5. und
7. Jahr ein Schaltjahr, während bei dem ersteren Schaltverfahren das 2., 5.,
7., 10.. 13.. 15. (16..) 18.. 21.. 24., 26., und 29. Schaltjahre sind. Den
achtjährigen Schaltzyklus nennt man "den Ruf-name". den immerwährenden
Kalender.

Die zuverlässigste Anrechnung geschichtlicher Daten von einer Zeitrechnung
in die andere (im ganzen gibt es deren mehrere Dutzend) ist manchmal sehr
umständlich. Um sie allgemein durchführbar zu machen, hat man schon seit


Über die Frage der ttalenderreform

resp, ihr Beginn ist zyklisch festgesetzt, und sie wechseln mit je 29 oder 30 Tagen
ab. Überhaupt ist die Zeitrechnung der Mohammedaner in verschiedenen Teilen
des Reiches verschieden, und man muß eigentlich, wenn es sich um Zeitangaben
handelt, die mit dem Julianischen oder Gregorianischen verglichen werden und
die für die europäische Türkei gelten sollen, zu diesen hinzusetzen „nach dem
Gebrauch in Konstantinopel".

Der Beginn der mohammedanischen Zeitrechnung wird bekanntlich auf die
Zeit der Flucht Mohammeds von Mekka nach Medina, die sogenannten Hedschra
oder Hidschra angesetzt. Diese wird kalendarisch auf den 15. Juli des
Jahres 622 christlicher Zeitrechnung angenommen, obgleich sie tatsächlich nicht
mit diesem Tage zusammenfällt. Die Jahre werden dann als Jahre „nach
der Hedschra" gezählt.

Für einige Jahre des mohammedanischen Kalenders mag hier der Jahres¬
beginn nach unserer Zeitrechnung angeführt werden:

Der Beginn des Jahres 1333 d. H. (Schaltjahr) fällt auf den 19. November 1914
1334 „ (Gemeinjahr) „ „ „ 9. „ 191S
, , 1335 „ „ „ „ „ 28. Oktober 1916
„ 1336 „ (Schaltjahr) „ ., „ 17. „ 1917
1337 (Gemeinjahr) „ „ „ 7. „ 191S.

Die Monate werden im mohammedanischen Kalender wie folgt benannt:

Moharrem . .mit30TagenRedscheb . . .mit 30 Tagen
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DschumädZ, I30Dhul-lade . .„ 30 „
Dschumada II.„29nDhul-Hiddsche.» 29 „

Das gewöhnliche (bürgerliche) Mondjahr zählt also 354 Tage, das
astronomische aber sehr nahe 354 Tage 8 Stunden und 48 Minuten. Der
Überschuß von 8 Stunden und 48 Minuten kann nun derart eingebracht
werden, daß man ihn in 30 Jahren auf 264 Stunden 11 Tagen an¬
wachsen läßt und dadurch einen 30jährigen Zyklus zu 10 631 Tagen oder
30 bürgerlichen Jahren zu je 354 Tagen und 11 Schalttagen erhält, oder man
führt einen 8 jährigen Schaltzyklus ein, wie es die Türken heute tun, der
5 Jahre zu 354 Tagen und 3 Schaltjahre zu 355 Tagen umfaßt; das macht
zusammen 2835 Tage oder 405 Wochen aus. In diesem Zyklus ist das 2., 5. und
7. Jahr ein Schaltjahr, während bei dem ersteren Schaltverfahren das 2., 5.,
7., 10.. 13.. 15. (16..) 18.. 21.. 24., 26., und 29. Schaltjahre sind. Den
achtjährigen Schaltzyklus nennt man „den Ruf-name". den immerwährenden
Kalender.

Die zuverlässigste Anrechnung geschichtlicher Daten von einer Zeitrechnung
in die andere (im ganzen gibt es deren mehrere Dutzend) ist manchmal sehr
umständlich. Um sie allgemein durchführbar zu machen, hat man schon seit


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[0202] Über die Frage der ttalenderreform resp, ihr Beginn ist zyklisch festgesetzt, und sie wechseln mit je 29 oder 30 Tagen ab. Überhaupt ist die Zeitrechnung der Mohammedaner in verschiedenen Teilen des Reiches verschieden, und man muß eigentlich, wenn es sich um Zeitangaben handelt, die mit dem Julianischen oder Gregorianischen verglichen werden und die für die europäische Türkei gelten sollen, zu diesen hinzusetzen „nach dem Gebrauch in Konstantinopel". Der Beginn der mohammedanischen Zeitrechnung wird bekanntlich auf die Zeit der Flucht Mohammeds von Mekka nach Medina, die sogenannten Hedschra oder Hidschra angesetzt. Diese wird kalendarisch auf den 15. Juli des Jahres 622 christlicher Zeitrechnung angenommen, obgleich sie tatsächlich nicht mit diesem Tage zusammenfällt. Die Jahre werden dann als Jahre „nach der Hedschra" gezählt. Für einige Jahre des mohammedanischen Kalenders mag hier der Jahres¬ beginn nach unserer Zeitrechnung angeführt werden: Der Beginn des Jahres 1333 d. H. (Schaltjahr) fällt auf den 19. November 1914 1334 „ (Gemeinjahr) „ „ „ 9. „ 191S , , 1335 „ „ „ „ „ 28. Oktober 1916 „ 1336 „ (Schaltjahr) „ ., „ 17. „ 1917 1337 (Gemeinjahr) „ „ „ 7. „ 191S. Die Monate werden im mohammedanischen Kalender wie folgt benannt: Moharrem . .mit30TagenRedscheb . . .mit 30 Tagen Safar. . . .»29»SchabLn . . .„ 29 Redi I . . . .>»30Ramadan. . .„ 30 „ Reb! II . . . .»29»Schawwal . .^9 » ^ ^ „ DschumädZ, I30Dhul-lade . .„ 30 „ Dschumada II.„29nDhul-Hiddsche.» 29 „ Das gewöhnliche (bürgerliche) Mondjahr zählt also 354 Tage, das astronomische aber sehr nahe 354 Tage 8 Stunden und 48 Minuten. Der Überschuß von 8 Stunden und 48 Minuten kann nun derart eingebracht werden, daß man ihn in 30 Jahren auf 264 Stunden 11 Tagen an¬ wachsen läßt und dadurch einen 30jährigen Zyklus zu 10 631 Tagen oder 30 bürgerlichen Jahren zu je 354 Tagen und 11 Schalttagen erhält, oder man führt einen 8 jährigen Schaltzyklus ein, wie es die Türken heute tun, der 5 Jahre zu 354 Tagen und 3 Schaltjahre zu 355 Tagen umfaßt; das macht zusammen 2835 Tage oder 405 Wochen aus. In diesem Zyklus ist das 2., 5. und 7. Jahr ein Schaltjahr, während bei dem ersteren Schaltverfahren das 2., 5., 7., 10.. 13.. 15. (16..) 18.. 21.. 24., 26., und 29. Schaltjahre sind. Den achtjährigen Schaltzyklus nennt man „den Ruf-name". den immerwährenden Kalender. Die zuverlässigste Anrechnung geschichtlicher Daten von einer Zeitrechnung in die andere (im ganzen gibt es deren mehrere Dutzend) ist manchmal sehr umständlich. Um sie allgemein durchführbar zu machen, hat man schon seit

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_331409/202>, abgerufen am 25.08.2024.