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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Drittes Vierteljahr.

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Die Tagung für Rricgsbeschädigtenfürsorge in Loin a. Ri^

Die Hinterbliebenenfürsorge erläuterte Bürgermeister von Hollander-
Mannheim.

Redner gab zunächst einen Überblick über die Fürsorge für die Hinter¬
bliebenen der im Felde Gefallenen, die geregelt ist durch das Gesetz vom
vom 17. Mai 1907 und ergänzt wurde durch das Kapitalabfindungsgesetz von
1916. Daß die Kapitalabfindung nur für Grunderwerb, nicht aber zur Be¬
schaffung eines Geschäftskapitals möglich ist, ist in mancher Hinsicht zu be¬
dauern. Doch ist anzuerkennen, daß eine Prüfung zu schwierig und unsicher
und eine gesetzliche Regelung wohl kaum möglich gewesen wäre. Die Ver¬
pflichtung des Reiches, für die Hinterbliebenen der Gefallenen zu sorgen, kann
nicht als eine Verpflichtung zum Schadenersatz aufgefaßt werden; sie ist viel¬
mehr eine Ehrenpflicht des Volkes gegenüber den gefallenen Helden. Ein
großer Mangel des Hinterbliebenen-Versorgungsgesetzes ist, daß die bisherige
soziale Lage der Familie des Gefallenen nicht berücksichtigt wird. Die Renten
gewähren nur den Unterhalt einer gewöhnlichen Tagelöhnerfamilie. Es muß
deshalb gefordert werden, daß das frühere Einkommen des Gefallenen bei der
Rentenfestsetzung berücksichtigt wird. Da aber selbst die beste Gesetzgebung nicht
allen Ansprüchen gerecht werden kann, muß eine ausgleichende Versorgung der
Witwen und Waisen von privater Seite ergänzend eingreifen. Diese Ergänzung
will die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen schaffen.
Die Kriegswaisen müssen möglichst der mütterlichen Erziehung anvertraut oder in
Familienpflege gegeben werden. Besondere Kriegswaisenhäuser sind grund¬
sätzlich zu verwerfen. Die bisherigen Waisenhäuser genügen.

Die Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Industrie wurde vom Hütten-
dcrektor Probst - Düsseldorf vom Standpunkt der Arbeitgeber behandelt. Er
besprach zunächst die Herstellung von Prothesen. Vor dem Kriege war die Her¬
stellung der Prothesen eine Aufgabe der Orthopädiemechaniker. Jetzt hat sich
die Industrie der Erzeugung von Prothesen und der Zubehörteile angenommen.
Die anfänglichen Konstruktionsschwierigkeiten sind zu einem guten Teile über¬
wunden. Fachzeitschriften und die Preisausschreiben des Vereins deutscher
Ingenieure mit ihren ganz bestimmten Forderungen haben eine gewisse För¬
derung, wenn auch noch keinen vollen Erfolg gezeigt. -- Im Februar 1916
entstand die Prüfstelle für Ersatzglieder in Berlin. Dieser wurden weitere Prüf¬
stellen angegliedert in Düsseldorf, Hamburg, Gleiwitz und Danzig.

Eine Umfrage bei den Industriellen hat ergeben, daß für die Beschäftigung
von Kriegsbeschädigten die Schaffung von besonderen Spezialmaschinen nicht er¬
wünscht und nicht erforderlich ist. Die Durchführbarkeit der Arbeitstherapie in
dem erweiterten Sinne der Lazarettwerkstätten ist angezweifelt worden. Dennoch
hat sie sich bewährt, wie es die Beschäftigung von Kriegsbeschädigten in den
Fabriken von Krupp und Röchling bewiesen hat. Krupp und Gruson haben
auch viele Blinde als Kontrollwärter für feine Messungen angelernt und mit
ihnen gute Erfahrungen gemacht. Aufgabe der Verwundetenschulen muß es sein,


Die Tagung für Rricgsbeschädigtenfürsorge in Loin a. Ri^

Die Hinterbliebenenfürsorge erläuterte Bürgermeister von Hollander-
Mannheim.

Redner gab zunächst einen Überblick über die Fürsorge für die Hinter¬
bliebenen der im Felde Gefallenen, die geregelt ist durch das Gesetz vom
vom 17. Mai 1907 und ergänzt wurde durch das Kapitalabfindungsgesetz von
1916. Daß die Kapitalabfindung nur für Grunderwerb, nicht aber zur Be¬
schaffung eines Geschäftskapitals möglich ist, ist in mancher Hinsicht zu be¬
dauern. Doch ist anzuerkennen, daß eine Prüfung zu schwierig und unsicher
und eine gesetzliche Regelung wohl kaum möglich gewesen wäre. Die Ver¬
pflichtung des Reiches, für die Hinterbliebenen der Gefallenen zu sorgen, kann
nicht als eine Verpflichtung zum Schadenersatz aufgefaßt werden; sie ist viel¬
mehr eine Ehrenpflicht des Volkes gegenüber den gefallenen Helden. Ein
großer Mangel des Hinterbliebenen-Versorgungsgesetzes ist, daß die bisherige
soziale Lage der Familie des Gefallenen nicht berücksichtigt wird. Die Renten
gewähren nur den Unterhalt einer gewöhnlichen Tagelöhnerfamilie. Es muß
deshalb gefordert werden, daß das frühere Einkommen des Gefallenen bei der
Rentenfestsetzung berücksichtigt wird. Da aber selbst die beste Gesetzgebung nicht
allen Ansprüchen gerecht werden kann, muß eine ausgleichende Versorgung der
Witwen und Waisen von privater Seite ergänzend eingreifen. Diese Ergänzung
will die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen schaffen.
Die Kriegswaisen müssen möglichst der mütterlichen Erziehung anvertraut oder in
Familienpflege gegeben werden. Besondere Kriegswaisenhäuser sind grund¬
sätzlich zu verwerfen. Die bisherigen Waisenhäuser genügen.

Die Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Industrie wurde vom Hütten-
dcrektor Probst - Düsseldorf vom Standpunkt der Arbeitgeber behandelt. Er
besprach zunächst die Herstellung von Prothesen. Vor dem Kriege war die Her¬
stellung der Prothesen eine Aufgabe der Orthopädiemechaniker. Jetzt hat sich
die Industrie der Erzeugung von Prothesen und der Zubehörteile angenommen.
Die anfänglichen Konstruktionsschwierigkeiten sind zu einem guten Teile über¬
wunden. Fachzeitschriften und die Preisausschreiben des Vereins deutscher
Ingenieure mit ihren ganz bestimmten Forderungen haben eine gewisse För¬
derung, wenn auch noch keinen vollen Erfolg gezeigt. — Im Februar 1916
entstand die Prüfstelle für Ersatzglieder in Berlin. Dieser wurden weitere Prüf¬
stellen angegliedert in Düsseldorf, Hamburg, Gleiwitz und Danzig.

Eine Umfrage bei den Industriellen hat ergeben, daß für die Beschäftigung
von Kriegsbeschädigten die Schaffung von besonderen Spezialmaschinen nicht er¬
wünscht und nicht erforderlich ist. Die Durchführbarkeit der Arbeitstherapie in
dem erweiterten Sinne der Lazarettwerkstätten ist angezweifelt worden. Dennoch
hat sie sich bewährt, wie es die Beschäftigung von Kriegsbeschädigten in den
Fabriken von Krupp und Röchling bewiesen hat. Krupp und Gruson haben
auch viele Blinde als Kontrollwärter für feine Messungen angelernt und mit
ihnen gute Erfahrungen gemacht. Aufgabe der Verwundetenschulen muß es sein,


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[0382] Die Tagung für Rricgsbeschädigtenfürsorge in Loin a. Ri^ Die Hinterbliebenenfürsorge erläuterte Bürgermeister von Hollander- Mannheim. Redner gab zunächst einen Überblick über die Fürsorge für die Hinter¬ bliebenen der im Felde Gefallenen, die geregelt ist durch das Gesetz vom vom 17. Mai 1907 und ergänzt wurde durch das Kapitalabfindungsgesetz von 1916. Daß die Kapitalabfindung nur für Grunderwerb, nicht aber zur Be¬ schaffung eines Geschäftskapitals möglich ist, ist in mancher Hinsicht zu be¬ dauern. Doch ist anzuerkennen, daß eine Prüfung zu schwierig und unsicher und eine gesetzliche Regelung wohl kaum möglich gewesen wäre. Die Ver¬ pflichtung des Reiches, für die Hinterbliebenen der Gefallenen zu sorgen, kann nicht als eine Verpflichtung zum Schadenersatz aufgefaßt werden; sie ist viel¬ mehr eine Ehrenpflicht des Volkes gegenüber den gefallenen Helden. Ein großer Mangel des Hinterbliebenen-Versorgungsgesetzes ist, daß die bisherige soziale Lage der Familie des Gefallenen nicht berücksichtigt wird. Die Renten gewähren nur den Unterhalt einer gewöhnlichen Tagelöhnerfamilie. Es muß deshalb gefordert werden, daß das frühere Einkommen des Gefallenen bei der Rentenfestsetzung berücksichtigt wird. Da aber selbst die beste Gesetzgebung nicht allen Ansprüchen gerecht werden kann, muß eine ausgleichende Versorgung der Witwen und Waisen von privater Seite ergänzend eingreifen. Diese Ergänzung will die Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen schaffen. Die Kriegswaisen müssen möglichst der mütterlichen Erziehung anvertraut oder in Familienpflege gegeben werden. Besondere Kriegswaisenhäuser sind grund¬ sätzlich zu verwerfen. Die bisherigen Waisenhäuser genügen. Die Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Industrie wurde vom Hütten- dcrektor Probst - Düsseldorf vom Standpunkt der Arbeitgeber behandelt. Er besprach zunächst die Herstellung von Prothesen. Vor dem Kriege war die Her¬ stellung der Prothesen eine Aufgabe der Orthopädiemechaniker. Jetzt hat sich die Industrie der Erzeugung von Prothesen und der Zubehörteile angenommen. Die anfänglichen Konstruktionsschwierigkeiten sind zu einem guten Teile über¬ wunden. Fachzeitschriften und die Preisausschreiben des Vereins deutscher Ingenieure mit ihren ganz bestimmten Forderungen haben eine gewisse För¬ derung, wenn auch noch keinen vollen Erfolg gezeigt. — Im Februar 1916 entstand die Prüfstelle für Ersatzglieder in Berlin. Dieser wurden weitere Prüf¬ stellen angegliedert in Düsseldorf, Hamburg, Gleiwitz und Danzig. Eine Umfrage bei den Industriellen hat ergeben, daß für die Beschäftigung von Kriegsbeschädigten die Schaffung von besonderen Spezialmaschinen nicht er¬ wünscht und nicht erforderlich ist. Die Durchführbarkeit der Arbeitstherapie in dem erweiterten Sinne der Lazarettwerkstätten ist angezweifelt worden. Dennoch hat sie sich bewährt, wie es die Beschäftigung von Kriegsbeschädigten in den Fabriken von Krupp und Röchling bewiesen hat. Krupp und Gruson haben auch viele Blinde als Kontrollwärter für feine Messungen angelernt und mit ihnen gute Erfahrungen gemacht. Aufgabe der Verwundetenschulen muß es sein,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330533/382>, abgerufen am 23.07.2024.