Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Drittes Vierteljahr.Die Industrialisierung des Landes 3. sie würde eine Art Auskunftsstelle für Jndustrieanstedlung bilden. Die Wie bei der landwirtschaftlichen, so könnten auch bei der industriellen Die Industrialisierung des Landes 3. sie würde eine Art Auskunftsstelle für Jndustrieanstedlung bilden. Die Wie bei der landwirtschaftlichen, so könnten auch bei der industriellen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0158" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/330696"/> <fw type="header" place="top"> Die Industrialisierung des Landes</fw><lb/> <p xml:id="ID_524" prev="#ID_523"> 3. sie würde eine Art Auskunftsstelle für Jndustrieanstedlung bilden. Die<lb/> Kreise, Bezirke, Gemeinden und Privatleute, die sich für Anstedlung interessieren,<lb/> könnten hier ihr Material niederlegen, und die Fabrikanten, die die Verlegung<lb/> oder Neugründung eines Betriebes planen, könnten sich hier leicht und sicher<lb/> orientieren; 4. die wichtigste Aufgabe der Kommission wäre die Schaffung<lb/> neuer Jndustriesiedlungen. Dadurch, daß alle Fäden, die sich an industrielle<lb/> Anstedlungsprojekte knüpfen, in der Kommission zusammenlaufen, die mit allen<lb/> beteiligten Kreisen in reger Fühlung steht, kann sie sich besser und eher als<lb/> irgendein anderer Klarheit darüber verschaffen, wo die Gründung neuer Jn¬<lb/> dustriesiedlungen zweckmäßig und notwendig ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_525"> Wie bei der landwirtschaftlichen, so könnten auch bei der industriellen<lb/> Jnnenkolonisation Erwerbsgesellschaften und gemeinnützige Organisationen tätig<lb/> sein. Es könnte z. B. Erwerbsgesellschaften, die sich ebenso wie die erwähnte<lb/> Landbank einer behördlichen Kontrolle unterwerfen, billiger staatlicher Kredit<lb/> zugestanden werden. Die Kontrolle hätte sich auf die Regelung der Gemeinde<lb/> Verhältnisse, auf den Verkaufspreis des Geländes und auf die Verkaufsbedin¬<lb/> gungen zu erstrecken. Noch wichtiger als die Jnnenkolonisation durch Erwerbs¬<lb/> gesellschaften wäre vielleicht die von gemeinnützigen Organisationen. Ähnlich<lb/> wie durch Gutsbesitzer die Pommersche Anstedlungsbank gegründet wurde, um<lb/> die Schädigungen der privaten Güteraufteilunz zu beseitigen, so sollten sich auch<lb/> die Industriellen zusammenschließen, um mit gemeinsamen Mitteln die Schaffung<lb/> mustergültiger Jndustriesiedlungen zu fördern. Derartige private Anstedlungs-<lb/> gesellschaften hätten gegenüber dem etwas schwerfälligen Apparat einer staat¬<lb/> lichen Anstedlungskommisston den Vorteil der größeren Beweglichkeit. Bei<lb/> genügendem Interesse ließe sich so ein Zusammenarbeiten zwischen dem Staat<lb/> bzw. der erwähnten staatlichen Kommisston und privaten und gemeinnützigen<lb/> Gesellschaften in der Form denken, daß sich der Staat mit einem bestimmten<lb/> Kapital beteiligt und sich dadurch einen entsprechenden Einfluß sichert. Dadurch<lb/> würde die Kapitalbeschaffung erleichtert, der die Beweglichkeit lähmende büreau¬<lb/> kratische Geist würde ferngehalten, und der Staat hätte weitgehende Garantien<lb/> dafür, daß die Gemeinnützigkeit erhalten, also das allgemeine Interesse ge¬<lb/> wahrt bleibt.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0158]
Die Industrialisierung des Landes
3. sie würde eine Art Auskunftsstelle für Jndustrieanstedlung bilden. Die
Kreise, Bezirke, Gemeinden und Privatleute, die sich für Anstedlung interessieren,
könnten hier ihr Material niederlegen, und die Fabrikanten, die die Verlegung
oder Neugründung eines Betriebes planen, könnten sich hier leicht und sicher
orientieren; 4. die wichtigste Aufgabe der Kommission wäre die Schaffung
neuer Jndustriesiedlungen. Dadurch, daß alle Fäden, die sich an industrielle
Anstedlungsprojekte knüpfen, in der Kommission zusammenlaufen, die mit allen
beteiligten Kreisen in reger Fühlung steht, kann sie sich besser und eher als
irgendein anderer Klarheit darüber verschaffen, wo die Gründung neuer Jn¬
dustriesiedlungen zweckmäßig und notwendig ist.
Wie bei der landwirtschaftlichen, so könnten auch bei der industriellen
Jnnenkolonisation Erwerbsgesellschaften und gemeinnützige Organisationen tätig
sein. Es könnte z. B. Erwerbsgesellschaften, die sich ebenso wie die erwähnte
Landbank einer behördlichen Kontrolle unterwerfen, billiger staatlicher Kredit
zugestanden werden. Die Kontrolle hätte sich auf die Regelung der Gemeinde
Verhältnisse, auf den Verkaufspreis des Geländes und auf die Verkaufsbedin¬
gungen zu erstrecken. Noch wichtiger als die Jnnenkolonisation durch Erwerbs¬
gesellschaften wäre vielleicht die von gemeinnützigen Organisationen. Ähnlich
wie durch Gutsbesitzer die Pommersche Anstedlungsbank gegründet wurde, um
die Schädigungen der privaten Güteraufteilunz zu beseitigen, so sollten sich auch
die Industriellen zusammenschließen, um mit gemeinsamen Mitteln die Schaffung
mustergültiger Jndustriesiedlungen zu fördern. Derartige private Anstedlungs-
gesellschaften hätten gegenüber dem etwas schwerfälligen Apparat einer staat¬
lichen Anstedlungskommisston den Vorteil der größeren Beweglichkeit. Bei
genügendem Interesse ließe sich so ein Zusammenarbeiten zwischen dem Staat
bzw. der erwähnten staatlichen Kommisston und privaten und gemeinnützigen
Gesellschaften in der Form denken, daß sich der Staat mit einem bestimmten
Kapital beteiligt und sich dadurch einen entsprechenden Einfluß sichert. Dadurch
würde die Kapitalbeschaffung erleichtert, der die Beweglichkeit lähmende büreau¬
kratische Geist würde ferngehalten, und der Staat hätte weitgehende Garantien
dafür, daß die Gemeinnützigkeit erhalten, also das allgemeine Interesse ge¬
wahrt bleibt.
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