Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Zweites Vierteljahr.noch eingestellt: Zeichenschulen in Grobbreitenbach, Gehren und Langewiesen, Die Schulaufstcht wird in Sondershausen vom Staate durch die Landes- (Schluß folgt) noch eingestellt: Zeichenschulen in Grobbreitenbach, Gehren und Langewiesen, Die Schulaufstcht wird in Sondershausen vom Staate durch die Landes- (Schluß folgt) <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0220" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/330320"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_728" prev="#ID_727"> noch eingestellt: Zeichenschulen in Grobbreitenbach, Gehren und Langewiesen,<lb/> zus. 2550 Mark, gewerbliche Fortbildungsschulen in Sondershausen, Greußen<lb/> und Arristadt zus. 1490 Mark, Schule in Greußen 4000 Mark und neuerdings<lb/> auch in Großbreitenbach 1000 Mark. Im Rudolstädter Etat 1912/14 sind<lb/> für Zeichen-, Handels- und Gewerbeschulen insgesamt 4575 Mark eingestellt.<lb/> Für die höheren Staatsschulen stellt Sondershausen jährlich 189 260 Mark<lb/> und Rudolstadt nur 49 054 Mark ein; Sondershausen unterhält in Sonders¬<lb/> hausen ein humanistisches Gymnasium verbunden mit einer lateinlosen Real¬<lb/> schule, in Arnstadt ein Reformrealgymnasium verbunden mit einer lateinlosen<lb/> Realschule. In Rudolstadt besteht nur in der Stadt Rudolstadt ein humanistisches<lb/> staatliches Gymnasium und ein Realprogymnasium. Das Realprogymnasium<lb/> in Frankenhausen ist eine städtische Anstalt, die eine staatliche Beihilfe erhält.<lb/> Außerdem werden in Rudolstadt Zuschüsse zu nicht staatlichen höheren und<lb/> gehobenen Schulen gegeben, etatisiert mit 16 000 Mark jährlich.</p><lb/> <p xml:id="ID_729"> Die Schulaufstcht wird in Sondershausen vom Staate durch die Landes-<lb/> schulbehörde (Landesschulinspektor) und die Kreisschulämter (Kreisschulinspektoren)<lb/> ausgeübt: Volksschulgesetz vom 31. Mai 1912. In Rudolstadt wird sie von<lb/> den Geistlichen noch nebenamtlich besorgt: Gesetz vom 21. Februar 1873.</p><lb/> <p xml:id="ID_730"> (Schluß folgt)</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0220]
noch eingestellt: Zeichenschulen in Grobbreitenbach, Gehren und Langewiesen,
zus. 2550 Mark, gewerbliche Fortbildungsschulen in Sondershausen, Greußen
und Arristadt zus. 1490 Mark, Schule in Greußen 4000 Mark und neuerdings
auch in Großbreitenbach 1000 Mark. Im Rudolstädter Etat 1912/14 sind
für Zeichen-, Handels- und Gewerbeschulen insgesamt 4575 Mark eingestellt.
Für die höheren Staatsschulen stellt Sondershausen jährlich 189 260 Mark
und Rudolstadt nur 49 054 Mark ein; Sondershausen unterhält in Sonders¬
hausen ein humanistisches Gymnasium verbunden mit einer lateinlosen Real¬
schule, in Arnstadt ein Reformrealgymnasium verbunden mit einer lateinlosen
Realschule. In Rudolstadt besteht nur in der Stadt Rudolstadt ein humanistisches
staatliches Gymnasium und ein Realprogymnasium. Das Realprogymnasium
in Frankenhausen ist eine städtische Anstalt, die eine staatliche Beihilfe erhält.
Außerdem werden in Rudolstadt Zuschüsse zu nicht staatlichen höheren und
gehobenen Schulen gegeben, etatisiert mit 16 000 Mark jährlich.
Die Schulaufstcht wird in Sondershausen vom Staate durch die Landes-
schulbehörde (Landesschulinspektor) und die Kreisschulämter (Kreisschulinspektoren)
ausgeübt: Volksschulgesetz vom 31. Mai 1912. In Rudolstadt wird sie von
den Geistlichen noch nebenamtlich besorgt: Gesetz vom 21. Februar 1873.
(Schluß folgt)
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