Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr.Der belgische Volkskrieg im Urteil der Neutralen und das Buch "Die Wahrheit über den Krieg", herausgegeben von zehn hervor" Hierzu findet Gad zweierlei zu bemerken. Erstens: wenn die deutschen Wenn aber Ren 6 Chambry in "I^a vöritö sur l^ouvain" schreibt: "Vor Jörgensen sagt von den deutschen Beweisen: "Sie haben durchweg die eine Der belgische Volkskrieg im Urteil der Neutralen und das Buch „Die Wahrheit über den Krieg", herausgegeben von zehn hervor« Hierzu findet Gad zweierlei zu bemerken. Erstens: wenn die deutschen Wenn aber Ren 6 Chambry in „I^a vöritö sur l^ouvain" schreibt: „Vor Jörgensen sagt von den deutschen Beweisen: „Sie haben durchweg die eine <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0251" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/329919"/> <fw type="header" place="top"> Der belgische Volkskrieg im Urteil der Neutralen</fw><lb/> <p xml:id="ID_832" prev="#ID_831"> und das Buch „Die Wahrheit über den Krieg", herausgegeben von zehn hervor«<lb/> ragenden Berliner Persönlichkeiten, vor. Ihnen stellt er eine Reihe von amtlichen<lb/> und anderen französischen, englischen und belgischen Berichten und Dokumenten¬<lb/> sammlungen gegenüber. Er vergleicht sie und kommt zu dem Ergebnis,<lb/> daß die Deutschen nur Behauptungen anführen, die anderen dagegen Beweise,<lb/> und wo sich ein Widerspruch findet — was ja überall der Fall ist — da sind<lb/> es somit die Deutschen, die lügen, die anderen, die die Wahrheit sprechen.</p><lb/> <p xml:id="ID_833"> Hierzu findet Gad zweierlei zu bemerken. Erstens: wenn die deutschen<lb/> Wissenschaftler behaupten, daß nicht eines einzigen Belgiers Leben oder Eigen¬<lb/> tum angetastet worden ist, so glaubt auch er allerdings, daß sie damit zu viel<lb/> gesagt haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_834"> Wenn aber Ren 6 Chambry in „I^a vöritö sur l^ouvain" schreibt: „Vor<lb/> der Ankunft hatte der Gemeindevorstand alle Einwohner aufgefordert, die<lb/> Waffen, die sie etwa im Besitze hätten, auf dem Rathause abzuliefern, und es<lb/> war niemand, der dem Befehle nicht Folge geleistet hätte", so zitiert es<lb/> Jörgensen vollkommen ernsthaft als die unbedingte Wahrheit. Dies ist nicht<lb/> «kair pia,^". Wo bleibt denn hier die Ironie, fragen auch wir. Zweitens:<lb/> Es liegt eine Dokumentensammlung von deutscher Seite vor, die ganz der<lb/> französisch-englisch-belgischen entspricht. Warum hat Jörgensen diese nicht mit<lb/> in Betracht gezogen? Sie lag vielleicht nicht vor, als er sein Buch begann,<lb/> aber sie lag vor, lange ehe „Glocke Roland" herausgegeben wurde. Wäre es<lb/> nun Jörgensen darauf angekommen, die Wahrheit darzustellen und nicht die<lb/> Leser um jeden Preis in eine bestimmte Auffassung hineirizuhetzen, so hätte er<lb/> sich nicht der unabweisbaren Pflicht entziehen können, den betreffenden Abschnitt<lb/> umzuschreiben. Denn die erwähnte deutsche Dokumentensammlung „Die völker¬<lb/> rechtswidrige Führung des belgischen Volkskriegs" entzieht Jörgensens Beweis¬<lb/> führung vollständig den Boden, meint Gad.</p><lb/> <p xml:id="ID_835" next="#ID_836"> Jörgensen sagt von den deutschen Beweisen: „Sie haben durchweg die eine<lb/> Eigentümlichkeit gemein — sie sind fast alle schwebend, in Unbestimmtheit ge¬<lb/> halten; keine oder nur schwache Ortsangaben, keine Namen der Personen, von<lb/> denen die Rede ist." Und dies ist der einzige Grund, den er anführen kann,<lb/> um ihnen systematisch in Bausch und Bogen sein Vertrauen zu versagen. Aber<lb/> in dem deutschen Weißbuch werden außer einer Anzahl Berichte von deutschen<lb/> Offizieren in Belgien etwa 200 beeidigte Zeugenaussagen von deutschen Offizieren<lb/> und Soldaten aufgeführt, die darauf ausgehen, zu zeigen, daß von feiten der<lb/> belgischen Bevölkerung sowohl Franktireurkrieg in großem Stil betrieben (was<lb/> Jörgensen wohlgemut verneint), als auch Grausamkeiten gegen die deutschen<lb/> Soldaten verübt wurden (was er zur reinsten Erdichtung stempelt). Und alle<lb/> diese Berichte, die auf gerichtliche Verhöre begründet und durch den Eid bekräftigt<lb/> sind, geben sehr genaue und ins einzelne gehende Angaben darüber, was die<lb/> Betreffenden selbst gesehen und erlebt haben. „Es besteht keinerlei vernünftiger<lb/> Grund dafür, daß man diesen Dokumenten als historischem Beweismaterial</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0251]
Der belgische Volkskrieg im Urteil der Neutralen
und das Buch „Die Wahrheit über den Krieg", herausgegeben von zehn hervor«
ragenden Berliner Persönlichkeiten, vor. Ihnen stellt er eine Reihe von amtlichen
und anderen französischen, englischen und belgischen Berichten und Dokumenten¬
sammlungen gegenüber. Er vergleicht sie und kommt zu dem Ergebnis,
daß die Deutschen nur Behauptungen anführen, die anderen dagegen Beweise,
und wo sich ein Widerspruch findet — was ja überall der Fall ist — da sind
es somit die Deutschen, die lügen, die anderen, die die Wahrheit sprechen.
Hierzu findet Gad zweierlei zu bemerken. Erstens: wenn die deutschen
Wissenschaftler behaupten, daß nicht eines einzigen Belgiers Leben oder Eigen¬
tum angetastet worden ist, so glaubt auch er allerdings, daß sie damit zu viel
gesagt haben.
Wenn aber Ren 6 Chambry in „I^a vöritö sur l^ouvain" schreibt: „Vor
der Ankunft hatte der Gemeindevorstand alle Einwohner aufgefordert, die
Waffen, die sie etwa im Besitze hätten, auf dem Rathause abzuliefern, und es
war niemand, der dem Befehle nicht Folge geleistet hätte", so zitiert es
Jörgensen vollkommen ernsthaft als die unbedingte Wahrheit. Dies ist nicht
«kair pia,^". Wo bleibt denn hier die Ironie, fragen auch wir. Zweitens:
Es liegt eine Dokumentensammlung von deutscher Seite vor, die ganz der
französisch-englisch-belgischen entspricht. Warum hat Jörgensen diese nicht mit
in Betracht gezogen? Sie lag vielleicht nicht vor, als er sein Buch begann,
aber sie lag vor, lange ehe „Glocke Roland" herausgegeben wurde. Wäre es
nun Jörgensen darauf angekommen, die Wahrheit darzustellen und nicht die
Leser um jeden Preis in eine bestimmte Auffassung hineirizuhetzen, so hätte er
sich nicht der unabweisbaren Pflicht entziehen können, den betreffenden Abschnitt
umzuschreiben. Denn die erwähnte deutsche Dokumentensammlung „Die völker¬
rechtswidrige Führung des belgischen Volkskriegs" entzieht Jörgensens Beweis¬
führung vollständig den Boden, meint Gad.
Jörgensen sagt von den deutschen Beweisen: „Sie haben durchweg die eine
Eigentümlichkeit gemein — sie sind fast alle schwebend, in Unbestimmtheit ge¬
halten; keine oder nur schwache Ortsangaben, keine Namen der Personen, von
denen die Rede ist." Und dies ist der einzige Grund, den er anführen kann,
um ihnen systematisch in Bausch und Bogen sein Vertrauen zu versagen. Aber
in dem deutschen Weißbuch werden außer einer Anzahl Berichte von deutschen
Offizieren in Belgien etwa 200 beeidigte Zeugenaussagen von deutschen Offizieren
und Soldaten aufgeführt, die darauf ausgehen, zu zeigen, daß von feiten der
belgischen Bevölkerung sowohl Franktireurkrieg in großem Stil betrieben (was
Jörgensen wohlgemut verneint), als auch Grausamkeiten gegen die deutschen
Soldaten verübt wurden (was er zur reinsten Erdichtung stempelt). Und alle
diese Berichte, die auf gerichtliche Verhöre begründet und durch den Eid bekräftigt
sind, geben sehr genaue und ins einzelne gehende Angaben darüber, was die
Betreffenden selbst gesehen und erlebt haben. „Es besteht keinerlei vernünftiger
Grund dafür, daß man diesen Dokumenten als historischem Beweismaterial
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |