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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr.

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Die Zukunft des Völkerrechts

von uns besetzten Gebieten, nachzukommen, mußte erkennen, daß seine zehn
großen und kleinen Gegner anders dachten. Es mußte erfahren, daß das Wort
des Hugo Grotius "bellum est äuellum pacis causa", der Krieg ist ein
ehrenvoller Kampf um des Friedens willen, verwandelt war in dem Schwur:
"bellum ö8t instrumentum clelencli ac äiruenäi causa", der Krieg ist ein
Mittel, zu zerstören und zu vernichten, -- zu zerstören und zu vernichten die
deutsche wirtschaftliche und politische Macht, das deutsche Ansehen und den deutschen
Kredit in der Welt, den Erfolg deutscher Arbeit und berechtigten deutschen
Entwicklungsstrebens. Wir mußten erfahren, daß jedes Mittel des Hasses, der
Leidenschaft, der Verleumdung, ja der Aushungerung friedlicher Bürger, recht
schien, um zu jenen Zielen zu gelangen. Daß das Völkerrecht absichtlich gebeugt,
verdreht, entstellt, in sein Gegenteil interpretiert wurde, um sich vor der Welt
zu rechtfertigen. -- Aber daß man dies tat, daß man sich auf angebliches Völker¬
recht berief, daß man dem Gegner Völkerrechtsbruch auf Völkerrechtsbruch --
mit Recht oder Unrecht -- vorwarf, beweist eben, wie tief der Völkerrechts¬
gedanke bereits in der Menschheit Wurzel gefaßt hat, wie fest man von der
Notwendigkeit internationaler Bindung überzeugt ist, wie man von ihr das Heil
der Zukunft erwartet. Und die krassesten Auswüchse des nationalen Egoismus
und des Völkerhasses beweisen eben in ihrer Kraßheit jedem, der sehen kann,
daß die Vergeltung der Vergeltung und die Vergeltung der Vergeltung der
Vergeltung zum Krieg aller gegen alle führen muß, zum Menschenchaos. --
Aber Funken von Vernunft und allgemeiner Menschenliebe glimmen noch in der
erkalteten Asche des Menschenhasses unserer Feinde, wie uns die Beobachtung
der Kriegserklärungsnormen, des Bündnisrechts (außer Italien), des Ent¬
schädigungsrechts, der Kriegsgefaugenenaustausch, die Stimmen der ruhig und
unparteiisch gebliebenen Neutralität, die allmählich wiederkehrenden Formen
internationalen Verkehrs- und Sanitätsrechts beweisen. Aber viel ist es nicht,
was beobachtet wurde und beobachtet wird. Von dem stolzen Gebäude des
Völkerrechts sind nur die Grundmauern stehen geblieben.

Lohnt es sich noch, darauf wieder zu bauen? Was wird das Völkerrecht
der Zukunft sein? Vorsehung spielen ist auch in der Völkerrechtspolitik zwecklos,
weil unmöglich, und Prophezeien ein undankbares Geschäft. Wir müssen uns
darauf beschränken, die Hauptmangel und -schwächen des heutigen Völkerrechts
aufzuzeigen und Ziel und gangbare Wege der Reform ins Auge zu fassen.

Der reformbedürftigste Hauptmangel des Völkerrechts ist wohl der, daß
nicht einmal seine Grundlagen, sein "Allgemeiner Teil", irgendwo eindeutig
niedergelegt sind. Die NaZna LKarta des Völkerrechts ist ungeschriebenes Recht.
Wo allgemeine Völkerrechtssätze in Verträgen gelegentlich erwähnt sind, ist dies
eher zu bedauern, als zu begrüßen. Denn selten geschieht es in ganz -un¬
mißverständlicher Weise; und wir haben gesehen und erfahren, daß der völker¬
rechtliche Vertrag noch heute die kurzlebigste, veränderlichste und deshalb
unsicherste aller Völkerrechtsquellen ist. Den Stürmen des Weltkriegs getrotzt


Die Zukunft des Völkerrechts

von uns besetzten Gebieten, nachzukommen, mußte erkennen, daß seine zehn
großen und kleinen Gegner anders dachten. Es mußte erfahren, daß das Wort
des Hugo Grotius „bellum est äuellum pacis causa", der Krieg ist ein
ehrenvoller Kampf um des Friedens willen, verwandelt war in dem Schwur:
„bellum ö8t instrumentum clelencli ac äiruenäi causa", der Krieg ist ein
Mittel, zu zerstören und zu vernichten, — zu zerstören und zu vernichten die
deutsche wirtschaftliche und politische Macht, das deutsche Ansehen und den deutschen
Kredit in der Welt, den Erfolg deutscher Arbeit und berechtigten deutschen
Entwicklungsstrebens. Wir mußten erfahren, daß jedes Mittel des Hasses, der
Leidenschaft, der Verleumdung, ja der Aushungerung friedlicher Bürger, recht
schien, um zu jenen Zielen zu gelangen. Daß das Völkerrecht absichtlich gebeugt,
verdreht, entstellt, in sein Gegenteil interpretiert wurde, um sich vor der Welt
zu rechtfertigen. — Aber daß man dies tat, daß man sich auf angebliches Völker¬
recht berief, daß man dem Gegner Völkerrechtsbruch auf Völkerrechtsbruch —
mit Recht oder Unrecht — vorwarf, beweist eben, wie tief der Völkerrechts¬
gedanke bereits in der Menschheit Wurzel gefaßt hat, wie fest man von der
Notwendigkeit internationaler Bindung überzeugt ist, wie man von ihr das Heil
der Zukunft erwartet. Und die krassesten Auswüchse des nationalen Egoismus
und des Völkerhasses beweisen eben in ihrer Kraßheit jedem, der sehen kann,
daß die Vergeltung der Vergeltung und die Vergeltung der Vergeltung der
Vergeltung zum Krieg aller gegen alle führen muß, zum Menschenchaos. —
Aber Funken von Vernunft und allgemeiner Menschenliebe glimmen noch in der
erkalteten Asche des Menschenhasses unserer Feinde, wie uns die Beobachtung
der Kriegserklärungsnormen, des Bündnisrechts (außer Italien), des Ent¬
schädigungsrechts, der Kriegsgefaugenenaustausch, die Stimmen der ruhig und
unparteiisch gebliebenen Neutralität, die allmählich wiederkehrenden Formen
internationalen Verkehrs- und Sanitätsrechts beweisen. Aber viel ist es nicht,
was beobachtet wurde und beobachtet wird. Von dem stolzen Gebäude des
Völkerrechts sind nur die Grundmauern stehen geblieben.

Lohnt es sich noch, darauf wieder zu bauen? Was wird das Völkerrecht
der Zukunft sein? Vorsehung spielen ist auch in der Völkerrechtspolitik zwecklos,
weil unmöglich, und Prophezeien ein undankbares Geschäft. Wir müssen uns
darauf beschränken, die Hauptmangel und -schwächen des heutigen Völkerrechts
aufzuzeigen und Ziel und gangbare Wege der Reform ins Auge zu fassen.

Der reformbedürftigste Hauptmangel des Völkerrechts ist wohl der, daß
nicht einmal seine Grundlagen, sein „Allgemeiner Teil", irgendwo eindeutig
niedergelegt sind. Die NaZna LKarta des Völkerrechts ist ungeschriebenes Recht.
Wo allgemeine Völkerrechtssätze in Verträgen gelegentlich erwähnt sind, ist dies
eher zu bedauern, als zu begrüßen. Denn selten geschieht es in ganz -un¬
mißverständlicher Weise; und wir haben gesehen und erfahren, daß der völker¬
rechtliche Vertrag noch heute die kurzlebigste, veränderlichste und deshalb
unsicherste aller Völkerrechtsquellen ist. Den Stürmen des Weltkriegs getrotzt


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[0188] Die Zukunft des Völkerrechts von uns besetzten Gebieten, nachzukommen, mußte erkennen, daß seine zehn großen und kleinen Gegner anders dachten. Es mußte erfahren, daß das Wort des Hugo Grotius „bellum est äuellum pacis causa", der Krieg ist ein ehrenvoller Kampf um des Friedens willen, verwandelt war in dem Schwur: „bellum ö8t instrumentum clelencli ac äiruenäi causa", der Krieg ist ein Mittel, zu zerstören und zu vernichten, — zu zerstören und zu vernichten die deutsche wirtschaftliche und politische Macht, das deutsche Ansehen und den deutschen Kredit in der Welt, den Erfolg deutscher Arbeit und berechtigten deutschen Entwicklungsstrebens. Wir mußten erfahren, daß jedes Mittel des Hasses, der Leidenschaft, der Verleumdung, ja der Aushungerung friedlicher Bürger, recht schien, um zu jenen Zielen zu gelangen. Daß das Völkerrecht absichtlich gebeugt, verdreht, entstellt, in sein Gegenteil interpretiert wurde, um sich vor der Welt zu rechtfertigen. — Aber daß man dies tat, daß man sich auf angebliches Völker¬ recht berief, daß man dem Gegner Völkerrechtsbruch auf Völkerrechtsbruch — mit Recht oder Unrecht — vorwarf, beweist eben, wie tief der Völkerrechts¬ gedanke bereits in der Menschheit Wurzel gefaßt hat, wie fest man von der Notwendigkeit internationaler Bindung überzeugt ist, wie man von ihr das Heil der Zukunft erwartet. Und die krassesten Auswüchse des nationalen Egoismus und des Völkerhasses beweisen eben in ihrer Kraßheit jedem, der sehen kann, daß die Vergeltung der Vergeltung und die Vergeltung der Vergeltung der Vergeltung zum Krieg aller gegen alle führen muß, zum Menschenchaos. — Aber Funken von Vernunft und allgemeiner Menschenliebe glimmen noch in der erkalteten Asche des Menschenhasses unserer Feinde, wie uns die Beobachtung der Kriegserklärungsnormen, des Bündnisrechts (außer Italien), des Ent¬ schädigungsrechts, der Kriegsgefaugenenaustausch, die Stimmen der ruhig und unparteiisch gebliebenen Neutralität, die allmählich wiederkehrenden Formen internationalen Verkehrs- und Sanitätsrechts beweisen. Aber viel ist es nicht, was beobachtet wurde und beobachtet wird. Von dem stolzen Gebäude des Völkerrechts sind nur die Grundmauern stehen geblieben. Lohnt es sich noch, darauf wieder zu bauen? Was wird das Völkerrecht der Zukunft sein? Vorsehung spielen ist auch in der Völkerrechtspolitik zwecklos, weil unmöglich, und Prophezeien ein undankbares Geschäft. Wir müssen uns darauf beschränken, die Hauptmangel und -schwächen des heutigen Völkerrechts aufzuzeigen und Ziel und gangbare Wege der Reform ins Auge zu fassen. Der reformbedürftigste Hauptmangel des Völkerrechts ist wohl der, daß nicht einmal seine Grundlagen, sein „Allgemeiner Teil", irgendwo eindeutig niedergelegt sind. Die NaZna LKarta des Völkerrechts ist ungeschriebenes Recht. Wo allgemeine Völkerrechtssätze in Verträgen gelegentlich erwähnt sind, ist dies eher zu bedauern, als zu begrüßen. Denn selten geschieht es in ganz -un¬ mißverständlicher Weise; und wir haben gesehen und erfahren, daß der völker¬ rechtliche Vertrag noch heute die kurzlebigste, veränderlichste und deshalb unsicherste aller Völkerrechtsquellen ist. Den Stürmen des Weltkriegs getrotzt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_329665/188>, abgerufen am 15.01.2025.