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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr.

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Holland und der englische Wirtschaftskrieg

daher die Gründung des N. O. T. als einen willkommenen Ausweg. Denn
eine private Gesellschaft konnte sich mehr von England bieten lassen, und das
Abhängigkeitsverhältnis trat nach außen nicht so deutlich in die Erscheinung.

Hätte freilich die holländische Regierung vorausgesehen, wie sich die Dinge
entwickeln würden, so würde sie sich doch vielleicht besonnen haben, einen so
folgenschweren Schritt zu tun. Der N. O. T. ist von Tag zu Tag mehr unter
englischen Einfluß geraten und andererseits in Holland immer mächtiger ge¬
worden. Der holländischen Regierung sind die Zügel entglitten, sie ist längst
nicht mehr Herrin im eigenen Hause, sondern die Bestimmung über Wohl und
Wehe des ganzen überseeischen Handels und des größten Teils des Landhandels
liegt jetzt in den Händen des N. O. T. oder, was dasselbe sagen will, Englands.

Einen weiteren wichtigen Schritt zur Abschließung Deutschlands tat England
Mitte April 1915, indem es den Niederländischen Reedereien verbot, Erzeugnisse
Deutschlands oder seiner Verbündeten zu verschiffen, außer in ganz wenigen
von England ausdrücklich zugestandenen Ausnahmefällen. Hierdurch wurde die
Ausfuhr aus Deutschland in derselben Weise lahmgelegt, wie früher die
Einfuhr dorthin.

Im August 1915 wurden eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die
bezweckten, Deutschland die Zufuhr von Fett abzuschneiden. Die Ausfuhr von
Ölen und Felder aus Holland war damals noch erlaubt, das Verbot erfolgte
erst im Oktober. Da die Fette aber fast alle über See kommen, mußten sie
an den N. O. T. konsigniert werden, der die Gewähr dafür übernahm, daß sie
weder unverarbeitet, noch verarbeitet nach Deutschland weiter ausgeführt wurden.
Um den N. O. T. diese Kontrolle zu erleichtern, erließ die holländische Negierung
am 7. August 1915 eine Verordnung, wonach alle diese Öle bei der Ausfuhr
angemeldet werden mußten. Zugleich errichtete der N. O. T. eine besondere
Abteilung für eßbare Fette und Öle. Hierdurch wurde die Ausfuhr nach
Deutschland so gut wie unmöglich gemacht, während England nach wie vor
nicht nur die Rohstoffe beziehen konnte, sondern auch die daraus in Holland
hergestellte Margarine erhielt.

Im Zusammenhang damit stand die gleichfalls im August von der N. O. T.
eingesetzte Kommission zur Beaufsichtigung des Koprahandels. Kopra ist ein
wichtiges Produkt von Holländisch-Jndien, das in Holland größtenteils zu
Margarine verarbeitet wird. England beschränkte aber ohne weiteres diese
Ausfuhr nach Holland auf ein bestimmtes Kontingent und verbot den nieder¬
ländischen Schiffahrtsgesellschaften, darüber hinaus Kopra nach Holland zu ver¬
schiffen. Ebenso wurde dem N. O. T. untersagt, mehr als dieses Quantum an
sich konsignieren zu lassen. Ähnlich wie mit Kopra wurde auch mit anderen
kolonialen Erzeugnissen verfahren, z. B. mit Tapioka und Gummi. Holland
hat also kein Verfügungsrecht mehr über die Erzeugnisse seiner eigenen Kolonien,
sondern ist für deren Bezug auf die Gnade Englands angewiesen, das sie ihm
nur noch in beschränkten Dosen zumißt. Nur Tabak, Kaffee und Chinarinde


Holland und der englische Wirtschaftskrieg

daher die Gründung des N. O. T. als einen willkommenen Ausweg. Denn
eine private Gesellschaft konnte sich mehr von England bieten lassen, und das
Abhängigkeitsverhältnis trat nach außen nicht so deutlich in die Erscheinung.

Hätte freilich die holländische Regierung vorausgesehen, wie sich die Dinge
entwickeln würden, so würde sie sich doch vielleicht besonnen haben, einen so
folgenschweren Schritt zu tun. Der N. O. T. ist von Tag zu Tag mehr unter
englischen Einfluß geraten und andererseits in Holland immer mächtiger ge¬
worden. Der holländischen Regierung sind die Zügel entglitten, sie ist längst
nicht mehr Herrin im eigenen Hause, sondern die Bestimmung über Wohl und
Wehe des ganzen überseeischen Handels und des größten Teils des Landhandels
liegt jetzt in den Händen des N. O. T. oder, was dasselbe sagen will, Englands.

Einen weiteren wichtigen Schritt zur Abschließung Deutschlands tat England
Mitte April 1915, indem es den Niederländischen Reedereien verbot, Erzeugnisse
Deutschlands oder seiner Verbündeten zu verschiffen, außer in ganz wenigen
von England ausdrücklich zugestandenen Ausnahmefällen. Hierdurch wurde die
Ausfuhr aus Deutschland in derselben Weise lahmgelegt, wie früher die
Einfuhr dorthin.

Im August 1915 wurden eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die
bezweckten, Deutschland die Zufuhr von Fett abzuschneiden. Die Ausfuhr von
Ölen und Felder aus Holland war damals noch erlaubt, das Verbot erfolgte
erst im Oktober. Da die Fette aber fast alle über See kommen, mußten sie
an den N. O. T. konsigniert werden, der die Gewähr dafür übernahm, daß sie
weder unverarbeitet, noch verarbeitet nach Deutschland weiter ausgeführt wurden.
Um den N. O. T. diese Kontrolle zu erleichtern, erließ die holländische Negierung
am 7. August 1915 eine Verordnung, wonach alle diese Öle bei der Ausfuhr
angemeldet werden mußten. Zugleich errichtete der N. O. T. eine besondere
Abteilung für eßbare Fette und Öle. Hierdurch wurde die Ausfuhr nach
Deutschland so gut wie unmöglich gemacht, während England nach wie vor
nicht nur die Rohstoffe beziehen konnte, sondern auch die daraus in Holland
hergestellte Margarine erhielt.

Im Zusammenhang damit stand die gleichfalls im August von der N. O. T.
eingesetzte Kommission zur Beaufsichtigung des Koprahandels. Kopra ist ein
wichtiges Produkt von Holländisch-Jndien, das in Holland größtenteils zu
Margarine verarbeitet wird. England beschränkte aber ohne weiteres diese
Ausfuhr nach Holland auf ein bestimmtes Kontingent und verbot den nieder¬
ländischen Schiffahrtsgesellschaften, darüber hinaus Kopra nach Holland zu ver¬
schiffen. Ebenso wurde dem N. O. T. untersagt, mehr als dieses Quantum an
sich konsignieren zu lassen. Ähnlich wie mit Kopra wurde auch mit anderen
kolonialen Erzeugnissen verfahren, z. B. mit Tapioka und Gummi. Holland
hat also kein Verfügungsrecht mehr über die Erzeugnisse seiner eigenen Kolonien,
sondern ist für deren Bezug auf die Gnade Englands angewiesen, das sie ihm
nur noch in beschränkten Dosen zumißt. Nur Tabak, Kaffee und Chinarinde


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[0176] Holland und der englische Wirtschaftskrieg daher die Gründung des N. O. T. als einen willkommenen Ausweg. Denn eine private Gesellschaft konnte sich mehr von England bieten lassen, und das Abhängigkeitsverhältnis trat nach außen nicht so deutlich in die Erscheinung. Hätte freilich die holländische Regierung vorausgesehen, wie sich die Dinge entwickeln würden, so würde sie sich doch vielleicht besonnen haben, einen so folgenschweren Schritt zu tun. Der N. O. T. ist von Tag zu Tag mehr unter englischen Einfluß geraten und andererseits in Holland immer mächtiger ge¬ worden. Der holländischen Regierung sind die Zügel entglitten, sie ist längst nicht mehr Herrin im eigenen Hause, sondern die Bestimmung über Wohl und Wehe des ganzen überseeischen Handels und des größten Teils des Landhandels liegt jetzt in den Händen des N. O. T. oder, was dasselbe sagen will, Englands. Einen weiteren wichtigen Schritt zur Abschließung Deutschlands tat England Mitte April 1915, indem es den Niederländischen Reedereien verbot, Erzeugnisse Deutschlands oder seiner Verbündeten zu verschiffen, außer in ganz wenigen von England ausdrücklich zugestandenen Ausnahmefällen. Hierdurch wurde die Ausfuhr aus Deutschland in derselben Weise lahmgelegt, wie früher die Einfuhr dorthin. Im August 1915 wurden eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die bezweckten, Deutschland die Zufuhr von Fett abzuschneiden. Die Ausfuhr von Ölen und Felder aus Holland war damals noch erlaubt, das Verbot erfolgte erst im Oktober. Da die Fette aber fast alle über See kommen, mußten sie an den N. O. T. konsigniert werden, der die Gewähr dafür übernahm, daß sie weder unverarbeitet, noch verarbeitet nach Deutschland weiter ausgeführt wurden. Um den N. O. T. diese Kontrolle zu erleichtern, erließ die holländische Negierung am 7. August 1915 eine Verordnung, wonach alle diese Öle bei der Ausfuhr angemeldet werden mußten. Zugleich errichtete der N. O. T. eine besondere Abteilung für eßbare Fette und Öle. Hierdurch wurde die Ausfuhr nach Deutschland so gut wie unmöglich gemacht, während England nach wie vor nicht nur die Rohstoffe beziehen konnte, sondern auch die daraus in Holland hergestellte Margarine erhielt. Im Zusammenhang damit stand die gleichfalls im August von der N. O. T. eingesetzte Kommission zur Beaufsichtigung des Koprahandels. Kopra ist ein wichtiges Produkt von Holländisch-Jndien, das in Holland größtenteils zu Margarine verarbeitet wird. England beschränkte aber ohne weiteres diese Ausfuhr nach Holland auf ein bestimmtes Kontingent und verbot den nieder¬ ländischen Schiffahrtsgesellschaften, darüber hinaus Kopra nach Holland zu ver¬ schiffen. Ebenso wurde dem N. O. T. untersagt, mehr als dieses Quantum an sich konsignieren zu lassen. Ähnlich wie mit Kopra wurde auch mit anderen kolonialen Erzeugnissen verfahren, z. B. mit Tapioka und Gummi. Holland hat also kein Verfügungsrecht mehr über die Erzeugnisse seiner eigenen Kolonien, sondern ist für deren Bezug auf die Gnade Englands angewiesen, das sie ihm nur noch in beschränkten Dosen zumißt. Nur Tabak, Kaffee und Chinarinde

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_329665/176>, abgerufen am 15.01.2025.