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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr.

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Die Heimarbeit als Invaliden- und witwcnbeschäftignng?

entgegen. Es wird in ununterbrochener und mühevoller Arbeit, wie ja die
Anfänge zeigen, gelingen, auch dieser sich hier allenthalben auftürmenden
Schwierigkeiten Herr zu werden, daß aber an dem endlich Erreichten auch unsere
Kriegsinvaliden und Witwen noch teilnehmen werden, ist leider zu bezweifeln,
denn selbst eine stritte Durchführung des Hausarbeitsgesetzes wird nur eine teil¬
weise Lösung all der bestehenden Übe! bringen können. Die Gewinnsucht der
Unternehmer und Zwischenmeister, die Überfüllung des Angebotes, das Material
der Anbietender, das Berstecken der Arbeitenden, die Sucht des Kauferpublikums
nach billiger Ware -- das alles sind Erscheinungen, die in ihrem Zusammen¬
wirken durch Gesetzesvorschriften wohl langsam gemildert, nicht aber aufgehoben
werden können. -- Vielleicht erinnert man sich des in vielen Zeitungen bekannt¬
gegebenen Eingreifens der obersten Militärbehörde in München. Die dort
herrschenden Zustände sind bezeichnend für die Heimarbeit. Münchener Gro߬
firmen zahlten bei den jetzigen Heereslieferungen (!) ihren Heimarbeiterinnen:
für das Nähen von einem Dutzend Unterhosen 1.50 M. (gleich 12^ Pfennig
für das Stück), für die Fertigstellung eines Hemdes 23 Pfennig. 18 Pfennig
und -- Is Pfennig. Abgezogen von diesen "Löhnen" wurden noch die Kosten
für das Nähgarn, sodaß die Arbeiterinnen einen Stundenverdienst für Wäsche¬
arbeit von 20, 16, 12 und 9 Pfennigen hatten. (Ein ungelernter Arbeiter
hat einen durchschnittlichen Stundenlohn von 35--40 Pfennigen, ein gelernter
Arbeiter einen solchen von 60--70 Pfennigen fFriedenssätzef). Berliner Firmen
sollten für das Nähen einer Sanitätstasche 35--40 Pfennigen Arbeitslohn nach
Angabe der Militärverwaltung zahlen, die Heimarbeiterinnen erhielten aber
17--28 Pfennige. Für das Steppen von 1400 Riemen gab eine Firma
7,40 Mark, das sind ^/-> Pfennig für den Riemen. (Nach öffentlichen Bekannt¬
machungen Anfang November 1915). -- Die Militärbehörde des mobilen Heeres
ist in der Lage, hier eingreifen zu können, und hat das auch vielfach getan,
bei Staatsaufträgen werden unsere Heimarbeiterinnen bei einer Ausschaltung
des Zwischensustemes vor derartigen Ausnützungen geschützt. An sie denkt man
auch vorwiegend bei dem Hinweis auf die Witwenheimarbeit in den Städten.

Die Zuteilung voll Heimarbeit aus Lieferungen von Staatsaufträgen zu
festem Preis- und festen! Lohntarif würde natürlich dem Verdienste entsprechen,
den wir für die heimarbeitende Kriegswitwe erwünschen. Wir sind heute
verwöhnt. Die Aufträge der Heeresämter, der Landesversicherungsämter, des
Zentmloerbandes des vaterländischen Frauenvereins, bisherige Gefäugnisarbeit,
ermöglichten es dem KonfektionS-Notausschuß, seine Heimarbeiterinnen mit gut
entlohnter Arbeit --, der Durchschnitt ist 40 Pfennig Stücklohn, gelernter
Stundenverdienst 30 Pfennig -- zu versehen. Es handelt sich hier aber um
eine ausgeprägte Kriegswohlfahrtpflege, mit Mitteln und Möglichkeiten aus¬
gestaltet, die der Friede nicht bieten kann. Die Militäraufträge beliefen sich
allein auf drei Millionen Mark und das Handelsministerium unterstützte die
Kommission noch mit 2500 Mark. Die Gunst dieser Umstände kann für den


Die Heimarbeit als Invaliden- und witwcnbeschäftignng?

entgegen. Es wird in ununterbrochener und mühevoller Arbeit, wie ja die
Anfänge zeigen, gelingen, auch dieser sich hier allenthalben auftürmenden
Schwierigkeiten Herr zu werden, daß aber an dem endlich Erreichten auch unsere
Kriegsinvaliden und Witwen noch teilnehmen werden, ist leider zu bezweifeln,
denn selbst eine stritte Durchführung des Hausarbeitsgesetzes wird nur eine teil¬
weise Lösung all der bestehenden Übe! bringen können. Die Gewinnsucht der
Unternehmer und Zwischenmeister, die Überfüllung des Angebotes, das Material
der Anbietender, das Berstecken der Arbeitenden, die Sucht des Kauferpublikums
nach billiger Ware — das alles sind Erscheinungen, die in ihrem Zusammen¬
wirken durch Gesetzesvorschriften wohl langsam gemildert, nicht aber aufgehoben
werden können. — Vielleicht erinnert man sich des in vielen Zeitungen bekannt¬
gegebenen Eingreifens der obersten Militärbehörde in München. Die dort
herrschenden Zustände sind bezeichnend für die Heimarbeit. Münchener Gro߬
firmen zahlten bei den jetzigen Heereslieferungen (!) ihren Heimarbeiterinnen:
für das Nähen von einem Dutzend Unterhosen 1.50 M. (gleich 12^ Pfennig
für das Stück), für die Fertigstellung eines Hemdes 23 Pfennig. 18 Pfennig
und — Is Pfennig. Abgezogen von diesen „Löhnen" wurden noch die Kosten
für das Nähgarn, sodaß die Arbeiterinnen einen Stundenverdienst für Wäsche¬
arbeit von 20, 16, 12 und 9 Pfennigen hatten. (Ein ungelernter Arbeiter
hat einen durchschnittlichen Stundenlohn von 35—40 Pfennigen, ein gelernter
Arbeiter einen solchen von 60—70 Pfennigen fFriedenssätzef). Berliner Firmen
sollten für das Nähen einer Sanitätstasche 35—40 Pfennigen Arbeitslohn nach
Angabe der Militärverwaltung zahlen, die Heimarbeiterinnen erhielten aber
17—28 Pfennige. Für das Steppen von 1400 Riemen gab eine Firma
7,40 Mark, das sind ^/-> Pfennig für den Riemen. (Nach öffentlichen Bekannt¬
machungen Anfang November 1915). — Die Militärbehörde des mobilen Heeres
ist in der Lage, hier eingreifen zu können, und hat das auch vielfach getan,
bei Staatsaufträgen werden unsere Heimarbeiterinnen bei einer Ausschaltung
des Zwischensustemes vor derartigen Ausnützungen geschützt. An sie denkt man
auch vorwiegend bei dem Hinweis auf die Witwenheimarbeit in den Städten.

Die Zuteilung voll Heimarbeit aus Lieferungen von Staatsaufträgen zu
festem Preis- und festen! Lohntarif würde natürlich dem Verdienste entsprechen,
den wir für die heimarbeitende Kriegswitwe erwünschen. Wir sind heute
verwöhnt. Die Aufträge der Heeresämter, der Landesversicherungsämter, des
Zentmloerbandes des vaterländischen Frauenvereins, bisherige Gefäugnisarbeit,
ermöglichten es dem KonfektionS-Notausschuß, seine Heimarbeiterinnen mit gut
entlohnter Arbeit —, der Durchschnitt ist 40 Pfennig Stücklohn, gelernter
Stundenverdienst 30 Pfennig — zu versehen. Es handelt sich hier aber um
eine ausgeprägte Kriegswohlfahrtpflege, mit Mitteln und Möglichkeiten aus¬
gestaltet, die der Friede nicht bieten kann. Die Militäraufträge beliefen sich
allein auf drei Millionen Mark und das Handelsministerium unterstützte die
Kommission noch mit 2500 Mark. Die Gunst dieser Umstände kann für den


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[0317] Die Heimarbeit als Invaliden- und witwcnbeschäftignng? entgegen. Es wird in ununterbrochener und mühevoller Arbeit, wie ja die Anfänge zeigen, gelingen, auch dieser sich hier allenthalben auftürmenden Schwierigkeiten Herr zu werden, daß aber an dem endlich Erreichten auch unsere Kriegsinvaliden und Witwen noch teilnehmen werden, ist leider zu bezweifeln, denn selbst eine stritte Durchführung des Hausarbeitsgesetzes wird nur eine teil¬ weise Lösung all der bestehenden Übe! bringen können. Die Gewinnsucht der Unternehmer und Zwischenmeister, die Überfüllung des Angebotes, das Material der Anbietender, das Berstecken der Arbeitenden, die Sucht des Kauferpublikums nach billiger Ware — das alles sind Erscheinungen, die in ihrem Zusammen¬ wirken durch Gesetzesvorschriften wohl langsam gemildert, nicht aber aufgehoben werden können. — Vielleicht erinnert man sich des in vielen Zeitungen bekannt¬ gegebenen Eingreifens der obersten Militärbehörde in München. Die dort herrschenden Zustände sind bezeichnend für die Heimarbeit. Münchener Gro߬ firmen zahlten bei den jetzigen Heereslieferungen (!) ihren Heimarbeiterinnen: für das Nähen von einem Dutzend Unterhosen 1.50 M. (gleich 12^ Pfennig für das Stück), für die Fertigstellung eines Hemdes 23 Pfennig. 18 Pfennig und — Is Pfennig. Abgezogen von diesen „Löhnen" wurden noch die Kosten für das Nähgarn, sodaß die Arbeiterinnen einen Stundenverdienst für Wäsche¬ arbeit von 20, 16, 12 und 9 Pfennigen hatten. (Ein ungelernter Arbeiter hat einen durchschnittlichen Stundenlohn von 35—40 Pfennigen, ein gelernter Arbeiter einen solchen von 60—70 Pfennigen fFriedenssätzef). Berliner Firmen sollten für das Nähen einer Sanitätstasche 35—40 Pfennigen Arbeitslohn nach Angabe der Militärverwaltung zahlen, die Heimarbeiterinnen erhielten aber 17—28 Pfennige. Für das Steppen von 1400 Riemen gab eine Firma 7,40 Mark, das sind ^/-> Pfennig für den Riemen. (Nach öffentlichen Bekannt¬ machungen Anfang November 1915). — Die Militärbehörde des mobilen Heeres ist in der Lage, hier eingreifen zu können, und hat das auch vielfach getan, bei Staatsaufträgen werden unsere Heimarbeiterinnen bei einer Ausschaltung des Zwischensustemes vor derartigen Ausnützungen geschützt. An sie denkt man auch vorwiegend bei dem Hinweis auf die Witwenheimarbeit in den Städten. Die Zuteilung voll Heimarbeit aus Lieferungen von Staatsaufträgen zu festem Preis- und festen! Lohntarif würde natürlich dem Verdienste entsprechen, den wir für die heimarbeitende Kriegswitwe erwünschen. Wir sind heute verwöhnt. Die Aufträge der Heeresämter, der Landesversicherungsämter, des Zentmloerbandes des vaterländischen Frauenvereins, bisherige Gefäugnisarbeit, ermöglichten es dem KonfektionS-Notausschuß, seine Heimarbeiterinnen mit gut entlohnter Arbeit —, der Durchschnitt ist 40 Pfennig Stücklohn, gelernter Stundenverdienst 30 Pfennig — zu versehen. Es handelt sich hier aber um eine ausgeprägte Kriegswohlfahrtpflege, mit Mitteln und Möglichkeiten aus¬ gestaltet, die der Friede nicht bieten kann. Die Militäraufträge beliefen sich allein auf drei Millionen Mark und das Handelsministerium unterstützte die Kommission noch mit 2500 Mark. Die Gunst dieser Umstände kann für den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_324408/317>, abgerufen am 22.07.2024.