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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr.

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Stärke und Macht des Deutschtums in den baltischen Provinzen

Für den gesammten privaten Großgrundbesitz ergeben sich, wenn man
Rittergüter und Privatgüter zusammennimmt, folgende Zahlen:

deutsches Eigentum 644 Güter mit 937 960 Dess, 89,74 Prozent
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russisches " 26 " " 61913 " ^ 4,96 "
Polnisches " 22 " " 44 336 " 4,24 "
lettisches " 14 " " 4140 ., 0,39 "
unbestimmtes " 13 " __6 801 " ^ 0,66 "
618 Güter mit 1 046 140 Dess.

Addiert man nach der Blaesischen Tabelle die erste und die dritte Rubrik, be¬
rechnet also das Areal des Privatbesitzes (Klein- und Großgrundbesitzes), so
ergibt sich, daß der Großgrundbesitz etwa 52 Prozent davon umfaßt. Von
diesen 32 Prozent sind etwa 90 Prozent ^ ^g. ^so 46,8 Prozent in deutschen
Händen. Berücksichtigt man nun die begangenen Fehler, das heißt zieht mau
in Betracht, daß die von Blaese für den vorwiegend deutschen Großgrundbesitz
angegebene Zahl um etwa zu niedrig ist, ferner daß das bei obiger Be¬
rechnung als keltisch angesprochene Bauerland zu einem kleinen Teil noch nicht
bäuerliches Eigentum geworden ist, also noch Eigentum der fast ganz deutschen
Großgrundbesitzer ist, daß ferner eine, wenn auch nicht große Zahl keltischer
Höfe in deutschen Kolonistenbesitz übergegangen ist, so kann man mit ziemlicher
Sicherheit sagen, daß über 50 °/g des ländlichen Privatbesitzes deutsch ist.
Für Estland steht uns leider kein solches Zahlenmaterial zur Verfügung. Da
die Krone dort nur drei unbedeutende Güter (gegen 200 in Kurland) besitzt,
das Bauerland der Kronsgüter also für die Berechnung nur wenig in Betracht
kommt, auf den Privatgütern das Hofeslcmd sich seiner Größe nach zum Bauer¬
land wie 10 : 6 verhält, wird man mit Recht annehmen wollen, daß die Besitz¬
verhältnisse sich von den Kurländischen nicht allzusehr unterscheiden, das heißt,
auch etwa die Hälste alles Privatbesitzes deutsch ist.

Dabei ist nun noch zu erwägen, daß es sich beim deutschen Besitz um
Großgrundbesitz handelt, der nicht nur staatsrechtlich, sondern vor allem wirt¬
schaftlich eine ganz andere Macht als ein ebensogroßer Kleiugrundbesitz darstellt.
Der größte Teil der Großgrundbesitzer, der Adel, ist in einer Korporation, der
"Ritterschaft" im engern Sinn, zusammengeschlossen, mit den bürgerlichen Gro߬
grundbesitzern durch mannigfache Traditionen und lange gemeinsame Arbeit
verbunden, durch die politischen Kämpfe zu geschlossenem Auftreten und Disziplin
erzogen. Ihm gegenüber steht der Haufe keltischer, estmscher, russischer, polnischer
Besitzer, Gruppen, die sich gegenseitig wütend hassen und von denen es keine
einzige zu einer durch gemeinsame Interessen, Anschauungen und Traditionen
auch nur annähernd ähnlich geschlossenen Einheit wie der deutsche Großgrund¬
besitz gebracht hat. Man sagt nicht zuviel, wenn man behauptet: Auf dem
Lande in den Ostseeprovinzen herrscht der Deutsche.


Der städtische Grundbesitz.

Es ist leider völlig unmöglich, ein ähnlich klares Bild wie von dem Ja"d>
liehen Grundbesitz auch von dem städtischen zu geben. Über die Verteilung der


Stärke und Macht des Deutschtums in den baltischen Provinzen

Für den gesammten privaten Großgrundbesitz ergeben sich, wenn man
Rittergüter und Privatgüter zusammennimmt, folgende Zahlen:

deutsches Eigentum 644 Güter mit 937 960 Dess, 89,74 Prozent
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russisches „ 26 „ „ 61913 „ ^ 4,96 „
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618 Güter mit 1 046 140 Dess.

Addiert man nach der Blaesischen Tabelle die erste und die dritte Rubrik, be¬
rechnet also das Areal des Privatbesitzes (Klein- und Großgrundbesitzes), so
ergibt sich, daß der Großgrundbesitz etwa 52 Prozent davon umfaßt. Von
diesen 32 Prozent sind etwa 90 Prozent ^ ^g. ^so 46,8 Prozent in deutschen
Händen. Berücksichtigt man nun die begangenen Fehler, das heißt zieht mau
in Betracht, daß die von Blaese für den vorwiegend deutschen Großgrundbesitz
angegebene Zahl um etwa zu niedrig ist, ferner daß das bei obiger Be¬
rechnung als keltisch angesprochene Bauerland zu einem kleinen Teil noch nicht
bäuerliches Eigentum geworden ist, also noch Eigentum der fast ganz deutschen
Großgrundbesitzer ist, daß ferner eine, wenn auch nicht große Zahl keltischer
Höfe in deutschen Kolonistenbesitz übergegangen ist, so kann man mit ziemlicher
Sicherheit sagen, daß über 50 °/g des ländlichen Privatbesitzes deutsch ist.
Für Estland steht uns leider kein solches Zahlenmaterial zur Verfügung. Da
die Krone dort nur drei unbedeutende Güter (gegen 200 in Kurland) besitzt,
das Bauerland der Kronsgüter also für die Berechnung nur wenig in Betracht
kommt, auf den Privatgütern das Hofeslcmd sich seiner Größe nach zum Bauer¬
land wie 10 : 6 verhält, wird man mit Recht annehmen wollen, daß die Besitz¬
verhältnisse sich von den Kurländischen nicht allzusehr unterscheiden, das heißt,
auch etwa die Hälste alles Privatbesitzes deutsch ist.

Dabei ist nun noch zu erwägen, daß es sich beim deutschen Besitz um
Großgrundbesitz handelt, der nicht nur staatsrechtlich, sondern vor allem wirt¬
schaftlich eine ganz andere Macht als ein ebensogroßer Kleiugrundbesitz darstellt.
Der größte Teil der Großgrundbesitzer, der Adel, ist in einer Korporation, der
„Ritterschaft" im engern Sinn, zusammengeschlossen, mit den bürgerlichen Gro߬
grundbesitzern durch mannigfache Traditionen und lange gemeinsame Arbeit
verbunden, durch die politischen Kämpfe zu geschlossenem Auftreten und Disziplin
erzogen. Ihm gegenüber steht der Haufe keltischer, estmscher, russischer, polnischer
Besitzer, Gruppen, die sich gegenseitig wütend hassen und von denen es keine
einzige zu einer durch gemeinsame Interessen, Anschauungen und Traditionen
auch nur annähernd ähnlich geschlossenen Einheit wie der deutsche Großgrund¬
besitz gebracht hat. Man sagt nicht zuviel, wenn man behauptet: Auf dem
Lande in den Ostseeprovinzen herrscht der Deutsche.


Der städtische Grundbesitz.

Es ist leider völlig unmöglich, ein ähnlich klares Bild wie von dem Ja»d>
liehen Grundbesitz auch von dem städtischen zu geben. Über die Verteilung der


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[0282] Stärke und Macht des Deutschtums in den baltischen Provinzen Für den gesammten privaten Großgrundbesitz ergeben sich, wenn man Rittergüter und Privatgüter zusammennimmt, folgende Zahlen: deutsches Eigentum 644 Güter mit 937 960 Dess, 89,74 Prozent ?W nL.es -S. t? » ?^rS'« S -^art-3 russisches „ 26 „ „ 61913 „ ^ 4,96 „ Polnisches „ 22 „ „ 44 336 „ 4,24 „ lettisches „ 14 „ „ 4140 ., 0,39 „ unbestimmtes „ 13 „ __6 801 „ ^ 0,66 „ 618 Güter mit 1 046 140 Dess. Addiert man nach der Blaesischen Tabelle die erste und die dritte Rubrik, be¬ rechnet also das Areal des Privatbesitzes (Klein- und Großgrundbesitzes), so ergibt sich, daß der Großgrundbesitz etwa 52 Prozent davon umfaßt. Von diesen 32 Prozent sind etwa 90 Prozent ^ ^g. ^so 46,8 Prozent in deutschen Händen. Berücksichtigt man nun die begangenen Fehler, das heißt zieht mau in Betracht, daß die von Blaese für den vorwiegend deutschen Großgrundbesitz angegebene Zahl um etwa zu niedrig ist, ferner daß das bei obiger Be¬ rechnung als keltisch angesprochene Bauerland zu einem kleinen Teil noch nicht bäuerliches Eigentum geworden ist, also noch Eigentum der fast ganz deutschen Großgrundbesitzer ist, daß ferner eine, wenn auch nicht große Zahl keltischer Höfe in deutschen Kolonistenbesitz übergegangen ist, so kann man mit ziemlicher Sicherheit sagen, daß über 50 °/g des ländlichen Privatbesitzes deutsch ist. Für Estland steht uns leider kein solches Zahlenmaterial zur Verfügung. Da die Krone dort nur drei unbedeutende Güter (gegen 200 in Kurland) besitzt, das Bauerland der Kronsgüter also für die Berechnung nur wenig in Betracht kommt, auf den Privatgütern das Hofeslcmd sich seiner Größe nach zum Bauer¬ land wie 10 : 6 verhält, wird man mit Recht annehmen wollen, daß die Besitz¬ verhältnisse sich von den Kurländischen nicht allzusehr unterscheiden, das heißt, auch etwa die Hälste alles Privatbesitzes deutsch ist. Dabei ist nun noch zu erwägen, daß es sich beim deutschen Besitz um Großgrundbesitz handelt, der nicht nur staatsrechtlich, sondern vor allem wirt¬ schaftlich eine ganz andere Macht als ein ebensogroßer Kleiugrundbesitz darstellt. Der größte Teil der Großgrundbesitzer, der Adel, ist in einer Korporation, der „Ritterschaft" im engern Sinn, zusammengeschlossen, mit den bürgerlichen Gro߬ grundbesitzern durch mannigfache Traditionen und lange gemeinsame Arbeit verbunden, durch die politischen Kämpfe zu geschlossenem Auftreten und Disziplin erzogen. Ihm gegenüber steht der Haufe keltischer, estmscher, russischer, polnischer Besitzer, Gruppen, die sich gegenseitig wütend hassen und von denen es keine einzige zu einer durch gemeinsame Interessen, Anschauungen und Traditionen auch nur annähernd ähnlich geschlossenen Einheit wie der deutsche Großgrund¬ besitz gebracht hat. Man sagt nicht zuviel, wenn man behauptet: Auf dem Lande in den Ostseeprovinzen herrscht der Deutsche. Der städtische Grundbesitz. Es ist leider völlig unmöglich, ein ähnlich klares Bild wie von dem Ja»d> liehen Grundbesitz auch von dem städtischen zu geben. Über die Verteilung der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_324408/282>, abgerufen am 22.07.2024.