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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr.

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Englisches Blut im Hause Sachsen-Koburg-Gotha?

erreicht, während bei seinen Vettern immer noch mehr als die Hälfte der
Ahnen deutsch bleibt.

Es ist also keineswegs an dem, daß mit Karl Eduard ein Zweig des
englischen Königshauses auf den Thron von Koburg-Gotha gekommen sei.
Umgekehrt sind in England, Belgien, Bulgarien. Portugal Seitenlinien des
Hauses Koburg zur Regierung gelangt, und diese haben sich durch ihre neuen
Beziehungen dem deutschen Stammland, die eine mehr, die andere weniger,
entfremdet. Der verschwindende Tropfen englischen Bluts vom fünfzehnten Jahr¬
hundert hat weiter keine Bedeutung, als daß er durch das ebenfalls deutsche
Haus der Welsen hindurch den Koburgern den Anspruch auf die englische
Krone gebracht hat. Das politische Übergewicht dieser Königskrone hat freilich
den Anschein erwecken können, als wäre Koburg ein Anhängsel an Windsor,
obwohl durch das Staatsgrundgesetz von Koburg-Gotha die Nachfolge des
englischen Königs und des jeweiligen Prinzen von Wales im sächsischen Herzog¬
tum ausgeschlossen ist, und die Nachkommenschaft des jetzigen Königs nach den
Grundsätzen des Gesamthauses Sachsen überhaupt nicht als ebenbürtig gilt.
Es ist dringend zu wünschen, daß auch die verwelschten Nebenlinien nicht mehr
als erbfolgeberechügt in deutschen Landen anerkannt werden.






Alle" Manuskripten ist Porto hinzuzufügen, da andernfalls bei Ablehnung eine Rücksendung
nicht verbürgt werden trau.




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Englisches Blut im Hause Sachsen-Koburg-Gotha?

erreicht, während bei seinen Vettern immer noch mehr als die Hälfte der
Ahnen deutsch bleibt.

Es ist also keineswegs an dem, daß mit Karl Eduard ein Zweig des
englischen Königshauses auf den Thron von Koburg-Gotha gekommen sei.
Umgekehrt sind in England, Belgien, Bulgarien. Portugal Seitenlinien des
Hauses Koburg zur Regierung gelangt, und diese haben sich durch ihre neuen
Beziehungen dem deutschen Stammland, die eine mehr, die andere weniger,
entfremdet. Der verschwindende Tropfen englischen Bluts vom fünfzehnten Jahr¬
hundert hat weiter keine Bedeutung, als daß er durch das ebenfalls deutsche
Haus der Welsen hindurch den Koburgern den Anspruch auf die englische
Krone gebracht hat. Das politische Übergewicht dieser Königskrone hat freilich
den Anschein erwecken können, als wäre Koburg ein Anhängsel an Windsor,
obwohl durch das Staatsgrundgesetz von Koburg-Gotha die Nachfolge des
englischen Königs und des jeweiligen Prinzen von Wales im sächsischen Herzog¬
tum ausgeschlossen ist, und die Nachkommenschaft des jetzigen Königs nach den
Grundsätzen des Gesamthauses Sachsen überhaupt nicht als ebenbürtig gilt.
Es ist dringend zu wünschen, daß auch die verwelschten Nebenlinien nicht mehr
als erbfolgeberechügt in deutschen Landen anerkannt werden.






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[0236] Englisches Blut im Hause Sachsen-Koburg-Gotha? erreicht, während bei seinen Vettern immer noch mehr als die Hälfte der Ahnen deutsch bleibt. Es ist also keineswegs an dem, daß mit Karl Eduard ein Zweig des englischen Königshauses auf den Thron von Koburg-Gotha gekommen sei. Umgekehrt sind in England, Belgien, Bulgarien. Portugal Seitenlinien des Hauses Koburg zur Regierung gelangt, und diese haben sich durch ihre neuen Beziehungen dem deutschen Stammland, die eine mehr, die andere weniger, entfremdet. Der verschwindende Tropfen englischen Bluts vom fünfzehnten Jahr¬ hundert hat weiter keine Bedeutung, als daß er durch das ebenfalls deutsche Haus der Welsen hindurch den Koburgern den Anspruch auf die englische Krone gebracht hat. Das politische Übergewicht dieser Königskrone hat freilich den Anschein erwecken können, als wäre Koburg ein Anhängsel an Windsor, obwohl durch das Staatsgrundgesetz von Koburg-Gotha die Nachfolge des englischen Königs und des jeweiligen Prinzen von Wales im sächsischen Herzog¬ tum ausgeschlossen ist, und die Nachkommenschaft des jetzigen Königs nach den Grundsätzen des Gesamthauses Sachsen überhaupt nicht als ebenbürtig gilt. Es ist dringend zu wünschen, daß auch die verwelschten Nebenlinien nicht mehr als erbfolgeberechügt in deutschen Landen anerkannt werden. Alle« Manuskripten ist Porto hinzuzufügen, da andernfalls bei Ablehnung eine Rücksendung nicht verbürgt werden trau. N-«»r»« sämtlicher ««fsiitze »»r mit »«Sdrücklicher «ri«ub»i» »r» »ert«>» ,rft»etre. »«cmtwortlich: der Herausgeber «e»rg Cletnow w Berlin'Lichtertelde West. — Manullrtprlentrmg«« Mlb Briefe werden erbeten unter der Adresse: «n »e» HerouSaeber der «rr»,b-teir w Bertt» - Licht-rfelde West, «t-rnstr»»« K. Sernsprecher »e» Herausgeber»: Amt Sicht-rfeld- 4SS, de» Verlag» und »er Tchrtftlettun-: »tut «nez«» «litt. »erlag: »erlag der «renzboten «. in, b. H. w Berlin SV 11. rem»«is-s»r Ufer SS», »ruck: .Der Retch»b»t-" «. in. b. H. in Bern» SV U, Strolz« »S/S7.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_324408/236>, abgerufen am 24.08.2024.