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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr.

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Die Zurückführung Kriegsbeschädigter ins tätige Leben

Die Kosten für diese Tätigkeit der Fürsorgestellen werden zum Teil von
den Landesversicherungsanstalten oder der Reichsversicherungsanstalt für An¬
gestellte, zum Teil von den bundesstaatlichen, bezw. provinziellen und städtischen
Behörden getragen.

Zum Schluß soll noch ein Zweig der Kriegsbeschädigtenfürsorge hier er¬
wähnt werden, der über den Tätigkeitsbereich der amtlichen Fürsorgestellen
hinausreicht, der aber doch hierher gehört, weil auch hier beabsichtigt wird,
den Kriegsbeschädigten eine sichere Grundlage für eine künftige, selbständige
Erwerbstätigkeit zu gewähren, und zwar in einer Art, die der Gesamtheit und
ihrem Kulturzustand in wünschenswerter Weise zugute kommt. Ich meine die
Bewegung für landwirtschaftliche Siedelung Kriegsbeschädigter. Unter Führung
des Bundes deutscher Bodenreformer hat sich in Berlin (Lessingstraße 11) ein
"Hauptausschuß für Kriegerheimstätten" gebildet, der eine Reihe von "Grund¬
sätzen für ein Reichsgesetz zur Schaffung von Kriegerheimstätten" ausgearbeitet
und der Öffentlichkeit vorgelegt hat. Die drei ersten Punkte dieser Grundsätze geben
die Ziele der ganzen Bewegung sehr gut wieder. Sie seien daher hier angeführt:

"1. Das Reich dankt seinen Verteidigern, indem es jedem deutschen Kriegs¬
teilnehmer oder feiner Witwe die Möglichkeit eröffnet, auf dem vaterländischen
Boden ein Familienhcim auf eigener Scholle (Kriegerheimstät^) zu erreichen.

Die Kriegerheimstätten sollen, gemäß den Lehren dieses Läuterungskrieges,
das deutsche Boden- und Siedelungswesen auf das Ziel hin lenken, einen
körperlich und sittlich gesunden Volksnachwuchs zu liefern, die Wehrkraft des
Volks zu erhöhen und die Erträgnisse des heimischen Bodens zu steigern.

2. Jeder deutsche Kriegsteilnehmer hat im Rahmen dieses Gesetzes einen
Anspruch auf eine Heimstätte im Reiche oder in feinen Kolonien. Unter den
Bewerbern sollen die ort^angehörigen Kriegsbeschädigten, Witwen und kinder¬
reichen Familien zuerst berücksichtigt werden.

3. Die Kriegsheimstätten sind entweder: Wohnheimstätten: Klemhäuser
mit Nutzgärten, die allen Kriegsteilnehmern offenstehen, oder Wirtschafts¬
heimstätten: gärtnerische oder landwirtschaftliche Anwesen, von geeigneter,
nach Bodenart und Bodenpreis verschiedener Größe, die nur Bewerbern mit
entsprechender Vorbildung und angemessenen Betriebskapital verliehen werden."

Die weiteren "Grundsätze" befassen sich mit Angaben über die praktische
Durchführung des ganzen Planes. Von der Siedelungsbewegung werden zu¬
nächst die Kriegsbeschädigten nur neben den Kriegsteilnehmern überhaupt er¬
faßt. Aber gerade mit der landwirtschaftlichen Siedelung von Kriegsbeschädigten
sind bereits von einzelnen opferwilligen Leuten und Gemeinden die ersten Ver¬
suche gemacht worden. Nach Zeitungsberichten hat z. B. Frau Geheimrat
Paasche auf ihrem Gute "Weltfrieden" (Neumark) Land zur Ansiedelung von
zwölf Kriegerfamilien geschenkt, die jetzt von dein "Deutschen Frauenbunde"
(Berlin) und drin "Arbeitsausschuß sür Kriegerwitwcnsiedelung" (Berlin) be¬
werkstelligt wird. Ebenso macht man im Kreise Fallingbostel (Lüneburger


Die Zurückführung Kriegsbeschädigter ins tätige Leben

Die Kosten für diese Tätigkeit der Fürsorgestellen werden zum Teil von
den Landesversicherungsanstalten oder der Reichsversicherungsanstalt für An¬
gestellte, zum Teil von den bundesstaatlichen, bezw. provinziellen und städtischen
Behörden getragen.

Zum Schluß soll noch ein Zweig der Kriegsbeschädigtenfürsorge hier er¬
wähnt werden, der über den Tätigkeitsbereich der amtlichen Fürsorgestellen
hinausreicht, der aber doch hierher gehört, weil auch hier beabsichtigt wird,
den Kriegsbeschädigten eine sichere Grundlage für eine künftige, selbständige
Erwerbstätigkeit zu gewähren, und zwar in einer Art, die der Gesamtheit und
ihrem Kulturzustand in wünschenswerter Weise zugute kommt. Ich meine die
Bewegung für landwirtschaftliche Siedelung Kriegsbeschädigter. Unter Führung
des Bundes deutscher Bodenreformer hat sich in Berlin (Lessingstraße 11) ein
„Hauptausschuß für Kriegerheimstätten" gebildet, der eine Reihe von „Grund¬
sätzen für ein Reichsgesetz zur Schaffung von Kriegerheimstätten" ausgearbeitet
und der Öffentlichkeit vorgelegt hat. Die drei ersten Punkte dieser Grundsätze geben
die Ziele der ganzen Bewegung sehr gut wieder. Sie seien daher hier angeführt:

„1. Das Reich dankt seinen Verteidigern, indem es jedem deutschen Kriegs¬
teilnehmer oder feiner Witwe die Möglichkeit eröffnet, auf dem vaterländischen
Boden ein Familienhcim auf eigener Scholle (Kriegerheimstät^) zu erreichen.

Die Kriegerheimstätten sollen, gemäß den Lehren dieses Läuterungskrieges,
das deutsche Boden- und Siedelungswesen auf das Ziel hin lenken, einen
körperlich und sittlich gesunden Volksnachwuchs zu liefern, die Wehrkraft des
Volks zu erhöhen und die Erträgnisse des heimischen Bodens zu steigern.

2. Jeder deutsche Kriegsteilnehmer hat im Rahmen dieses Gesetzes einen
Anspruch auf eine Heimstätte im Reiche oder in feinen Kolonien. Unter den
Bewerbern sollen die ort^angehörigen Kriegsbeschädigten, Witwen und kinder¬
reichen Familien zuerst berücksichtigt werden.

3. Die Kriegsheimstätten sind entweder: Wohnheimstätten: Klemhäuser
mit Nutzgärten, die allen Kriegsteilnehmern offenstehen, oder Wirtschafts¬
heimstätten: gärtnerische oder landwirtschaftliche Anwesen, von geeigneter,
nach Bodenart und Bodenpreis verschiedener Größe, die nur Bewerbern mit
entsprechender Vorbildung und angemessenen Betriebskapital verliehen werden."

Die weiteren „Grundsätze" befassen sich mit Angaben über die praktische
Durchführung des ganzen Planes. Von der Siedelungsbewegung werden zu¬
nächst die Kriegsbeschädigten nur neben den Kriegsteilnehmern überhaupt er¬
faßt. Aber gerade mit der landwirtschaftlichen Siedelung von Kriegsbeschädigten
sind bereits von einzelnen opferwilligen Leuten und Gemeinden die ersten Ver¬
suche gemacht worden. Nach Zeitungsberichten hat z. B. Frau Geheimrat
Paasche auf ihrem Gute „Weltfrieden" (Neumark) Land zur Ansiedelung von
zwölf Kriegerfamilien geschenkt, die jetzt von dein „Deutschen Frauenbunde"
(Berlin) und drin „Arbeitsausschuß sür Kriegerwitwcnsiedelung" (Berlin) be¬
werkstelligt wird. Ebenso macht man im Kreise Fallingbostel (Lüneburger


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[0230] Die Zurückführung Kriegsbeschädigter ins tätige Leben Die Kosten für diese Tätigkeit der Fürsorgestellen werden zum Teil von den Landesversicherungsanstalten oder der Reichsversicherungsanstalt für An¬ gestellte, zum Teil von den bundesstaatlichen, bezw. provinziellen und städtischen Behörden getragen. Zum Schluß soll noch ein Zweig der Kriegsbeschädigtenfürsorge hier er¬ wähnt werden, der über den Tätigkeitsbereich der amtlichen Fürsorgestellen hinausreicht, der aber doch hierher gehört, weil auch hier beabsichtigt wird, den Kriegsbeschädigten eine sichere Grundlage für eine künftige, selbständige Erwerbstätigkeit zu gewähren, und zwar in einer Art, die der Gesamtheit und ihrem Kulturzustand in wünschenswerter Weise zugute kommt. Ich meine die Bewegung für landwirtschaftliche Siedelung Kriegsbeschädigter. Unter Führung des Bundes deutscher Bodenreformer hat sich in Berlin (Lessingstraße 11) ein „Hauptausschuß für Kriegerheimstätten" gebildet, der eine Reihe von „Grund¬ sätzen für ein Reichsgesetz zur Schaffung von Kriegerheimstätten" ausgearbeitet und der Öffentlichkeit vorgelegt hat. Die drei ersten Punkte dieser Grundsätze geben die Ziele der ganzen Bewegung sehr gut wieder. Sie seien daher hier angeführt: „1. Das Reich dankt seinen Verteidigern, indem es jedem deutschen Kriegs¬ teilnehmer oder feiner Witwe die Möglichkeit eröffnet, auf dem vaterländischen Boden ein Familienhcim auf eigener Scholle (Kriegerheimstät^) zu erreichen. Die Kriegerheimstätten sollen, gemäß den Lehren dieses Läuterungskrieges, das deutsche Boden- und Siedelungswesen auf das Ziel hin lenken, einen körperlich und sittlich gesunden Volksnachwuchs zu liefern, die Wehrkraft des Volks zu erhöhen und die Erträgnisse des heimischen Bodens zu steigern. 2. Jeder deutsche Kriegsteilnehmer hat im Rahmen dieses Gesetzes einen Anspruch auf eine Heimstätte im Reiche oder in feinen Kolonien. Unter den Bewerbern sollen die ort^angehörigen Kriegsbeschädigten, Witwen und kinder¬ reichen Familien zuerst berücksichtigt werden. 3. Die Kriegsheimstätten sind entweder: Wohnheimstätten: Klemhäuser mit Nutzgärten, die allen Kriegsteilnehmern offenstehen, oder Wirtschafts¬ heimstätten: gärtnerische oder landwirtschaftliche Anwesen, von geeigneter, nach Bodenart und Bodenpreis verschiedener Größe, die nur Bewerbern mit entsprechender Vorbildung und angemessenen Betriebskapital verliehen werden." Die weiteren „Grundsätze" befassen sich mit Angaben über die praktische Durchführung des ganzen Planes. Von der Siedelungsbewegung werden zu¬ nächst die Kriegsbeschädigten nur neben den Kriegsteilnehmern überhaupt er¬ faßt. Aber gerade mit der landwirtschaftlichen Siedelung von Kriegsbeschädigten sind bereits von einzelnen opferwilligen Leuten und Gemeinden die ersten Ver¬ suche gemacht worden. Nach Zeitungsberichten hat z. B. Frau Geheimrat Paasche auf ihrem Gute „Weltfrieden" (Neumark) Land zur Ansiedelung von zwölf Kriegerfamilien geschenkt, die jetzt von dein „Deutschen Frauenbunde" (Berlin) und drin „Arbeitsausschuß sür Kriegerwitwcnsiedelung" (Berlin) be¬ werkstelligt wird. Ebenso macht man im Kreise Fallingbostel (Lüneburger

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_324408/230>, abgerufen am 24.08.2024.