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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Pflichtjugendwehr oder wehrhafte Erziehung?

Denn in der Tat befinden wir uns während des jetzigen Krieges nicht "unter
gewöhnlichen Verhältnissen", und das wird auch nach dem Kriege nicht der Fall
sein. Eine allgemein körperliche, turnerische Vorbildung wird daher eben unter
diesen besonderen Verhältnissen nicht genügen. Auch die Regierung hat diesem
Gedanken insofern Raum gegeben, als sie während der Kriegszeit die militärische
Vorbildung der älteren Jugendjahrgänge in den Jugendwehren organisierte. Sie
hat dabei Fachmilttärisches berücksichtigt; aber sie hat es nur soweit berücksichtigt,
als es zugleich von allgemein-erzieherischen Werte ist, als es zur Kräftigung
des Körpers, der Schürfung der Sinne, zur Erzielung von Gewandtheit, An¬
stelligkeit und Selbstbeherrschung dient. Vor allem aber weisen die "Richtlinien
für die militärische Vorbildung der älteren Jugendabteilungen" auch nach¬
drücklich auf den Wert der Charaktererziehung für unsere Zeit hin, auf den
Wert der Erziehung zu Willenskraft und Pflichtbewußtsein, Vaterlandsliebe und
Heldenverehrung. Und das ist etwas, was man bei der Erziehung zur Wehr-
haftigkeit nicht außer acht lassen darf.

Ich habe mit Absicht in meinem ersten Aufsatze nicht von "militärischer
Jugenderziehung" gesprochen, sondern von "Erziehung zur Wehrhaftigkeit".
Zur "Wehrhaftigkeit" gehört aber nicht nur körperliche Tüchtigkeit, völlige
Herrschaft über die eigene Kraft und die Fähigkeit, sie zur Verteidigung aus¬
zunutzen, sondern es gehören dazu noch eine ganze Reihe männlicher und sitt¬
licher Tugenden wie Mut, männliches Selbst- und Pflichtbewußtsein, aber auch
soziale Tugenden wie Aufopferungsfähigkeit und Hingabe, Unterordnung des
eigenen Ich unter das große Ganze und den höheren Zweck, endlich volles
Verständnis für diese höheren Zwecke, ihre Bedeutung für den einzelnen und
das Ganze, das Vaterland, Liebe zum Vaterland. Zur Wehrhaftigkeit gehört
also unbedingt hinzu ein starkes staatsbürgerliches Selbstbewußtsein.

Gerade diese Wehrhaftigkeit im höchsten Sinne ist es, die in uns augen¬
blicklich durch die Verhältnisse während des Krieges in vollem Maße erzeugt ist
und die wir uns und der Jugend auch für die Zukunft wahren wollen. Das
ist aber nicht durch eine Pflichtjugendwehr rein militärischen Charakters zu
erreichen, sondern nur durch eine grundlegende Erziehungsreform. In dieser
Jugendwehr würde die allgemein-erzieherische Seite der Erziehung zur Wehr¬
haftigkeit leicht zu kurz kommen. Und gesetzt selbst den Fall, es wäre möglich,
auch diese erzieherische Arbeit im Nahmen der Jugendwehr zu leisten, so müßte
dann eine Zweiteilung der Erziehung zwischen Schule und Jugendwehr statt¬
finden, die im Interesse der Einheitlichkeit unserer geistigen Kultur zu verwerfen
ist. Die Schule würde den Unterricht als einzige Aufgabe zugewiesen erhalten
und allmählich vertrocknen, und die Erziehung in der Jugendwehr würde ihren
allgemein staatsbürgerlichen Charakter nur mit Mühe gegen das Fachmilitärische
bewahren können. Nein, die Erziehung zur Wehrhaftigkeit in unseren! Sinne
gehört in die Schule. Sie ist die höchste Form dessen, was die Schule unter
dem Begriffe "staatsbürgerlicher Erziehung" schon längst erstrebt hat. Nur daß


Pflichtjugendwehr oder wehrhafte Erziehung?

Denn in der Tat befinden wir uns während des jetzigen Krieges nicht „unter
gewöhnlichen Verhältnissen", und das wird auch nach dem Kriege nicht der Fall
sein. Eine allgemein körperliche, turnerische Vorbildung wird daher eben unter
diesen besonderen Verhältnissen nicht genügen. Auch die Regierung hat diesem
Gedanken insofern Raum gegeben, als sie während der Kriegszeit die militärische
Vorbildung der älteren Jugendjahrgänge in den Jugendwehren organisierte. Sie
hat dabei Fachmilttärisches berücksichtigt; aber sie hat es nur soweit berücksichtigt,
als es zugleich von allgemein-erzieherischen Werte ist, als es zur Kräftigung
des Körpers, der Schürfung der Sinne, zur Erzielung von Gewandtheit, An¬
stelligkeit und Selbstbeherrschung dient. Vor allem aber weisen die „Richtlinien
für die militärische Vorbildung der älteren Jugendabteilungen" auch nach¬
drücklich auf den Wert der Charaktererziehung für unsere Zeit hin, auf den
Wert der Erziehung zu Willenskraft und Pflichtbewußtsein, Vaterlandsliebe und
Heldenverehrung. Und das ist etwas, was man bei der Erziehung zur Wehr-
haftigkeit nicht außer acht lassen darf.

Ich habe mit Absicht in meinem ersten Aufsatze nicht von „militärischer
Jugenderziehung" gesprochen, sondern von „Erziehung zur Wehrhaftigkeit".
Zur „Wehrhaftigkeit" gehört aber nicht nur körperliche Tüchtigkeit, völlige
Herrschaft über die eigene Kraft und die Fähigkeit, sie zur Verteidigung aus¬
zunutzen, sondern es gehören dazu noch eine ganze Reihe männlicher und sitt¬
licher Tugenden wie Mut, männliches Selbst- und Pflichtbewußtsein, aber auch
soziale Tugenden wie Aufopferungsfähigkeit und Hingabe, Unterordnung des
eigenen Ich unter das große Ganze und den höheren Zweck, endlich volles
Verständnis für diese höheren Zwecke, ihre Bedeutung für den einzelnen und
das Ganze, das Vaterland, Liebe zum Vaterland. Zur Wehrhaftigkeit gehört
also unbedingt hinzu ein starkes staatsbürgerliches Selbstbewußtsein.

Gerade diese Wehrhaftigkeit im höchsten Sinne ist es, die in uns augen¬
blicklich durch die Verhältnisse während des Krieges in vollem Maße erzeugt ist
und die wir uns und der Jugend auch für die Zukunft wahren wollen. Das
ist aber nicht durch eine Pflichtjugendwehr rein militärischen Charakters zu
erreichen, sondern nur durch eine grundlegende Erziehungsreform. In dieser
Jugendwehr würde die allgemein-erzieherische Seite der Erziehung zur Wehr¬
haftigkeit leicht zu kurz kommen. Und gesetzt selbst den Fall, es wäre möglich,
auch diese erzieherische Arbeit im Nahmen der Jugendwehr zu leisten, so müßte
dann eine Zweiteilung der Erziehung zwischen Schule und Jugendwehr statt¬
finden, die im Interesse der Einheitlichkeit unserer geistigen Kultur zu verwerfen
ist. Die Schule würde den Unterricht als einzige Aufgabe zugewiesen erhalten
und allmählich vertrocknen, und die Erziehung in der Jugendwehr würde ihren
allgemein staatsbürgerlichen Charakter nur mit Mühe gegen das Fachmilitärische
bewahren können. Nein, die Erziehung zur Wehrhaftigkeit in unseren! Sinne
gehört in die Schule. Sie ist die höchste Form dessen, was die Schule unter
dem Begriffe „staatsbürgerlicher Erziehung" schon längst erstrebt hat. Nur daß


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[0356] Pflichtjugendwehr oder wehrhafte Erziehung? Denn in der Tat befinden wir uns während des jetzigen Krieges nicht „unter gewöhnlichen Verhältnissen", und das wird auch nach dem Kriege nicht der Fall sein. Eine allgemein körperliche, turnerische Vorbildung wird daher eben unter diesen besonderen Verhältnissen nicht genügen. Auch die Regierung hat diesem Gedanken insofern Raum gegeben, als sie während der Kriegszeit die militärische Vorbildung der älteren Jugendjahrgänge in den Jugendwehren organisierte. Sie hat dabei Fachmilttärisches berücksichtigt; aber sie hat es nur soweit berücksichtigt, als es zugleich von allgemein-erzieherischen Werte ist, als es zur Kräftigung des Körpers, der Schürfung der Sinne, zur Erzielung von Gewandtheit, An¬ stelligkeit und Selbstbeherrschung dient. Vor allem aber weisen die „Richtlinien für die militärische Vorbildung der älteren Jugendabteilungen" auch nach¬ drücklich auf den Wert der Charaktererziehung für unsere Zeit hin, auf den Wert der Erziehung zu Willenskraft und Pflichtbewußtsein, Vaterlandsliebe und Heldenverehrung. Und das ist etwas, was man bei der Erziehung zur Wehr- haftigkeit nicht außer acht lassen darf. Ich habe mit Absicht in meinem ersten Aufsatze nicht von „militärischer Jugenderziehung" gesprochen, sondern von „Erziehung zur Wehrhaftigkeit". Zur „Wehrhaftigkeit" gehört aber nicht nur körperliche Tüchtigkeit, völlige Herrschaft über die eigene Kraft und die Fähigkeit, sie zur Verteidigung aus¬ zunutzen, sondern es gehören dazu noch eine ganze Reihe männlicher und sitt¬ licher Tugenden wie Mut, männliches Selbst- und Pflichtbewußtsein, aber auch soziale Tugenden wie Aufopferungsfähigkeit und Hingabe, Unterordnung des eigenen Ich unter das große Ganze und den höheren Zweck, endlich volles Verständnis für diese höheren Zwecke, ihre Bedeutung für den einzelnen und das Ganze, das Vaterland, Liebe zum Vaterland. Zur Wehrhaftigkeit gehört also unbedingt hinzu ein starkes staatsbürgerliches Selbstbewußtsein. Gerade diese Wehrhaftigkeit im höchsten Sinne ist es, die in uns augen¬ blicklich durch die Verhältnisse während des Krieges in vollem Maße erzeugt ist und die wir uns und der Jugend auch für die Zukunft wahren wollen. Das ist aber nicht durch eine Pflichtjugendwehr rein militärischen Charakters zu erreichen, sondern nur durch eine grundlegende Erziehungsreform. In dieser Jugendwehr würde die allgemein-erzieherische Seite der Erziehung zur Wehr¬ haftigkeit leicht zu kurz kommen. Und gesetzt selbst den Fall, es wäre möglich, auch diese erzieherische Arbeit im Nahmen der Jugendwehr zu leisten, so müßte dann eine Zweiteilung der Erziehung zwischen Schule und Jugendwehr statt¬ finden, die im Interesse der Einheitlichkeit unserer geistigen Kultur zu verwerfen ist. Die Schule würde den Unterricht als einzige Aufgabe zugewiesen erhalten und allmählich vertrocknen, und die Erziehung in der Jugendwehr würde ihren allgemein staatsbürgerlichen Charakter nur mit Mühe gegen das Fachmilitärische bewahren können. Nein, die Erziehung zur Wehrhaftigkeit in unseren! Sinne gehört in die Schule. Sie ist die höchste Form dessen, was die Schule unter dem Begriffe „staatsbürgerlicher Erziehung" schon längst erstrebt hat. Nur daß

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/356>, abgerufen am 01.10.2024.