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Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

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Der Weltkrieg und die Preise der Lebensmittel

rischen Bevölkerung zu decken vermag, ist die Schweiz auf die Getreideeinfuhr
angewiesen. Um das Land vor einer Brotnot zu bewahren, schritt Anfang
August 1914 die Regierung zur Schaffung eines und zwar vorerst improvisierten
Getreidemonopols. In entgegenkommender Weise wurde von Deutschland sowie
auch später von Frankreich die auf Rechnung schweizerischer Importeure in
beiden Ländern lagernden Getreidevorräte nach der Schweiz abgeliefert. In
rücksichtsloser Weise ging dagegen England vor: es ließ mit der Behauptung,
aus der Schweiz werde Getreide nach Deutschland importiert, die Ausschiffung
größerer Getreidetransporte aus dem Hafen von Genua nicht zu. Schwierig¬
keiten verursachte auch das von der italienischen Regierung erlassene Rundschreiben
vom 13. November 1914, welches die Weiterbeförderung der in Genua ein¬
gekommenen Waren verbot, wenn die Frachtscheine nicht auf bestimmte Namen
lauten. Eine andere Unzuträglichkeit bedeutete ferner der Eisenbahnmangel in
Genua. Alle diese Nachteile verursachten naturgemäß eine beträchtliche Erhöhung
der Spesen ivie Fracht usw. und außerdem riskierten die Händler durch den
Transportaufenthalt, schlechte Lagerung usw., verdorbene Waren zu bekommen,
oder gar auf die Lieferungsmöglichkeit verzichten zu müssen; in diesem
Falle stand der Bundesrat vor der Möglichkeit, das Land in kurzer Zeit
ohne Getreide zu sehen. Das einzige Mittel, dieser Gefahr vorzubeugen, lag
in der Monopolisierung des Getreidehandels, und zwar in der gleichzeitigen
Verstaatlichung des Monopols, welche dann auch am 12. Januar 1915 erfolgte.
Weniger Schwierigkeiten verursachte in der Schweiz die Fleischfrage. Nach
einer Meldung aus Basel vom April 1915 genügt für die Fleischversorgung
der Schweiz auf lange Zeit hinaus die inländische Erzeugung. Ebensowenig
ist ein Mangel an Milchprodukten zu befürchten. Auch der Frage des Kriegs¬
brotes ist man in der Schweiz schon näher getreten. So wurde am 2. Juni
1915 aus Basel berichtet, daß die Landwirte im Brätigau den Versuch machten,
Brot mit Kartoffelzusatz zu backen. Die Versuche sollen gut ausgefallen sein.

Ausgangs Februar 1915 wurde aus Rumänien berichtet, daß das Land
von einer Flut von Getreideeinkäufern überschwemmt würde, die viel durch ihre
gegenseitigen Überbietungen dazu beitrügen, die Preise in Rumänien scharf zu
steigern. Da hohe Preise für Getreide im Auslande zu erzielen sind, so suchte
die Regierung den Vorteil des hohen Getreidewertes den Landwirten unter
teilweiser Umgehung des Handels zuzuführen. Man erließ eine Verordnung,
nach welcher in Zukunft nach allen Grenzstationen sowie auch nach einer größeren
Anzahl in deren Nähe gelegener Stationen der Ecsenbahnfuhrpark für Getreide¬
expeditionen nur an landwirtschaftliche Syndikate. Gutsbesitzer, Pächter und
Müller geliefert wird. Auch für eine Regulierung der Kleinhandelspreise trug
die rumänische Regierung Sorge.

Ähnlich wie in Rumänien liegen die diesbezüglichen Verhältnisse in
Bulgarien. Auch hier ist die Frage der Lebensmittelversorgung und der
Preise geregelt. Dank des landwirtschaftlichen Reichtums des Landes konnten
sogar laut einer Meldung aus Sofia vom 11. Januar 1915 das zur Sicherheit
der Ernährung der Bewohner erlassene Ausfuhrverbot für Bohnen, Käse, Kar-
toffeln, Fette und Schweine wieder aufgehoben werden.

Anders ist Serbien daran. Nach Bukarester Mitteilungen ist die Lage der
serbischen Zivilbevölkerung geradezu verzweifelt. Infolge des fast vollständigen
Mehlmangels und der Knappheit aller übrigen Nahrungsmittel sind die Preise
hierfür ganz bedenklich in die Höhe gegangen. Es herrschen Not und Hunger, die
durch die Hilfe der Bundesgenossen Serbiens nicht im geringsten gemildert werden.


Der Weltkrieg und die Preise der Lebensmittel

rischen Bevölkerung zu decken vermag, ist die Schweiz auf die Getreideeinfuhr
angewiesen. Um das Land vor einer Brotnot zu bewahren, schritt Anfang
August 1914 die Regierung zur Schaffung eines und zwar vorerst improvisierten
Getreidemonopols. In entgegenkommender Weise wurde von Deutschland sowie
auch später von Frankreich die auf Rechnung schweizerischer Importeure in
beiden Ländern lagernden Getreidevorräte nach der Schweiz abgeliefert. In
rücksichtsloser Weise ging dagegen England vor: es ließ mit der Behauptung,
aus der Schweiz werde Getreide nach Deutschland importiert, die Ausschiffung
größerer Getreidetransporte aus dem Hafen von Genua nicht zu. Schwierig¬
keiten verursachte auch das von der italienischen Regierung erlassene Rundschreiben
vom 13. November 1914, welches die Weiterbeförderung der in Genua ein¬
gekommenen Waren verbot, wenn die Frachtscheine nicht auf bestimmte Namen
lauten. Eine andere Unzuträglichkeit bedeutete ferner der Eisenbahnmangel in
Genua. Alle diese Nachteile verursachten naturgemäß eine beträchtliche Erhöhung
der Spesen ivie Fracht usw. und außerdem riskierten die Händler durch den
Transportaufenthalt, schlechte Lagerung usw., verdorbene Waren zu bekommen,
oder gar auf die Lieferungsmöglichkeit verzichten zu müssen; in diesem
Falle stand der Bundesrat vor der Möglichkeit, das Land in kurzer Zeit
ohne Getreide zu sehen. Das einzige Mittel, dieser Gefahr vorzubeugen, lag
in der Monopolisierung des Getreidehandels, und zwar in der gleichzeitigen
Verstaatlichung des Monopols, welche dann auch am 12. Januar 1915 erfolgte.
Weniger Schwierigkeiten verursachte in der Schweiz die Fleischfrage. Nach
einer Meldung aus Basel vom April 1915 genügt für die Fleischversorgung
der Schweiz auf lange Zeit hinaus die inländische Erzeugung. Ebensowenig
ist ein Mangel an Milchprodukten zu befürchten. Auch der Frage des Kriegs¬
brotes ist man in der Schweiz schon näher getreten. So wurde am 2. Juni
1915 aus Basel berichtet, daß die Landwirte im Brätigau den Versuch machten,
Brot mit Kartoffelzusatz zu backen. Die Versuche sollen gut ausgefallen sein.

Ausgangs Februar 1915 wurde aus Rumänien berichtet, daß das Land
von einer Flut von Getreideeinkäufern überschwemmt würde, die viel durch ihre
gegenseitigen Überbietungen dazu beitrügen, die Preise in Rumänien scharf zu
steigern. Da hohe Preise für Getreide im Auslande zu erzielen sind, so suchte
die Regierung den Vorteil des hohen Getreidewertes den Landwirten unter
teilweiser Umgehung des Handels zuzuführen. Man erließ eine Verordnung,
nach welcher in Zukunft nach allen Grenzstationen sowie auch nach einer größeren
Anzahl in deren Nähe gelegener Stationen der Ecsenbahnfuhrpark für Getreide¬
expeditionen nur an landwirtschaftliche Syndikate. Gutsbesitzer, Pächter und
Müller geliefert wird. Auch für eine Regulierung der Kleinhandelspreise trug
die rumänische Regierung Sorge.

Ähnlich wie in Rumänien liegen die diesbezüglichen Verhältnisse in
Bulgarien. Auch hier ist die Frage der Lebensmittelversorgung und der
Preise geregelt. Dank des landwirtschaftlichen Reichtums des Landes konnten
sogar laut einer Meldung aus Sofia vom 11. Januar 1915 das zur Sicherheit
der Ernährung der Bewohner erlassene Ausfuhrverbot für Bohnen, Käse, Kar-
toffeln, Fette und Schweine wieder aufgehoben werden.

Anders ist Serbien daran. Nach Bukarester Mitteilungen ist die Lage der
serbischen Zivilbevölkerung geradezu verzweifelt. Infolge des fast vollständigen
Mehlmangels und der Knappheit aller übrigen Nahrungsmittel sind die Preise
hierfür ganz bedenklich in die Höhe gegangen. Es herrschen Not und Hunger, die
durch die Hilfe der Bundesgenossen Serbiens nicht im geringsten gemildert werden.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/130>, abgerufen am 25.08.2024.