Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr.bleideiAÄe ^Uo^Nackpult Neue Entwicklungstendenzen des Neutralitätsrechts Gerichtsasscssor Dr. Hans rvehberg von ein Zweifel, daß gegenwärtig das Neutralitätsrecht einer neuen Nach dem bisherigen Rechte unterlag es keinem Zweifel, daß die Waffen¬ Grenzvoten I 1916 2g
bleideiAÄe ^Uo^Nackpult Neue Entwicklungstendenzen des Neutralitätsrechts Gerichtsasscssor Dr. Hans rvehberg von ein Zweifel, daß gegenwärtig das Neutralitätsrecht einer neuen Nach dem bisherigen Rechte unterlag es keinem Zweifel, daß die Waffen¬ Grenzvoten I 1916 2g
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[Abbildung]
bleideiAÄe
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«Jei»t««Ker UrrolHe
^K^-Ä!^W^^> ^llSZ<2t5/5> L/Z
^12^, ^
Zur Information
über IZijzenscnslten null preise
ioräern Sie ,,/Vgfa"-
prospekte uncl grosonüren
Kostsnfi'si
clurck piwwbiincller veter ciurcli ale:anMliclWM »Mllteure
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Kommenneit inrer pnotos.
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Ssnlin SO. 36^
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K»o>^srK, S. in. b.»sunst (Sieg 1
Neue Entwicklungstendenzen des Neutralitätsrechts
Gerichtsasscssor Dr. Hans rvehberg von
ein Zweifel, daß gegenwärtig das Neutralitätsrecht einer neuen
Entwicklungsstufe entgegengeht. Die gewaltige Strömung, die
sich auch außerhalb Deutschlands gegen die Waffenlieferungen
amerikanischer Bürger an England und Frankreich geltend gemacht
hat, beweist dies aufs deutlichste. Der ruhig Denkende wird zwar
im allgemeinen in solchen Fällen den Verdacht haben, daß die Opposition
lediglich aus dem eigenen Interesse heraus entstanden ist. Im Falle der
amerikanischen Waffenlieferungen aber läßt sich das Gegenteil klar dartun. In
Amerika haben sich außerhalb der Kreise der eigentlichen Deutschamerikaner eine
ganze Anzahl von Stimmen zwecks Befürwortung eines Ausfuhrverbots erhoben,
und dem gesunden Sinne leuchtet es ein, daß eine solche einseitige Unterstützung
lediglich einer Partei doch kaum dem wahren Geiste der Neutralität entspricht.
Es handelt sich daher ganz gewiß zu einem wesentlichen Teile um die Opposition
des wahren Rechtsgefühls gegen einen erstarrten formalistischen Neutralitäts¬
begriff, wie wir ihn im Haager „Abkommen über die Rechte und Pflichten der
Neutralen im Seekriege" finden. Vergegenwärtigen wir uns nochmals die von
beiden Seiten geltend gemachten Gründe.
Nach dem bisherigen Rechte unterlag es keinem Zweifel, daß die Waffen¬
lieferungen neutraler Bürger an kriegführende Staaten regelmäßig statthaft
waren. Das Völkerrecht begnügte sich damit, den Kriegführenden das Recht
zu gewähren. Konterbandewaren zu konfiszieren. Was die Möglichkeit eines
Ausfuhrverbotes betrifft, so war man bisher der Meinung, daß ein solches
dann direkt unzulässig sei, wenn die eine Partei dadurch benachteiligt würde.
Auch der amerikanische Staatssekretär Bryan hat erklärt, es dürfe der neutrale
Grenzvoten I 1916 2g
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