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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Die Förderung des Handels zwischen Kolonie und Mutterland

verpflichtet; doch dürfen sie nach ihrem eigenen Ermessen Angaben in all¬
gemeinen Ausdrücken bezüglich einer angefragten Firma machen. Zu ständigen
Berichterstattern von Zeitungen und Handelsauskunfteien dürfen die Handels¬
kommissare und Handelskorrespondenten nicht werden; einzelne Bitten solcher
Stellen um Auskunft finden jedoch Beachtung. Durch Empfehlung seitens
der Handelskommissare oder Handelskorrespondenten kann auch über einzelne
koloniale Abnehmer britischer Erzeugnisse eine Mitteilung im "Loarä ok 1>Aas
Journal', vermittelt werden. Im übrigen dient dem näherbringen kolonialer
und heimischer Kreise die von den Kommissären und Korrespondenten ver¬
schiedentlich vorgenommene Sammlung und Verteilung von Katalogen und
sonstigen Schriften.

Der Erweiterung der eigenen Kenntnis und der näheren Berührung mit
den beiderseitigen Interessentenkreisen dienen ausgedehnte Reisen der Kommissare
in ihren Bezirken und in England. Auch werden sprech- und Lesezimmer ein¬
gerichtet, um die Bevölkerung zu veranlassen, recht häufig ihren Kommissar um
Rat zu fragen und ihm wichtige Einzelheiten mitzuteilen. Von Zeit zu Zeit
gelingt es den Kommissären, die Gesetzgebung ihrer Kolonie dahin zu beeinflussen,
daß für den britischen Handel wertvolle Sonderbestimmungen getroffen werden.
Auch bewirken sie gelegentlich eine Vergebung von Lieferungen an britische Firmen.
Schließlich äußert sich ihre den Korrespondenten übergeordnete Stellung noch
darin, daß sie über diese die Aufsicht führen und jährlich Handelsberichte für
die gesamte Kolonie, für die sie bestellt sind, verfassen.

Die Veröffentlichung wichtiger, den kolonialen Handel betreffender Mit¬
teilungen erfolgt im "Koarä ok Gracie Journal". Außerdem werden Qrcular
Iettöl-8 an die in ein Register beim LommsrLial IntsIIjAence Lraned ok elf
Loarä ok 7>aäe eingetragenen Firmen gesandt; auch werden gelegentlich be¬
sondere Ereignisse der Presse mitgeteilt, desgleichen den Handelskammern zwecks
Benachrichtigung ihrer Mitglieder. Als besondere Druckschriften erscheinen die
statistischen Übersichten sowie Zusammenstellungen über Zollsätze. Änderungen
der Zollsätze bringt das ..Voarä ok 1>aäe Journal". Die geltenden Be-
stimmungen über Ursprungsbescheinigungen sind ebenfalls in besonderen Druck¬
werken erschienen. Eine Übersicht endlich über die Organisation und Benutzbarkeit
des amtlichen Nachrichtendienstes gewährt ein von der Nachrichtenabteilung
herausgegebenes Handbuch."--

Ist es nicht dringend zu wünschen und zu fordern, daß wir uns diesen
ausgezeichnet organisierten englischen Nachrichtendienst für unsere Kolonien zum
Muster nehmen und wenigstens die notdürftigsten Einrichtungen treffen, um ihren
Handel und dem Mutterlande zu heben? Ist es nicht merkwürdig, daß die
Rohmaterialien, deren unsere Industrie bedarf, durchaus nicht sämtlich von
unseren Kolonien geliefert werden, obwohl sie dazu in der Lage sind? Bereits
auf dem letzten Kolonialkongreß im Jahre 1910 wurde von dem volkswirt¬
schaftlichen Dezernenten im Neichskolonmlamt, Geheimrat Prof. Dr. Zoepfl, in


Die Förderung des Handels zwischen Kolonie und Mutterland

verpflichtet; doch dürfen sie nach ihrem eigenen Ermessen Angaben in all¬
gemeinen Ausdrücken bezüglich einer angefragten Firma machen. Zu ständigen
Berichterstattern von Zeitungen und Handelsauskunfteien dürfen die Handels¬
kommissare und Handelskorrespondenten nicht werden; einzelne Bitten solcher
Stellen um Auskunft finden jedoch Beachtung. Durch Empfehlung seitens
der Handelskommissare oder Handelskorrespondenten kann auch über einzelne
koloniale Abnehmer britischer Erzeugnisse eine Mitteilung im „Loarä ok 1>Aas
Journal', vermittelt werden. Im übrigen dient dem näherbringen kolonialer
und heimischer Kreise die von den Kommissären und Korrespondenten ver¬
schiedentlich vorgenommene Sammlung und Verteilung von Katalogen und
sonstigen Schriften.

Der Erweiterung der eigenen Kenntnis und der näheren Berührung mit
den beiderseitigen Interessentenkreisen dienen ausgedehnte Reisen der Kommissare
in ihren Bezirken und in England. Auch werden sprech- und Lesezimmer ein¬
gerichtet, um die Bevölkerung zu veranlassen, recht häufig ihren Kommissar um
Rat zu fragen und ihm wichtige Einzelheiten mitzuteilen. Von Zeit zu Zeit
gelingt es den Kommissären, die Gesetzgebung ihrer Kolonie dahin zu beeinflussen,
daß für den britischen Handel wertvolle Sonderbestimmungen getroffen werden.
Auch bewirken sie gelegentlich eine Vergebung von Lieferungen an britische Firmen.
Schließlich äußert sich ihre den Korrespondenten übergeordnete Stellung noch
darin, daß sie über diese die Aufsicht führen und jährlich Handelsberichte für
die gesamte Kolonie, für die sie bestellt sind, verfassen.

Die Veröffentlichung wichtiger, den kolonialen Handel betreffender Mit¬
teilungen erfolgt im „Koarä ok Gracie Journal". Außerdem werden Qrcular
Iettöl-8 an die in ein Register beim LommsrLial IntsIIjAence Lraned ok elf
Loarä ok 7>aäe eingetragenen Firmen gesandt; auch werden gelegentlich be¬
sondere Ereignisse der Presse mitgeteilt, desgleichen den Handelskammern zwecks
Benachrichtigung ihrer Mitglieder. Als besondere Druckschriften erscheinen die
statistischen Übersichten sowie Zusammenstellungen über Zollsätze. Änderungen
der Zollsätze bringt das ..Voarä ok 1>aäe Journal". Die geltenden Be-
stimmungen über Ursprungsbescheinigungen sind ebenfalls in besonderen Druck¬
werken erschienen. Eine Übersicht endlich über die Organisation und Benutzbarkeit
des amtlichen Nachrichtendienstes gewährt ein von der Nachrichtenabteilung
herausgegebenes Handbuch."--

Ist es nicht dringend zu wünschen und zu fordern, daß wir uns diesen
ausgezeichnet organisierten englischen Nachrichtendienst für unsere Kolonien zum
Muster nehmen und wenigstens die notdürftigsten Einrichtungen treffen, um ihren
Handel und dem Mutterlande zu heben? Ist es nicht merkwürdig, daß die
Rohmaterialien, deren unsere Industrie bedarf, durchaus nicht sämtlich von
unseren Kolonien geliefert werden, obwohl sie dazu in der Lage sind? Bereits
auf dem letzten Kolonialkongreß im Jahre 1910 wurde von dem volkswirt¬
schaftlichen Dezernenten im Neichskolonmlamt, Geheimrat Prof. Dr. Zoepfl, in


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[0373] Die Förderung des Handels zwischen Kolonie und Mutterland verpflichtet; doch dürfen sie nach ihrem eigenen Ermessen Angaben in all¬ gemeinen Ausdrücken bezüglich einer angefragten Firma machen. Zu ständigen Berichterstattern von Zeitungen und Handelsauskunfteien dürfen die Handels¬ kommissare und Handelskorrespondenten nicht werden; einzelne Bitten solcher Stellen um Auskunft finden jedoch Beachtung. Durch Empfehlung seitens der Handelskommissare oder Handelskorrespondenten kann auch über einzelne koloniale Abnehmer britischer Erzeugnisse eine Mitteilung im „Loarä ok 1>Aas Journal', vermittelt werden. Im übrigen dient dem näherbringen kolonialer und heimischer Kreise die von den Kommissären und Korrespondenten ver¬ schiedentlich vorgenommene Sammlung und Verteilung von Katalogen und sonstigen Schriften. Der Erweiterung der eigenen Kenntnis und der näheren Berührung mit den beiderseitigen Interessentenkreisen dienen ausgedehnte Reisen der Kommissare in ihren Bezirken und in England. Auch werden sprech- und Lesezimmer ein¬ gerichtet, um die Bevölkerung zu veranlassen, recht häufig ihren Kommissar um Rat zu fragen und ihm wichtige Einzelheiten mitzuteilen. Von Zeit zu Zeit gelingt es den Kommissären, die Gesetzgebung ihrer Kolonie dahin zu beeinflussen, daß für den britischen Handel wertvolle Sonderbestimmungen getroffen werden. Auch bewirken sie gelegentlich eine Vergebung von Lieferungen an britische Firmen. Schließlich äußert sich ihre den Korrespondenten übergeordnete Stellung noch darin, daß sie über diese die Aufsicht führen und jährlich Handelsberichte für die gesamte Kolonie, für die sie bestellt sind, verfassen. Die Veröffentlichung wichtiger, den kolonialen Handel betreffender Mit¬ teilungen erfolgt im „Koarä ok Gracie Journal". Außerdem werden Qrcular Iettöl-8 an die in ein Register beim LommsrLial IntsIIjAence Lraned ok elf Loarä ok 7>aäe eingetragenen Firmen gesandt; auch werden gelegentlich be¬ sondere Ereignisse der Presse mitgeteilt, desgleichen den Handelskammern zwecks Benachrichtigung ihrer Mitglieder. Als besondere Druckschriften erscheinen die statistischen Übersichten sowie Zusammenstellungen über Zollsätze. Änderungen der Zollsätze bringt das ..Voarä ok 1>aäe Journal". Die geltenden Be- stimmungen über Ursprungsbescheinigungen sind ebenfalls in besonderen Druck¬ werken erschienen. Eine Übersicht endlich über die Organisation und Benutzbarkeit des amtlichen Nachrichtendienstes gewährt ein von der Nachrichtenabteilung herausgegebenes Handbuch."-- Ist es nicht dringend zu wünschen und zu fordern, daß wir uns diesen ausgezeichnet organisierten englischen Nachrichtendienst für unsere Kolonien zum Muster nehmen und wenigstens die notdürftigsten Einrichtungen treffen, um ihren Handel und dem Mutterlande zu heben? Ist es nicht merkwürdig, daß die Rohmaterialien, deren unsere Industrie bedarf, durchaus nicht sämtlich von unseren Kolonien geliefert werden, obwohl sie dazu in der Lage sind? Bereits auf dem letzten Kolonialkongreß im Jahre 1910 wurde von dem volkswirt¬ schaftlichen Dezernenten im Neichskolonmlamt, Geheimrat Prof. Dr. Zoepfl, in

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/373>, abgerufen am 24.08.2024.