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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.

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Die Förderung des Handels zwischen Kolonie und Mutterland

Gehalts dürfte ungefähr dieselbe sein, wie bei den an den betreffenden Anth-
eil befindlichen Konsularvertretern der Großmächte. In dem englischen Etat¬
voranschlag ist als Vergütung für die vier Handelskommifsare und achtund¬
zwanzig Handelskorrespondenten in den Selbstverwaltungskolonien die Summe
von 10000 Pfund Sterling eingesetzt. Die Handelskorrespondenten in den
Selbstverwaltungskolonien unterstehen dem Handelskommissar ihrer Kolonie. Sie
werden vom Loarci ol Oracle in den wichtigeren Plätzen der Kolonien angestellt
und bekleiden ihre Stellung nur selten im Nebenamte. Ihre Anstellung ist
gleichwohl keine feste, sondern ist beiderseitig kundbar; die Höhe ihrer Vergütung
richtet sich nach der Bedeutung ihres Wohnsitzes für den Handel und nach dem
voraussichtlichen Umfang ihrer Tätigkeit.

In den Kronkolonien und Protektoraten ist die Zahl solcher nur als
Handelskorrespondenten beschäftigten Leute sehr gering (2); weitaus überwiegt
die nebenamtliche Beschäftigung von Gouvernements- und Zollbeamten als
Handelskorrespondenten (39). Die Ernennung sämtlicher Handelskorrespondenten
erfolgt hier nicht durch den Koala ok 1Vg,ac, sondern durch das betreffende
Gouvernement.

Die Tätigkeit der Handelskommissare und Handelskorrefpondenten besteht
vor allem darin, den Voarä of 1>aZL (wenn nötig telegraphisch) von jeder
günstigen Gelegenheit zu benachrichtigen, die sich für britische Fabrikanten und
Kaufleute bietet, um ihren Handel in der betreffenden englischen Kolonie aus¬
zubreiten und zu befestigen. Mitzuteilen sind unter anderem: Änderungen in
Zollsätzen und Zollvorschriften, Ausschreibungen, Kaufgewohnheiten einzelner
Behörden, fremder Wettbewerb in verschiedenen Güterarten, Angaben, was in
einzelnen Warenklassen der Markt der Kolonie braucht, was er zu zahlen bereit
ist und was der Transport bis zum Markte kosten wird; auch über neu auf¬
kommende Produkte und Bezugsquellen ist zu berichten. Eine besondere Tätigkeit
der Handelskommissare und Handelskorrespondenten besteht in ihrer Mitwirkung
bei der Erteilung vertraulicher Mitteilungen durch die Nachrichtenabteilung an
solche britischen Firmen, die in die hierfür besonders geführte Liste aufgenommen
sind. Waren, die in den Kolonien mit britischen Gütern konkurrieren, sowie
koloniale Erzeugnisse, die voraussichtlich von britischen Fabrikanten gebraucht
werden können, sollen für das Musterzimmer der Nachrichtenabteilung eingesandt
werden.

Mitzuwirken haben die Handelskommissare ferner bei der Aufstellung der
Käufer- und Agentenlisten. Die Listen werden zwar nicht veröffentlicht, die
Nachrichtenabteilung benutzt sie aber bei Beantwortung entsprechender Anfragen
interessierter britischer Kaufleute und Fabrikanten. Die Handelskommissare und
Handelskorrespondentcn geben auch auf direkte Anfragen der britischen Kauf¬
mannswelt Auskunft. Doch wird empfohlen, die Anfragen lieber an die Nach¬
richtenabteilung zu richten, da diese oft in der Lage sein wird, sie kurzerhand
selbst zu beantworten. Kreditauskünfte zu erteilen sind die Korrespondenten nicht


Die Förderung des Handels zwischen Kolonie und Mutterland

Gehalts dürfte ungefähr dieselbe sein, wie bei den an den betreffenden Anth-
eil befindlichen Konsularvertretern der Großmächte. In dem englischen Etat¬
voranschlag ist als Vergütung für die vier Handelskommifsare und achtund¬
zwanzig Handelskorrespondenten in den Selbstverwaltungskolonien die Summe
von 10000 Pfund Sterling eingesetzt. Die Handelskorrespondenten in den
Selbstverwaltungskolonien unterstehen dem Handelskommissar ihrer Kolonie. Sie
werden vom Loarci ol Oracle in den wichtigeren Plätzen der Kolonien angestellt
und bekleiden ihre Stellung nur selten im Nebenamte. Ihre Anstellung ist
gleichwohl keine feste, sondern ist beiderseitig kundbar; die Höhe ihrer Vergütung
richtet sich nach der Bedeutung ihres Wohnsitzes für den Handel und nach dem
voraussichtlichen Umfang ihrer Tätigkeit.

In den Kronkolonien und Protektoraten ist die Zahl solcher nur als
Handelskorrespondenten beschäftigten Leute sehr gering (2); weitaus überwiegt
die nebenamtliche Beschäftigung von Gouvernements- und Zollbeamten als
Handelskorrespondenten (39). Die Ernennung sämtlicher Handelskorrespondenten
erfolgt hier nicht durch den Koala ok 1Vg,ac, sondern durch das betreffende
Gouvernement.

Die Tätigkeit der Handelskommissare und Handelskorrefpondenten besteht
vor allem darin, den Voarä of 1>aZL (wenn nötig telegraphisch) von jeder
günstigen Gelegenheit zu benachrichtigen, die sich für britische Fabrikanten und
Kaufleute bietet, um ihren Handel in der betreffenden englischen Kolonie aus¬
zubreiten und zu befestigen. Mitzuteilen sind unter anderem: Änderungen in
Zollsätzen und Zollvorschriften, Ausschreibungen, Kaufgewohnheiten einzelner
Behörden, fremder Wettbewerb in verschiedenen Güterarten, Angaben, was in
einzelnen Warenklassen der Markt der Kolonie braucht, was er zu zahlen bereit
ist und was der Transport bis zum Markte kosten wird; auch über neu auf¬
kommende Produkte und Bezugsquellen ist zu berichten. Eine besondere Tätigkeit
der Handelskommissare und Handelskorrespondenten besteht in ihrer Mitwirkung
bei der Erteilung vertraulicher Mitteilungen durch die Nachrichtenabteilung an
solche britischen Firmen, die in die hierfür besonders geführte Liste aufgenommen
sind. Waren, die in den Kolonien mit britischen Gütern konkurrieren, sowie
koloniale Erzeugnisse, die voraussichtlich von britischen Fabrikanten gebraucht
werden können, sollen für das Musterzimmer der Nachrichtenabteilung eingesandt
werden.

Mitzuwirken haben die Handelskommissare ferner bei der Aufstellung der
Käufer- und Agentenlisten. Die Listen werden zwar nicht veröffentlicht, die
Nachrichtenabteilung benutzt sie aber bei Beantwortung entsprechender Anfragen
interessierter britischer Kaufleute und Fabrikanten. Die Handelskommissare und
Handelskorrespondentcn geben auch auf direkte Anfragen der britischen Kauf¬
mannswelt Auskunft. Doch wird empfohlen, die Anfragen lieber an die Nach¬
richtenabteilung zu richten, da diese oft in der Lage sein wird, sie kurzerhand
selbst zu beantworten. Kreditauskünfte zu erteilen sind die Korrespondenten nicht


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[0372] Die Förderung des Handels zwischen Kolonie und Mutterland Gehalts dürfte ungefähr dieselbe sein, wie bei den an den betreffenden Anth- eil befindlichen Konsularvertretern der Großmächte. In dem englischen Etat¬ voranschlag ist als Vergütung für die vier Handelskommifsare und achtund¬ zwanzig Handelskorrespondenten in den Selbstverwaltungskolonien die Summe von 10000 Pfund Sterling eingesetzt. Die Handelskorrespondenten in den Selbstverwaltungskolonien unterstehen dem Handelskommissar ihrer Kolonie. Sie werden vom Loarci ol Oracle in den wichtigeren Plätzen der Kolonien angestellt und bekleiden ihre Stellung nur selten im Nebenamte. Ihre Anstellung ist gleichwohl keine feste, sondern ist beiderseitig kundbar; die Höhe ihrer Vergütung richtet sich nach der Bedeutung ihres Wohnsitzes für den Handel und nach dem voraussichtlichen Umfang ihrer Tätigkeit. In den Kronkolonien und Protektoraten ist die Zahl solcher nur als Handelskorrespondenten beschäftigten Leute sehr gering (2); weitaus überwiegt die nebenamtliche Beschäftigung von Gouvernements- und Zollbeamten als Handelskorrespondenten (39). Die Ernennung sämtlicher Handelskorrespondenten erfolgt hier nicht durch den Koala ok 1Vg,ac, sondern durch das betreffende Gouvernement. Die Tätigkeit der Handelskommissare und Handelskorrefpondenten besteht vor allem darin, den Voarä of 1>aZL (wenn nötig telegraphisch) von jeder günstigen Gelegenheit zu benachrichtigen, die sich für britische Fabrikanten und Kaufleute bietet, um ihren Handel in der betreffenden englischen Kolonie aus¬ zubreiten und zu befestigen. Mitzuteilen sind unter anderem: Änderungen in Zollsätzen und Zollvorschriften, Ausschreibungen, Kaufgewohnheiten einzelner Behörden, fremder Wettbewerb in verschiedenen Güterarten, Angaben, was in einzelnen Warenklassen der Markt der Kolonie braucht, was er zu zahlen bereit ist und was der Transport bis zum Markte kosten wird; auch über neu auf¬ kommende Produkte und Bezugsquellen ist zu berichten. Eine besondere Tätigkeit der Handelskommissare und Handelskorrespondenten besteht in ihrer Mitwirkung bei der Erteilung vertraulicher Mitteilungen durch die Nachrichtenabteilung an solche britischen Firmen, die in die hierfür besonders geführte Liste aufgenommen sind. Waren, die in den Kolonien mit britischen Gütern konkurrieren, sowie koloniale Erzeugnisse, die voraussichtlich von britischen Fabrikanten gebraucht werden können, sollen für das Musterzimmer der Nachrichtenabteilung eingesandt werden. Mitzuwirken haben die Handelskommissare ferner bei der Aufstellung der Käufer- und Agentenlisten. Die Listen werden zwar nicht veröffentlicht, die Nachrichtenabteilung benutzt sie aber bei Beantwortung entsprechender Anfragen interessierter britischer Kaufleute und Fabrikanten. Die Handelskommissare und Handelskorrespondentcn geben auch auf direkte Anfragen der britischen Kauf¬ mannswelt Auskunft. Doch wird empfohlen, die Anfragen lieber an die Nach¬ richtenabteilung zu richten, da diese oft in der Lage sein wird, sie kurzerhand selbst zu beantworten. Kreditauskünfte zu erteilen sind die Korrespondenten nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326811/372>, abgerufen am 24.08.2024.