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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.

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!Nit dem Kaiser auf Reisen

Oberfahrtgesellen: Graf Waldersee, zum Punschwart; vonHahnke, zum Oberschlürfer
und Oberkapellmeister in Eß>dur; Graf Görtz, Proteus, Sachverständiger in Unfall¬
angelegenheiten und Sangesbruder; Graf Wedel, Sachverständiger in Eti-
Piquet- und sonstigen Angelegenheiten; Graf Eulenburg, Festbarde und
Polarskalde; Dr. Leuthold, Eisculap I. Klasse; Dr. Güßfeldt, Sachverständiger
in Berg- und Talangelegenheiten; von Senden, Navigationsoffizier unter beiden
Wendekreisen, namentlich aber des Krebses, sowie bei sonstigen Festfahrten;
von Arnim, Nebelhornist und Sachverständiger in Bojen-Unfallangelegenheiten;
von Lyneker, Direktor der geistigen usw. Getränke und Sachverständiger im all¬
gemeinen und besonderen; von Hülsen II., Seeschlangenbändiger, Eispoet und
Nordstern I. Größe (in Anbetracht seiner besonderen Verdienste); ferner wurden
befördert die Vize-Oberfahrtgesellen: von Lippe, zum Schlürfer und Sach¬
verständigen in Froschangelegenheiten; von Kessel, Eisschnurrer I. Klasse, Aeolus
und Flo.schenwo.re; von Kiderlen, Lustbarde, Schriftwart und Wiegenfestlootse;
von Bülow, Doktor der Seekrankheit und Dünungsmeister; Saltzmann, Eisonkel
und Sachverständiger in Öl und Essig; von scholl, Seeungeheuer; Truppel,
Sachverständiger in Bordstreitigkeiten; Götz, Steuerrad und Sachverständiger in
Frischwachsangelegenheiten-, Dr. Schneider, Eisculap II. Klasse; von Hülsen I.,
Eisgorilla und Sachverständiger in Pistolenangelegenheiten; von Zitzewitz, Eis¬
schnurrer II. Klasse, Sachverständiger in Mondschemangelegenheiten und Singe¬
bold; Berger mit dem Charakter als Philonvmphe, gleichzeitig die Aussicht auf
eine Nereide erteilt, für deren stündliche Ablösung das Seeungeheuer zu sorgen
hat; Breusing, Cocktailor und Kapitän zur See mit der Bezeichnung "not yet".

Z 21. Der Navigationsoffizier ist infolge seiner besonderen Stellung den
Bestimmungen der 1 bis 20 nur insoweit unterworfen, als dies im Z 22
festgesetzt werden wird.

H 22. Durch Meisterspruch wird aus der Mitte der Gesellschaft eine
Kommission von drei Fahrtgesellen ernannt, welche die Ausführung dieser Statuten
auf das strengste zu überwachen hat, und welcher auch der Navigationsoffizier
untersteht, insofern es sich nicht um Besteckfragen handelt. Ob letzteres der Fall
ist, darüber soll diese Kommission zu entscheiden haben.

Z 23. Wer trotz der in den 1 bis 22 enthaltenen Verheißungen seinen
Austritt wünscht, hat dies dem Portier anzuzeigen, welcher das weitere besorgen
wird. Dem Fahrtgesellen von scholl wird zu diesem Zweck für die Versamm¬
lungsabende der Charakter als Portier erteilt. Wenn jemand infolge augen¬
blicklicher Indisposition auszutreten wünscht, so genügt eine Mitteilung an den
Navigationsoffizier.

§ 24. Etwaige Anträge auf Zusätze zu den vorstehenden Statuten werden
für gewöhnlich durch Rausschmiß des Antragstellers erledigt.

Z 25. Jeder Fahrtgeselle wird ein Patent seiner Charge erhalten, welches
er zu den Versammlungsabenden mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen
hat. An den Versammlnngsabenden wird jeder Fahrtgeselle nur nach seinem


!Nit dem Kaiser auf Reisen

Oberfahrtgesellen: Graf Waldersee, zum Punschwart; vonHahnke, zum Oberschlürfer
und Oberkapellmeister in Eß>dur; Graf Görtz, Proteus, Sachverständiger in Unfall¬
angelegenheiten und Sangesbruder; Graf Wedel, Sachverständiger in Eti-
Piquet- und sonstigen Angelegenheiten; Graf Eulenburg, Festbarde und
Polarskalde; Dr. Leuthold, Eisculap I. Klasse; Dr. Güßfeldt, Sachverständiger
in Berg- und Talangelegenheiten; von Senden, Navigationsoffizier unter beiden
Wendekreisen, namentlich aber des Krebses, sowie bei sonstigen Festfahrten;
von Arnim, Nebelhornist und Sachverständiger in Bojen-Unfallangelegenheiten;
von Lyneker, Direktor der geistigen usw. Getränke und Sachverständiger im all¬
gemeinen und besonderen; von Hülsen II., Seeschlangenbändiger, Eispoet und
Nordstern I. Größe (in Anbetracht seiner besonderen Verdienste); ferner wurden
befördert die Vize-Oberfahrtgesellen: von Lippe, zum Schlürfer und Sach¬
verständigen in Froschangelegenheiten; von Kessel, Eisschnurrer I. Klasse, Aeolus
und Flo.schenwo.re; von Kiderlen, Lustbarde, Schriftwart und Wiegenfestlootse;
von Bülow, Doktor der Seekrankheit und Dünungsmeister; Saltzmann, Eisonkel
und Sachverständiger in Öl und Essig; von scholl, Seeungeheuer; Truppel,
Sachverständiger in Bordstreitigkeiten; Götz, Steuerrad und Sachverständiger in
Frischwachsangelegenheiten-, Dr. Schneider, Eisculap II. Klasse; von Hülsen I.,
Eisgorilla und Sachverständiger in Pistolenangelegenheiten; von Zitzewitz, Eis¬
schnurrer II. Klasse, Sachverständiger in Mondschemangelegenheiten und Singe¬
bold; Berger mit dem Charakter als Philonvmphe, gleichzeitig die Aussicht auf
eine Nereide erteilt, für deren stündliche Ablösung das Seeungeheuer zu sorgen
hat; Breusing, Cocktailor und Kapitän zur See mit der Bezeichnung „not yet".

Z 21. Der Navigationsoffizier ist infolge seiner besonderen Stellung den
Bestimmungen der 1 bis 20 nur insoweit unterworfen, als dies im Z 22
festgesetzt werden wird.

H 22. Durch Meisterspruch wird aus der Mitte der Gesellschaft eine
Kommission von drei Fahrtgesellen ernannt, welche die Ausführung dieser Statuten
auf das strengste zu überwachen hat, und welcher auch der Navigationsoffizier
untersteht, insofern es sich nicht um Besteckfragen handelt. Ob letzteres der Fall
ist, darüber soll diese Kommission zu entscheiden haben.

Z 23. Wer trotz der in den 1 bis 22 enthaltenen Verheißungen seinen
Austritt wünscht, hat dies dem Portier anzuzeigen, welcher das weitere besorgen
wird. Dem Fahrtgesellen von scholl wird zu diesem Zweck für die Versamm¬
lungsabende der Charakter als Portier erteilt. Wenn jemand infolge augen¬
blicklicher Indisposition auszutreten wünscht, so genügt eine Mitteilung an den
Navigationsoffizier.

§ 24. Etwaige Anträge auf Zusätze zu den vorstehenden Statuten werden
für gewöhnlich durch Rausschmiß des Antragstellers erledigt.

Z 25. Jeder Fahrtgeselle wird ein Patent seiner Charge erhalten, welches
er zu den Versammlungsabenden mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen
hat. An den Versammlnngsabenden wird jeder Fahrtgeselle nur nach seinem


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326169/90>, abgerufen am 28.12.2024.