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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.

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Freie Advokatur und numeru8 Llan8U8
Gcrichtsassessor Lrich warschauer vonin

chlagworte sind gewiß mitunter recht nützlich. Sie bezeichnen oft
in prägnanter Kürze wenn auch nicht die Sache selbst, so doch
ungefähr dasjenige, worauf es vor allem ankommt, und bieten
eine handliche, in der Form meistens gefällige Scheidemünze für
den Alltagsverkehr, besonders aber ein wahrhaft glänzendes
Agitationsmittel im Kampfe der Meinungen. Ihre Gefahr besteht natürlich
darin, daß sie die Erörterung leicht auf der Oberfläche halten, daß sie den Blick
starr auf einen Punkt ziehen und von allen Nuancen und Schattierungen ab¬
lenken, kurz, daß sie geeignet sind, die Untersuchung einer Frage zu ver¬
wässern.

Die Gefahr wird gesteigert, wenn die Schlagworte im Wandel der Zeiten
ihre sachliche Bedeutung verlieren, wenn das Gebiet sich verschoben hat, wenn
sie daher Streitfragen in starrer Weise verewigen, die in dieser Form schon
längst keine mehr sind. Dann geschieht es, daß ein hitziger Kampf entbrennt
nicht um Dinge und Werke, sondern um Worte und Zeichen, daß alle Blicke
sich krampfhaft nach einem Punkte richten, der ganz außerhalb des wahren
Streitfeldes liegt und daß alles blind vorbeistürmt an den gegenwärtig allein
ins Auge zu fassenden Zielen. Man jagt einem Phantom nach, kämpft gegen
Windmühlen und indessen leidet die Sache selbst unermeßbarer Schaden.

Alle diese Erscheinungen kann man in reinster Form beobachten in der
Behandlung derjenigen Fragen, die seit einer Reihe von Jahren und jetzt be¬
sonders eifrig über die Reform der rechtsanwaltschaftlichen Standesverfassung
auftauchen. Um den Sachverhalt und den Stand der Frage in unserer Zeit
recht würdigen zu können, bedarf es einer kurzen geschichtlichen Darlegung.

Friedrich der Große war den Advokaten nicht wohlgesinnt. Für alle Ge¬
brechen der damaligen Justiz rin ihrem schriftlichen und geheimen Verfahren,


Grenzten III 1913 28


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Freie Advokatur und numeru8 Llan8U8
Gcrichtsassessor Lrich warschauer vonin

chlagworte sind gewiß mitunter recht nützlich. Sie bezeichnen oft
in prägnanter Kürze wenn auch nicht die Sache selbst, so doch
ungefähr dasjenige, worauf es vor allem ankommt, und bieten
eine handliche, in der Form meistens gefällige Scheidemünze für
den Alltagsverkehr, besonders aber ein wahrhaft glänzendes
Agitationsmittel im Kampfe der Meinungen. Ihre Gefahr besteht natürlich
darin, daß sie die Erörterung leicht auf der Oberfläche halten, daß sie den Blick
starr auf einen Punkt ziehen und von allen Nuancen und Schattierungen ab¬
lenken, kurz, daß sie geeignet sind, die Untersuchung einer Frage zu ver¬
wässern.

Die Gefahr wird gesteigert, wenn die Schlagworte im Wandel der Zeiten
ihre sachliche Bedeutung verlieren, wenn das Gebiet sich verschoben hat, wenn
sie daher Streitfragen in starrer Weise verewigen, die in dieser Form schon
längst keine mehr sind. Dann geschieht es, daß ein hitziger Kampf entbrennt
nicht um Dinge und Werke, sondern um Worte und Zeichen, daß alle Blicke
sich krampfhaft nach einem Punkte richten, der ganz außerhalb des wahren
Streitfeldes liegt und daß alles blind vorbeistürmt an den gegenwärtig allein
ins Auge zu fassenden Zielen. Man jagt einem Phantom nach, kämpft gegen
Windmühlen und indessen leidet die Sache selbst unermeßbarer Schaden.

Alle diese Erscheinungen kann man in reinster Form beobachten in der
Behandlung derjenigen Fragen, die seit einer Reihe von Jahren und jetzt be¬
sonders eifrig über die Reform der rechtsanwaltschaftlichen Standesverfassung
auftauchen. Um den Sachverhalt und den Stand der Frage in unserer Zeit
recht würdigen zu können, bedarf es einer kurzen geschichtlichen Darlegung.

Friedrich der Große war den Advokaten nicht wohlgesinnt. Für alle Ge¬
brechen der damaligen Justiz rin ihrem schriftlichen und geheimen Verfahren,


Grenzten III 1913 28
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326169/445>, abgerufen am 19.10.2024.