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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.

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Zum Problem der Arbeitslosenversicherung

klaffen zum Teil nicht unerheblich vorwiegen, eine Erscheinung, die auch von
den Unterstützungskassen der Gewerkschaften und Angestelltenverbände häufig sehr
empfindlich gefühlt wird. Es sind die jungen unverheirateten Elemente, welche
aus dem an sich fehr^ verständlichen Triebe, ihre Lage zu verbessern, und im
Gefühl ihrer Unabhängigkeit leichter geneigt sind, ihre Stellung zu wechseln,
welche über den ihrer Altersklasse entsprechenden Anteil hinaus an der Arbeits¬
losigkeit beteiligt sind. So sind nach den städtischen Arbeitslosenzählungen aus
dem Winter 1908/09 von allen Arbeitslosen in der Altersgruppe von 21 bis
30 Jahren, für die der Normalanteil an der gesamten Arbeiterschaft nach der Berufs¬
statistik von 1907 30,4 Prozent beträgt, in Berlin 32 Prozent, Kiel 34,5 Prozent,
Gießen 33,9 Prozent, Nürnberg 43,8 Prozent, Halle 30,5 Prozent, Mannheim
31.2 Prozent, Magdeburg 35,1 Prozent, Offenbach 34,5 Prozent, Planen
31.3 Prozent. Allein Elberfeld hat eine geringere Ziffer, was aber wohl auf eine
andere Abgrenzung der Altersklassen zurückzuführen ist, da der Anteil der jüngeren
Altersklasse sehr stark den normalen Satz übersteigt. Ähnliche Verhältnisse zeigen die
Zählungen im Königreich Sachsen im Herbst 1910 und 1911 und die Nürn¬
berger Zählungen vom Winter 1911/12. In Nürnberg waren z. B. unter
dreißig Jahren 64,14 Prozent aller Arbeitslosen und in Sachsen 58 Prozent bzw.
61,3 Prozent, während nach der Berufszählung von 1907 nur 47,1 Prozent
diesen Altersklassen angehörten.

Wenn wir uns nunmehr, nachdem wir versucht haben, das Wesen der
Arbeitslosigkeit in großen Zügen zu erfassen, zu dem Problem der staatlichen
Arbeitslosenversicherung wenden, so werden wir von vornherein von dieser Ver¬
sicherung diejenige Arbeitslosigkeit auszuschließen haben, die entweder auf dem
freien Übergang der Arbeiter von einem zum anderen Betriebe oder auf Saison¬
schwankungen beruht. Jene zu mildern, ist, wie wir sahen, Aufgabe des Arbeits¬
nachweises, und bei der Arbeitslosigkeit, die auf Saisonschwankungen zurückgeht,
wird man von den einzelnen Arbeitern, wie es mit Recht die Hirsch.Dunckerschen
Gewerkschaften befolgen, verlangen müssen, daß sie selbst für ein Berufsrisiko
Sorge tragen, das alljährlich mit voraussehbarer Sicherheit in gleichem oder
wenigstens ähnlichem Umfange eintritt. Es hieße geradezu das soziale Grund¬
prinzip jeder Versicherung aufgeben, wenn man die Versicherung gegen ein mit
mutmaßlicher Sicherheit eintretendes Ereignis anwenden wollte. Es bliebe
demnach nur die Arbeitslosigkeit aus Konjunkturschwankungen, für die eine Ver¬
sicherung eventuell in Frage kommen könnte. Aber auch hier erheben sich nach
unseren früheren Darlegungen über das innere Wesen der Arbeitslosigkeit ernste
Bedenken, die sich gegen die staatliche Arbeitslosenversicherung überhaupt richten.
Das Grundprinzip unserer ganzen sozialen Versicherungseinrichtungen beruht
darauf, daß durch den gleichen Beitrag von alt und jung die jungen Schichten
zur Unterstützung der älteren, die mehr von Krankheit und Unfall getroffen
werden, zwangsweise herangezogen werden. Bei der Arbeitslosenversicherung
würde es aber, wie die früher angeführten Zahlen zeigen, gerade umgekehrt


Zum Problem der Arbeitslosenversicherung

klaffen zum Teil nicht unerheblich vorwiegen, eine Erscheinung, die auch von
den Unterstützungskassen der Gewerkschaften und Angestelltenverbände häufig sehr
empfindlich gefühlt wird. Es sind die jungen unverheirateten Elemente, welche
aus dem an sich fehr^ verständlichen Triebe, ihre Lage zu verbessern, und im
Gefühl ihrer Unabhängigkeit leichter geneigt sind, ihre Stellung zu wechseln,
welche über den ihrer Altersklasse entsprechenden Anteil hinaus an der Arbeits¬
losigkeit beteiligt sind. So sind nach den städtischen Arbeitslosenzählungen aus
dem Winter 1908/09 von allen Arbeitslosen in der Altersgruppe von 21 bis
30 Jahren, für die der Normalanteil an der gesamten Arbeiterschaft nach der Berufs¬
statistik von 1907 30,4 Prozent beträgt, in Berlin 32 Prozent, Kiel 34,5 Prozent,
Gießen 33,9 Prozent, Nürnberg 43,8 Prozent, Halle 30,5 Prozent, Mannheim
31.2 Prozent, Magdeburg 35,1 Prozent, Offenbach 34,5 Prozent, Planen
31.3 Prozent. Allein Elberfeld hat eine geringere Ziffer, was aber wohl auf eine
andere Abgrenzung der Altersklassen zurückzuführen ist, da der Anteil der jüngeren
Altersklasse sehr stark den normalen Satz übersteigt. Ähnliche Verhältnisse zeigen die
Zählungen im Königreich Sachsen im Herbst 1910 und 1911 und die Nürn¬
berger Zählungen vom Winter 1911/12. In Nürnberg waren z. B. unter
dreißig Jahren 64,14 Prozent aller Arbeitslosen und in Sachsen 58 Prozent bzw.
61,3 Prozent, während nach der Berufszählung von 1907 nur 47,1 Prozent
diesen Altersklassen angehörten.

Wenn wir uns nunmehr, nachdem wir versucht haben, das Wesen der
Arbeitslosigkeit in großen Zügen zu erfassen, zu dem Problem der staatlichen
Arbeitslosenversicherung wenden, so werden wir von vornherein von dieser Ver¬
sicherung diejenige Arbeitslosigkeit auszuschließen haben, die entweder auf dem
freien Übergang der Arbeiter von einem zum anderen Betriebe oder auf Saison¬
schwankungen beruht. Jene zu mildern, ist, wie wir sahen, Aufgabe des Arbeits¬
nachweises, und bei der Arbeitslosigkeit, die auf Saisonschwankungen zurückgeht,
wird man von den einzelnen Arbeitern, wie es mit Recht die Hirsch.Dunckerschen
Gewerkschaften befolgen, verlangen müssen, daß sie selbst für ein Berufsrisiko
Sorge tragen, das alljährlich mit voraussehbarer Sicherheit in gleichem oder
wenigstens ähnlichem Umfange eintritt. Es hieße geradezu das soziale Grund¬
prinzip jeder Versicherung aufgeben, wenn man die Versicherung gegen ein mit
mutmaßlicher Sicherheit eintretendes Ereignis anwenden wollte. Es bliebe
demnach nur die Arbeitslosigkeit aus Konjunkturschwankungen, für die eine Ver¬
sicherung eventuell in Frage kommen könnte. Aber auch hier erheben sich nach
unseren früheren Darlegungen über das innere Wesen der Arbeitslosigkeit ernste
Bedenken, die sich gegen die staatliche Arbeitslosenversicherung überhaupt richten.
Das Grundprinzip unserer ganzen sozialen Versicherungseinrichtungen beruht
darauf, daß durch den gleichen Beitrag von alt und jung die jungen Schichten
zur Unterstützung der älteren, die mehr von Krankheit und Unfall getroffen
werden, zwangsweise herangezogen werden. Bei der Arbeitslosenversicherung
würde es aber, wie die früher angeführten Zahlen zeigen, gerade umgekehrt


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[0412] Zum Problem der Arbeitslosenversicherung klaffen zum Teil nicht unerheblich vorwiegen, eine Erscheinung, die auch von den Unterstützungskassen der Gewerkschaften und Angestelltenverbände häufig sehr empfindlich gefühlt wird. Es sind die jungen unverheirateten Elemente, welche aus dem an sich fehr^ verständlichen Triebe, ihre Lage zu verbessern, und im Gefühl ihrer Unabhängigkeit leichter geneigt sind, ihre Stellung zu wechseln, welche über den ihrer Altersklasse entsprechenden Anteil hinaus an der Arbeits¬ losigkeit beteiligt sind. So sind nach den städtischen Arbeitslosenzählungen aus dem Winter 1908/09 von allen Arbeitslosen in der Altersgruppe von 21 bis 30 Jahren, für die der Normalanteil an der gesamten Arbeiterschaft nach der Berufs¬ statistik von 1907 30,4 Prozent beträgt, in Berlin 32 Prozent, Kiel 34,5 Prozent, Gießen 33,9 Prozent, Nürnberg 43,8 Prozent, Halle 30,5 Prozent, Mannheim 31.2 Prozent, Magdeburg 35,1 Prozent, Offenbach 34,5 Prozent, Planen 31.3 Prozent. Allein Elberfeld hat eine geringere Ziffer, was aber wohl auf eine andere Abgrenzung der Altersklassen zurückzuführen ist, da der Anteil der jüngeren Altersklasse sehr stark den normalen Satz übersteigt. Ähnliche Verhältnisse zeigen die Zählungen im Königreich Sachsen im Herbst 1910 und 1911 und die Nürn¬ berger Zählungen vom Winter 1911/12. In Nürnberg waren z. B. unter dreißig Jahren 64,14 Prozent aller Arbeitslosen und in Sachsen 58 Prozent bzw. 61,3 Prozent, während nach der Berufszählung von 1907 nur 47,1 Prozent diesen Altersklassen angehörten. Wenn wir uns nunmehr, nachdem wir versucht haben, das Wesen der Arbeitslosigkeit in großen Zügen zu erfassen, zu dem Problem der staatlichen Arbeitslosenversicherung wenden, so werden wir von vornherein von dieser Ver¬ sicherung diejenige Arbeitslosigkeit auszuschließen haben, die entweder auf dem freien Übergang der Arbeiter von einem zum anderen Betriebe oder auf Saison¬ schwankungen beruht. Jene zu mildern, ist, wie wir sahen, Aufgabe des Arbeits¬ nachweises, und bei der Arbeitslosigkeit, die auf Saisonschwankungen zurückgeht, wird man von den einzelnen Arbeitern, wie es mit Recht die Hirsch.Dunckerschen Gewerkschaften befolgen, verlangen müssen, daß sie selbst für ein Berufsrisiko Sorge tragen, das alljährlich mit voraussehbarer Sicherheit in gleichem oder wenigstens ähnlichem Umfange eintritt. Es hieße geradezu das soziale Grund¬ prinzip jeder Versicherung aufgeben, wenn man die Versicherung gegen ein mit mutmaßlicher Sicherheit eintretendes Ereignis anwenden wollte. Es bliebe demnach nur die Arbeitslosigkeit aus Konjunkturschwankungen, für die eine Ver¬ sicherung eventuell in Frage kommen könnte. Aber auch hier erheben sich nach unseren früheren Darlegungen über das innere Wesen der Arbeitslosigkeit ernste Bedenken, die sich gegen die staatliche Arbeitslosenversicherung überhaupt richten. Das Grundprinzip unserer ganzen sozialen Versicherungseinrichtungen beruht darauf, daß durch den gleichen Beitrag von alt und jung die jungen Schichten zur Unterstützung der älteren, die mehr von Krankheit und Unfall getroffen werden, zwangsweise herangezogen werden. Bei der Arbeitslosenversicherung würde es aber, wie die früher angeführten Zahlen zeigen, gerade umgekehrt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326169/412>, abgerufen am 19.10.2024.