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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

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für die Abschaffung des Likin im Sinne der
obenstehenden Ausführungen der Handels¬
kammer von Schanghai hat England jedoch
von China nicht erwirken können; der Vertrag
stellt daher keine Verbesserung, sondern nach
Ansicht der internationalen Kaufmannschaft
eine Verschlechterung der bestehenden Zustände
in Aussicht. Vor allem folgende Klausel wird
als bedenklich bezeichnet: "Die Zollerhöhung
auf fremde Einfuhr und Ausfuhr, sowie auf
küstenweise Ausfuhr soll den Verlust an Ein¬
nahmen (die bisher aus dem Likin auf¬
kommen) ausgleichen. Indes bleibt noch der
Verlust von Likineinkünften auf den einhei¬
mischen Handel gut zu machen, und hierfür
wird vereinbart, daß es der chinesischen Re¬
gierung freistehen soll, eine Verbrauchssteuer
auf Artikel chinesischen Ursprungs, die nicht
zur Ausfuhr bestimmt sind, zu erheben.
China steht es frei, den Betrag dieser Ver¬
brauchssteuer festzusetzen, der verschieden sein
kann je nach der Art der in Betracht kom¬
menden Ware, d. h. je nachdem die Ware
Lebensbedürfnis oder Luxusartikel darstellt.
Doch soll diese Steuer in gleicher Höhe er¬
hoben werden für Waren derselben Gattung,
einerlei ob sie auf Dschunken (Küstenschiffahrt),
Segelschiffen oderDamPfern verschifft werden."
Aus dem Mitgeteilten erhellt, daß der viel
besprochene britisch-chinesische Mackay-Vertrag
nicht als Grundlage für neue Verhandlungen

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über eine Revision des chinesischen Zolltarifs
benutzt werden sollte Insbesondere ist zu
betonen, daß das bisher dem fremden Kauf¬
mann vertragsmäßig zugesicherte Recht, im
Innern des Landes zu Handelszwecken zu
"reisen", erheblich erweitert werden muß.
Bestimmungen über zeitweise Lagerung, Rei¬
nigung, UmPackung und Fortschaffung von
Waren sind dringend Vonnöten.

Sachkundige haben auf Grund der Ein¬
nahmen der chinesischen Seezollverwaltung
des Jahres 1912 aus den Zollerhöhungs¬
vorschlägen der Vertragsmächte eine Mehr¬
einnahme von über 30 Millionen Tael (rund
100 Millionen Mark) herausgerechnet, denen
eine Einbuße an Einnahmen von etwa 20
Millionen Tael an Likin gegenübersteht.

Die Grundlage für eine Revision des
Zolltarifs in China bildet -- ebenso wie für
die in Aussicht genommene Währungsreform --
eine geordnete Verwaltung, die gleichzeitig
eine Reform des gesamten Steuerwesens ein¬
zuleiten hätte. Nur auf diesem Wege wird
es möglich sein, den Provinzen die ihnen
bisher vorbehaltenen Likineinnahmen zu¬
gunsten des Pekinger Reichsschatzamtes zu
entziehen. China wird daher wohl über kurz
oder lang gezwungen sein, das "Dogma von
der unerhöhbaren Grundsteuer", die den
Kern der chinesischen Finanzen bildet, zu zer¬
H> v. Kropff brechen.

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Nachdruck sämtlicher Aufsätze nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verlag" gestattet.
Verantwortlich: der Herausgeber George Cleinow in Berlin-Schöneb-rg. -- ManusKiptsendungeu und Briefe
werden erbeten unter der Adresse:
An den Herausgeber der Grenzboten i" Berlin-Frieden"", Hedwigftr. 1".
Fernsprecher der Schristleitung: Amt uhland SS30, des Verlags: Amt Lützow Will.
Verlag: Verlag der Gr-nzboten B. in. b. H> in Berlin 8V. 11.
Druck: "Der Reichsbote" B. in. b. H. in Berlin SV. 11, Dessauer Strasze M/37.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

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für die Abschaffung des Likin im Sinne der
obenstehenden Ausführungen der Handels¬
kammer von Schanghai hat England jedoch
von China nicht erwirken können; der Vertrag
stellt daher keine Verbesserung, sondern nach
Ansicht der internationalen Kaufmannschaft
eine Verschlechterung der bestehenden Zustände
in Aussicht. Vor allem folgende Klausel wird
als bedenklich bezeichnet: „Die Zollerhöhung
auf fremde Einfuhr und Ausfuhr, sowie auf
küstenweise Ausfuhr soll den Verlust an Ein¬
nahmen (die bisher aus dem Likin auf¬
kommen) ausgleichen. Indes bleibt noch der
Verlust von Likineinkünften auf den einhei¬
mischen Handel gut zu machen, und hierfür
wird vereinbart, daß es der chinesischen Re¬
gierung freistehen soll, eine Verbrauchssteuer
auf Artikel chinesischen Ursprungs, die nicht
zur Ausfuhr bestimmt sind, zu erheben.
China steht es frei, den Betrag dieser Ver¬
brauchssteuer festzusetzen, der verschieden sein
kann je nach der Art der in Betracht kom¬
menden Ware, d. h. je nachdem die Ware
Lebensbedürfnis oder Luxusartikel darstellt.
Doch soll diese Steuer in gleicher Höhe er¬
hoben werden für Waren derselben Gattung,
einerlei ob sie auf Dschunken (Küstenschiffahrt),
Segelschiffen oderDamPfern verschifft werden."
Aus dem Mitgeteilten erhellt, daß der viel
besprochene britisch-chinesische Mackay-Vertrag
nicht als Grundlage für neue Verhandlungen

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über eine Revision des chinesischen Zolltarifs
benutzt werden sollte Insbesondere ist zu
betonen, daß das bisher dem fremden Kauf¬
mann vertragsmäßig zugesicherte Recht, im
Innern des Landes zu Handelszwecken zu
„reisen", erheblich erweitert werden muß.
Bestimmungen über zeitweise Lagerung, Rei¬
nigung, UmPackung und Fortschaffung von
Waren sind dringend Vonnöten.

Sachkundige haben auf Grund der Ein¬
nahmen der chinesischen Seezollverwaltung
des Jahres 1912 aus den Zollerhöhungs¬
vorschlägen der Vertragsmächte eine Mehr¬
einnahme von über 30 Millionen Tael (rund
100 Millionen Mark) herausgerechnet, denen
eine Einbuße an Einnahmen von etwa 20
Millionen Tael an Likin gegenübersteht.

Die Grundlage für eine Revision des
Zolltarifs in China bildet — ebenso wie für
die in Aussicht genommene Währungsreform —
eine geordnete Verwaltung, die gleichzeitig
eine Reform des gesamten Steuerwesens ein¬
zuleiten hätte. Nur auf diesem Wege wird
es möglich sein, den Provinzen die ihnen
bisher vorbehaltenen Likineinnahmen zu¬
gunsten des Pekinger Reichsschatzamtes zu
entziehen. China wird daher wohl über kurz
oder lang gezwungen sein, das „Dogma von
der unerhöhbaren Grundsteuer", die den
Kern der chinesischen Finanzen bildet, zu zer¬
H> v. Kropff brechen.

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Nachdruck sämtlicher Aufsätze nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verlag» gestattet.
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werden erbeten unter der Adresse:
An den Herausgeber der Grenzboten i» Berlin-Frieden«», Hedwigftr. 1».
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Verlag: Verlag der Gr-nzboten B. in. b. H> in Berlin 8V. 11.
Druck: „Der Reichsbote" B. in. b. H. in Berlin SV. 11, Dessauer Strasze M/37.


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[0396] Maßgebliches und Unmaßgebliches für die Abschaffung des Likin im Sinne der obenstehenden Ausführungen der Handels¬ kammer von Schanghai hat England jedoch von China nicht erwirken können; der Vertrag stellt daher keine Verbesserung, sondern nach Ansicht der internationalen Kaufmannschaft eine Verschlechterung der bestehenden Zustände in Aussicht. Vor allem folgende Klausel wird als bedenklich bezeichnet: „Die Zollerhöhung auf fremde Einfuhr und Ausfuhr, sowie auf küstenweise Ausfuhr soll den Verlust an Ein¬ nahmen (die bisher aus dem Likin auf¬ kommen) ausgleichen. Indes bleibt noch der Verlust von Likineinkünften auf den einhei¬ mischen Handel gut zu machen, und hierfür wird vereinbart, daß es der chinesischen Re¬ gierung freistehen soll, eine Verbrauchssteuer auf Artikel chinesischen Ursprungs, die nicht zur Ausfuhr bestimmt sind, zu erheben. China steht es frei, den Betrag dieser Ver¬ brauchssteuer festzusetzen, der verschieden sein kann je nach der Art der in Betracht kom¬ menden Ware, d. h. je nachdem die Ware Lebensbedürfnis oder Luxusartikel darstellt. Doch soll diese Steuer in gleicher Höhe er¬ hoben werden für Waren derselben Gattung, einerlei ob sie auf Dschunken (Küstenschiffahrt), Segelschiffen oderDamPfern verschifft werden." Aus dem Mitgeteilten erhellt, daß der viel besprochene britisch-chinesische Mackay-Vertrag nicht als Grundlage für neue Verhandlungen über eine Revision des chinesischen Zolltarifs benutzt werden sollte Insbesondere ist zu betonen, daß das bisher dem fremden Kauf¬ mann vertragsmäßig zugesicherte Recht, im Innern des Landes zu Handelszwecken zu „reisen", erheblich erweitert werden muß. Bestimmungen über zeitweise Lagerung, Rei¬ nigung, UmPackung und Fortschaffung von Waren sind dringend Vonnöten. Sachkundige haben auf Grund der Ein¬ nahmen der chinesischen Seezollverwaltung des Jahres 1912 aus den Zollerhöhungs¬ vorschlägen der Vertragsmächte eine Mehr¬ einnahme von über 30 Millionen Tael (rund 100 Millionen Mark) herausgerechnet, denen eine Einbuße an Einnahmen von etwa 20 Millionen Tael an Likin gegenübersteht. Die Grundlage für eine Revision des Zolltarifs in China bildet — ebenso wie für die in Aussicht genommene Währungsreform — eine geordnete Verwaltung, die gleichzeitig eine Reform des gesamten Steuerwesens ein¬ zuleiten hätte. Nur auf diesem Wege wird es möglich sein, den Provinzen die ihnen bisher vorbehaltenen Likineinnahmen zu¬ gunsten des Pekinger Reichsschatzamtes zu entziehen. China wird daher wohl über kurz oder lang gezwungen sein, das „Dogma von der unerhöhbaren Grundsteuer", die den Kern der chinesischen Finanzen bildet, zu zer¬ H> v. Kropff brechen. Nachdruck sämtlicher Aufsätze nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verlag» gestattet. Verantwortlich: der Herausgeber George Cleinow in Berlin-Schöneb-rg. — ManusKiptsendungeu und Briefe werden erbeten unter der Adresse: An den Herausgeber der Grenzboten i» Berlin-Frieden«», Hedwigftr. 1». Fernsprecher der Schristleitung: Amt uhland SS30, des Verlags: Amt Lützow Will. Verlag: Verlag der Gr-nzboten B. in. b. H> in Berlin 8V. 11. Druck: „Der Reichsbote" B. in. b. H. in Berlin SV. 11, Dessauer Strasze M/37.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_326169/396>, abgerufen am 29.12.2024.