Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Drittes Vierteljahr.Zur Geschichte des staatsbürgerlichen Unterrichts beruhenden politischen Ansichten und in den wirtschaftlichen und verwaltungs- Eingehender hat sich über einen planmäßigen staatsbürgerlichen Unterricht *) Z, B. ein deutsches Volksheer, eine Kriegsflotte, Schwurgerichte, staatliche soziale Gesetzgebung (Altersversorgung, Arbeiterkolonien, Befähiguugsnnchweis usw.), einheitliche deutsche Handelspolitik, Fachschulen für Gewerbetreibende, Belehrung der Handwerker durch Muster- und Vorbildersmnmluugen, Gemeindefreiheit und Selbstverwaltung u, a. in, **) I. Mösers sämtliche Werke, herausgeg. von B. R. Abeken. 2. Ausg. Berlin 18-53. Bd. X S. 117. Mösers Werke, Bd. I S. 420, und mit ähnlichen Worten schon 1768 in der Vor-
rede zum 2. Teile der "Patr. Phant.", Bd. II S. 5. ' Zur Geschichte des staatsbürgerlichen Unterrichts beruhenden politischen Ansichten und in den wirtschaftlichen und verwaltungs- Eingehender hat sich über einen planmäßigen staatsbürgerlichen Unterricht *) Z, B. ein deutsches Volksheer, eine Kriegsflotte, Schwurgerichte, staatliche soziale Gesetzgebung (Altersversorgung, Arbeiterkolonien, Befähiguugsnnchweis usw.), einheitliche deutsche Handelspolitik, Fachschulen für Gewerbetreibende, Belehrung der Handwerker durch Muster- und Vorbildersmnmluugen, Gemeindefreiheit und Selbstverwaltung u, a. in, **) I. Mösers sämtliche Werke, herausgeg. von B. R. Abeken. 2. Ausg. Berlin 18-53. Bd. X S. 117. Mösers Werke, Bd. I S. 420, und mit ähnlichen Worten schon 1768 in der Vor-
rede zum 2. Teile der „Patr. Phant.", Bd. II S. 5. ' <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0359" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/326529"/> <fw type="header" place="top"> Zur Geschichte des staatsbürgerlichen Unterrichts</fw><lb/> <p xml:id="ID_1695" prev="#ID_1694"> beruhenden politischen Ansichten und in den wirtschaftlichen und verwaltungs-<lb/> technischen Kenntnissen. Wie sehr das Nationalgefühl darniederlag, braucht hier<lb/> nicht dargelegt zu werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1696" next="#ID_1697"> Eingehender hat sich über einen planmäßigen staatsbürgerlichen Unterricht<lb/> erst ein Mann des achtzehnten Jahrhunderts ausgesprochen, der ehrwürdige Justus<lb/> Möser (f 1794). Dieser größte politische Schriftsteller seines Jahrhunderts, ein<lb/> „Prophet der Zukunft", der mit weitem, vorschauendem Blicke vieles geahnt<lb/> und gewollt hat, was erst lange nach seinem Tode in Erfüllung gegangen ist *),<lb/> verlangt von der deutschen Jugend „die vollständige Kenntnis der Landes¬<lb/> regierung und Verfassung". Die Kinder in Stadt und Land, so setzt er in<lb/> einem undatierten Briefe an Basedow**) auseinander, sollten durch die Geschichte —<lb/> denn diese müsse, im Gegensatz zu Basedows Auffassung, keine Lehrerin der<lb/> Moral, sondern der Politik sein — „sofort von dem Originalkontrakt, welchen<lb/> die bürgerliche Gesellschaft, worin sie leben, errichtet hat, belehret werden. Sie<lb/> sollten frühzeitig lernen, was ein eigener, ein erbreche eigener Herd sei; was<lb/> für eine Stimme daraus zu den allgemeinen Angelegenheiten gehe; wer solche<lb/> an ihrer Stelle in dem engen Nationalausschusse führe; wie weit die Vollmacht<lb/> dieses Stimmführers gehe, und wie viel sie von ihrem Eigentum und ihrer<lb/> Freiheit zum allgemeinen Besten aufgeopfert haben." Ausführlicher spricht er<lb/> darüber in seinen „Patriotischen Phantasien", in denen schon der junge Goethe<lb/> „die innigste Kenntnis des bürgerlichen Wesens im höchsten Grade merkwürdig<lb/> und rühmenswert" fand (Dichtung und Wahrheit, 13. Buch). In der 1770<lb/> veröffentlichten Phantasie: „Beantwortung der Frage: Ist es billig, daß Gelehrte<lb/> die Kriminalurteile sprechen?" heißt es: Der Mensch sollte „von Jugend auf<lb/> mit den Gesetzen seines Landes bekannt gemacht und schon in der Schule zu<lb/> einem künftigen Urteilsfinder auferzogen werden. . . Bei jedem der zehn Gebote<lb/> sollten einem Kinde die daraus fließenden peinlichen Fälle, und was die Gesetze<lb/> seines Landes darauf für Strafen verordnet haben, bekannt gemacht werden.<lb/> So könnte er denken und sich hüten" ***). Seiner Zeit weit vorauseilend und<lb/> lange bevor das Wort „Bürgerkunde" geprägt und als Unterrichtsfach empfohlen<lb/> worden war, macht Möser (1770) den „Vorschlag zu einer Practica für das<lb/> Landvolk" (II Ur. 31). Darunter versteht er eine in kurzen und deutlichen<lb/> Sätzen vorgetragene amtliche Zusammenstellung aller Landesgesetze, Gewohn¬<lb/> heiten und Rechtsregeln, „zugleich mit guten Räten und Mitteln sich zu helfen".<lb/> Mit Hilfe einer solchen Practica könne in tausend Fällen der Landmann sich</p><lb/> <note xml:id="FID_139" place="foot"> *) Z, B. ein deutsches Volksheer, eine Kriegsflotte, Schwurgerichte, staatliche soziale<lb/> Gesetzgebung (Altersversorgung, Arbeiterkolonien, Befähiguugsnnchweis usw.), einheitliche deutsche<lb/> Handelspolitik, Fachschulen für Gewerbetreibende, Belehrung der Handwerker durch Muster-<lb/> und Vorbildersmnmluugen, Gemeindefreiheit und Selbstverwaltung u, a. in,</note><lb/> <note xml:id="FID_140" place="foot"> **) I. Mösers sämtliche Werke, herausgeg. von B. R. Abeken. 2. Ausg. Berlin 18-53.<lb/> Bd. X S. 117.</note><lb/> <note xml:id="FID_141" place="foot"> Mösers Werke, Bd. I S. 420, und mit ähnlichen Worten schon 1768 in der Vor-<lb/> rede zum 2. Teile der „Patr. Phant.", Bd. II S. 5. '</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0359]
Zur Geschichte des staatsbürgerlichen Unterrichts
beruhenden politischen Ansichten und in den wirtschaftlichen und verwaltungs-
technischen Kenntnissen. Wie sehr das Nationalgefühl darniederlag, braucht hier
nicht dargelegt zu werden.
Eingehender hat sich über einen planmäßigen staatsbürgerlichen Unterricht
erst ein Mann des achtzehnten Jahrhunderts ausgesprochen, der ehrwürdige Justus
Möser (f 1794). Dieser größte politische Schriftsteller seines Jahrhunderts, ein
„Prophet der Zukunft", der mit weitem, vorschauendem Blicke vieles geahnt
und gewollt hat, was erst lange nach seinem Tode in Erfüllung gegangen ist *),
verlangt von der deutschen Jugend „die vollständige Kenntnis der Landes¬
regierung und Verfassung". Die Kinder in Stadt und Land, so setzt er in
einem undatierten Briefe an Basedow**) auseinander, sollten durch die Geschichte —
denn diese müsse, im Gegensatz zu Basedows Auffassung, keine Lehrerin der
Moral, sondern der Politik sein — „sofort von dem Originalkontrakt, welchen
die bürgerliche Gesellschaft, worin sie leben, errichtet hat, belehret werden. Sie
sollten frühzeitig lernen, was ein eigener, ein erbreche eigener Herd sei; was
für eine Stimme daraus zu den allgemeinen Angelegenheiten gehe; wer solche
an ihrer Stelle in dem engen Nationalausschusse führe; wie weit die Vollmacht
dieses Stimmführers gehe, und wie viel sie von ihrem Eigentum und ihrer
Freiheit zum allgemeinen Besten aufgeopfert haben." Ausführlicher spricht er
darüber in seinen „Patriotischen Phantasien", in denen schon der junge Goethe
„die innigste Kenntnis des bürgerlichen Wesens im höchsten Grade merkwürdig
und rühmenswert" fand (Dichtung und Wahrheit, 13. Buch). In der 1770
veröffentlichten Phantasie: „Beantwortung der Frage: Ist es billig, daß Gelehrte
die Kriminalurteile sprechen?" heißt es: Der Mensch sollte „von Jugend auf
mit den Gesetzen seines Landes bekannt gemacht und schon in der Schule zu
einem künftigen Urteilsfinder auferzogen werden. . . Bei jedem der zehn Gebote
sollten einem Kinde die daraus fließenden peinlichen Fälle, und was die Gesetze
seines Landes darauf für Strafen verordnet haben, bekannt gemacht werden.
So könnte er denken und sich hüten" ***). Seiner Zeit weit vorauseilend und
lange bevor das Wort „Bürgerkunde" geprägt und als Unterrichtsfach empfohlen
worden war, macht Möser (1770) den „Vorschlag zu einer Practica für das
Landvolk" (II Ur. 31). Darunter versteht er eine in kurzen und deutlichen
Sätzen vorgetragene amtliche Zusammenstellung aller Landesgesetze, Gewohn¬
heiten und Rechtsregeln, „zugleich mit guten Räten und Mitteln sich zu helfen".
Mit Hilfe einer solchen Practica könne in tausend Fällen der Landmann sich
*) Z, B. ein deutsches Volksheer, eine Kriegsflotte, Schwurgerichte, staatliche soziale
Gesetzgebung (Altersversorgung, Arbeiterkolonien, Befähiguugsnnchweis usw.), einheitliche deutsche
Handelspolitik, Fachschulen für Gewerbetreibende, Belehrung der Handwerker durch Muster-
und Vorbildersmnmluugen, Gemeindefreiheit und Selbstverwaltung u, a. in,
**) I. Mösers sämtliche Werke, herausgeg. von B. R. Abeken. 2. Ausg. Berlin 18-53.
Bd. X S. 117.
Mösers Werke, Bd. I S. 420, und mit ähnlichen Worten schon 1768 in der Vor-
rede zum 2. Teile der „Patr. Phant.", Bd. II S. 5. '
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