Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
vom alten und vom neuen Reichsnrchiv

von Pfalz zu Pfalz. Daß unter diesen Umständen alle Stücke, die für die
laufenden Geschäfte entbehrlich schienen, langsam abbröckelten, vielleicht in dieser
oder jener Pfalz liegen blieben, ist selbstverständlich. Als Aachen unter den
Karolingern zeitweise eine Art ständiger Residenz wurde, sind hier wohl die
wichtigeren Archivalien, in gewisser Verbindung vielleicht mit der Hofbibliothek,
niedergelegt worden. Schon in der Mitte des neunten Jahrhunderts aber ver¬
schwindet dieses Pfalzarchiv. Als Inhaber des normannischen Königreichs in
Unteritalien und Sizilien mit seinem vorbildlich gegliederten Verwaltungsschema
haben unter allen deutschen Königsgeschlechtern erst die letzten Staufer den
Wert eines geordneten Archivs kennen und schätzen gelernt. In Neapel grün¬
deten sie ein Haus- und Staatsarchiv, das jedoch unter den Stürmen der
nächsten Jahrzehnte bis auf wenige Bruchstücke vernichtet wurde.

Nur ein günstiger Zufall hat uns ein Jahrhundert später einen Teil der
Reichskanzlei und ihrer Registratur erhalten. Am 24. August 1313 starb in
dem toskanischen Städtchen Buonconvento Kaiser Heinrich der Siebente, der
noch einmal das Erbe der Staufer hatte wiederherstellen wollen. Seine Schätze
brachten feine Getreuen in die Heimat zurück. Die Urkunden und laufenden
Akten sind zum Teil von dem aus Savoyen stammenden Kammernotar nach
Turin verschleppt worden, wo sie noch heute einen wertvollen Bestandteil des
königlich italienischen Staatsarchivs bilden. Die große Masse der Archivalien
gelangte, ebenfalls durch persönliche Beziehungen, in das Archiv des Dom¬
kapitels zu Pisa. Von hier kamen sie erst später auf unaufgeklärtem Wege
zumeist in das Hausarchw des toskanischen Geschlechts der Roncioni, die so
in unseren Tagen Hüter alten, wertvollsten "Reichsguts" sind.

Die Königsgeschlechter des vierzehnten Jahrhunderts, denen die Erlangung
der Krone ja nur ein Teil ihrer Hauspolitik war, vereinigten stillschweigend die
in ihrer Kanzlei erwachsenen Akten mit ihrem Hausarchiv, -- soweit sie die
ihnen nur zufällig zuströmenden Stücke überhaupt des Aufhebens wert erachteten.
Der Begriff des Reichsarchiv>° in eigentlichen Sinne, als Eigentum des Reiches,
tritt erst im fünfzehnten Jahrhundert auf. Von der einen Seite drängte das
römische Recht auf scharfe Scheidung von Privat- und öffentlich-rechtlichen Ur¬
kunden, auf der anderen Seite verlangten die "Stände" jetzt Einsicht und Kon¬
trolle über die Reichsgeschäfte. 1422 schuf Kaiser Sigmund bewußt ein Reichs¬
archiv, indem er die Registerbücher seiner Vorgänger mit der eigenen Registratur
vereinigte und die Reichsgeschäfte gesondert führen ließ. Die Entwürfe einer
"Reichsreform" von 1495 sahen die Unabhängigkeit von Reichskanzlei und
Reichsarchiv von dem jeweiligen Reichsoberhaupt, ihre eigene Verwaltung durch
den "obersten Reichsrat" vor. In der Tat erkannte Maximilian der Erste jetzt
das Eigentumsrecht des Reiches am Reichsarchiv ausdrücklich an. Eine dauernde
Ordnung aber wurde weder damals noch später geschaffen. Seit dem Ausgang
des fünfzehnten Jahrhunderts entwickelten sich vielmehr aus der Vielgestaltigkeit
der Reichsverwaltung nach und nach nicht weniger als vier verschiedene "Reichsarchive".


vom alten und vom neuen Reichsnrchiv

von Pfalz zu Pfalz. Daß unter diesen Umständen alle Stücke, die für die
laufenden Geschäfte entbehrlich schienen, langsam abbröckelten, vielleicht in dieser
oder jener Pfalz liegen blieben, ist selbstverständlich. Als Aachen unter den
Karolingern zeitweise eine Art ständiger Residenz wurde, sind hier wohl die
wichtigeren Archivalien, in gewisser Verbindung vielleicht mit der Hofbibliothek,
niedergelegt worden. Schon in der Mitte des neunten Jahrhunderts aber ver¬
schwindet dieses Pfalzarchiv. Als Inhaber des normannischen Königreichs in
Unteritalien und Sizilien mit seinem vorbildlich gegliederten Verwaltungsschema
haben unter allen deutschen Königsgeschlechtern erst die letzten Staufer den
Wert eines geordneten Archivs kennen und schätzen gelernt. In Neapel grün¬
deten sie ein Haus- und Staatsarchiv, das jedoch unter den Stürmen der
nächsten Jahrzehnte bis auf wenige Bruchstücke vernichtet wurde.

Nur ein günstiger Zufall hat uns ein Jahrhundert später einen Teil der
Reichskanzlei und ihrer Registratur erhalten. Am 24. August 1313 starb in
dem toskanischen Städtchen Buonconvento Kaiser Heinrich der Siebente, der
noch einmal das Erbe der Staufer hatte wiederherstellen wollen. Seine Schätze
brachten feine Getreuen in die Heimat zurück. Die Urkunden und laufenden
Akten sind zum Teil von dem aus Savoyen stammenden Kammernotar nach
Turin verschleppt worden, wo sie noch heute einen wertvollen Bestandteil des
königlich italienischen Staatsarchivs bilden. Die große Masse der Archivalien
gelangte, ebenfalls durch persönliche Beziehungen, in das Archiv des Dom¬
kapitels zu Pisa. Von hier kamen sie erst später auf unaufgeklärtem Wege
zumeist in das Hausarchw des toskanischen Geschlechts der Roncioni, die so
in unseren Tagen Hüter alten, wertvollsten „Reichsguts" sind.

Die Königsgeschlechter des vierzehnten Jahrhunderts, denen die Erlangung
der Krone ja nur ein Teil ihrer Hauspolitik war, vereinigten stillschweigend die
in ihrer Kanzlei erwachsenen Akten mit ihrem Hausarchiv, — soweit sie die
ihnen nur zufällig zuströmenden Stücke überhaupt des Aufhebens wert erachteten.
Der Begriff des Reichsarchiv>° in eigentlichen Sinne, als Eigentum des Reiches,
tritt erst im fünfzehnten Jahrhundert auf. Von der einen Seite drängte das
römische Recht auf scharfe Scheidung von Privat- und öffentlich-rechtlichen Ur¬
kunden, auf der anderen Seite verlangten die „Stände" jetzt Einsicht und Kon¬
trolle über die Reichsgeschäfte. 1422 schuf Kaiser Sigmund bewußt ein Reichs¬
archiv, indem er die Registerbücher seiner Vorgänger mit der eigenen Registratur
vereinigte und die Reichsgeschäfte gesondert führen ließ. Die Entwürfe einer
„Reichsreform" von 1495 sahen die Unabhängigkeit von Reichskanzlei und
Reichsarchiv von dem jeweiligen Reichsoberhaupt, ihre eigene Verwaltung durch
den „obersten Reichsrat" vor. In der Tat erkannte Maximilian der Erste jetzt
das Eigentumsrecht des Reiches am Reichsarchiv ausdrücklich an. Eine dauernde
Ordnung aber wurde weder damals noch später geschaffen. Seit dem Ausgang
des fünfzehnten Jahrhunderts entwickelten sich vielmehr aus der Vielgestaltigkeit
der Reichsverwaltung nach und nach nicht weniger als vier verschiedene „Reichsarchive".


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0044" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/325564"/>
          <fw type="header" place="top"> vom alten und vom neuen Reichsnrchiv</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_201" prev="#ID_200"> von Pfalz zu Pfalz. Daß unter diesen Umständen alle Stücke, die für die<lb/>
laufenden Geschäfte entbehrlich schienen, langsam abbröckelten, vielleicht in dieser<lb/>
oder jener Pfalz liegen blieben, ist selbstverständlich. Als Aachen unter den<lb/>
Karolingern zeitweise eine Art ständiger Residenz wurde, sind hier wohl die<lb/>
wichtigeren Archivalien, in gewisser Verbindung vielleicht mit der Hofbibliothek,<lb/>
niedergelegt worden. Schon in der Mitte des neunten Jahrhunderts aber ver¬<lb/>
schwindet dieses Pfalzarchiv. Als Inhaber des normannischen Königreichs in<lb/>
Unteritalien und Sizilien mit seinem vorbildlich gegliederten Verwaltungsschema<lb/>
haben unter allen deutschen Königsgeschlechtern erst die letzten Staufer den<lb/>
Wert eines geordneten Archivs kennen und schätzen gelernt. In Neapel grün¬<lb/>
deten sie ein Haus- und Staatsarchiv, das jedoch unter den Stürmen der<lb/>
nächsten Jahrzehnte bis auf wenige Bruchstücke vernichtet wurde.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_202"> Nur ein günstiger Zufall hat uns ein Jahrhundert später einen Teil der<lb/>
Reichskanzlei und ihrer Registratur erhalten. Am 24. August 1313 starb in<lb/>
dem toskanischen Städtchen Buonconvento Kaiser Heinrich der Siebente, der<lb/>
noch einmal das Erbe der Staufer hatte wiederherstellen wollen. Seine Schätze<lb/>
brachten feine Getreuen in die Heimat zurück. Die Urkunden und laufenden<lb/>
Akten sind zum Teil von dem aus Savoyen stammenden Kammernotar nach<lb/>
Turin verschleppt worden, wo sie noch heute einen wertvollen Bestandteil des<lb/>
königlich italienischen Staatsarchivs bilden. Die große Masse der Archivalien<lb/>
gelangte, ebenfalls durch persönliche Beziehungen, in das Archiv des Dom¬<lb/>
kapitels zu Pisa. Von hier kamen sie erst später auf unaufgeklärtem Wege<lb/>
zumeist in das Hausarchw des toskanischen Geschlechts der Roncioni, die so<lb/>
in unseren Tagen Hüter alten, wertvollsten &#x201E;Reichsguts" sind.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_203"> Die Königsgeschlechter des vierzehnten Jahrhunderts, denen die Erlangung<lb/>
der Krone ja nur ein Teil ihrer Hauspolitik war, vereinigten stillschweigend die<lb/>
in ihrer Kanzlei erwachsenen Akten mit ihrem Hausarchiv, &#x2014; soweit sie die<lb/>
ihnen nur zufällig zuströmenden Stücke überhaupt des Aufhebens wert erachteten.<lb/>
Der Begriff des Reichsarchiv&gt;° in eigentlichen Sinne, als Eigentum des Reiches,<lb/>
tritt erst im fünfzehnten Jahrhundert auf. Von der einen Seite drängte das<lb/>
römische Recht auf scharfe Scheidung von Privat- und öffentlich-rechtlichen Ur¬<lb/>
kunden, auf der anderen Seite verlangten die &#x201E;Stände" jetzt Einsicht und Kon¬<lb/>
trolle über die Reichsgeschäfte. 1422 schuf Kaiser Sigmund bewußt ein Reichs¬<lb/>
archiv, indem er die Registerbücher seiner Vorgänger mit der eigenen Registratur<lb/>
vereinigte und die Reichsgeschäfte gesondert führen ließ. Die Entwürfe einer<lb/>
&#x201E;Reichsreform" von 1495 sahen die Unabhängigkeit von Reichskanzlei und<lb/>
Reichsarchiv von dem jeweiligen Reichsoberhaupt, ihre eigene Verwaltung durch<lb/>
den &#x201E;obersten Reichsrat" vor. In der Tat erkannte Maximilian der Erste jetzt<lb/>
das Eigentumsrecht des Reiches am Reichsarchiv ausdrücklich an. Eine dauernde<lb/>
Ordnung aber wurde weder damals noch später geschaffen. Seit dem Ausgang<lb/>
des fünfzehnten Jahrhunderts entwickelten sich vielmehr aus der Vielgestaltigkeit<lb/>
der Reichsverwaltung nach und nach nicht weniger als vier verschiedene &#x201E;Reichsarchive".</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0044] vom alten und vom neuen Reichsnrchiv von Pfalz zu Pfalz. Daß unter diesen Umständen alle Stücke, die für die laufenden Geschäfte entbehrlich schienen, langsam abbröckelten, vielleicht in dieser oder jener Pfalz liegen blieben, ist selbstverständlich. Als Aachen unter den Karolingern zeitweise eine Art ständiger Residenz wurde, sind hier wohl die wichtigeren Archivalien, in gewisser Verbindung vielleicht mit der Hofbibliothek, niedergelegt worden. Schon in der Mitte des neunten Jahrhunderts aber ver¬ schwindet dieses Pfalzarchiv. Als Inhaber des normannischen Königreichs in Unteritalien und Sizilien mit seinem vorbildlich gegliederten Verwaltungsschema haben unter allen deutschen Königsgeschlechtern erst die letzten Staufer den Wert eines geordneten Archivs kennen und schätzen gelernt. In Neapel grün¬ deten sie ein Haus- und Staatsarchiv, das jedoch unter den Stürmen der nächsten Jahrzehnte bis auf wenige Bruchstücke vernichtet wurde. Nur ein günstiger Zufall hat uns ein Jahrhundert später einen Teil der Reichskanzlei und ihrer Registratur erhalten. Am 24. August 1313 starb in dem toskanischen Städtchen Buonconvento Kaiser Heinrich der Siebente, der noch einmal das Erbe der Staufer hatte wiederherstellen wollen. Seine Schätze brachten feine Getreuen in die Heimat zurück. Die Urkunden und laufenden Akten sind zum Teil von dem aus Savoyen stammenden Kammernotar nach Turin verschleppt worden, wo sie noch heute einen wertvollen Bestandteil des königlich italienischen Staatsarchivs bilden. Die große Masse der Archivalien gelangte, ebenfalls durch persönliche Beziehungen, in das Archiv des Dom¬ kapitels zu Pisa. Von hier kamen sie erst später auf unaufgeklärtem Wege zumeist in das Hausarchw des toskanischen Geschlechts der Roncioni, die so in unseren Tagen Hüter alten, wertvollsten „Reichsguts" sind. Die Königsgeschlechter des vierzehnten Jahrhunderts, denen die Erlangung der Krone ja nur ein Teil ihrer Hauspolitik war, vereinigten stillschweigend die in ihrer Kanzlei erwachsenen Akten mit ihrem Hausarchiv, — soweit sie die ihnen nur zufällig zuströmenden Stücke überhaupt des Aufhebens wert erachteten. Der Begriff des Reichsarchiv>° in eigentlichen Sinne, als Eigentum des Reiches, tritt erst im fünfzehnten Jahrhundert auf. Von der einen Seite drängte das römische Recht auf scharfe Scheidung von Privat- und öffentlich-rechtlichen Ur¬ kunden, auf der anderen Seite verlangten die „Stände" jetzt Einsicht und Kon¬ trolle über die Reichsgeschäfte. 1422 schuf Kaiser Sigmund bewußt ein Reichs¬ archiv, indem er die Registerbücher seiner Vorgänger mit der eigenen Registratur vereinigte und die Reichsgeschäfte gesondert führen ließ. Die Entwürfe einer „Reichsreform" von 1495 sahen die Unabhängigkeit von Reichskanzlei und Reichsarchiv von dem jeweiligen Reichsoberhaupt, ihre eigene Verwaltung durch den „obersten Reichsrat" vor. In der Tat erkannte Maximilian der Erste jetzt das Eigentumsrecht des Reiches am Reichsarchiv ausdrücklich an. Eine dauernde Ordnung aber wurde weder damals noch später geschaffen. Seit dem Ausgang des fünfzehnten Jahrhunderts entwickelten sich vielmehr aus der Vielgestaltigkeit der Reichsverwaltung nach und nach nicht weniger als vier verschiedene „Reichsarchive".

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_325519
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_325519/44
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_325519/44>, abgerufen am 27.07.2024.