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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr.

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Der wirtschaftliche Wert der bäuerlichen Kolonisation im Gsten

desto sicherer vor einer Bevorzugung der Rentengüter bewahrt zu bleiben. Auch
sind meistens als Parallelgüter solche gewählt worden, die in den Boden- und
Lageverhältnissen usw. eher etwas besser gestellt sind als die Kolonien, in der
Wirtschaftsführung sich aber des besten Rufes erfreuen. Hält dann trotzdem die
Kolonie den Vergleich mit ihnen aus, so werden die Ergebnisse um so größere
Überzeugungskraft haben.

Überdies sind nicht etwa nur einzelne Jahre, sondern, um Zufälligkeiten
auszuschließen, für alle Vergleichsobjekte stets mindestens dreijährige Beobachtungs¬
perioden in ihren Resultaten verglichen worden. Dabei ist der Umfang der
Untersuchung ein weit über frühere ähnlichen Zweckes hinausgehender. Im
ganzen beträgt die von ihr berücksichtigte landwirtschaftlich genutzte Fläche
7816 Hektar. Davon entfallen rund 2900 Hektar auf vier Rentengutskolonien,
deren Land mit dem von vier "früheren Gütern" identisch ist, aus denen sie
durch die Austeilung und Besiedlung hervorgegangen find, und rund 3600 Hektar
auf vier "Parallelgüter"*). Der Grundsteuerreinertrag beträgt für die Kolonien
und früheren Güter zusammen durchschnittlich 14,22 Mark, für die Parallelgüter
16,91 Mark pro Hektar.

Das Ergebnis des Vergleichs schließt mit einer unbestreitbaren Überlegen¬
heit der bäuerlichen Wirtschaften ab. Nur in den Hauptpunkten kann es hier
mitgeteilt werden.

Was zunächst die Roherträge anlangt, so standen diese ganz entsprechend
den etwas schlechteren Bodenklassen bei den früheren Gütern durchgehends niedriger
als bei den Parallelgütern (in deren erster Beobachtungsperiode). Heute da¬
gegen haben die Kolonien trotz der Störungen im Wirtschaftssystem, die durch
die Besiedlung nun einmal unumgänglich sind, und trotz der immerhin relativ
kurzen Zeit seit der Aufteilung die Parallelgüter sämtlich bis auf eine Ausnahme
in ihren Hektarerträgen überflügelt. Der durchschnittliche Geldwert der Ernte
in Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben berechnet auf 1 Hektar der landwirt¬
schaftlichen Nutzfläche und unter Zugrundelegung der gleichen Einheitspreise, die
den Durchschnitt der in den Gutsbuchführungen gezählten Preise darstellen, be¬
trug bei den vier früheren Gütern zusammen rund 133 Mark, bei den heutigen
Kolonien aber 194 Mark. Bei den Parallelgütern dagegen hat sich dieser Wert
in gleicher Zeit nur von 158 Mark auf 191 Mark gehoben.

Die Erklärung für diese Leistung der Kolonisten liegt neben anderen Mo¬
menten vor allem in zweien: 1. in der Sorgsamkeit und Rechtzeitigkeit von
Bestellung und Ernte und 2. in der viel stärkeren Stallmistdüngung. Den
ersten Punkt hat auch Chlapowski wenigstens insofern angeführt, als er die
Befruchtung der Arbeit durch das eigene Interesse anerkennt. Darüber hinaus
aber befähigt den bäuerlichen Betrieb eine pro Hektar nicht bloß qualitativ,



*) Von den vier Rentengutskolonien liegen zwei in Hinterpommern (Kreis Greifenberg
und Kolberg-Körlin) und zwei in der Neumark (Kreis Soldin). Untersucht sind in ihnen zu¬
sammen über hundert Rentengüter.
Der wirtschaftliche Wert der bäuerlichen Kolonisation im Gsten

desto sicherer vor einer Bevorzugung der Rentengüter bewahrt zu bleiben. Auch
sind meistens als Parallelgüter solche gewählt worden, die in den Boden- und
Lageverhältnissen usw. eher etwas besser gestellt sind als die Kolonien, in der
Wirtschaftsführung sich aber des besten Rufes erfreuen. Hält dann trotzdem die
Kolonie den Vergleich mit ihnen aus, so werden die Ergebnisse um so größere
Überzeugungskraft haben.

Überdies sind nicht etwa nur einzelne Jahre, sondern, um Zufälligkeiten
auszuschließen, für alle Vergleichsobjekte stets mindestens dreijährige Beobachtungs¬
perioden in ihren Resultaten verglichen worden. Dabei ist der Umfang der
Untersuchung ein weit über frühere ähnlichen Zweckes hinausgehender. Im
ganzen beträgt die von ihr berücksichtigte landwirtschaftlich genutzte Fläche
7816 Hektar. Davon entfallen rund 2900 Hektar auf vier Rentengutskolonien,
deren Land mit dem von vier „früheren Gütern" identisch ist, aus denen sie
durch die Austeilung und Besiedlung hervorgegangen find, und rund 3600 Hektar
auf vier „Parallelgüter"*). Der Grundsteuerreinertrag beträgt für die Kolonien
und früheren Güter zusammen durchschnittlich 14,22 Mark, für die Parallelgüter
16,91 Mark pro Hektar.

Das Ergebnis des Vergleichs schließt mit einer unbestreitbaren Überlegen¬
heit der bäuerlichen Wirtschaften ab. Nur in den Hauptpunkten kann es hier
mitgeteilt werden.

Was zunächst die Roherträge anlangt, so standen diese ganz entsprechend
den etwas schlechteren Bodenklassen bei den früheren Gütern durchgehends niedriger
als bei den Parallelgütern (in deren erster Beobachtungsperiode). Heute da¬
gegen haben die Kolonien trotz der Störungen im Wirtschaftssystem, die durch
die Besiedlung nun einmal unumgänglich sind, und trotz der immerhin relativ
kurzen Zeit seit der Aufteilung die Parallelgüter sämtlich bis auf eine Ausnahme
in ihren Hektarerträgen überflügelt. Der durchschnittliche Geldwert der Ernte
in Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben berechnet auf 1 Hektar der landwirt¬
schaftlichen Nutzfläche und unter Zugrundelegung der gleichen Einheitspreise, die
den Durchschnitt der in den Gutsbuchführungen gezählten Preise darstellen, be¬
trug bei den vier früheren Gütern zusammen rund 133 Mark, bei den heutigen
Kolonien aber 194 Mark. Bei den Parallelgütern dagegen hat sich dieser Wert
in gleicher Zeit nur von 158 Mark auf 191 Mark gehoben.

Die Erklärung für diese Leistung der Kolonisten liegt neben anderen Mo¬
menten vor allem in zweien: 1. in der Sorgsamkeit und Rechtzeitigkeit von
Bestellung und Ernte und 2. in der viel stärkeren Stallmistdüngung. Den
ersten Punkt hat auch Chlapowski wenigstens insofern angeführt, als er die
Befruchtung der Arbeit durch das eigene Interesse anerkennt. Darüber hinaus
aber befähigt den bäuerlichen Betrieb eine pro Hektar nicht bloß qualitativ,



*) Von den vier Rentengutskolonien liegen zwei in Hinterpommern (Kreis Greifenberg
und Kolberg-Körlin) und zwei in der Neumark (Kreis Soldin). Untersucht sind in ihnen zu¬
sammen über hundert Rentengüter.
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[0172] Der wirtschaftliche Wert der bäuerlichen Kolonisation im Gsten desto sicherer vor einer Bevorzugung der Rentengüter bewahrt zu bleiben. Auch sind meistens als Parallelgüter solche gewählt worden, die in den Boden- und Lageverhältnissen usw. eher etwas besser gestellt sind als die Kolonien, in der Wirtschaftsführung sich aber des besten Rufes erfreuen. Hält dann trotzdem die Kolonie den Vergleich mit ihnen aus, so werden die Ergebnisse um so größere Überzeugungskraft haben. Überdies sind nicht etwa nur einzelne Jahre, sondern, um Zufälligkeiten auszuschließen, für alle Vergleichsobjekte stets mindestens dreijährige Beobachtungs¬ perioden in ihren Resultaten verglichen worden. Dabei ist der Umfang der Untersuchung ein weit über frühere ähnlichen Zweckes hinausgehender. Im ganzen beträgt die von ihr berücksichtigte landwirtschaftlich genutzte Fläche 7816 Hektar. Davon entfallen rund 2900 Hektar auf vier Rentengutskolonien, deren Land mit dem von vier „früheren Gütern" identisch ist, aus denen sie durch die Austeilung und Besiedlung hervorgegangen find, und rund 3600 Hektar auf vier „Parallelgüter"*). Der Grundsteuerreinertrag beträgt für die Kolonien und früheren Güter zusammen durchschnittlich 14,22 Mark, für die Parallelgüter 16,91 Mark pro Hektar. Das Ergebnis des Vergleichs schließt mit einer unbestreitbaren Überlegen¬ heit der bäuerlichen Wirtschaften ab. Nur in den Hauptpunkten kann es hier mitgeteilt werden. Was zunächst die Roherträge anlangt, so standen diese ganz entsprechend den etwas schlechteren Bodenklassen bei den früheren Gütern durchgehends niedriger als bei den Parallelgütern (in deren erster Beobachtungsperiode). Heute da¬ gegen haben die Kolonien trotz der Störungen im Wirtschaftssystem, die durch die Besiedlung nun einmal unumgänglich sind, und trotz der immerhin relativ kurzen Zeit seit der Aufteilung die Parallelgüter sämtlich bis auf eine Ausnahme in ihren Hektarerträgen überflügelt. Der durchschnittliche Geldwert der Ernte in Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben berechnet auf 1 Hektar der landwirt¬ schaftlichen Nutzfläche und unter Zugrundelegung der gleichen Einheitspreise, die den Durchschnitt der in den Gutsbuchführungen gezählten Preise darstellen, be¬ trug bei den vier früheren Gütern zusammen rund 133 Mark, bei den heutigen Kolonien aber 194 Mark. Bei den Parallelgütern dagegen hat sich dieser Wert in gleicher Zeit nur von 158 Mark auf 191 Mark gehoben. Die Erklärung für diese Leistung der Kolonisten liegt neben anderen Mo¬ menten vor allem in zweien: 1. in der Sorgsamkeit und Rechtzeitigkeit von Bestellung und Ernte und 2. in der viel stärkeren Stallmistdüngung. Den ersten Punkt hat auch Chlapowski wenigstens insofern angeführt, als er die Befruchtung der Arbeit durch das eigene Interesse anerkennt. Darüber hinaus aber befähigt den bäuerlichen Betrieb eine pro Hektar nicht bloß qualitativ, *) Von den vier Rentengutskolonien liegen zwei in Hinterpommern (Kreis Greifenberg und Kolberg-Körlin) und zwei in der Neumark (Kreis Soldin). Untersucht sind in ihnen zu¬ sammen über hundert Rentengüter.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_325519/172>, abgerufen am 23.12.2024.