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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr.

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Kirchspielvogt Mohr

Eulenberg hält sich vor allem an einen Brief Hebbels vom 15. Juli 1L54.
Der ehemalige Prinzipal hat bis an sein Lebensende von dem Inhalt des
Schreibens leine Kenntnis gehabt, sich also auch nicht rechtfertigen können. Die
Sache lag folgendermaßen.

Hebbels Biograph Emil Kuh hatte sich hinter dem Rücken des Freundes
"n Mohr gewandt und ihn um Mitteilungen über des Dichters Wesselburener
Zeit gebeten. Der Kirchspielvogt hatte geantwortet und nicht eben mild über
Hebbel gesprochen. "Solange er in seiner Heimat lebte, war bei seinen un¬
verkennbaren Talenten in meinen Augen seine Bescheidenheit sein schönster
Schmuck; seit er im Auslande an die Stelle seiner früheren Anspruchslosigkeit
einen unbegrenzten Hochmut hat treten lassen, kann ich Hebbel zum Gegenstand
meiner Beschäftigung nicht machen." Kuh, der aus Grund vertrauten Umgangs
mit dem Dichter ein anderes Bild von ihm in der Seele trug, ließ Mohr
seinen Unmut entgelten und nannte ihn in der "Characteristik Friedrich Hebbels"
einen "Pedanten vom trivialsten Schlag" (Briefe V, 172 f.). Zur Rechtfertigung
übersandte er dem Dichter den mit dem Kirchspielvogt geführten Briefwechsel.
Und nun richtete der Gereizte an Mohr jenes Schreiben, das furchtbar mit dem
einstigen Vorgesetzten ins Gericht geht. Mohr, nichts gutes ahnend, verweigerte
die Annahme, und Hebbel brandmarkte seinen Feind für alle Zeiten, indem er
die Abschrift des Briefes seinem Tagebuch einverleibte. Kuh machte dann in
der Biographie von dem Briefe ausgiebig Gebrauch. Auch an die dort gegebene
Darstellung hat sich Eulenberg offenbar angeschlossen. Denn sie läßt manches
in noch bedenklicherem Lichte erscheinen als die vernichtende Anklageschrift.
Hebbel hatte Mohr am Schlüsse einen Gruß an den alten treuen Christoph
ausgetragen, "dessen Sie auf eine Art gedenken, als ob Sie glaubten, daß ich
mich seiner schäme." "Das ist durchaus nicht der Fall," hatte er hinzugefügt,
"wenn ich auch vor zwanzig Jahren seine Reconvaleszenz nach dem Fleckfieber
nicht auf Ihren Befehl mit ihm in Einem und demselben Bett durchmachen
wollte, um Ihnen mit Gefahr meines Lebens eine kleine Ausgabe zu ersparen."
Auch so ist die Anschuldigung schlimm genug, aber wenn Kuh (und nach ihm
Eulenberg) behauptet, während der Krankheit Christophs hätte Hebbel mit ihm
ein Lager teilen müssen, so muß doch entschieden betont werden: "Rekonvaleszenz"
und "Krankheit" decken sich nicht. Von leichtfertiger Verwendung eines Zeugnisses
sind Kuh und sein Nachfolger demnach nicht freizusprechen. Viel belastender ist
der andere ungeheure Vorwurf, den Eulenberg dem Kirchspielvogt macht, wiederum
auf Grund des besagten Briefes. Hebbel schreibt da: "Sie schwängerten Ihre
Dienstmagd und hatten bei der Gelegenheit den brutalen Muth, mir einen An¬
trag zu thun, der sogar für den Bäckergesellen, der ihn nachher einging, entehrend
war und ihm die Verachtung seiner Genossen zuzog." Man sieht auch hier,
wie der kühne Literaturkritiker sich einfach an Hebbels Brief hält. Die "kleine
Ausstattung" hat er sich wieder aus den Fingern gesogen, denn der "Antrag"
konnte sich immerhin auf anderes bezogen haben. Doch sei ihm das nicht


Kirchspielvogt Mohr

Eulenberg hält sich vor allem an einen Brief Hebbels vom 15. Juli 1L54.
Der ehemalige Prinzipal hat bis an sein Lebensende von dem Inhalt des
Schreibens leine Kenntnis gehabt, sich also auch nicht rechtfertigen können. Die
Sache lag folgendermaßen.

Hebbels Biograph Emil Kuh hatte sich hinter dem Rücken des Freundes
«n Mohr gewandt und ihn um Mitteilungen über des Dichters Wesselburener
Zeit gebeten. Der Kirchspielvogt hatte geantwortet und nicht eben mild über
Hebbel gesprochen. „Solange er in seiner Heimat lebte, war bei seinen un¬
verkennbaren Talenten in meinen Augen seine Bescheidenheit sein schönster
Schmuck; seit er im Auslande an die Stelle seiner früheren Anspruchslosigkeit
einen unbegrenzten Hochmut hat treten lassen, kann ich Hebbel zum Gegenstand
meiner Beschäftigung nicht machen." Kuh, der aus Grund vertrauten Umgangs
mit dem Dichter ein anderes Bild von ihm in der Seele trug, ließ Mohr
seinen Unmut entgelten und nannte ihn in der „Characteristik Friedrich Hebbels"
einen „Pedanten vom trivialsten Schlag" (Briefe V, 172 f.). Zur Rechtfertigung
übersandte er dem Dichter den mit dem Kirchspielvogt geführten Briefwechsel.
Und nun richtete der Gereizte an Mohr jenes Schreiben, das furchtbar mit dem
einstigen Vorgesetzten ins Gericht geht. Mohr, nichts gutes ahnend, verweigerte
die Annahme, und Hebbel brandmarkte seinen Feind für alle Zeiten, indem er
die Abschrift des Briefes seinem Tagebuch einverleibte. Kuh machte dann in
der Biographie von dem Briefe ausgiebig Gebrauch. Auch an die dort gegebene
Darstellung hat sich Eulenberg offenbar angeschlossen. Denn sie läßt manches
in noch bedenklicherem Lichte erscheinen als die vernichtende Anklageschrift.
Hebbel hatte Mohr am Schlüsse einen Gruß an den alten treuen Christoph
ausgetragen, „dessen Sie auf eine Art gedenken, als ob Sie glaubten, daß ich
mich seiner schäme." „Das ist durchaus nicht der Fall," hatte er hinzugefügt,
„wenn ich auch vor zwanzig Jahren seine Reconvaleszenz nach dem Fleckfieber
nicht auf Ihren Befehl mit ihm in Einem und demselben Bett durchmachen
wollte, um Ihnen mit Gefahr meines Lebens eine kleine Ausgabe zu ersparen."
Auch so ist die Anschuldigung schlimm genug, aber wenn Kuh (und nach ihm
Eulenberg) behauptet, während der Krankheit Christophs hätte Hebbel mit ihm
ein Lager teilen müssen, so muß doch entschieden betont werden: „Rekonvaleszenz"
und „Krankheit" decken sich nicht. Von leichtfertiger Verwendung eines Zeugnisses
sind Kuh und sein Nachfolger demnach nicht freizusprechen. Viel belastender ist
der andere ungeheure Vorwurf, den Eulenberg dem Kirchspielvogt macht, wiederum
auf Grund des besagten Briefes. Hebbel schreibt da: „Sie schwängerten Ihre
Dienstmagd und hatten bei der Gelegenheit den brutalen Muth, mir einen An¬
trag zu thun, der sogar für den Bäckergesellen, der ihn nachher einging, entehrend
war und ihm die Verachtung seiner Genossen zuzog." Man sieht auch hier,
wie der kühne Literaturkritiker sich einfach an Hebbels Brief hält. Die „kleine
Ausstattung" hat er sich wieder aus den Fingern gesogen, denn der „Antrag"
konnte sich immerhin auf anderes bezogen haben. Doch sei ihm das nicht


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[0117] Kirchspielvogt Mohr Eulenberg hält sich vor allem an einen Brief Hebbels vom 15. Juli 1L54. Der ehemalige Prinzipal hat bis an sein Lebensende von dem Inhalt des Schreibens leine Kenntnis gehabt, sich also auch nicht rechtfertigen können. Die Sache lag folgendermaßen. Hebbels Biograph Emil Kuh hatte sich hinter dem Rücken des Freundes «n Mohr gewandt und ihn um Mitteilungen über des Dichters Wesselburener Zeit gebeten. Der Kirchspielvogt hatte geantwortet und nicht eben mild über Hebbel gesprochen. „Solange er in seiner Heimat lebte, war bei seinen un¬ verkennbaren Talenten in meinen Augen seine Bescheidenheit sein schönster Schmuck; seit er im Auslande an die Stelle seiner früheren Anspruchslosigkeit einen unbegrenzten Hochmut hat treten lassen, kann ich Hebbel zum Gegenstand meiner Beschäftigung nicht machen." Kuh, der aus Grund vertrauten Umgangs mit dem Dichter ein anderes Bild von ihm in der Seele trug, ließ Mohr seinen Unmut entgelten und nannte ihn in der „Characteristik Friedrich Hebbels" einen „Pedanten vom trivialsten Schlag" (Briefe V, 172 f.). Zur Rechtfertigung übersandte er dem Dichter den mit dem Kirchspielvogt geführten Briefwechsel. Und nun richtete der Gereizte an Mohr jenes Schreiben, das furchtbar mit dem einstigen Vorgesetzten ins Gericht geht. Mohr, nichts gutes ahnend, verweigerte die Annahme, und Hebbel brandmarkte seinen Feind für alle Zeiten, indem er die Abschrift des Briefes seinem Tagebuch einverleibte. Kuh machte dann in der Biographie von dem Briefe ausgiebig Gebrauch. Auch an die dort gegebene Darstellung hat sich Eulenberg offenbar angeschlossen. Denn sie läßt manches in noch bedenklicherem Lichte erscheinen als die vernichtende Anklageschrift. Hebbel hatte Mohr am Schlüsse einen Gruß an den alten treuen Christoph ausgetragen, „dessen Sie auf eine Art gedenken, als ob Sie glaubten, daß ich mich seiner schäme." „Das ist durchaus nicht der Fall," hatte er hinzugefügt, „wenn ich auch vor zwanzig Jahren seine Reconvaleszenz nach dem Fleckfieber nicht auf Ihren Befehl mit ihm in Einem und demselben Bett durchmachen wollte, um Ihnen mit Gefahr meines Lebens eine kleine Ausgabe zu ersparen." Auch so ist die Anschuldigung schlimm genug, aber wenn Kuh (und nach ihm Eulenberg) behauptet, während der Krankheit Christophs hätte Hebbel mit ihm ein Lager teilen müssen, so muß doch entschieden betont werden: „Rekonvaleszenz" und „Krankheit" decken sich nicht. Von leichtfertiger Verwendung eines Zeugnisses sind Kuh und sein Nachfolger demnach nicht freizusprechen. Viel belastender ist der andere ungeheure Vorwurf, den Eulenberg dem Kirchspielvogt macht, wiederum auf Grund des besagten Briefes. Hebbel schreibt da: „Sie schwängerten Ihre Dienstmagd und hatten bei der Gelegenheit den brutalen Muth, mir einen An¬ trag zu thun, der sogar für den Bäckergesellen, der ihn nachher einging, entehrend war und ihm die Verachtung seiner Genossen zuzog." Man sieht auch hier, wie der kühne Literaturkritiker sich einfach an Hebbels Brief hält. Die „kleine Ausstattung" hat er sich wieder aus den Fingern gesogen, denn der „Antrag" konnte sich immerhin auf anderes bezogen haben. Doch sei ihm das nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_325519/117>, abgerufen am 27.07.2024.