Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr.von einer neuen und anderen Sozialpolitik schaften kommen nur schwer an den kleinen Mann heran, haben sie ihn, so Die Hauptsache an dieser öffentlich-rechtlichen Lebensversicherung ist ") Zitiert, wie auch das folgende nach dem Referat des Herrn Generallandschafts¬
direktors Kapp. von einer neuen und anderen Sozialpolitik schaften kommen nur schwer an den kleinen Mann heran, haben sie ihn, so Die Hauptsache an dieser öffentlich-rechtlichen Lebensversicherung ist ") Zitiert, wie auch das folgende nach dem Referat des Herrn Generallandschafts¬
direktors Kapp. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0322" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/325192"/> <fw type="header" place="top"> von einer neuen und anderen Sozialpolitik</fw><lb/> <p xml:id="ID_1320" prev="#ID_1319"> schaften kommen nur schwer an den kleinen Mann heran, haben sie ihn, so<lb/> sind die Agenten gewöhnlich nicht die Männer, ihn richtig zu beraten, nur zu<lb/> oft verfallen die Versicherungen wieder, dadurch kommt kein rechtes Ver¬<lb/> trauen zustande, kurz, in der Hand der privatwirtschaftlichen Gesell¬<lb/> schaften kostet die Volksversicherung viel und bleibt doch unvollkommen;<lb/> es gibt eben im Wirtschaftsleben Aufgaben, die vom Erwerbsgeist nicht<lb/> befriedigend zu lösen sind. Besonders der sozialdemokratischen Volksfürsorge<lb/> gegenüber, welche von sich behauptet, daß sie eine Wohlfahrtseinrichtung sei,<lb/> würde eine von privatem Kapital und vom Gewinninteresse regierte Volks¬<lb/> versicherung schweren Stand haben. Für die Volksversicherung müssen wahrhaft<lb/> gemeinnützige Träger geschaffen werden, die allein das volle Vertrauen der<lb/> Versicherten gewinnen können. Solche sind die öffentlich-rechtlichen Institute.<lb/> Um nun diese an den kleinen Mann heranbringen zu können, versuchte General¬<lb/> landschaftsdirektor Kapp auf jener Tagung eine Fühlungnahme dieser öffentlich¬<lb/> rechtlichen Lebensversicherung mit den nicht sozialdemokratischen Arbeiterorgani¬<lb/> sationen, den Hirsch - Dunckerschen, christlichen, nationalen Gewerkschaften und<lb/> Kriegervereinen herzustellen, die ja alle kleinere Versicherungseinrichtungen, wie<lb/> sterbe- und Darlehnskassen, schon haben. Man darf hoffen, daß aus dieser<lb/> Fühlungnahme ein recht segensreiches Zusammenarbeiten beider Teile entsteht.<lb/> Wir wollen aber noch hinzufügen, daß die Fürsprecher der öffentlich-rechtlichen<lb/> Lebensversicherung weit davon entfernt sind, für diese ein Monopol zu wünschen,<lb/> sondern daß sie ihre Tüchtigkeit im ehrlichen Wettbewerb mit den privatwirt¬<lb/> schaftlichen Erwerbsgesellschaften erproben wollen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1321"> Die Hauptsache an dieser öffentlich-rechtlichen Lebensversicherung ist<lb/> aber die Verwendung. Als Kapp die Idee dieser Versicherung ins<lb/> Leben einführte, brachte er sie im ostpreußischen Landtag zum Siege, indem<lb/> er den Grundsatz aufstellte: Die Provinz soll wiedererhalten oder behalten, was<lb/> sie an Spargeldern aufbringt. Er wies nämlich nach, daß die privatwirtschaft¬<lb/> liche Lebensversicherung die ihr anvertrauten Milliardensummen in die großen<lb/> Städte getragen hat — Berlin und andere Großstädte sind davon erbaut —,<lb/> der Provinz aber so gut wie nichts zurückgegeben hat. Umgewandt auf die<lb/> Volksversicherung, d. i. die Lebensversicherung des kleinen Mannes, lautet<lb/> derselbe Grundsatz: „Die Spargroschen des kleinen Mannes sollen<lb/> diesem auch wieder zugeführt werden/) (das heißt nicht notwendig<lb/> demselben, sondern dem Kleinen überhaupt), „sie sollen, da sie von ihm stammen,<lb/> auch ausschließlich zu seinem wirtschaftlichen Nutzen, vornehmlich auf dem Wege<lb/> des Realkredits zur Verfügung gestellt werden." „Solche nationale Volks¬<lb/> versicherung als selbstlose Treuhänderin der bei ihr zusammenfließenden gewaltigen<lb/> ,Sparkapitalien' kann nun aber eine Wohlfahrtseinrichtung allerersten Ranges<lb/> werden", und zwar auf folgende Weise:</p><lb/> <note xml:id="FID_81" place="foot"> ") Zitiert, wie auch das folgende nach dem Referat des Herrn Generallandschafts¬<lb/> direktors Kapp.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0322]
von einer neuen und anderen Sozialpolitik
schaften kommen nur schwer an den kleinen Mann heran, haben sie ihn, so
sind die Agenten gewöhnlich nicht die Männer, ihn richtig zu beraten, nur zu
oft verfallen die Versicherungen wieder, dadurch kommt kein rechtes Ver¬
trauen zustande, kurz, in der Hand der privatwirtschaftlichen Gesell¬
schaften kostet die Volksversicherung viel und bleibt doch unvollkommen;
es gibt eben im Wirtschaftsleben Aufgaben, die vom Erwerbsgeist nicht
befriedigend zu lösen sind. Besonders der sozialdemokratischen Volksfürsorge
gegenüber, welche von sich behauptet, daß sie eine Wohlfahrtseinrichtung sei,
würde eine von privatem Kapital und vom Gewinninteresse regierte Volks¬
versicherung schweren Stand haben. Für die Volksversicherung müssen wahrhaft
gemeinnützige Träger geschaffen werden, die allein das volle Vertrauen der
Versicherten gewinnen können. Solche sind die öffentlich-rechtlichen Institute.
Um nun diese an den kleinen Mann heranbringen zu können, versuchte General¬
landschaftsdirektor Kapp auf jener Tagung eine Fühlungnahme dieser öffentlich¬
rechtlichen Lebensversicherung mit den nicht sozialdemokratischen Arbeiterorgani¬
sationen, den Hirsch - Dunckerschen, christlichen, nationalen Gewerkschaften und
Kriegervereinen herzustellen, die ja alle kleinere Versicherungseinrichtungen, wie
sterbe- und Darlehnskassen, schon haben. Man darf hoffen, daß aus dieser
Fühlungnahme ein recht segensreiches Zusammenarbeiten beider Teile entsteht.
Wir wollen aber noch hinzufügen, daß die Fürsprecher der öffentlich-rechtlichen
Lebensversicherung weit davon entfernt sind, für diese ein Monopol zu wünschen,
sondern daß sie ihre Tüchtigkeit im ehrlichen Wettbewerb mit den privatwirt¬
schaftlichen Erwerbsgesellschaften erproben wollen.
Die Hauptsache an dieser öffentlich-rechtlichen Lebensversicherung ist
aber die Verwendung. Als Kapp die Idee dieser Versicherung ins
Leben einführte, brachte er sie im ostpreußischen Landtag zum Siege, indem
er den Grundsatz aufstellte: Die Provinz soll wiedererhalten oder behalten, was
sie an Spargeldern aufbringt. Er wies nämlich nach, daß die privatwirtschaft¬
liche Lebensversicherung die ihr anvertrauten Milliardensummen in die großen
Städte getragen hat — Berlin und andere Großstädte sind davon erbaut —,
der Provinz aber so gut wie nichts zurückgegeben hat. Umgewandt auf die
Volksversicherung, d. i. die Lebensversicherung des kleinen Mannes, lautet
derselbe Grundsatz: „Die Spargroschen des kleinen Mannes sollen
diesem auch wieder zugeführt werden/) (das heißt nicht notwendig
demselben, sondern dem Kleinen überhaupt), „sie sollen, da sie von ihm stammen,
auch ausschließlich zu seinem wirtschaftlichen Nutzen, vornehmlich auf dem Wege
des Realkredits zur Verfügung gestellt werden." „Solche nationale Volks¬
versicherung als selbstlose Treuhänderin der bei ihr zusammenfließenden gewaltigen
,Sparkapitalien' kann nun aber eine Wohlfahrtseinrichtung allerersten Ranges
werden", und zwar auf folgende Weise:
") Zitiert, wie auch das folgende nach dem Referat des Herrn Generallandschafts¬
direktors Kapp.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |