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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr.

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Die Lerufsvormundschaft als Grgamsationsform des Ainderschutzes

hat man nicht für notwendig angesehen. Erst die französische Revolution hat
hier einen Rechtszustand geschaffen. Die Entwicklung in Frankreich hat ihren
besonderen Charakter dadurch erhalten, daß die Versorgung der armen Kinder
und die Armenpflege voneinander getrennt sind. Bei uns im Reiche, in
Osterreich und in der Schweiz besteht eine enge Anlehnung der Kinderfürsorge
an die Armenpflege, was hemmend und hindernd auf die öffentliche Kinder¬
fürsorge in allen diesen Ländern einwirkt. Infolgedessen hat die Berufsvor¬
mundschaft sich nicht sonderlich ausgestalten können.

Der eigentliche Aufschwung der Berufsvormundschaft im Deutschen Reiche
beginnt in dem Augenblick, wo wir sie auf den Schutz der unehelichen Kinder
anwandten und so eine neue Gruppe von Kindern in die Versorgung einbezogen.
In dem Moment, wo wir diese Unehelichensürsorge auf der Bevormundung
aufgebaut und ihr dadurch eine feste Rechtsgrundlage gegeben haben, beginnt eine
weitere Ausdehnung und Umgestaltung der Berufsvormundschaftseinrichtungen.
Diese Bewegung ist überall verhältnismäßig neueren Datums und an die Arbeit
des Geh. Sanitätsrath Taube in Leipzig geknüpft. Als das deutsche Bürgerliche
Gesetzbuch im letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts ausgearbeitet wurde,
haben die Verfasser noch gemeint, man könne alle Arten der Vormundschaft
zugunsten der einen Bestallungsvormundschaft und Einzelvormundschaft aufheben.
Es ist das Verdienst Taubes, diese Entwicklung aufgehalten und die Gesetz¬
geber durch eine von ihm geleitete Bewegung bewogen zu haben, eine Mög¬
lichkeit für das Bestehenbleiben der berufsvormundschaftlichen Einrichtungen zu
schaffen. Der Gesetzgeber kam diesen Wünschen nur so weit entgegen, als er den
einzelnen Staaten erlaubte, abweichende Formen neben der Einzelvormundschaft
zu erhalten oder in engem Rahmen neu einzuführen. Er hatte kein Interesse
daran, diese Sache eingehend durchzuarbeiten, weil er glaubte, diese Einrichtung
werde sich ohnedies bald überleben. Die Entwicklung ist jedoch einen ganz
anderen Weg gegangen: um 1900 sind nur wenige Berufsvormundschaften im
Reiche vorhanden, einige gehen noch bei Einführung des Bürgerlichen Gesetz¬
buches zugrunde, aber gleich nachher entstehen Berufsvormundschaften aller Art
in großen Scharen; im Jahre 1905 ist das Deutsche Reich schon übersät mit
Berufsvormundschaften, die in dieser kurzen Zeit trotz aller rechtlichen Schwierig¬
keiten entstanden sind. Worin hat dieser rasche Aufschwung gerade des berufs¬
vormundschaftlichen Gedankens in einer Zeit, wo ihm das Reichsgesetz nicht günstig
war, seinen Grund? Zum starken Teil in der vollständigen Veränderung, die sich
in der Aufgabe eines Vormundes seit einem Jahrhundert vollzogen hat. Sie ist
bedingt durch die modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zustände, die
Beweglichkeit der Bevölkerung, das ständige Hin- und Herziehen, die Schwierig¬
keiten sonstiger Natur, den räumlichen Konnex zwischen Vormund und Mündel
aufrecht zu erhalten. Wir sagen so gerne, der Vormund soll das Mündel erziehen,
und greifen damit zurück auf gesellschaftliche Zustände, die vor zwei- bis drei¬
hundert Jahren bestanden haben. Wenn der Vormund das Mündel selbst


Die Lerufsvormundschaft als Grgamsationsform des Ainderschutzes

hat man nicht für notwendig angesehen. Erst die französische Revolution hat
hier einen Rechtszustand geschaffen. Die Entwicklung in Frankreich hat ihren
besonderen Charakter dadurch erhalten, daß die Versorgung der armen Kinder
und die Armenpflege voneinander getrennt sind. Bei uns im Reiche, in
Osterreich und in der Schweiz besteht eine enge Anlehnung der Kinderfürsorge
an die Armenpflege, was hemmend und hindernd auf die öffentliche Kinder¬
fürsorge in allen diesen Ländern einwirkt. Infolgedessen hat die Berufsvor¬
mundschaft sich nicht sonderlich ausgestalten können.

Der eigentliche Aufschwung der Berufsvormundschaft im Deutschen Reiche
beginnt in dem Augenblick, wo wir sie auf den Schutz der unehelichen Kinder
anwandten und so eine neue Gruppe von Kindern in die Versorgung einbezogen.
In dem Moment, wo wir diese Unehelichensürsorge auf der Bevormundung
aufgebaut und ihr dadurch eine feste Rechtsgrundlage gegeben haben, beginnt eine
weitere Ausdehnung und Umgestaltung der Berufsvormundschaftseinrichtungen.
Diese Bewegung ist überall verhältnismäßig neueren Datums und an die Arbeit
des Geh. Sanitätsrath Taube in Leipzig geknüpft. Als das deutsche Bürgerliche
Gesetzbuch im letzten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts ausgearbeitet wurde,
haben die Verfasser noch gemeint, man könne alle Arten der Vormundschaft
zugunsten der einen Bestallungsvormundschaft und Einzelvormundschaft aufheben.
Es ist das Verdienst Taubes, diese Entwicklung aufgehalten und die Gesetz¬
geber durch eine von ihm geleitete Bewegung bewogen zu haben, eine Mög¬
lichkeit für das Bestehenbleiben der berufsvormundschaftlichen Einrichtungen zu
schaffen. Der Gesetzgeber kam diesen Wünschen nur so weit entgegen, als er den
einzelnen Staaten erlaubte, abweichende Formen neben der Einzelvormundschaft
zu erhalten oder in engem Rahmen neu einzuführen. Er hatte kein Interesse
daran, diese Sache eingehend durchzuarbeiten, weil er glaubte, diese Einrichtung
werde sich ohnedies bald überleben. Die Entwicklung ist jedoch einen ganz
anderen Weg gegangen: um 1900 sind nur wenige Berufsvormundschaften im
Reiche vorhanden, einige gehen noch bei Einführung des Bürgerlichen Gesetz¬
buches zugrunde, aber gleich nachher entstehen Berufsvormundschaften aller Art
in großen Scharen; im Jahre 1905 ist das Deutsche Reich schon übersät mit
Berufsvormundschaften, die in dieser kurzen Zeit trotz aller rechtlichen Schwierig¬
keiten entstanden sind. Worin hat dieser rasche Aufschwung gerade des berufs¬
vormundschaftlichen Gedankens in einer Zeit, wo ihm das Reichsgesetz nicht günstig
war, seinen Grund? Zum starken Teil in der vollständigen Veränderung, die sich
in der Aufgabe eines Vormundes seit einem Jahrhundert vollzogen hat. Sie ist
bedingt durch die modernen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zustände, die
Beweglichkeit der Bevölkerung, das ständige Hin- und Herziehen, die Schwierig¬
keiten sonstiger Natur, den räumlichen Konnex zwischen Vormund und Mündel
aufrecht zu erhalten. Wir sagen so gerne, der Vormund soll das Mündel erziehen,
und greifen damit zurück auf gesellschaftliche Zustände, die vor zwei- bis drei¬
hundert Jahren bestanden haben. Wenn der Vormund das Mündel selbst


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_324869/272>, abgerufen am 22.07.2024.