Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.l^gtikunäia kiomam per^i^ere alten römischen Landadels. Patrizier-Latifundien, die aber von immerhin recht Denn als ungefähr der Höhepunkt des merkantilen Aufschwunges erreicht Im Zusammenhange nämlich mit dem Fortströmen der ländlichen l^gtikunäia kiomam per^i^ere alten römischen Landadels. Patrizier-Latifundien, die aber von immerhin recht Denn als ungefähr der Höhepunkt des merkantilen Aufschwunges erreicht Im Zusammenhange nämlich mit dem Fortströmen der ländlichen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0083" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322484"/> <fw type="header" place="top"> l^gtikunäia kiomam per^i^ere</fw><lb/> <p xml:id="ID_307" prev="#ID_306"> alten römischen Landadels. Patrizier-Latifundien, die aber von immerhin recht<lb/> bescheidener Ausdehnung gewesen sein müssen, hat es wohl gegeben; sie sind<lb/> aber zweifellos lediglich aus der ursprünglichen (sowohl wirtschaftlichen wie<lb/> politischen) Realgenossenschaft der patrizischen Großbauern entstanden, die anscheinend<lb/> ursprünglich allein die politischen Rechte besaßen (wie noch unsere Bauern nach<lb/> der bis 1892 geltenden Landgemeindeordnung); und so hatten sie auch das<lb/> Weideland der Gemeinde okkupiert, das wahrscheinlich, wie auch später bei<lb/> deutschen Dörfern und Landstädten, an der äußeren Grenze des Gebietes lag<lb/> und das anfänglich, so lange die Bevölkerung gering war, wenig Wert für die<lb/> ärmeren und viehlosen Bürger gehabt haben mag. Dies angemaßte Vorrecht<lb/> der Patrizier auf den ÄZer publicus wurde dann aber nach langen Partei¬<lb/> kämpfen durch die licinischen Gesetze (367) aufgehoben und jeder römische Bürger<lb/> sollte fortan Anteil an dem Gemeindeland haben, keiner aber mehr als fünf¬<lb/> hundert Jngera (-^- Morgen) besitzen. Gleichzeitig mit den Vorrechten des<lb/> Patriziats selbst wurde also die alte, ziemlich unschuldige Form des Gro߬<lb/> besitzes beseitigt und nie hätten die Latifundien ihre spätere Berühmtheit erlangt,<lb/> wenn sie nicht, rund drei Jahrhunderte später, unter ganz anderen Verhältnissen<lb/> wieder erstanden wären.</p><lb/> <p xml:id="ID_308"> Denn als ungefähr der Höhepunkt des merkantilen Aufschwunges erreicht<lb/> war, das heißt nach dem Jahre 140 v. Chr., verschwand d'le freie und boden¬<lb/> ständige Bevölkerung und mit ihr die vereinigte Getreide- und Viehwirtschaft,<lb/> die immer die kraftvolle Urform aller Land- und Volkswirtschaft bleiben wird.<lb/> An ihre Stelle traten teils große Weidewirtschaften mit (ausländischen) Sklaven<lb/> als Hirten, teils Gartenwirtschaften, in denen man Wein- und Ölbaumzucht<lb/> trieb. Aber auch in den letzteren wieder besorgten (ausländische) Sklaven das<lb/> Einernten in Akkord und im Dienst eines Sklavenhalters. Wir hören aus<lb/> dieser Zeit gleichzeitig von einer Blüte (an Weinreben, Plantagen) und einer<lb/> Verödung (an Menschen) des platten Landes. Es war eben in manchen<lb/> Gegenden dasjenige in vollstem Maße eingetreten, was heute mit dem Namen<lb/> „Urbanisierung" bezeichnet wird; die Gegenden des gartenmäßigen Anbaues<lb/> (vor allem Campanien) waren mit den Villen der römischen Großen dicht<lb/> besetzt; das Land war ohne das Erholungsbedürfnis und den Luxus der<lb/> Großstädter nicht mehr zu denken; es war nur noch ein Anhängsel der Stadt.</p><lb/> <p xml:id="ID_309" next="#ID_310"> Im Zusammenhange nämlich mit dem Fortströmen der ländlichen<lb/> Bevölkerung, mit dem Heranströmen des kolonialen Getreides und der gleichzeitig<lb/> wegen des Fehlens von Zöllen eintretenden Bodenentwertung hatten die<lb/> vornehmen Städter das gesetzliche Recht erlangt, die Bauernhöfe auszulaufen.<lb/> Das führte nun (nach Mommsen) zu einem Feldzuge des Kapitals gegen<lb/> die Bauernwirtschaften, mit dem verglichen alles das mild und menschlich<lb/> erschien, was die Patrizier vor dreihundert Jahren an den Plebejern gesündigt<lb/> haben mochten. „Die Kapitalisten liehen nicht mehr an den Bauer auf<lb/> Zinsen aus. was an sich schon nicht anging, da der Kleinbesitzer keinen Über-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0083]
l^gtikunäia kiomam per^i^ere
alten römischen Landadels. Patrizier-Latifundien, die aber von immerhin recht
bescheidener Ausdehnung gewesen sein müssen, hat es wohl gegeben; sie sind
aber zweifellos lediglich aus der ursprünglichen (sowohl wirtschaftlichen wie
politischen) Realgenossenschaft der patrizischen Großbauern entstanden, die anscheinend
ursprünglich allein die politischen Rechte besaßen (wie noch unsere Bauern nach
der bis 1892 geltenden Landgemeindeordnung); und so hatten sie auch das
Weideland der Gemeinde okkupiert, das wahrscheinlich, wie auch später bei
deutschen Dörfern und Landstädten, an der äußeren Grenze des Gebietes lag
und das anfänglich, so lange die Bevölkerung gering war, wenig Wert für die
ärmeren und viehlosen Bürger gehabt haben mag. Dies angemaßte Vorrecht
der Patrizier auf den ÄZer publicus wurde dann aber nach langen Partei¬
kämpfen durch die licinischen Gesetze (367) aufgehoben und jeder römische Bürger
sollte fortan Anteil an dem Gemeindeland haben, keiner aber mehr als fünf¬
hundert Jngera (-^- Morgen) besitzen. Gleichzeitig mit den Vorrechten des
Patriziats selbst wurde also die alte, ziemlich unschuldige Form des Gro߬
besitzes beseitigt und nie hätten die Latifundien ihre spätere Berühmtheit erlangt,
wenn sie nicht, rund drei Jahrhunderte später, unter ganz anderen Verhältnissen
wieder erstanden wären.
Denn als ungefähr der Höhepunkt des merkantilen Aufschwunges erreicht
war, das heißt nach dem Jahre 140 v. Chr., verschwand d'le freie und boden¬
ständige Bevölkerung und mit ihr die vereinigte Getreide- und Viehwirtschaft,
die immer die kraftvolle Urform aller Land- und Volkswirtschaft bleiben wird.
An ihre Stelle traten teils große Weidewirtschaften mit (ausländischen) Sklaven
als Hirten, teils Gartenwirtschaften, in denen man Wein- und Ölbaumzucht
trieb. Aber auch in den letzteren wieder besorgten (ausländische) Sklaven das
Einernten in Akkord und im Dienst eines Sklavenhalters. Wir hören aus
dieser Zeit gleichzeitig von einer Blüte (an Weinreben, Plantagen) und einer
Verödung (an Menschen) des platten Landes. Es war eben in manchen
Gegenden dasjenige in vollstem Maße eingetreten, was heute mit dem Namen
„Urbanisierung" bezeichnet wird; die Gegenden des gartenmäßigen Anbaues
(vor allem Campanien) waren mit den Villen der römischen Großen dicht
besetzt; das Land war ohne das Erholungsbedürfnis und den Luxus der
Großstädter nicht mehr zu denken; es war nur noch ein Anhängsel der Stadt.
Im Zusammenhange nämlich mit dem Fortströmen der ländlichen
Bevölkerung, mit dem Heranströmen des kolonialen Getreides und der gleichzeitig
wegen des Fehlens von Zöllen eintretenden Bodenentwertung hatten die
vornehmen Städter das gesetzliche Recht erlangt, die Bauernhöfe auszulaufen.
Das führte nun (nach Mommsen) zu einem Feldzuge des Kapitals gegen
die Bauernwirtschaften, mit dem verglichen alles das mild und menschlich
erschien, was die Patrizier vor dreihundert Jahren an den Plebejern gesündigt
haben mochten. „Die Kapitalisten liehen nicht mehr an den Bauer auf
Zinsen aus. was an sich schon nicht anging, da der Kleinbesitzer keinen Über-
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