Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite


In aUon emscKIägigen Ooscnäkten
orliiiltlicli, "b°r "nsckrücKIicd
,,X>.>0" nur"
verlangen, wo rinnt, clirekt von uns.
Kataloge gratis unä lranko."llIl0""."WMl"
Die besten kÄlkeäernalter und 6"8
schönste ^einnaclits-üesenenk!
Kein ?eklxriki möxlick!
>Veit usu mit "Klio" und "lie^ma" ?u jeder
?eit und su jedem Ort so sckreiben Kam",
vie man es xevölint ist.
Veii "Klio" und "kieZin"" In jeder I>axo
in der ?shame mitgekünrt v/erden Kann.
"Klio" einkaene^uskünrunZ U.Z.-- pro Ltüelc
teinsts " " 6.-- " "
mit neuester LslbstküllvorrieKtunA
At. Z.-- pro LtücK neur.
"Hexina" mit feinster 14karätiZer (Zold-
ieder........".10.--
"Kexina" mit grösseren (Zoldkedern R. 14.50, AI. 19.-- und ". Z5.-- pro Ltüelc.
Illlll-on <I. IN. v."Mrr in.
Grösste null leiZtunxskäliixste?ü>lkeÄernslter-8pe?!lalksdriK ach Xontinents.

!?>'ZÄs?in" z"r ZU"Äj" M" SS, Zi"ttz"oZÄst?. .<8.

Wir bitten die Freunde der
das Abonnement zum 1Grei
. Quartal 1913
erneuern zu wollen. --- Bestellungen
nimmt jede Buchhandlung und jede
Postanftalt entgegen.Preis 6 M.Verlag der
Gom2boten
G. in. b. Ä.
Berlin
_>

Die Erneuerung des Dreibundes
W, von Massoi von

Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch
der beiden hohen .Kontrahenten eines der beiden Reiche von feiten Ru߬
lands angegriffen werden, so sind die hohen Kontrahenten verpflichtet,
einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und
demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen. Art. II. Würde einer der hohen kontrahierenden Teile von einer
anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiermit der andere
hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Semen hohen Verbündeten nicht
nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale
Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu bewahren. Wenn jedoch
in solchen? Falle die angreifende Macht von feiten Rußlands, sei es in
Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen,
welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die
im Artikel I dieses Vertrages stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen
Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft
und die Kriegsführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann
eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschluß. Art. III. Der Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters
und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden hohen Kontrahenten
geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnis beider
Teile und nach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden. (Nach
Strupp, Urkunde zu der Geschichte des Völkerrechts, II, 160; der
Wortlaut der mit Italien 1882 abgeschlossenen Verträge ist nicht bekannt
gegeben worden.)

it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und
Italien diesmal die öffentliche Mitteilung begrüßt worden, wo¬
nach die drei Mächte die ausdrückliche unveränderte Erneuerung
ihres Bündnisvertrages bereits jetzt beschlossen haben, ohne den
früher vereinbarten Kündigungstermin erst abzuwarten. Gewiß
würde niemand im Ernst auf den Gedanken gekommen sein, daß der nächste
Kündigungstermin, der in den Sommer 1913 fallen sollte, wirklich die Auf-


Grenzboten IV 1912 70


In aUon emscKIägigen Ooscnäkten
orliiiltlicli, »b°r »nsckrücKIicd
,,X>.>0« nur«
verlangen, wo rinnt, clirekt von uns.
Kataloge gratis unä lranko.„llIl0"«.„WMl"
Die besten kÄlkeäernalter und 6»8
schönste ^einnaclits-üesenenk!
Kein ?eklxriki möxlick!
>Veit usu mit „Klio" und „lie^ma" ?u jeder
?eit und su jedem Ort so sckreiben Kam»,
vie man es xevölint ist.
Veii „Klio" und »kieZin»" In jeder I>axo
in der ?shame mitgekünrt v/erden Kann.
„Klio" einkaene^uskünrunZ U.Z.— pro Ltüelc
teinsts „ „ 6.— „ „
mit neuester LslbstküllvorrieKtunA
At. Z.— pro LtücK neur.
„Hexina" mit feinster 14karätiZer (Zold-
ieder........«.10.—
„Kexina" mit grösseren (Zoldkedern R. 14.50, AI. 19.— und «. Z5.— pro Ltüelc.
Illlll-on <I. IN. v.»Mrr in.
Grösste null leiZtunxskäliixste?ü>lkeÄernslter-8pe?!lalksdriK ach Xontinents.

!?>'ZÄs?in« z»r ZU«Äj» M« SS, Zi«ttz»oZÄst?. .<8.

Wir bitten die Freunde der
das Abonnement zum 1Grei
. Quartal 1913
erneuern zu wollen. —- Bestellungen
nimmt jede Buchhandlung und jede
Postanftalt entgegen.Preis 6 M.Verlag der
Gom2boten
G. in. b. Ä.
Berlin
_>

Die Erneuerung des Dreibundes
W, von Massoi von

Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch
der beiden hohen .Kontrahenten eines der beiden Reiche von feiten Ru߬
lands angegriffen werden, so sind die hohen Kontrahenten verpflichtet,
einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und
demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen. Art. II. Würde einer der hohen kontrahierenden Teile von einer
anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiermit der andere
hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Semen hohen Verbündeten nicht
nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale
Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu bewahren. Wenn jedoch
in solchen? Falle die angreifende Macht von feiten Rußlands, sei es in
Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen,
welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die
im Artikel I dieses Vertrages stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen
Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft
und die Kriegsführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann
eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschluß. Art. III. Der Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters
und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden hohen Kontrahenten
geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnis beider
Teile und nach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden. (Nach
Strupp, Urkunde zu der Geschichte des Völkerrechts, II, 160; der
Wortlaut der mit Italien 1882 abgeschlossenen Verträge ist nicht bekannt
gegeben worden.)

it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und
Italien diesmal die öffentliche Mitteilung begrüßt worden, wo¬
nach die drei Mächte die ausdrückliche unveränderte Erneuerung
ihres Bündnisvertrages bereits jetzt beschlossen haben, ohne den
früher vereinbarten Kündigungstermin erst abzuwarten. Gewiß
würde niemand im Ernst auf den Gedanken gekommen sein, daß der nächste
Kündigungstermin, der in den Sommer 1913 fallen sollte, wirklich die Auf-


Grenzboten IV 1912 70
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0556" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322958"/>
            <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341895_322400/figures/grenzboten_341895_322400_322958_000.jpg"/><lb/>
          </div>
        </div>
        <div>
          <floatingText>
            <body>
              <div type="advertisement">
                <p> In  aUon  emscKIägigen Ooscnäkten<lb/>
orliiiltlicli, »b°r »nsckrücKIicd<lb/>
,,X&gt;.&gt;0« nur«<lb/>
verlangen, wo rinnt, clirekt von uns.<lb/>
Kataloge gratis  unä lranko.&#x201E;llIl0"«.&#x201E;WMl"<lb/>
Die besten kÄlkeäernalter und 6»8<lb/>
schönste ^einnaclits-üesenenk!<lb/>
Kein ?eklxriki möxlick!<lb/>
&gt;Veit usu mit &#x201E;Klio" und &#x201E;lie^ma" ?u jeder<lb/>
?eit und su jedem Ort so sckreiben Kam»,<lb/>
vie man es xevölint ist.<lb/>
Veii &#x201E;Klio" und »kieZin»" In jeder I&gt;axo<lb/>
in der ?shame mitgekünrt v/erden Kann.<lb/>
&#x201E;Klio" einkaene^uskünrunZ U.Z.&#x2014; pro Ltüelc<lb/>
teinsts &#x201E;    &#x201E; 6.&#x2014; &#x201E; &#x201E;<lb/>
mit  neuester LslbstküllvorrieKtunA<lb/>
At. Z.&#x2014; pro LtücK neur.<lb/>
&#x201E;Hexina" mit feinster 14karätiZer (Zold-<lb/>
ieder........«.10.&#x2014;<lb/>
&#x201E;Kexina" mit grösseren (Zoldkedern R. 14.50, AI. 19.&#x2014; und «. Z5.&#x2014; pro Ltüelc.<lb/>
Illlll-on &lt;I. IN. v.»Mrr in.<lb/>
Grösste null leiZtunxskäliixste?ü&gt;lkeÄernslter-8pe?!lalksdriK ach Xontinents.</p>
              </div>
            </body>
          </floatingText>
        </div>
        <div>
          <floatingText>
            <body>
              <div type="advertisement">
                <p> !?&gt;'ZÄs?in« z»r ZU«Äj» M« SS, Zi«ttz»oZÄst?. .&lt;8.</p>
              </div>
            </body>
          </floatingText>
        </div>
        <div>
          <floatingText>
            <body>
              <div type="advertisement">
                <p> Wir bitten die Freunde der<lb/>
das Abonnement zum 1Grei<lb/>
. Quartal 1913<lb/>
erneuern zu wollen. &#x2014;- Bestellungen<lb/>
nimmt jede Buchhandlung und jede<lb/>
Postanftalt entgegen.Preis 6 M.Verlag der<lb/>
Gom2boten<lb/>
G. in. b. Ä.<lb/>
Berlin<lb/>
_&gt;</p>
              </div>
            </body>
          </floatingText>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Die Erneuerung des Dreibundes<lb/><note type="byline"> W, von Massoi</note> von </head><lb/>
          <p xml:id="ID_2775"> Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch<lb/>
der beiden hohen .Kontrahenten eines der beiden Reiche von feiten Ru߬<lb/>
lands angegriffen werden, so sind die hohen Kontrahenten verpflichtet,<lb/>
einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und<lb/>
demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen. Art. II. Würde einer der hohen kontrahierenden Teile von einer<lb/>
anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiermit der andere<lb/>
hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Semen hohen Verbündeten nicht<lb/>
nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale<lb/>
Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu bewahren. Wenn jedoch<lb/>
in solchen? Falle die angreifende Macht von feiten Rußlands, sei es in<lb/>
Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen,<lb/>
welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die<lb/>
im Artikel I dieses Vertrages stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen<lb/>
Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft<lb/>
und die Kriegsführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann<lb/>
eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschluß. Art. III. Der Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters<lb/>
und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden hohen Kontrahenten<lb/>
geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnis beider<lb/>
Teile und nach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden. (Nach<lb/>
Strupp, Urkunde zu der Geschichte des Völkerrechts, II, 160; der<lb/>
Wortlaut der mit Italien 1882 abgeschlossenen Verträge ist nicht bekannt<lb/>
gegeben worden.) </p><lb/>
          <p xml:id="ID_2776" next="#ID_2777"> it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und<lb/>
Italien diesmal die öffentliche Mitteilung begrüßt worden, wo¬<lb/>
nach die drei Mächte die ausdrückliche unveränderte Erneuerung<lb/>
ihres Bündnisvertrages bereits jetzt beschlossen haben, ohne den<lb/>
früher vereinbarten Kündigungstermin erst abzuwarten. Gewiß<lb/>
würde niemand im Ernst auf den Gedanken gekommen sein, daß der nächste<lb/>
Kündigungstermin, der in den Sommer 1913 fallen sollte, wirklich die Auf-</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1912 70</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0556] [Abbildung] In aUon emscKIägigen Ooscnäkten orliiiltlicli, »b°r »nsckrücKIicd ,,X>.>0« nur« verlangen, wo rinnt, clirekt von uns. Kataloge gratis unä lranko.„llIl0"«.„WMl" Die besten kÄlkeäernalter und 6»8 schönste ^einnaclits-üesenenk! Kein ?eklxriki möxlick! >Veit usu mit „Klio" und „lie^ma" ?u jeder ?eit und su jedem Ort so sckreiben Kam», vie man es xevölint ist. Veii „Klio" und »kieZin»" In jeder I>axo in der ?shame mitgekünrt v/erden Kann. „Klio" einkaene^uskünrunZ U.Z.— pro Ltüelc teinsts „ „ 6.— „ „ mit neuester LslbstküllvorrieKtunA At. Z.— pro LtücK neur. „Hexina" mit feinster 14karätiZer (Zold- ieder........«.10.— „Kexina" mit grösseren (Zoldkedern R. 14.50, AI. 19.— und «. Z5.— pro Ltüelc. Illlll-on <I. IN. v.»Mrr in. Grösste null leiZtunxskäliixste?ü>lkeÄernslter-8pe?!lalksdriK ach Xontinents. !?>'ZÄs?in« z»r ZU«Äj» M« SS, Zi«ttz»oZÄst?. .<8. Wir bitten die Freunde der das Abonnement zum 1Grei . Quartal 1913 erneuern zu wollen. —- Bestellungen nimmt jede Buchhandlung und jede Postanftalt entgegen.Preis 6 M.Verlag der Gom2boten G. in. b. Ä. Berlin _> Die Erneuerung des Dreibundes W, von Massoi von Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch der beiden hohen .Kontrahenten eines der beiden Reiche von feiten Ru߬ lands angegriffen werden, so sind die hohen Kontrahenten verpflichtet, einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen. Art. II. Würde einer der hohen kontrahierenden Teile von einer anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiermit der andere hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Semen hohen Verbündeten nicht nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu bewahren. Wenn jedoch in solchen? Falle die angreifende Macht von feiten Rußlands, sei es in Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen, welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die im Artikel I dieses Vertrages stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft und die Kriegsführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschluß. Art. III. Der Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden hohen Kontrahenten geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnis beider Teile und nach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden. (Nach Strupp, Urkunde zu der Geschichte des Völkerrechts, II, 160; der Wortlaut der mit Italien 1882 abgeschlossenen Verträge ist nicht bekannt gegeben worden.) it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien diesmal die öffentliche Mitteilung begrüßt worden, wo¬ nach die drei Mächte die ausdrückliche unveränderte Erneuerung ihres Bündnisvertrages bereits jetzt beschlossen haben, ohne den früher vereinbarten Kündigungstermin erst abzuwarten. Gewiß würde niemand im Ernst auf den Gedanken gekommen sein, daß der nächste Kündigungstermin, der in den Sommer 1913 fallen sollte, wirklich die Auf- Grenzboten IV 1912 70

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_322400
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_322400/556
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_322400/556>, abgerufen am 15.01.2025.