Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.In aUon emscKIägigen Ooscnäkten !?>'ZÄs?in" z"r ZU"Äj" M" SS, Zi"ttz"oZÄst?. .<8. Wir bitten die Freunde der Die Erneuerung des Dreibundes W, von Massoi von Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und Grenzboten IV 1912 70
In aUon emscKIägigen Ooscnäkten !?>'ZÄs?in« z»r ZU«Äj» M« SS, Zi«ttz»oZÄst?. .<8. Wir bitten die Freunde der Die Erneuerung des Dreibundes W, von Massoi von Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und Grenzboten IV 1912 70
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0556" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322958"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341895_322400/figures/grenzboten_341895_322400_322958_000.jpg"/><lb/> </div> </div> <div> <floatingText> <body> <div type="advertisement"> <p> In aUon emscKIägigen Ooscnäkten<lb/> orliiiltlicli, »b°r »nsckrücKIicd<lb/> ,,X>.>0« nur«<lb/> verlangen, wo rinnt, clirekt von uns.<lb/> Kataloge gratis unä lranko.„llIl0"«.„WMl"<lb/> Die besten kÄlkeäernalter und 6»8<lb/> schönste ^einnaclits-üesenenk!<lb/> Kein ?eklxriki möxlick!<lb/> >Veit usu mit „Klio" und „lie^ma" ?u jeder<lb/> ?eit und su jedem Ort so sckreiben Kam»,<lb/> vie man es xevölint ist.<lb/> Veii „Klio" und »kieZin»" In jeder I>axo<lb/> in der ?shame mitgekünrt v/erden Kann.<lb/> „Klio" einkaene^uskünrunZ U.Z.— pro Ltüelc<lb/> teinsts „ „ 6.— „ „<lb/> mit neuester LslbstküllvorrieKtunA<lb/> At. Z.— pro LtücK neur.<lb/> „Hexina" mit feinster 14karätiZer (Zold-<lb/> ieder........«.10.—<lb/> „Kexina" mit grösseren (Zoldkedern R. 14.50, AI. 19.— und «. Z5.— pro Ltüelc.<lb/> Illlll-on <I. IN. v.»Mrr in.<lb/> Grösste null leiZtunxskäliixste?ü>lkeÄernslter-8pe?!lalksdriK ach Xontinents.</p> </div> </body> </floatingText> </div> <div> <floatingText> <body> <div type="advertisement"> <p> !?>'ZÄs?in« z»r ZU«Äj» M« SS, Zi«ttz»oZÄst?. .<8.</p> </div> </body> </floatingText> </div> <div> <floatingText> <body> <div type="advertisement"> <p> Wir bitten die Freunde der<lb/> das Abonnement zum 1Grei<lb/> . Quartal 1913<lb/> erneuern zu wollen. —- Bestellungen<lb/> nimmt jede Buchhandlung und jede<lb/> Postanftalt entgegen.Preis 6 M.Verlag der<lb/> Gom2boten<lb/> G. in. b. Ä.<lb/> Berlin<lb/> _></p> </div> </body> </floatingText> </div> <div n="1"> <head> Die Erneuerung des Dreibundes<lb/><note type="byline"> W, von Massoi</note> von </head><lb/> <p xml:id="ID_2775"> Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch<lb/> der beiden hohen .Kontrahenten eines der beiden Reiche von feiten Ru߬<lb/> lands angegriffen werden, so sind die hohen Kontrahenten verpflichtet,<lb/> einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und<lb/> demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen. Art. II. Würde einer der hohen kontrahierenden Teile von einer<lb/> anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiermit der andere<lb/> hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Semen hohen Verbündeten nicht<lb/> nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale<lb/> Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu bewahren. Wenn jedoch<lb/> in solchen? Falle die angreifende Macht von feiten Rußlands, sei es in<lb/> Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen,<lb/> welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die<lb/> im Artikel I dieses Vertrages stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen<lb/> Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft<lb/> und die Kriegsführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann<lb/> eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschluß. Art. III. Der Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters<lb/> und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden hohen Kontrahenten<lb/> geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnis beider<lb/> Teile und nach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden. (Nach<lb/> Strupp, Urkunde zu der Geschichte des Völkerrechts, II, 160; der<lb/> Wortlaut der mit Italien 1882 abgeschlossenen Verträge ist nicht bekannt<lb/> gegeben worden.) </p><lb/> <p xml:id="ID_2776" next="#ID_2777"> it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und<lb/> Italien diesmal die öffentliche Mitteilung begrüßt worden, wo¬<lb/> nach die drei Mächte die ausdrückliche unveränderte Erneuerung<lb/> ihres Bündnisvertrages bereits jetzt beschlossen haben, ohne den<lb/> früher vereinbarten Kündigungstermin erst abzuwarten. Gewiß<lb/> würde niemand im Ernst auf den Gedanken gekommen sein, daß der nächste<lb/> Kündigungstermin, der in den Sommer 1913 fallen sollte, wirklich die Auf-</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1912 70</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0556]
[Abbildung]
In aUon emscKIägigen Ooscnäkten
orliiiltlicli, »b°r »nsckrücKIicd
,,X>.>0« nur«
verlangen, wo rinnt, clirekt von uns.
Kataloge gratis unä lranko.„llIl0"«.„WMl"
Die besten kÄlkeäernalter und 6»8
schönste ^einnaclits-üesenenk!
Kein ?eklxriki möxlick!
>Veit usu mit „Klio" und „lie^ma" ?u jeder
?eit und su jedem Ort so sckreiben Kam»,
vie man es xevölint ist.
Veii „Klio" und »kieZin»" In jeder I>axo
in der ?shame mitgekünrt v/erden Kann.
„Klio" einkaene^uskünrunZ U.Z.— pro Ltüelc
teinsts „ „ 6.— „ „
mit neuester LslbstküllvorrieKtunA
At. Z.— pro LtücK neur.
„Hexina" mit feinster 14karätiZer (Zold-
ieder........«.10.—
„Kexina" mit grösseren (Zoldkedern R. 14.50, AI. 19.— und «. Z5.— pro Ltüelc.
Illlll-on <I. IN. v.»Mrr in.
Grösste null leiZtunxskäliixste?ü>lkeÄernslter-8pe?!lalksdriK ach Xontinents.
!?>'ZÄs?in« z»r ZU«Äj» M« SS, Zi«ttz»oZÄst?. .<8.
Wir bitten die Freunde der
das Abonnement zum 1Grei
. Quartal 1913
erneuern zu wollen. —- Bestellungen
nimmt jede Buchhandlung und jede
Postanftalt entgegen.Preis 6 M.Verlag der
Gom2boten
G. in. b. Ä.
Berlin
_>
Die Erneuerung des Dreibundes
W, von Massoi von
Art. I. Sollte Wider Verhoffen und gegen den aufrichtigen Wunsch
der beiden hohen .Kontrahenten eines der beiden Reiche von feiten Ru߬
lands angegriffen werden, so sind die hohen Kontrahenten verpflichtet,
einander mit der gesamten Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und
demgemäß den Frieden nur gemeinsam und übereinstimmend zu schließen. Art. II. Würde einer der hohen kontrahierenden Teile von einer
anderen Macht angegriffen werden, so verpflichtet sich hiermit der andere
hohe Kontrahent, dem Angreifer gegen Semen hohen Verbündeten nicht
nur nicht beizustehen, sondern mindestens eine wohlwollende neutrale
Haltung gegen den hohen Mitkontrahenten zu bewahren. Wenn jedoch
in solchen? Falle die angreifende Macht von feiten Rußlands, sei es in
Form einer aktiven Kooperation, sei es durch militärische Maßnahmen,
welche den Angegriffenen bedrohen, unterstützt werden sollte, so tritt die
im Artikel I dieses Vertrages stipulierte Verpflichtung des gegenseitigen
Beistandes mit voller Heeresmacht auch in diesem Falle sofort in Kraft
und die Kriegsführung der beiden hohen Kontrahenten wird auch dann
eine gemeinsame bis zum gemeinsamen Friedensschluß. Art. III. Der Vertrag soll in Gemäßheit seines friedlichen Charakters
und um jede Mißdeutung auszuschließen, von beiden hohen Kontrahenten
geheim gehalten und einer dritten Macht nur im Einverständnis beider
Teile und nach Maßgabe spezieller Einigung mitgeteilt werden. (Nach
Strupp, Urkunde zu der Geschichte des Völkerrechts, II, 160; der
Wortlaut der mit Italien 1882 abgeschlossenen Verträge ist nicht bekannt
gegeben worden.)
it großer Genugtuung ist in Deutschland, Österreich-Ungarn und
Italien diesmal die öffentliche Mitteilung begrüßt worden, wo¬
nach die drei Mächte die ausdrückliche unveränderte Erneuerung
ihres Bündnisvertrages bereits jetzt beschlossen haben, ohne den
früher vereinbarten Kündigungstermin erst abzuwarten. Gewiß
würde niemand im Ernst auf den Gedanken gekommen sein, daß der nächste
Kündigungstermin, der in den Sommer 1913 fallen sollte, wirklich die Auf-
Grenzboten IV 1912 70
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |