Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.Städtische Musterlichtbildbnhnon danach die Kinotheater nicht mehr nach ihrer Größe und ihrem Zuspruch gemäß Diese Vorschläge sind auch deshalb besonders beachtenswert, weil sie nicht Die wichtigste fördernde Maßregel, die man in dieser Richtung bisher Wenn wir hier nun einmal in zusammenfassender Weise versuchen wollen, Wenn kinematographische Mustervorführungen eine dauernde und nach¬ Städtische Musterlichtbildbnhnon danach die Kinotheater nicht mehr nach ihrer Größe und ihrem Zuspruch gemäß Diese Vorschläge sind auch deshalb besonders beachtenswert, weil sie nicht Die wichtigste fördernde Maßregel, die man in dieser Richtung bisher Wenn wir hier nun einmal in zusammenfassender Weise versuchen wollen, Wenn kinematographische Mustervorführungen eine dauernde und nach¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0615" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322362"/> <fw type="header" place="top"> Städtische Musterlichtbildbnhnon</fw><lb/> <p xml:id="ID_2737" prev="#ID_2736"> danach die Kinotheater nicht mehr nach ihrer Größe und ihrem Zuspruch gemäß<lb/> den Grundsätzen einer Lustbarkeitssteuer besteuert werden, sondern nach der Art<lb/> ihrer Darbietungen. Die sogenannten dramatischen und humoristischen Films<lb/> sollen ihrer Länge nach besteuert werden, dagegen die für die Volksbildung<lb/> wertvollen, die belehrenden, auch die aktuellen Films steuerfrei bleiben.</p><lb/> <p xml:id="ID_2738"> Diese Vorschläge sind auch deshalb besonders beachtenswert, weil sie nicht<lb/> nur negativ, nicht nur als Schutzmaßregeln die Auswüchse des Kinemato¬<lb/> graphenwesens beseitigen, sondern weil sie auch positiv fördernd wirken und die<lb/> volksbildenden Werte des Kinematographen freimachen können. In immer weitere<lb/> Kreise dringt aber die Einsicht, daß die Reform des Lichtspielwesens mit solchen vor¬<lb/> zugsweise hemmend wirkenden Maßregeln allein ihre Aufgabe nicht lösen kann,<lb/> sondern daß mit der Reinigung der Kinematographentheater von Schund und<lb/> Schmutz die Kultivierung und die Schaffung neuer Werte Hand in Hand gehen<lb/> muß, damit dieses neue Gute, das der Kinematograph in reicher Fülle, bis<lb/> jetzt allerdings zu wenig ausgebeutet, in sich trägt, an die Stelle des alten<lb/> Schlechten trete.</p><lb/> <p xml:id="ID_2739"> Die wichtigste fördernde Maßregel, die man in dieser Richtung bisher<lb/> wirksam zu machen suchte, ist die Veranstaltung von Mustervorstellungen und<lb/> Jugendvorstellungen gewesen. Aber bei der weiteren Verfolgung dieses Weges<lb/> sieht man sich jetzt infolge von Schwierigkeiten, die weiter unten näher aus¬<lb/> einandergesetzt werden sollen, vor die entscheidende Frage gestellt, ob man diese<lb/> Mustervorstellungen von geschäftlichen Privatunternehmungen, von gewöhnlichen<lb/> Kinematographentheatern veranstalten lassen und diese dann subventionieren<lb/> soll oder ob es empfehlenswerter sei, eigene Musterinstitute einzurichten, die<lb/> von geschäftlichen Zwecken frei und von offiziellen Körperschaften, etwa den<lb/> Städten, zu unterhalten wären. Auf Veranlassung des Ministers ist zum Beispiel<lb/> an alle städtischen Polizeibehörden Hessen-Nassaus der Auftrag ergangen,<lb/> Ermittelungen über diese Frage anzustellen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2740"> Wenn wir hier nun einmal in zusammenfassender Weise versuchen wollen,<lb/> alles das einander gegenüberzustellen, was für und wider die Errichtung<lb/> städtischer Musterlichtbildbühnen sprechen könnte, so hoffen wir nicht nur, einen<lb/> Beitrag zu einer Frage zu liefern, die in der nächsten Zeit im Mittelpunkte<lb/> aller Neformarbeit im Kinematographenwesen stehen wird, sondern wir hoffen<lb/> auch, am Schlüsse einige Vorschläge für die praktische Durchführung der Auf¬<lb/> gaben machen zu können, die den städtischen Musterbühnen zufallen werden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p xml:id="ID_2741" next="#ID_2742"> Wenn kinematographische Mustervorführungen eine dauernde und nach¬<lb/> drückliche Wirkung ausüben sollen, so ist es durchaus nötig, sie von jeder Be¬<lb/> ziehung zu den auf Erwerb angewiesenen privaten Kinematographentheatern<lb/> frei zu halten. Das geht aus der praktischen Erfahrung hervor, und es kann<lb/> nach der ganzen Lage der Sache auch gar nicht anders sein. Die Hamburgische</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0615]
Städtische Musterlichtbildbnhnon
danach die Kinotheater nicht mehr nach ihrer Größe und ihrem Zuspruch gemäß
den Grundsätzen einer Lustbarkeitssteuer besteuert werden, sondern nach der Art
ihrer Darbietungen. Die sogenannten dramatischen und humoristischen Films
sollen ihrer Länge nach besteuert werden, dagegen die für die Volksbildung
wertvollen, die belehrenden, auch die aktuellen Films steuerfrei bleiben.
Diese Vorschläge sind auch deshalb besonders beachtenswert, weil sie nicht
nur negativ, nicht nur als Schutzmaßregeln die Auswüchse des Kinemato¬
graphenwesens beseitigen, sondern weil sie auch positiv fördernd wirken und die
volksbildenden Werte des Kinematographen freimachen können. In immer weitere
Kreise dringt aber die Einsicht, daß die Reform des Lichtspielwesens mit solchen vor¬
zugsweise hemmend wirkenden Maßregeln allein ihre Aufgabe nicht lösen kann,
sondern daß mit der Reinigung der Kinematographentheater von Schund und
Schmutz die Kultivierung und die Schaffung neuer Werte Hand in Hand gehen
muß, damit dieses neue Gute, das der Kinematograph in reicher Fülle, bis
jetzt allerdings zu wenig ausgebeutet, in sich trägt, an die Stelle des alten
Schlechten trete.
Die wichtigste fördernde Maßregel, die man in dieser Richtung bisher
wirksam zu machen suchte, ist die Veranstaltung von Mustervorstellungen und
Jugendvorstellungen gewesen. Aber bei der weiteren Verfolgung dieses Weges
sieht man sich jetzt infolge von Schwierigkeiten, die weiter unten näher aus¬
einandergesetzt werden sollen, vor die entscheidende Frage gestellt, ob man diese
Mustervorstellungen von geschäftlichen Privatunternehmungen, von gewöhnlichen
Kinematographentheatern veranstalten lassen und diese dann subventionieren
soll oder ob es empfehlenswerter sei, eigene Musterinstitute einzurichten, die
von geschäftlichen Zwecken frei und von offiziellen Körperschaften, etwa den
Städten, zu unterhalten wären. Auf Veranlassung des Ministers ist zum Beispiel
an alle städtischen Polizeibehörden Hessen-Nassaus der Auftrag ergangen,
Ermittelungen über diese Frage anzustellen.
Wenn wir hier nun einmal in zusammenfassender Weise versuchen wollen,
alles das einander gegenüberzustellen, was für und wider die Errichtung
städtischer Musterlichtbildbühnen sprechen könnte, so hoffen wir nicht nur, einen
Beitrag zu einer Frage zu liefern, die in der nächsten Zeit im Mittelpunkte
aller Neformarbeit im Kinematographenwesen stehen wird, sondern wir hoffen
auch, am Schlüsse einige Vorschläge für die praktische Durchführung der Auf¬
gaben machen zu können, die den städtischen Musterbühnen zufallen werden.
Wenn kinematographische Mustervorführungen eine dauernde und nach¬
drückliche Wirkung ausüben sollen, so ist es durchaus nötig, sie von jeder Be¬
ziehung zu den auf Erwerb angewiesenen privaten Kinematographentheatern
frei zu halten. Das geht aus der praktischen Erfahrung hervor, und es kann
nach der ganzen Lage der Sache auch gar nicht anders sein. Die Hamburgische
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |