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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr.

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Was lehren uns die kirchlichen Verhältnisse in der Schweiz?

Freilich hat er auch ebensoviel Anfeindung erfahren. In Zürich, Winterthur,
Basel und anderen Städten wie Dörfern wirken, ohne irgendwie von oben
angefeindet zu sein, sozialistische Pfarrer mit mehr oder weniger Geschick. Pfarrer
Pflüger in Zürich, jetzt Regierungsrat, hat unangefochten nach einem Leitfaden
Unterricht erteilt, in dem folgende Fragen gedruckt stehen: "Was bist du, liebes
Kind? -- Ein Arbeiterkind. -- Was sagt Jesus zu den Kindern? -- Er ladet
sie ins Sozialreich ein. -- Willst du dieser Einladung Folge leisten? -- Ja,
ich will der Einladung Folge leisten und ein tüchtiger Sozialist werden."
Manche von diesen sozialistischen Pfarrern haben das Vertrauen weiter Kreise
der Bevölkerung, andere sind ausschließlich Arbeiterpfarrer. Doch sammelt sich
um mehrere eine Gemeinde, die aus akademisch Gebildeten wie aus aufstrebenden
Arbeitern besteht. Infolgedessen haben sich auch "Vereine sozialdemokratischer
Kirchgenossen" gebildet, die bei den Pfarrwahlen ihre Wünsche geltend machen
und auch tatsächlich die Wahlen beeinflussen. Die Folge dieses Zustandes ist:
die schweizerische Sozialdemokratie ist weniger kirchenfeindlich als die deutsche.
Die schärfsten antikirchlichen Töne werden von Rednern angeschlagen, die aus
Norddeutschland verschrieben sind. Diese haben keine Ahnung von den schwei¬
zerischen Verhältnissen und schlagen auf kirchliche Zustände los, wie sie in ihrer
Heimat bestehen, in der naiven Voraussetzung, so sei es überall.

Da das politische Leben in einer Demokratie die Beteiligung aller Ein¬
wohner ganz anders in Anspruch nimmt als in einer Monarchie, ist es begreiflich,
daß die kirchlichen Richtungen bei den politischen Parteien ihre Stütze und
Vertretung gesucht haben. Der schweizerische "Verein für freies Christentum"
hat, unterstützt durch die'freisinnig-demokratische Partei, seit fünfzig Jahren große
Erfolge erzielt, weit mehr als der in Deutschland ihm gleichgefinnte " Protestanten-
verein". In der Ostschweiz hat er die Mehrheit der Bevölkerung für sich.
Das konservativer gesinnte Basel, teilweise auch Bern, hat in seinen alteingesessenen
Geschlechtern einen scharfen Schnitt zwischen ihren vom alten Pietismus über¬
kommenen kirchlichen Gewohnheiten und den eingewanderten "windigen Ost¬
schweizern" gemacht, die meist zu den kirchlichen Reformern hielten. Jahrzehnte
hindurch gab es zwei sich befehdende Kirchenparteien, die fast nur noch nominell
in der Kirche unter einem Dach zusammenhielten. Doch hat die Hitze der Partei¬
kämpfe allmählich nachgelassen.

Auch in anderen Dingen hat der Individualismus gesiegt. Der Artikel 49
der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 steht nicht bloß auf dem Papier.
Er lautet:


"Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich.

Niemand darf zur Teilnahme an einer Religionsgenossenschnft oder an einem religiösen
Unterricht, oder zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen, oder wegen Glaubens¬
ansichten mit Strafen irgend welcher Art belegt werden."


Die Konsequenz dieses Artikels für den Religionsunterricht wird in der
Praxis gezogen. Niemand ist gezwungen, sein Kind in den Religionsunterricht
zu schicken. Und zwar ist es ganz gleichgültig, ob er selbst*einer Kirchengemeinde


Was lehren uns die kirchlichen Verhältnisse in der Schweiz?

Freilich hat er auch ebensoviel Anfeindung erfahren. In Zürich, Winterthur,
Basel und anderen Städten wie Dörfern wirken, ohne irgendwie von oben
angefeindet zu sein, sozialistische Pfarrer mit mehr oder weniger Geschick. Pfarrer
Pflüger in Zürich, jetzt Regierungsrat, hat unangefochten nach einem Leitfaden
Unterricht erteilt, in dem folgende Fragen gedruckt stehen: „Was bist du, liebes
Kind? — Ein Arbeiterkind. — Was sagt Jesus zu den Kindern? — Er ladet
sie ins Sozialreich ein. — Willst du dieser Einladung Folge leisten? — Ja,
ich will der Einladung Folge leisten und ein tüchtiger Sozialist werden."
Manche von diesen sozialistischen Pfarrern haben das Vertrauen weiter Kreise
der Bevölkerung, andere sind ausschließlich Arbeiterpfarrer. Doch sammelt sich
um mehrere eine Gemeinde, die aus akademisch Gebildeten wie aus aufstrebenden
Arbeitern besteht. Infolgedessen haben sich auch „Vereine sozialdemokratischer
Kirchgenossen" gebildet, die bei den Pfarrwahlen ihre Wünsche geltend machen
und auch tatsächlich die Wahlen beeinflussen. Die Folge dieses Zustandes ist:
die schweizerische Sozialdemokratie ist weniger kirchenfeindlich als die deutsche.
Die schärfsten antikirchlichen Töne werden von Rednern angeschlagen, die aus
Norddeutschland verschrieben sind. Diese haben keine Ahnung von den schwei¬
zerischen Verhältnissen und schlagen auf kirchliche Zustände los, wie sie in ihrer
Heimat bestehen, in der naiven Voraussetzung, so sei es überall.

Da das politische Leben in einer Demokratie die Beteiligung aller Ein¬
wohner ganz anders in Anspruch nimmt als in einer Monarchie, ist es begreiflich,
daß die kirchlichen Richtungen bei den politischen Parteien ihre Stütze und
Vertretung gesucht haben. Der schweizerische „Verein für freies Christentum"
hat, unterstützt durch die'freisinnig-demokratische Partei, seit fünfzig Jahren große
Erfolge erzielt, weit mehr als der in Deutschland ihm gleichgefinnte „ Protestanten-
verein". In der Ostschweiz hat er die Mehrheit der Bevölkerung für sich.
Das konservativer gesinnte Basel, teilweise auch Bern, hat in seinen alteingesessenen
Geschlechtern einen scharfen Schnitt zwischen ihren vom alten Pietismus über¬
kommenen kirchlichen Gewohnheiten und den eingewanderten „windigen Ost¬
schweizern" gemacht, die meist zu den kirchlichen Reformern hielten. Jahrzehnte
hindurch gab es zwei sich befehdende Kirchenparteien, die fast nur noch nominell
in der Kirche unter einem Dach zusammenhielten. Doch hat die Hitze der Partei¬
kämpfe allmählich nachgelassen.

Auch in anderen Dingen hat der Individualismus gesiegt. Der Artikel 49
der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 steht nicht bloß auf dem Papier.
Er lautet:


„Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich.

Niemand darf zur Teilnahme an einer Religionsgenossenschnft oder an einem religiösen
Unterricht, oder zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen, oder wegen Glaubens¬
ansichten mit Strafen irgend welcher Art belegt werden."


Die Konsequenz dieses Artikels für den Religionsunterricht wird in der
Praxis gezogen. Niemand ist gezwungen, sein Kind in den Religionsunterricht
zu schicken. Und zwar ist es ganz gleichgültig, ob er selbst*einer Kirchengemeinde


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/573>, abgerufen am 23.07.2024.