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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

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Rcichsspiegel

Reichskolonialamt erwartet zurzeit den Bericht des Gouverneurs. Bevor dieser
Bericht eintrifft, kann eine Entscheidung nicht getroffen werden. Die Lösung
der Frage erscheint keineswegs einfach; das Reichskolonialamt hat alle mög¬
lichen Vorschläge sorgfältig geprüft, es muß aber immer im Auge behalten
werden, daß der Fiskus dabei nicht zu kurz kommt, da die Einnahmen aus dem
Diamantenzoll für den südwestafrikanischen Bahnbau dringend benötigt werden.
Es ist anzunehmen, daß die Angelegenheit in absehbarer Zeit zur Erledigung
gelangt." (Handels-Zeitung des Berliner Tageblatts vom 4. September 1911.)

Wie aus der Äußerung des Reichskommissars hervorgeht, ist die Ein¬
führung eines Nettozolles geplant; denn es ist selbstverständlich, daß eine einfache
Herabsetzung der Prozentzahl, z. B. auf 20 Prozent, nicht in Frage kommen kann.
Erstens würde hierdurch dem Fiskus eine sehr große Einnahmequelle entgehen
und der Etat des Schutzgebietes würde sich nicht so günstig gestalten, wie es jetzt
der Fall ist; zweitens darf man nicht aus dem Auge lassen, daß die südwest¬
afrikanischen Felder nicht von gleicher Qualität sind. Es gibt Felder, die bei
3Zi/z Prozent noch einen bedeutenden Überschuß lassen, und es gibt Felder, deren
Abbau selbst bei 20 Prozent Ausfuhrzoll nicht mehr rentabel ist. Mit einer
einfachen Herabsetzung des Zolles wäre also weder dem Fiskus noch den
Diamantförderern gedient. Es kann demnach nur eine Art "Veredelung" der
Zolltechnik in Frage kommen: Der Zoll ist nicht wie bisher vom Bruttoertrage,
sondern unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse vom Nettoertrage
zu erheben.

Schon vor längerer Zeit hatte die Lüderitzbuchter Minenkammer in Vor¬
schlag gebracht, den Ausfuhrzoll vom Bruttowert der Diamanten durch eine
Abgabe vom Reingewinn zu ersetzen. Die Minenkammer wies in ihrer Berechnung
nach, daß ein Ausfuhrzoll von 40 Prozent vom Reingewinn bei Zugrundelegung
eines Gestellungspreises der Diamanten von 5 Mark für das Karat und bei
Annahme einer weiteren Produktion in der jetzigen Höhe die Abgaben der
Regierung bei der Kolonialen Bergbaugesellschaft und der Colmanskopgesellschaft
nicht wesentlich schmälern würde, daß also eine solche Umänderung des Zoll¬
systems im wesentlichen nicht den gutgehenden, sondern den anderen Diamant¬
gesellschaften zugute kommen würde, die unter schwierigen Verhältnissen ärmere
Felder bearbeiteten. Da man indessen damals mit der Abneigung der Behörden,
das bequeme Bruttosystem durch das einen komplizierten Kontrollapparat voraus¬
setzende Nettosystem zu ersetzen, rechnen mußte, so schlug die Minenkammer gleich¬
zeitig eine anderweitige Regelung des Zolles vor, indem sie zwar einen Ausfuhr¬
zoll vom Bruttowert beibehielt, ihn aber durch gleitende Skala in ein direktes
Verhältnis zu den Gestehungskosten der Diamanten brachte. Von anderer Seite
wurde angeregt, den Bruttozoll nur bei denjenigen Gesellschaften unverändert
zu erheben, deren Gestehungskosten nicht über 5 Mark für das Karat hinaus¬
gehen, bei einer Steigerung der Förderkosten um je 1 Mark über 5 Mark
hinaus aber den Ausfuhrzoll um 2 Prozent zu ermäßigen. Selbst bei einer


Grenzboten I 1912 75
Rcichsspiegel

Reichskolonialamt erwartet zurzeit den Bericht des Gouverneurs. Bevor dieser
Bericht eintrifft, kann eine Entscheidung nicht getroffen werden. Die Lösung
der Frage erscheint keineswegs einfach; das Reichskolonialamt hat alle mög¬
lichen Vorschläge sorgfältig geprüft, es muß aber immer im Auge behalten
werden, daß der Fiskus dabei nicht zu kurz kommt, da die Einnahmen aus dem
Diamantenzoll für den südwestafrikanischen Bahnbau dringend benötigt werden.
Es ist anzunehmen, daß die Angelegenheit in absehbarer Zeit zur Erledigung
gelangt." (Handels-Zeitung des Berliner Tageblatts vom 4. September 1911.)

Wie aus der Äußerung des Reichskommissars hervorgeht, ist die Ein¬
führung eines Nettozolles geplant; denn es ist selbstverständlich, daß eine einfache
Herabsetzung der Prozentzahl, z. B. auf 20 Prozent, nicht in Frage kommen kann.
Erstens würde hierdurch dem Fiskus eine sehr große Einnahmequelle entgehen
und der Etat des Schutzgebietes würde sich nicht so günstig gestalten, wie es jetzt
der Fall ist; zweitens darf man nicht aus dem Auge lassen, daß die südwest¬
afrikanischen Felder nicht von gleicher Qualität sind. Es gibt Felder, die bei
3Zi/z Prozent noch einen bedeutenden Überschuß lassen, und es gibt Felder, deren
Abbau selbst bei 20 Prozent Ausfuhrzoll nicht mehr rentabel ist. Mit einer
einfachen Herabsetzung des Zolles wäre also weder dem Fiskus noch den
Diamantförderern gedient. Es kann demnach nur eine Art „Veredelung" der
Zolltechnik in Frage kommen: Der Zoll ist nicht wie bisher vom Bruttoertrage,
sondern unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse vom Nettoertrage
zu erheben.

Schon vor längerer Zeit hatte die Lüderitzbuchter Minenkammer in Vor¬
schlag gebracht, den Ausfuhrzoll vom Bruttowert der Diamanten durch eine
Abgabe vom Reingewinn zu ersetzen. Die Minenkammer wies in ihrer Berechnung
nach, daß ein Ausfuhrzoll von 40 Prozent vom Reingewinn bei Zugrundelegung
eines Gestellungspreises der Diamanten von 5 Mark für das Karat und bei
Annahme einer weiteren Produktion in der jetzigen Höhe die Abgaben der
Regierung bei der Kolonialen Bergbaugesellschaft und der Colmanskopgesellschaft
nicht wesentlich schmälern würde, daß also eine solche Umänderung des Zoll¬
systems im wesentlichen nicht den gutgehenden, sondern den anderen Diamant¬
gesellschaften zugute kommen würde, die unter schwierigen Verhältnissen ärmere
Felder bearbeiteten. Da man indessen damals mit der Abneigung der Behörden,
das bequeme Bruttosystem durch das einen komplizierten Kontrollapparat voraus¬
setzende Nettosystem zu ersetzen, rechnen mußte, so schlug die Minenkammer gleich¬
zeitig eine anderweitige Regelung des Zolles vor, indem sie zwar einen Ausfuhr¬
zoll vom Bruttowert beibehielt, ihn aber durch gleitende Skala in ein direktes
Verhältnis zu den Gestehungskosten der Diamanten brachte. Von anderer Seite
wurde angeregt, den Bruttozoll nur bei denjenigen Gesellschaften unverändert
zu erheben, deren Gestehungskosten nicht über 5 Mark für das Karat hinaus¬
gehen, bei einer Steigerung der Förderkosten um je 1 Mark über 5 Mark
hinaus aber den Ausfuhrzoll um 2 Prozent zu ermäßigen. Selbst bei einer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/597>, abgerufen am 27.09.2024.