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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.

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Probleme des Jndustriebezirks

Selbständigkeit nicht gern lassen wollen; dagegen haben die umliegenden Land¬
kreise sich ausnahmslos dem Rh. W. E. angeschlossen.

Der unleugbare Vorteil einer schnellen, anderweit wenigstens augenblicklich
gleich billig nicht zu erlangenden Elektrizitätslieferung sowie der vielfach vom
Rh. W. E. übernommene Bau erwünschter elektrischer Bahnen würde diese Kreise
vielleicht doch nicht zum Anschluß bewogen haben, wenn nicht von Hugo Stinnes
dauernd der Grundsatz befolgt wäre, die kommunalen Vertragsteilnehmer am
Aktienbesitz zu beteiligen. Es sind auf diese Weise bereits über 40 Prozent der
Aktien in kommunale Hände übergegangen. Die Annahme der langbefristeten,
dreißigjährigen Verträge und damit die dauernde Abhängigkeit von den Preisen
des Rh. W. E. ist gewiß leichter erträglich, wenn dessen Gewinn zum großen
Teil wiederum den Kommunen als Aktienbesitzern zugute kommt. Auch kleinere
Gemeinden werden an der günstigen Entwicklung des Werks durch Einräumung
prozentualer Abgaben nach Maßgabe des Absatzes im Gemeindebezirk interessiert.
Der Vorbeugung von Reibungen zwischen den kommunalen. Verwaltungen und
dem Werk dient die regelmäßige Vertragsbestimmung, daß jede angeschlossene
Gemeinde befugt ist, das Verteilungsnetz in ihren Straßen selbst zu bauen oder
zu übernehmen und den Strom dann als Großabnehmer zu dem günstigeren,
nach der Größe der Abnahme gestaffelten Preise zu beziehen. Zum Ausgleich
bei Klagen und Streitigkeiten wird neuerdings die Bildung besonderer Kom¬
missionen in den einzelnen Gemeinden betrieben, die die Interessen der Einzel¬
abnehmer dem Werke gegenüber vertreten sollen und dies wirksam kontrollieren
können. Die großen Städte und die Landkreise sind durchweg im Aufsichtsrate
vertreten und können dort die besonderen kommunalen Interessen wahrnehmen.
So geschieht alles, um den: Werke den Charakter eines gemischt kommunalen
und privatindustriellen zu geben und das langfristige Lieferungsmonopol seines
drückenden Charakters zu entkleiden. Die dauernde Bedeutung dieses Ver¬
hältnisses soll hier weiter unten gewürdigt werden. Jedenfalls erwachsen den
Kommunen aus dieser Verbindung mit einem großkapitalistischen Unternehmen
auch in anderer Weise merkbare Vorteile. So ist dadurch, wie erwähnt, der Bau
elektrischer Bahnen in den Bergischen Kreisen ermöglicht worden. Und der Stadt Essen
ist es durch die Beihilfe des Rh. W. E. und des hinter ihm stehenden Großkapitals
gelungen, die in und um Essen betriebenen elektrischen Bahnen, die einer bezirks-
fremden Gesellschaft, der"SüddeutschenEisenbahngesellschaftinDarmstadt", gehörten
und von dieser neben vielen anderen Bahnen in Mittel- und Süddeutschlandwesentlich
nach dem Gesichtspunkte größtmöglicher Gewinnerzielung verwaltet wurden, unter
ihren Einfluß zu bringen und die Loslösung derselben von der schädlichen finan¬
ziellen Verbindung mit anderen minder rentablen Unternehmungen einzuleiten.

Betrachtet man die hier geschilderte Entwicklung, so wird ihr wichtiges
Ergebnis in wirtschaftlicher Beziehung, die Zentralisierung der Elektrizitäts¬
versorgung für ein großes Gebiet an Stelle der zersplitterten, teueren Erzeugung
durch viele selbständige Werke, doch noch übertroffen durch ihre kommunal-


Grenzboten I 1912 3"
Probleme des Jndustriebezirks

Selbständigkeit nicht gern lassen wollen; dagegen haben die umliegenden Land¬
kreise sich ausnahmslos dem Rh. W. E. angeschlossen.

Der unleugbare Vorteil einer schnellen, anderweit wenigstens augenblicklich
gleich billig nicht zu erlangenden Elektrizitätslieferung sowie der vielfach vom
Rh. W. E. übernommene Bau erwünschter elektrischer Bahnen würde diese Kreise
vielleicht doch nicht zum Anschluß bewogen haben, wenn nicht von Hugo Stinnes
dauernd der Grundsatz befolgt wäre, die kommunalen Vertragsteilnehmer am
Aktienbesitz zu beteiligen. Es sind auf diese Weise bereits über 40 Prozent der
Aktien in kommunale Hände übergegangen. Die Annahme der langbefristeten,
dreißigjährigen Verträge und damit die dauernde Abhängigkeit von den Preisen
des Rh. W. E. ist gewiß leichter erträglich, wenn dessen Gewinn zum großen
Teil wiederum den Kommunen als Aktienbesitzern zugute kommt. Auch kleinere
Gemeinden werden an der günstigen Entwicklung des Werks durch Einräumung
prozentualer Abgaben nach Maßgabe des Absatzes im Gemeindebezirk interessiert.
Der Vorbeugung von Reibungen zwischen den kommunalen. Verwaltungen und
dem Werk dient die regelmäßige Vertragsbestimmung, daß jede angeschlossene
Gemeinde befugt ist, das Verteilungsnetz in ihren Straßen selbst zu bauen oder
zu übernehmen und den Strom dann als Großabnehmer zu dem günstigeren,
nach der Größe der Abnahme gestaffelten Preise zu beziehen. Zum Ausgleich
bei Klagen und Streitigkeiten wird neuerdings die Bildung besonderer Kom¬
missionen in den einzelnen Gemeinden betrieben, die die Interessen der Einzel¬
abnehmer dem Werke gegenüber vertreten sollen und dies wirksam kontrollieren
können. Die großen Städte und die Landkreise sind durchweg im Aufsichtsrate
vertreten und können dort die besonderen kommunalen Interessen wahrnehmen.
So geschieht alles, um den: Werke den Charakter eines gemischt kommunalen
und privatindustriellen zu geben und das langfristige Lieferungsmonopol seines
drückenden Charakters zu entkleiden. Die dauernde Bedeutung dieses Ver¬
hältnisses soll hier weiter unten gewürdigt werden. Jedenfalls erwachsen den
Kommunen aus dieser Verbindung mit einem großkapitalistischen Unternehmen
auch in anderer Weise merkbare Vorteile. So ist dadurch, wie erwähnt, der Bau
elektrischer Bahnen in den Bergischen Kreisen ermöglicht worden. Und der Stadt Essen
ist es durch die Beihilfe des Rh. W. E. und des hinter ihm stehenden Großkapitals
gelungen, die in und um Essen betriebenen elektrischen Bahnen, die einer bezirks-
fremden Gesellschaft, der„SüddeutschenEisenbahngesellschaftinDarmstadt", gehörten
und von dieser neben vielen anderen Bahnen in Mittel- und Süddeutschlandwesentlich
nach dem Gesichtspunkte größtmöglicher Gewinnerzielung verwaltet wurden, unter
ihren Einfluß zu bringen und die Loslösung derselben von der schädlichen finan¬
ziellen Verbindung mit anderen minder rentablen Unternehmungen einzuleiten.

Betrachtet man die hier geschilderte Entwicklung, so wird ihr wichtiges
Ergebnis in wirtschaftlicher Beziehung, die Zentralisierung der Elektrizitäts¬
versorgung für ein großes Gebiet an Stelle der zersplitterten, teueren Erzeugung
durch viele selbständige Werke, doch noch übertroffen durch ihre kommunal-


Grenzboten I 1912 3"
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[0241] Probleme des Jndustriebezirks Selbständigkeit nicht gern lassen wollen; dagegen haben die umliegenden Land¬ kreise sich ausnahmslos dem Rh. W. E. angeschlossen. Der unleugbare Vorteil einer schnellen, anderweit wenigstens augenblicklich gleich billig nicht zu erlangenden Elektrizitätslieferung sowie der vielfach vom Rh. W. E. übernommene Bau erwünschter elektrischer Bahnen würde diese Kreise vielleicht doch nicht zum Anschluß bewogen haben, wenn nicht von Hugo Stinnes dauernd der Grundsatz befolgt wäre, die kommunalen Vertragsteilnehmer am Aktienbesitz zu beteiligen. Es sind auf diese Weise bereits über 40 Prozent der Aktien in kommunale Hände übergegangen. Die Annahme der langbefristeten, dreißigjährigen Verträge und damit die dauernde Abhängigkeit von den Preisen des Rh. W. E. ist gewiß leichter erträglich, wenn dessen Gewinn zum großen Teil wiederum den Kommunen als Aktienbesitzern zugute kommt. Auch kleinere Gemeinden werden an der günstigen Entwicklung des Werks durch Einräumung prozentualer Abgaben nach Maßgabe des Absatzes im Gemeindebezirk interessiert. Der Vorbeugung von Reibungen zwischen den kommunalen. Verwaltungen und dem Werk dient die regelmäßige Vertragsbestimmung, daß jede angeschlossene Gemeinde befugt ist, das Verteilungsnetz in ihren Straßen selbst zu bauen oder zu übernehmen und den Strom dann als Großabnehmer zu dem günstigeren, nach der Größe der Abnahme gestaffelten Preise zu beziehen. Zum Ausgleich bei Klagen und Streitigkeiten wird neuerdings die Bildung besonderer Kom¬ missionen in den einzelnen Gemeinden betrieben, die die Interessen der Einzel¬ abnehmer dem Werke gegenüber vertreten sollen und dies wirksam kontrollieren können. Die großen Städte und die Landkreise sind durchweg im Aufsichtsrate vertreten und können dort die besonderen kommunalen Interessen wahrnehmen. So geschieht alles, um den: Werke den Charakter eines gemischt kommunalen und privatindustriellen zu geben und das langfristige Lieferungsmonopol seines drückenden Charakters zu entkleiden. Die dauernde Bedeutung dieses Ver¬ hältnisses soll hier weiter unten gewürdigt werden. Jedenfalls erwachsen den Kommunen aus dieser Verbindung mit einem großkapitalistischen Unternehmen auch in anderer Weise merkbare Vorteile. So ist dadurch, wie erwähnt, der Bau elektrischer Bahnen in den Bergischen Kreisen ermöglicht worden. Und der Stadt Essen ist es durch die Beihilfe des Rh. W. E. und des hinter ihm stehenden Großkapitals gelungen, die in und um Essen betriebenen elektrischen Bahnen, die einer bezirks- fremden Gesellschaft, der„SüddeutschenEisenbahngesellschaftinDarmstadt", gehörten und von dieser neben vielen anderen Bahnen in Mittel- und Süddeutschlandwesentlich nach dem Gesichtspunkte größtmöglicher Gewinnerzielung verwaltet wurden, unter ihren Einfluß zu bringen und die Loslösung derselben von der schädlichen finan¬ ziellen Verbindung mit anderen minder rentablen Unternehmungen einzuleiten. Betrachtet man die hier geschilderte Entwicklung, so wird ihr wichtiges Ergebnis in wirtschaftlicher Beziehung, die Zentralisierung der Elektrizitäts¬ versorgung für ein großes Gebiet an Stelle der zersplitterten, teueren Erzeugung durch viele selbständige Werke, doch noch übertroffen durch ihre kommunal- Grenzboten I 1912 3"

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_320416/241>, abgerufen am 27.09.2024.