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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

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Schutz dein deutschen Arbeiter in der Landwirtschaft

festgestellter Grundsätze zu betreiben. Damit hätten sich die gegen die ein¬
zelnen Genossenschaften hinsichtlich ihrer Tätigkeit erhobenen Vorwürfe leicht
beseitigen lassen.

Zunächst sind also die Aussichten der Förderung von Arbeiteransiedlungen,
soweit sie mit Organisationsfragen zusammenhängen, nicht vielversprechend. Nicht
viel anders steht es hinsichtlich der Rezepte, die von seiten der Wissenschaft
verschrieben worden sind. Da heißt es, nur in Landgemeinden ist der Arbeiter
anzusiedeln, aber dazu noch nur in solchen, in denen ihm mehrfache Gelegenheit
zur Arbeit gegeben ist. Die gleißende Farbe, mit der hier die öffentliche Meinung
gefangen genommen wird, kennzeichnet die Idee, daß ein seßhafter Arbeiter vor
allen Dingen unabhängig sein soll. Sehr schön! Aber gibt es denn überhaupt
eine völlige Unabhängigkeit? Steht sie überhaupt dem Beamten, dem Angestellten,
dem Eisenbahn- oder Bergarbeiter zur Verfügung, wenn ihm die Mittel zur
Herstellung eines eigenen Hauses gewährt wurden? Sicher nicht in höherem
Maße, als dem auf eigener Scholle sitzenden Arbeiter, der einen nicht un¬
bedeutenden Teil seines Einkommens aus ihr und nicht von fremden Leuten
bezieht. Nicht auf die Unabhängigkeit, nicht auf die Möglichkeit seiner kommunalen
Betätigung kommt es in erster Linie an, sondern auf die Sicherheit eines
dauernden Verdienstes. Die Freiheit der Arbeitsstätte, die Freiheit, sein Besitztum
gegebenenfalls zu veräußern, soll und muß ihm theoretisch bleiben, aber wenn sich
ihm durch eine, wenn auch unbequeme Abhängigkeit des praktischen Lebens eine
sichere Aussicht auf den Unterhalt der Familie und seine wirtschaftliche Prosperität
ergibt, so wird er damit noch nicht anders gestellt wie hunderttausend andere
Staatsbürger. Und ein Moment wird vorliegend viel zu wenig berücksichtigt.
Wenn man davon ausgeht, daß zu einer selbständigen Arbeiterstelle unbedingt
die Kuhhaltung gehört, so ist ihre Größe dadurch bedingt. Wer soll aber die
vier Morgen Acker pflügen, eggen usw., wer soll die Gespannarbeiten ver¬
schiedenster Art leisten? Etwa der Lohnfuhrmann? Das würde viel zu teuer
sein. Es ist nur der Arbeitgeber, der hier in Frage kommt, und zu dem der
Arbeiter daher auch in ein gewisses Abhüngigkeitsverhältnis tritt. Wo diese
Voraussetzung nicht zu erfüllen ist, da sollte man einen ländlichen Arbeiter nicht
ansiedeln. Der Wert dieses Verhältnisses, das letzten Endes auf Gegenseitigkeit
beruht, ist aber zugleich die Vorstufe einer Solidarität beider Interessenten, die
dem Klassengegensatz die Spitze abbricht. Und fragt man, wo demnach der
geeignetste Platz zur Kleinsiedlung ist, so kann nur die Antwort sein: da wo
der Großgrundbesitzer und der Großbauer vorherrscht, weil nur da sichere
Arbeitsgelegenheit für Winter und Sommer vorhanden ist. Über die Befürchtung,
mit der Anweisung einer natürlichen Arbeitsstätte eine Gebundenheit zu kon¬
struieren, lohnt es sich hinauszusehen und den Blick auf die Entwicklungs¬
möglichkeit und -Wahrscheinlichkeit zu lenken. Der Gedanke, daß der selbst im
Großgrundbesitz angesiedelte Arbeiter zum Bauer wird, liegt bei der Mobilisierung
des Grund und Bodens, an deren Anfangsetappe im Osten wir erst stehen.


Schutz dein deutschen Arbeiter in der Landwirtschaft

festgestellter Grundsätze zu betreiben. Damit hätten sich die gegen die ein¬
zelnen Genossenschaften hinsichtlich ihrer Tätigkeit erhobenen Vorwürfe leicht
beseitigen lassen.

Zunächst sind also die Aussichten der Förderung von Arbeiteransiedlungen,
soweit sie mit Organisationsfragen zusammenhängen, nicht vielversprechend. Nicht
viel anders steht es hinsichtlich der Rezepte, die von seiten der Wissenschaft
verschrieben worden sind. Da heißt es, nur in Landgemeinden ist der Arbeiter
anzusiedeln, aber dazu noch nur in solchen, in denen ihm mehrfache Gelegenheit
zur Arbeit gegeben ist. Die gleißende Farbe, mit der hier die öffentliche Meinung
gefangen genommen wird, kennzeichnet die Idee, daß ein seßhafter Arbeiter vor
allen Dingen unabhängig sein soll. Sehr schön! Aber gibt es denn überhaupt
eine völlige Unabhängigkeit? Steht sie überhaupt dem Beamten, dem Angestellten,
dem Eisenbahn- oder Bergarbeiter zur Verfügung, wenn ihm die Mittel zur
Herstellung eines eigenen Hauses gewährt wurden? Sicher nicht in höherem
Maße, als dem auf eigener Scholle sitzenden Arbeiter, der einen nicht un¬
bedeutenden Teil seines Einkommens aus ihr und nicht von fremden Leuten
bezieht. Nicht auf die Unabhängigkeit, nicht auf die Möglichkeit seiner kommunalen
Betätigung kommt es in erster Linie an, sondern auf die Sicherheit eines
dauernden Verdienstes. Die Freiheit der Arbeitsstätte, die Freiheit, sein Besitztum
gegebenenfalls zu veräußern, soll und muß ihm theoretisch bleiben, aber wenn sich
ihm durch eine, wenn auch unbequeme Abhängigkeit des praktischen Lebens eine
sichere Aussicht auf den Unterhalt der Familie und seine wirtschaftliche Prosperität
ergibt, so wird er damit noch nicht anders gestellt wie hunderttausend andere
Staatsbürger. Und ein Moment wird vorliegend viel zu wenig berücksichtigt.
Wenn man davon ausgeht, daß zu einer selbständigen Arbeiterstelle unbedingt
die Kuhhaltung gehört, so ist ihre Größe dadurch bedingt. Wer soll aber die
vier Morgen Acker pflügen, eggen usw., wer soll die Gespannarbeiten ver¬
schiedenster Art leisten? Etwa der Lohnfuhrmann? Das würde viel zu teuer
sein. Es ist nur der Arbeitgeber, der hier in Frage kommt, und zu dem der
Arbeiter daher auch in ein gewisses Abhüngigkeitsverhältnis tritt. Wo diese
Voraussetzung nicht zu erfüllen ist, da sollte man einen ländlichen Arbeiter nicht
ansiedeln. Der Wert dieses Verhältnisses, das letzten Endes auf Gegenseitigkeit
beruht, ist aber zugleich die Vorstufe einer Solidarität beider Interessenten, die
dem Klassengegensatz die Spitze abbricht. Und fragt man, wo demnach der
geeignetste Platz zur Kleinsiedlung ist, so kann nur die Antwort sein: da wo
der Großgrundbesitzer und der Großbauer vorherrscht, weil nur da sichere
Arbeitsgelegenheit für Winter und Sommer vorhanden ist. Über die Befürchtung,
mit der Anweisung einer natürlichen Arbeitsstätte eine Gebundenheit zu kon¬
struieren, lohnt es sich hinauszusehen und den Blick auf die Entwicklungs¬
möglichkeit und -Wahrscheinlichkeit zu lenken. Der Gedanke, daß der selbst im
Großgrundbesitz angesiedelte Arbeiter zum Bauer wird, liegt bei der Mobilisierung
des Grund und Bodens, an deren Anfangsetappe im Osten wir erst stehen.


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[0628] Schutz dein deutschen Arbeiter in der Landwirtschaft festgestellter Grundsätze zu betreiben. Damit hätten sich die gegen die ein¬ zelnen Genossenschaften hinsichtlich ihrer Tätigkeit erhobenen Vorwürfe leicht beseitigen lassen. Zunächst sind also die Aussichten der Förderung von Arbeiteransiedlungen, soweit sie mit Organisationsfragen zusammenhängen, nicht vielversprechend. Nicht viel anders steht es hinsichtlich der Rezepte, die von seiten der Wissenschaft verschrieben worden sind. Da heißt es, nur in Landgemeinden ist der Arbeiter anzusiedeln, aber dazu noch nur in solchen, in denen ihm mehrfache Gelegenheit zur Arbeit gegeben ist. Die gleißende Farbe, mit der hier die öffentliche Meinung gefangen genommen wird, kennzeichnet die Idee, daß ein seßhafter Arbeiter vor allen Dingen unabhängig sein soll. Sehr schön! Aber gibt es denn überhaupt eine völlige Unabhängigkeit? Steht sie überhaupt dem Beamten, dem Angestellten, dem Eisenbahn- oder Bergarbeiter zur Verfügung, wenn ihm die Mittel zur Herstellung eines eigenen Hauses gewährt wurden? Sicher nicht in höherem Maße, als dem auf eigener Scholle sitzenden Arbeiter, der einen nicht un¬ bedeutenden Teil seines Einkommens aus ihr und nicht von fremden Leuten bezieht. Nicht auf die Unabhängigkeit, nicht auf die Möglichkeit seiner kommunalen Betätigung kommt es in erster Linie an, sondern auf die Sicherheit eines dauernden Verdienstes. Die Freiheit der Arbeitsstätte, die Freiheit, sein Besitztum gegebenenfalls zu veräußern, soll und muß ihm theoretisch bleiben, aber wenn sich ihm durch eine, wenn auch unbequeme Abhängigkeit des praktischen Lebens eine sichere Aussicht auf den Unterhalt der Familie und seine wirtschaftliche Prosperität ergibt, so wird er damit noch nicht anders gestellt wie hunderttausend andere Staatsbürger. Und ein Moment wird vorliegend viel zu wenig berücksichtigt. Wenn man davon ausgeht, daß zu einer selbständigen Arbeiterstelle unbedingt die Kuhhaltung gehört, so ist ihre Größe dadurch bedingt. Wer soll aber die vier Morgen Acker pflügen, eggen usw., wer soll die Gespannarbeiten ver¬ schiedenster Art leisten? Etwa der Lohnfuhrmann? Das würde viel zu teuer sein. Es ist nur der Arbeitgeber, der hier in Frage kommt, und zu dem der Arbeiter daher auch in ein gewisses Abhüngigkeitsverhältnis tritt. Wo diese Voraussetzung nicht zu erfüllen ist, da sollte man einen ländlichen Arbeiter nicht ansiedeln. Der Wert dieses Verhältnisses, das letzten Endes auf Gegenseitigkeit beruht, ist aber zugleich die Vorstufe einer Solidarität beider Interessenten, die dem Klassengegensatz die Spitze abbricht. Und fragt man, wo demnach der geeignetste Platz zur Kleinsiedlung ist, so kann nur die Antwort sein: da wo der Großgrundbesitzer und der Großbauer vorherrscht, weil nur da sichere Arbeitsgelegenheit für Winter und Sommer vorhanden ist. Über die Befürchtung, mit der Anweisung einer natürlichen Arbeitsstätte eine Gebundenheit zu kon¬ struieren, lohnt es sich hinauszusehen und den Blick auf die Entwicklungs¬ möglichkeit und -Wahrscheinlichkeit zu lenken. Der Gedanke, daß der selbst im Großgrundbesitz angesiedelte Arbeiter zum Bauer wird, liegt bei der Mobilisierung des Grund und Bodens, an deren Anfangsetappe im Osten wir erst stehen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/628>, abgerufen am 23.07.2024.